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Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zum Thema Datenschutz

Bei der Sprachtelefonie werden Vertrags- und Verkehrsdaten gespeichert und verarbeitet. Die Vertragsdaten dienen dazu, die Vertragsverhältnisse zu begründen und die Kundenbeziehung zu pflegen. Hierzu zählen beispielsweise Daten wie Name, Anschrift sowie Informationen über die genutzten Produkte, Dienste und Tarife von Kunden. Mit Hilfe von Verkehrsdaten werden Telekommunikationsverbindungen hergestellt und gesteuert. Sie werden zur Erzeugung von Rechnungen verarbeitet und zum Leistungsnachweis gespeichert. Auf Wunsch wird daraus ein Einzelverbindungsnachweis für den Kunden erstellt. Details über die Erhebung und Verarbeitung von Kundendaten durch die Telekom finden sich in den jeweiligen Datenschutzbestimmungen zu den von Ihnen gewählten Produkten.

Zur Kundenbetreuung müssen der Kundenservice und die technischen Betriebskräfte auf die gespeicherten Daten zugreifen können, wenn dies für die Bearbeitung erforderlich ist. Der Kundenservice muss auf Kundendaten zugreifen können, um beispielsweise Kundenanfragen zu Rechnungen bearbeiten zu können. Technische Betriebskräfte benötigen beispielsweise zur Störungsbeseitigung Zugriff auf Verkehrsdaten. Für andere Zugriffe bedarf es einer expliziten Einwilligung des Kunden oder einer besonderen gesetzlichen Erlaubnis.

Jeder Betroffene kann nach Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes Auskunft verlangen, welche Daten über ihn bei der Deutschen Telekom gespeichert sind. Diesen Auskunftsanspruch hat aber nur der Betroffene höchstpersönlich, also nicht zum Beispiel dessen Ehegatte. Betroffene können sich an die Postadresse Deutsche Telekom AG, Group Privacy, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn oder die E-Mail-Adresse datenschutz@telekom.de wenden.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 16. Oktober 2015 die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren für das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ wurde mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 17. Dezember 2015 abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Übergangsfristen rechnen wir erst im Laufe des Jahres 2017 mit der finalen Umsetzung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Bis dahin werden u.a. auch die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen sein, um eine Speicherung von Daten auf Basis der neuen Rechtslage zu ermöglichen.

Aktuell und bis zum Ende der Übergangsfrist ändert sich nichts: Wir speichern nur Daten, die wir für unsere Geschäftsabläufe brauchen (z.B. für Rechnungen) und reduzieren die gespeicherten Daten, wo möglich und zulässig.
Unser Versprechen: Wir halten uns heute und auch zukünftig bei den Speicherfristen an gesetzliche Regelungen sowie Empfehlungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Transparenz ist für uns wichtig: Daher haben wir unsere Speicherfristen sowie viele weitere Informationen rund um den Datenschutz im Internet unter www.telekom.com/datenschutz veröffentlicht.

Die Deutsche Telekom hat umfassende interne Regelungen und Maßnahmen getroffen, um Kundendaten bestmöglich zu schützen. Für die Daten verarbeitenden Systeme werden detaillierte Konzepte erstellt, die den Datenschutz, Berechtigungen und die Datensicherheit dokumentieren. Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines Systems ist die Bestätigung der Einhaltung der Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen. Erst bei Vorliegen der geforderten Konzepte und einer entsprechenden Freigabe darf im Rahmen der dort definierten Festlegungen mit Kundendaten umgegangen werden. Generell gilt beim Umgang mit Kundendaten ein striktes "need-to-know" Prinzip.

Darüber hinaus werden die Mitarbeiter der Deutschen Telekom zu Datenschutz- und Sicherheitsthemen geschult und auf Einhaltung verpflichtet. Hierbei wird besonders auf die Bedeutung der Vertraulichkeit beim Umgang mit Kundendaten hingewiesen. Sowohl die Verpflichtung als auch die Schulung wird in regelmäßigen Abständen wiederholt. Aufgrund der unternehmensspezifischen Anforderungen insbesondere im Kundendatenschutz wird durch individuelle Schulungskonzepte auf die Beachtung des Datengeheimnisses und des Fernmeldegeheimnisses geachtet.

Als Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden stehen bei der Deutschen Telekom sogenannte "Regionalstellen für Staatliche Auflagen" zur Verfügung. Hier arbeiten besonders qualifizierte und in Datenschutzfragen besonders geschulte Mitarbeiter. Ihr Handeln wird protokolliert und dokumentiert und von der Bundesnetzagentur auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen überwacht.

Vom Gesetzgeber werden durch die Telekommunikations- und Datenschutzgesetze klare Vorgaben zur Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten gesetzt. Der Konzerndatenschutzbeauftragte der Deutschen Telekom, Dr. Claus Dieter Ulmer, und sein Team wirken auf die Einhaltung dieser Gesetze durch unternehmensinterne Vorgaben, Datenschutzberatungen, Schulungen und Audits hin. Zudem überprüfen die zuständigen Aufsichtsbehörden, also der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die zuständigen Landesbehörden sowie die Bundesnetzagentur regelmäßig die Einhaltung der Datenschutzanforderungen. Spezifische Systeme, zum Beispiel zur Missbrauchsverhinderung, wurden den Datenschutzbehörden vorgelegt. Weiterhin werden die IT-Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig durch interne Überprüfungen sowie von Wirtschaftsprüfern testiert. Die Deutsche Telekom führt jährlich ein konzernweit einheitliches Datenschutz-Audit bei den Mitarbeitern durch. Es enthält Fragen zur Umsetzung des personellen, technischen und organisatorischen Datenschutzes.