Fairplay muss überall gelten
Bayern-Profis beziehen erneut Position „Gegen Hass im Netz“. Mehr zur Kampagne erfahren Sie im Themenspecial.
Zur Kundenbetreuung müssen der Kundenservice und die technischen Betriebskräfte auf die gespeicherten Daten zugreifen können, wenn dies für die Bearbeitung erforderlich ist. Der Kundenservice muss auf Kundendaten zugreifen können, um beispielsweise Kundenanfragen zu Rechnungen bearbeiten zu können. Technische Betriebskräfte benötigen beispielsweise zur Störungsbeseitigung Zugriff auf Verkehrsdaten. Für andere Zugriffe bedarf es einer expliziten Einwilligung des Kunden oder einer besonderen gesetzlichen Erlaubnis.