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Häufige Fragen + Antworten zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom

Hauptversammlung

Die nächste ordentliche Hauptversammlung findet voraussichtlich am 10. April 2024 statt.

Veröffentlichung erfolgt zeitnah zur nächsten Hauptversammlung.

Eine Teilnahmebescheinigung für die Verwendung bei der persönlichen Steuererklärung können Sie sich selbst am Informationsschalter ausdrucken. Sie benötigen hierzu Ihre persönliche HV-Karte, die Sie unter das Lesegerät des bereitgestellten Terminals halten. Hier wird Ihnen sofort eine Teilnahmebescheinigung ausgedruckt. Sollten Sie vergessen haben, sich beim Verlassen des Versammlungsortes eine Teilnahmebescheinigung ausdrucken zu lassen, so können Sie diese auch noch nachträglich bei der Abteilung Investor Relations der Deutschen Telekom AG in Bonn anfordern. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie uns die Nummer Ihrer persönlichen HV-Karte mitteilen, da wir Ihre Teilnahme nachträglich nur anhand der Präsenzliste ermitteln können.

Dividende

Da die Dividende der Deutschen Telekom in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert allerdings nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. Aus heutiger Sicht wird auch in den nächsten Jahren, die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagenkonto erfolgen.

Die Aktie muss am Abend der Hauptversammlung in Ihrem Depot eingebucht sein.

Die Deutsche Telekom hat eine Dividende pro Aktie in Höhe von 70ct für das Geschäftsjahr 2022 gezahlt. Dies entspricht der Dividendenpolitik der Deutschen Telekom von 40 bis 60 Prozent des bereinigten nachhaltigen Ergebnisses je Aktie (EPS): die Prognose für EPS in 2023 liegt bei >1,60 €.

Für die Ausschüttung der Dividende ist immer die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Die Auszahlung der Dividende an die Aktionäre erfolgt dann unmittelbar nach der Hauptversammlung.

Einladung

Die Einladung und Tagesordnung wird nicht mehr mit den HV-Unterlagen zusammen versandt. Sie kann im Internet unter www.telekom.com/hv eingesehen und heruntergeladen werden. Auf Wunsch übersenden wir die ausgedruckte PDF per Post. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an hv-service@telekom.de oder telefonisch an die Hotline 0228 181 55770.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig, das heißt spätestens bis Freitag, 31. März 2023, 24:00 Uhr MESZ (Anmeldestopp!) bei der Gesellschaft unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren unter der Internetadresse  http://www.telekom.com/hv-service oder unter der Adresse

DTAG Hauptversammlung 2023, c/o ADEUS Aktienregister-Service GmbH, 20683 Hamburg

oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse hv-service@telekom.de angemeldet haben. Für die Fristwahrung ist dabei der Zugang der Anmeldung maßgeblich. Nach dem 31. März 2023 eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Nähere Informationen zu dem Verfahren der Anmeldung per Internetdialog, insbesondere zu den Voraussetzungen für die Nutzung des Internetdialogs, finden Sie in unseren Hinweisen zum Internetdialog.

Der Versand der Hauptversammlungs-Unterlagen erfolgt für Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, voraussichtlich ab dem 08. März 2023. Bitte beachten Sie, dass die Einladung zur Hauptversammlung noch nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung berechtigt. Hierzu ist vielmehr eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich (siehe hierzu auch: Teilnahme). Wir bitten Sie, dazu die Unterlagen, die wir Ihnen übersandt haben, Ihren Wünschen entsprechend auszufüllen und an die angegebene Adresse zu senden. Für eine schnellstmögliche Umsetzung Ihrer Wünsche steht Ihnen insbesondere der Internetdialog unter www.telekom.com/hv-service zur Verfügung. Die Anmeldung muss bis Freitag, den 31. März 2023, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ) (Anmeldestopp!) zugegangen sein. Keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten Aktionäre, die am Tag der Einberufung, also am 23. Februar 2023, noch nicht im Aktienregister eingetragen waren. Sie erhalten ihre Einladung im Rahmen von weiteren Versandaktionen. Sollten Sie keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten haben, so setzen Sie sich bitte mit unserer Hotline unter 0228 181-55770 Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen) in Verbindung.

Sie verfügen in diesem Fall offenbar über mehr als ein Depot evtl. sogar bei verschiedenen Banken. In diesem Fall sind Ihnen auch mehrere Aktionärsnummern zugeordnet. Um alle Stimmrechte der Aktien der Deutschen Telekom AG aus allen Depots ausüben zu können, melden Sie sich mit jedem einzelnen Ihnen vorliegenden Anmeldebogen hinsichtlich des jeweiligen Aktienbestands an. Bitte füllen Sie hierzu die entsprechenden Formulare einzeln aus (siehe hierzu auch: Einladung zur Hauptversammlung). Sofern Sie für Ihre Anmeldung den Internetdialog nutzen möchten, müssen Sie sich für jeden unter einer separaten Aktionärsnummer eingetragenen Aktienbestand gesondert anmelden.

Es sind nur diejenigen Aktionäre teilnahmeberechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Werden die Aktien verkauft, so wird der Aktionär zum Zeitpunkt der Hauptversammlung voraussichtlich nicht mehr eingetragen und damit auch nicht mehr teilnahmeberechtigt sein. Das muss allerdings nicht immer der Fall sein. Insbesondere werden aus abwicklungstechnischen Gründen in der Zeit von Montag, den 03. April 2023, bis zum Tag der Hauptversammlung, also bis Mittwoch, den 05. April 2023, (je einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am Freitag, den 31. März 2023.

Gegenanträge

Gegenanträge im Sinn des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinn des § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.telekom.com/gegenantraege zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, den 21. März 2023, 24:00 Uhr (MEZ), unter der Adresse

Postfach 1929

53009 Bonn

oder per Telefax unter der Nummer 0228 181-88259

oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse gegenantraege@telekom.de zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Verpflichtung der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Gegenanträge, die nach dieser Frist eingehen, dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht annehmen.

Elektronischer Versand

Sie können sich zum elektronischen Versand Ihrer Hauptversammlungs-Einladung im Internetdialog registrieren lassen. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie die Einladung zur nächsten Hauptversammlung an Ihr elektronisches Postfach (E-Mail) zugesandt. Es ermöglicht Ihnen, sich auf dem schnellsten Weg über die bevorstehende Hauptversammlung zu informieren. Sie können selbstverständlich jederzeit widerrufen und erhalten dann wie gewohnt Ihre Unterlagen zur Hauptversammlung auf dem Postweg zugesandt. Die Registrierung unter www.telekom.com/hv-service ist ganz einfach. Sie benötigen dazu Ihre Zugangsdaten, die Sie mit der Einladung zur Hauptversammlung erhalten haben.

Falls Sie Ihre Registrierungsdaten (elektronische Adresse, Online-Passwort, Sicherheitsfrage) ändern möchten, melden Sie sich bitte erneut mit Ihrer Aktionärsnummer und Ihrem Passwort unter  http://www.telekom.com/hv-service an und ändern Sie die entsprechenden Daten.

Ihre Einwilligung zur Teilnahme am elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung können Sie jederzeit unter www.telekom.com/hv-service widerrufen. Bitte melden Sie sich dazu am Internetdialog an.

Falls Sie die E-Mails im Zusammenhang mit dem Versand der Einladung zur Hauptversammlung verschlüsselt zugestellt bekommen möchten, benötigen wir Ihr öffentliches PGP-Zertifikat, das Sie uns unter www.telekom.com/hv-service zur Verfügung stellen können. Sobald wir ein gültiges PGP-Zertifikat von Ihnen haben, werden wir Ihnen alle E-Mails im Zusammenhang mit dem Versand der Einladung zur Hauptversammlung verschlüsselt zustellen.

Nach Eingabe Ihrer Registrierungsdaten im Internet unter http://www.telekom.com/hv-service senden wir Ihnen eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene elektronische Adresse. Nach Betätigung des darin enthaltenen Links aktivieren Sie Ihre Registrierung. Erst danach sind Sie für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung freigeschaltet.

Bitte beachten Sie, dass die Aktivierung des elektronischen Versandes der Einladung zur Hauptversammlung innerhalb von sieben (7) Kalendertagen erfolgen muss. Sollten Sie die Registrierung nicht innerhalb dieser Frist bestätigen, werden Ihre Registrierungsdaten zu Ihrer eigenen Sicherheit gelöscht. Sie müssen sich dann erneut registrieren.

Wenn Sie sich als Personengemeinschaft oder juristische Person für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registrieren lassen wollen, muss derjenige, der die Registrierung beantragt, von allen Mitgliedern der Personengemeinschaft bzw. von der juristischen Person, für die er handelt, hierzu bevollmächtigt sein.

Internetdialog

Mit dem Interdialog auf  http://www.telekom.com/hv-service können Sie folgende Vorteile nutzen:

  • Aktivierung des E-Mail-Versands Ihrer Einladung zur Hauptversammlung
  • Bestellung von Eintrittskarten zur Hauptversammlung
  • Vollmachts- und Weisungserteilungen einfach erstellen und verwalten
  • Selbständige Änderung Ihrer Stammdaten, zB bei Umzug

Haben Sie die Unterlagen, die wir Ihnen zur Hauptversammlung übersandt haben zur Hand? Auf der Seite 'Erläuterungen zur Anmeldung und Stimmrechtsausübung' finden Sie Ihre Aktionärsnummer und das Initial-Passwort. Damit haben Sie die Möglichkeit sich zu registrieren.

Liegt Ihnen die Unterlagen zur Hauptversammlung nicht vor, wenden Sie sich bitte während der üblichen Geschäftszeiten an die HV-Hotline unter +49 228 181-55770 oder senden eine E-Mail an hv-service@telekom.de.

Haben Sie sich bereits für den E-Mail-Versand registriert, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Klicken Sie hierzu auf der Startseite des Internetdialogs www.telekom.com/hv-service auf den Link 'Passwort vergessen'.
  • Nach Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer registrierten E-Mail-Adresse wird Ihnen die Sicherheitsfrage, die Sie bei der Registrierung für den elektronischen Unterlagenversand ausgewählt haben, gestellt.
  • Bei richtiger Beantwortung dieser Frage wird Ihnen ein neues Passwort per E-Mail zugesendet.

Wenn Sie sich noch nicht für den elektronischen Unterlagenversand registriert hatten, wenden Sie sich bitte während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline unter +49 228 181-55770 oder schicken Sie uns eine E-Mail an hv-service@telekom.de.

Der Internetdialog ist mit aktuellen Browsern wie zum Beispiel Edge, Google Chrome, Firefox und Safari nutzbar.

JavaScript und Cookies sollten aktiviert sein. Prinzipiell ist die Nutzung jedoch auch ohne JavaScript möglich.

Zusätzlich sollte eine Acrobat Reader Version zur Anzeige von vorgehaltenen Dokumenten installiert sein.

Ist die Übertragung meiner persönlichen Daten sicher?
Ihre Verbindung zum Server der von der Deutschen Telekom angebotenen Services rund um die Hauptversammlung werden über SSL (Secure Socket Layer) aufgebaut und sind verschlüsselt. Das heißt, alle persönlichen Daten wie Passwörter und dergleichen können während einer Sitzung von keiner dritten Person über das Internet eingesehen werden.

Wie sicher ist der E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung?
Der Versand von E-Mails im Internet ist standardmäßig nicht verschlüsselt. Wir können an dieser Stelle keine Garantien für die Sicherheit im allgemeinen Internet abgeben. Der E-Mail-Versand der Einladung zur  Hauptversammlung enthält jedoch keine personenbezogenen Daten. Natürlich können Sie optional auch eine Verschlüsselung des E-Mail-Versands der Einladung zur Hauptversammlung wählen. Dazu benötigen wir Ihr öffentliches PGP-Zertifikat, das Sie uns unter www.telekom.com/hv-service  zur Verfügung stellen können.

Was ist SSL?
SSL steht für Secure Socket Layer und stellt eine Erweiterung der normalen Informationsübertragung im Internet dar. Die Funktion dieser Erweiterung besteht darin, dass zwischen dem Internetserver und dem eigenen Computer vor der Übertragung der eigentlichen Daten ein Verschlüsselungsalgorithmus sowie ein Sitzungsschlüssel ausgetauscht werden. Erst im Anschluss hieran werden die Anwendungsdaten selbst übertragen. Diese werden nach dem zuvor „vereinbarten“ Verfahren verschlüsselt und sind daher vor fremdem Zugriff geschützt. Immer, wenn eine Seite besucht wird, deren URL (Uniform Ressource Locator) mit https:// beginnt statt des üblichen http://, handelt es sich um eine potentiell sichere Seite. Im Normalfall ist SSL für den Benutzer transparent. Wenn erstmals eine sichere Seite von einem Webserver angefordert wird, verhandeln Browser und Server über die geforderte bzw. mögliche Verschlüsselung. Für die nachfolgend angeforderten Seiten wird die definierte Verschlüsselung wiederverwendet.

Wie funktioniert SSL?
Die Authentifizierung erfolgt bei SSL über Zertifikate. Zentrale Stellen, die Zertifizierungsdienste kommerziell betreiben, verwalten sogenannte Root-Zertifikate, die von den Browsern erkannt werden können (die Schlüssel, um solche Zertifikate zu erkennen, werden dem Browser herstellerseitig mitgegeben). Diese Zertifizierungsstellen vergeben zeitlich beschränkte Unterzertifikate an Betreiber von Websites und bestätigen damit die Echtheit ihres Angebots. Technisch funktioniert das Vergeben von Unterzertifikaten nach dem Public-Key-Verfahren. Die Verschlüsselung wird durch den Browser initiiert. Er erzeugt einen Sitzungs-Schlüssel, der an den Server mit dem Schlüssel, der zu seinem Zertifikat gehört, sendet. Dieser wiederum teilt den Schlüssel in einen Server- und einen Client-Schlüssel auf, sendet den Client-Schlüssel an den Browser zurück und verschlüsselt ab nun mit dem Server-Schlüssel die Daten genau so, wie es der Browser mit dem Client-Schlüssel tut.

Wie überprüfe ich die Verschlüsselungsstärke?
Mit welcher Verschlüsselungsstärke die Verbindung zum Internetdialog aufgebaut wurde, können Sie überprüfen, indem Sie auf das Schlosssymbol in der Adress- oder Statusleiste Ihres Browsers klicken.​​​​​​​

Vollmachts- und Weisungserteilung, Briefwahl

a) Um bereits bei der Anmeldung eine Person Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen, können Sie den Anmeldebogen verwenden. Wählen Sie dort 1b und füllen Sie bitte den Anmeldebogen unter 1b und im Übrigen vollständig aus. Den Anmeldebogen können Sie dann auf dem Postweg im beigefügten Umschlag zurücksenden. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall der Anmeldebogen der Gesellschaft bis Freitag, 31. März 2023, 24:00 Uhr MESZ (Anmeldestopp!) zugehen muss. Danach eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

b) Bevollmächtigung per Internetdialog

Für die Bevollmächtigung einer Person Ihres Vertrauens können Sie auch unseren komfortablen Internetdialog unter www.telekom.com/hv-service nutzen. Ausführliche Informationen zum Internetdialog, insbesondere zu den Voraussetzungen für die Nutzung des Internetdialogs, finden Sie in unseren Hinweisen zum Internetdialog.

a) Vollmachts- und Weisungserteilung auf postalischem Wege zusammen mit der Anmeldung (Rücksendung im beigefügten Antwortumschlag)

Um bereits bei der Anmeldung die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft schriftlich zu bevollmächtigen, können Sie den Anmeldebogen verwenden. Wählen Sie dort 3a und füllen Sie bitte den Anmeldebogen unter 3a und im Übrigen aus. Bitte vergessen Sie nicht, unten zu unterschreiben und Ihre Weisungen auf dem Weisungsbogen zu erteilen. Den Anmeldebogen, einschließlich der Weisungen auf dem Weisungsbogen, können Sie dann auf postalischem Wege im beigefügten Umschlag zurücksenden. Beachten Sie bitte, dass uns in diesem Fall der Anmeldebogen bis Freitag, 31. März 2023, 24:00 Uhr MESZ (Anmeldestopp!) zugehen muss. Danach eingehende Unterlagen werden nicht mehr verarbeitet.

b) Bevollmächtigung und Weisungserteilung per Internetdialog

Für die Vollmachts- und Weisungserteilung der Stimmrechtvertreter der Gesellschaft können Sie auch unseren komfortablen Internetdialog unter www.telekom.com/hv-service nutzen. Ausführliche Informationen zum Internetdialog, insbesondere zu den Voraussetzungen für die Nutzung des Internetdialogs, finden Sie in unseren Hinweisen zum Internetdialog.

c) Erfordernis der Weisungserteilung

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft von der Ihnen erteilten Vollmacht nur Gebrauch machen werden, soweit ihnen konkrete Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts vorliegen. Dabei werden sie ausschließlich Weisungen zu den in der Einladung angekündigten Beschlussvorschlägen sowie zu bestimmten gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen berücksichtigen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Weisungen zur Abgabe von Wortbeiträgen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen.

d) Nachträgliche Änderung bereits erteilter Weisungen

Erteilte Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können Sie noch während der Hauptversammlung bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung ändern; der Zeitpunkt, ab dem keine Weisungen mehr geändert werden können, wird Ihnen im Internetdialog angezeigt. Bitte beachten Sie, dass ein etwaiger Widerruf der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dazu führt, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Ihre Weisungen nicht mehr ausführen können.

Wenn Sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung (oder diesen gesetzlich gleichgestellten Personen) oder einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG bevollmächtigen möchten, vergewissern Sie sich zunächst bei dem Intermediär/der Aktionärsvereinigung/dem Stimmrechtsberater, ob und unter welchen Voraussetzungen der Intermediär bzw. die Aktionärsvereinigung oder der Stimmrechtsberater bereit ist, Ihre Stimmrechte zu vertreten. Wir bitten Sie, für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder eines Stimmrechtsberaters den Anmeldebogen unter 3b zu verwenden. Beachten Sie dabei bitte, dass in diesem Fall der Anmeldebogen mit der Vollmacht so rechtzeitig bei dem Intermediär/der Aktionärsvereinigung/dem Stimmrechtsberater eingehen muss, dass dieses/diese/dieser bis Freitag, 31. März 2023, 24:00 Uhr MESZ, die Anmeldung bei der Gesellschaft ordnungsgemäß bewirken kann.

Sollte der Intermediär zur Vertretung Ihrer Stimmrechte nicht bereit sein, Ihre Stimmen zu vertreten, bevollmächtigen Sie die unter 3a genannten Stimmrechtsvertreter zu den dort genannten Bedingungen, gemäß Ihrer erteilten Weisung abzustimmen, sofern das Formular rechtzeitig an die Gesellschaft weitergeleitet wurde (ggf. diesen Satz im Formular streichen, wenn nicht gewünscht).Sie können über den Internetdialog auch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater bevollmächtigen.

Aktionäre haben, sofern die unter „Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeit, ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der Briefwahl abzugeben. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann entweder in Textform (§ 126b BGB) unter der für die Anmeldung genannten Anschrift oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren (im Rahmen der unter „Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs“ genannten Voraussetzungen und Einschränkungen) unter der zuvor genannten Internetadresse www.telekom.com/hv-service erfolgen. Aus abwicklungstechnischen Gründen sollten für die Briefwahl die dafür von der Gesellschaft bereitgestellten Formulare (einschließlich Bildschirmformularen) genutzt werden.

Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist ausschließlich zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft bekanntgemachte Beschlussvorschläge der Verwaltung, jedoch einschließlich eines etwaigen in der Hauptversammlung entsprechend der Bekanntmachung angepassten Gewinnverwendungsvorschlags, sowie zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich. Im Wege der Briefwahl abgegebene Stimmen können noch bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung, geändert oder widerrufen werden.

Auch nach Abgabe von Stimmen durch Briefwahl bleibt eine Teilnahme an der Hauptversammlung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – möglich.

Eintrittskarten

Sollte Ihre bestellte Eintrittskarte einige Tage vor dem Hauptversammlungstermin noch nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte sofort bei unserer Hotline unter 0228 181-55770. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten auch für den Eingang der Eintrittskarte bei Ihnen!

Wenn Ihre Anmeldung erst nach dem 31. März 2023, 24:00 Uhr MESZ (Anmeldestopp!) bei uns eintrifft, stellen wir keine Eintrittskarten mehr aus.  Es ist auch nicht möglich, Ihnen bei der Akkreditierung dann noch eine Eintrittskarte auszustellen. Sie können Ihre Eintrittskarte insbesondere im Internetdialog unter http://www.telekom.com/hv-service bestellen. Nähere Informationen zu dem Verfahren der Eintrittskartenbestellung per Internetdialog, insbesondere zu den Voraussetzungen für die Nutzung des Internetdialogs, finden Sie in unseren Hinweisen zum Internetdialog. Ganz einfach können Sie sich die Eintrittskarte selbst ausdrucken oder per E-Mail auf Ihr Smartphone senden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär im Regelfall nur eine Eintrittskarte ausstellen.

Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, d.h. bis zum 31. März 2023, 24:00 Uhr MESZ, und keine Eintrittskarte erhalten haben, können trotzdem die Hauptversammlung besuchen. Die Eintrittskarte ist dann lediglich auf dem Postweg nicht (rechtzeitig) zum Empfänger gelangt. Nach rechtzeitiger Anmeldung sind Sie im Meldebestand aufgeführt. In diesem Fall kann im World Conference Center Bonn am Sonderschalter eine Ersatzeintrittskarte ausgestellt werden. Den aktuellen Status Ihrer Anmeldung können Sie im Internetdialog unter www.telekom.com/hv-service jederzeit abrufen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an unsere Hotline (0228 181-55770).

Mit unserem Internetdialog stellen wir Ihnen einen flexiblen und komfortablen Weg zur Verfügung, um Eintrittskarten für sich oder einen Bevollmächtigten online zu bestellen und auch direkt selbst auszudrucken. Wählen Sie dazu die Option "Selbstdruck-Eintrittskarte" während des Bestellprozesses im Internetdialog oder Sie senden sich die Eintrittskarte per E-Mail auf Ihr Smartphone.

Um die Eintrittskarte auf dem Computer öffnen zu können, benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. Den kostenlosen Acrobat Reader können Sie unter www.adobe.de herunterladen.

Die Eintrittskarten werden zwar in Farbe erstellt und angezeigt, sollten Sie jedoch nicht über einen Farbdrucker verfügen, können Sie Ihre Eintrittskarte gerne auch in Schwarz-Weiß ausdrucken.

Ihre Verbindung zum Server der von der Deutschen Telekom angebotenen Services rund um die Hauptversammlung werden über SSL (Secure Socket Layer) aufgebaut und sind mit 128 Bit verschlüsselt. Diese Verschlüsselung bietet ein Höchstmaß an Sicherheit. Das heißt, alle persönlichen Daten, die zum Druck der Eintrittskarte erforderlich sind, können während einer Sitzung von keiner dritten Person über das Internet eingesehen werden.

Bitte erkundigen Sie sich bei unserer Hotline (0228 181-55770), ob Sie im Anmeldebestand zur Teilnahme an der Hauptversammlung vermerkt sind. Wenn dies der Fall ist, stellen wir Ihnen am Tag der Hauptversammlung am Sonderschalter eine Ersatzeintrittskarte aus.

Den aktuellen Status Ihrer Anmeldung können Sie im Internetdialog unter www.telekom.com/hv-service jederzeit abrufen.

Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) können weitere Informationen über die Deutsche Bank Trust Company Americas, c/o American Stock Transfer & Trust Company, LLC, 6201 15th Avenue, Brooklyn, NY 11219, USA, E-Mail: db@astfinancial.com, Telefon: +1 (866) 282−3744, erhalten.

Anreise

Die Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG findet am Mittwoch, den 05. April 2023, um 10:00 Uhr MESZ, im World Conference Center Bonn (WCCB), Eingang Hauptgebäude, Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn statt. Der Einlass beginnt um 08:00 Uhr.

Die An- und Abreise organisiert jeder Aktionär in Eigenverantwortung. Bitte beachten Sie, dass die Eintrittskarte nicht zur Nutzung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs gilt. Aus Kostengründen werden die Gebühren für Fahrtausweise zu und ab der Hauptversammlung sowie die Parkgebühren nicht von der Gesellschaft übernommen werden. Auch eine nachträgliche Begleichung von Transport-Gebühren ist nicht vorgesehen.

Sie können in einem der nahegelegenen Parkhäuser, z.B. Parkhaus WCCB, Karl-Carstens-Straße; Parkhaus Museumsmeile, Emil-Nolde-Straße oder Sie nutzen den Parkplatz in der Rheinaue, Charles-de-Gaulle-Straße. Aus Kostengründen werden die Gebühren für Fahrtausweise zu und ab der Hauptversammlung sowie die Parkgebühren nicht von der Gesellschaft übernommen. Auch eine nachträgliche Begleichung von Transport-Gebühren sowie von Parktickets ist nicht vorgesehen.

Bitte berücksichtigen Sie auch die aktuelle Ausschilderung und Verkehrsleitung vor Ort am Tag der Hauptversammlung. Beachten Sie bitte weiterhin, dass es in Bonn eine Umweltzone gibt, in die Sie nur mit gültiger Feinstaubplakette einfahren dürfen.

Zur Erleichterung Ihrer Anreise mit dem Pkw brauchen Sie in den bereitgestellten Routenplaner nur noch Ihre Startadresse einzugeben. Ihrem Onboard-Navigator geben Sie bitte folgende Ziel-Anschrift ein: Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn. Bitte beachten Sie die Lage des jeweiligen Parkhauses/Parkplatzes. Sie finden diese auch in der Anfahrtsskizze auf der Eintrittskarte. Die Begleichung von Parkgebühren durch die Gesellschaft ist auch nachträglich nicht vorgesehen.

Aktionäre und Gäste sind ab 08:00 Uhr im WCCB willkommen. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Ankunft. Die Hauptversammlung beginnt um 10:00 Uhr mit der Eröffnung durch den Versammlungsleiter (siehe auch Zeittafel).

Die Begleiter von Schulklassen/Studentengruppen bitten wir, auf jeden Fall mit den Schülern/Studenten spätestens bis 09:30 Uhr an der Akkreditierung zu sein. Danach werden diese erst wieder ab 11:00 Uhr eingelassen. Dies ist erforderlich, um den Aktionären einen zügigen Zugang zu gewährleisten und dass die Hauptversammlung pünktlich begonnen werden kann.

Es werden ab 08:00 Uhr Getränke und später auch verschiedene warme und kalte Imbisse angeboten.

Aktienregister

Jeder Aktionär hat Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person in das Aktienregister eingetragenen Daten. Dies ist möglich im Wege der persönlichen Einsichtnahme am Sitz der Deutschen Telekom AG in 53113 Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, Deutschland, oder aufgrund einer schriftlichen Anfrage an Deutsche Telekom AG, Investor Relations, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Ihre persönlichen Anmeldedaten finden Sie auch in Ihrem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung.

Das Aktienregister wird in der Form einer elektronischen Datenbank geführt, die täglich um die weltweiten An- und Verkäufe aktualisiert wird. Im Aktienregister gespeichert sind: Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse (falls mitgeteilt), Aktionärsnummer, Aktienbestand, Geburtsdatum.

Die Depotbank gilt in diesem Fall im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär und kann sich eine Eintrittskarte über den Bestand ihres Kunden ausstellen lassen. Sie kann ihren Kunden dann bevollmächtigen, an der Hauptversammlung teilzunehmen und die Stimmrechte für sie wahrzunehmen. Die Depotbanken, die für Aktionäre im Aktienregister eingetragen sind, versenden zum Teil die Einladung zur Hauptversammlung an ihre Depotkunden.

Das Einladungsschreiben zur Hauptversammlung enthält einen Abschnitt „Adressaktualisierung für Ihren Aktienregistereintrag der Deutschen Telekom AG“. Bitte füllen Sie diesen Abschnitt bei Bedarf aus und senden Sie ihn an die Deutsche Telekom AG. Darüber hinaus können Sie die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auch im Internet unter www.telekom.com/hv-service unter dem Link „Aktienregister-Service“ vornehmen.

Bitte informieren Sie in jedem Fall auch Ihre Depotbank über diese Adressaktualisierung. Wir haben Ihnen hierzu ein Formular zur Einreichung bei Ihrer Depotbank zum Herunterladen vorbereitet. Bitte beachten Sie, dass Ihren eigentlichen Aktienregistereintrag nur die Depotbank veranlassen kann.

Wir können nur Änderungen der bereits im Aktienregister eingetragenen Daten auf Ihre Veranlassung hin vornehmen. Auch können wir keine Änderungen am Aktionärsbestand oder an der Aktionärseigenschaft als solcher vornehmen. Insbesondere Namensänderungen, z. B. durch Heirat, können wir als Gesellschaft nicht vornehmen, dies muss die Depotbank in die Wege leiten.

Wenn kein Widerspruch seitens des Aktionärs erfolgt, wird die Depotbank die Eintragung der Aktionärsdaten in das Aktienregister veranlassen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Treuhänder eintragen zu lassen. Gegenüber der Deutschen Telekom AG gilt jedoch nur derjenige als Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie von der Gesellschaft keine Unterlagen zur Hauptsammlung erhalten, wenn Sie nicht im Aktienregister eingetragen sind.

Symbolbild Hauptversammlung

Hauptversammlung 2023

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutschen Telekom findet am 5. April 2023 in Bonn statt.

Aktuelle Investor Relations Publikationen

Die nächsten Investor Relations Termine im Überblick

Ihr Ansprechpartner

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Investor Relations

Deutsche Telekom

investor.relations@telekom.de

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Porträt Hannes Wittig

Hannes Wittig

Leiter Investor Relations Deutsche Telekom (Senior Vice President)

hannes.wittig@telekom.de

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Christoph Greitemann

Christoph Greitemann

Senior IR Manager

christoph.greitemann@telekom.de

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Foto Andreas Puy

Andreas Puy

Vice President Investor Relations

andreas.puy@telekom.de

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Thomas Ris

Vice President Investor Relations

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Peer Roßbach

Senior IR Manager

peer.rossbach@telekom.de

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Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn

Foto Markus Schäfer

Markus Schäfer

Vice President Debt Capital Markets

markus.schaefer01@telekom.de

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Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn

Foto Galina Zhiltsova

Galina Zhiltsova

Debt Capital Markets

zhiltsovag@telekom.de

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Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn

Foto Renate Pohler

Renate Pohler

IR Manager Privatanleger und Hauptversammlung

renate.pohler@telekom.de

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Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn

Porträt Simone Schlief

Simone Schlief

Senior Expert IR Fokus ESG

simone.schlief@telekom.de

Adresse

Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn

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