Archiv: Hauptversammlungen der vergangenen Jahre

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG hat am 5. April 2023 im World Conference Center Bonn in Präsenz stattgefunden. 

Rede von CEO Tim Höttges und Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden

Hier finden Sie die Medieninformation und die Rede von Timotheus Höttges (pdf, 94,7 KB).

Dividende

Für das Geschäftsjahr 2022 wurde eine Dividende in Höhe von 70ct € beschlossen. Die Dividendenbekanntmachung finden Sie hier (pdf, 1,4 MB). Weitere Details zur Dividende, die auch in diesem Jahr steuerfrei ausgeschüttet wird, finden sie hier.

Social Media Posts zur Hauptversammlung

Beiträge aus Linkedin, Youtube und weiteren sozialen Medien.

Fotos von der Hauptversammlung

Alle Dokumente zur Hauptversammlung auf einen Blick

Abstimmungsergebnis zur ordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 7. April. 2022 in Bonn

Die Hauptversammlung hat über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10 bei einer Präsenz von 3.502.450.048 mit jeweils einer Stimme ausgestatteten Stückaktien und unter Berücksichtigung von für 27.539.874 Stückaktien zugegangenen Briefwahlstimmen, das entspricht zusammen 70,79 % des in
4.986.458.596 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals, wie folgt Beschluss gefasst:

Abgegebene gültige Stimmen = Anzahl Aktien  Anteil des hierdurch
vertretenen
eingetragenen
Grundkapitals
Ja-Stimmen Anteil Ja-Stimmen Nein-Stimmen 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3.501.586.605

70,22 %

3.492.084.999

99,73 %

9.501.606

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

3.479.532.167

69,78 %

3.471.400.779

99,77 %

8.131.388

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

3.363.511.352

67,45 %

3.092.977.314

91,96 %

270.534.038

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers

3.500.273.746

70,20 %

3.483.256.280

99,51 %

17.017.466

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

a) Wahlen zum Aufsichtsrat - Dr. Frank Appel

3.496.956.919

70,13 %

2.931.239.320

83,82 %

565.717.599

b) Wahlen zum Aufsichtsrat - Katja Hessel

3.491.122.650

70,01 %

3.424.501.651

98,09 %

66.620.999

c) Wahlen zum Aufsichtsrat - Dagmar P. Kollmann

3.489.986.142

69,99 %

3.149.867.634

90,25 %

340.118.508

d) Wahlen zum Aufsichtsrat - Stefan B. Wintels

3.490.713.686

70,00 %

3.422.421.094

98,04 %

68.292.592

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017 und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022

3.402.166.015

68,23 %

3.167.537.111

93,10 %

234.628.904

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

3.456.341.858

69,31 %

3.264.845.005

94,46 %

191.496.853

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der
Satzung und die Vergütung des Aufsichtsrats

3.493.521.327

70,06 %

3.448.680.112

98,72 %

44.841.215

TOP 10 Beschlussfassung über die Billigung des
Vergütungsberichts

3.487.165.369

69,93 %

2.873.147.164

82,39 %

614.018.205

Communication
  • Registrierung für den Email-Versand der HV-Unterlagen und Teilnahme am Gewinnspiel. 
  • Adressdaten aktualisieren

Anmeldung zur Hauptversammlung

  • Eintrittskarte zur HV für sich oder einen Vertreter bestellen.
  • Stimme per online-Briefwahl abgeben.
  • Vollmacht und Weisung an die von der Deutschen Telekom benannten Stimmrechtsvertreter erteilen
  • Vollmacht und ggfs. Weisung an einen Intermediär eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater erteilen
Communication
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  • Adressdaten aktualisieren

Anmeldung zur Hauptversammlung

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  • Stimme per online-Briefwahl abgeben.
  • Vollmacht und Weisung an die von der Deutschen Telekom benannten Stimmrechtsvertreter erteilen
  • Vollmacht und ggfs. Weisung an einen Intermediär eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater erteilen

Haben Sie Fragen zur Hauptversammlung oder zum Internetdialog? Schreiben Sie eine E-Mail an hv-service@telekom.de oder rufen Sie die hv-Hotline unter 0228 181 55770 (montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) an.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur ordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 7. April 2022 in Bonn

Am 1. März 2022 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Nach §§ 126, 127 des Aktiengesetzes (AktG) zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 geben wir nachfolgend einschließlich des Namens des den Antrag stellenden oder den Wahlvorschlag unterbreitenden Aktionärs und gegebenenfalls einer Begründung wieder. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind dabei zudem mit den Angaben nach § 127 Satz 4 AktG versehen.

Die Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie ihre Begründungen geben jeweils die uns mitgeteilten Ansichten der Verfasser wieder. Auch Tatsachenbehauptungen wurden unverändert und ohne Überprüfung durch uns in das Internet eingestellt, soweit sie zugänglich zu machen sind.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie im passwortgeschützten Internetdialog (unter www.telekom.com/hv-service) und auf den von der Gesellschaft bereitgestellten Briefwahlformularen bzw. Formularen zur Vollmachts- und Weisungserteilung bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit „Nein“ stimmen bzw. Ihren Bevollmächtigten, insbesondere die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, anweisen, mit „Nein“ zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Im passwortgeschützten Internetdialog (unter www.telekom.com/hv-service) und auf den von der Gesellschaft bereitgestellten Briefwahlformularen bzw. Formularen zur Vollmachts- und Weisungserteilung finden sich die betreffenden Buchstaben. Um Briefwahlstimmen bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie dort das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sofern Sie einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person nicht nur Vollmacht, sondern auch Weisungen bezüglich den mit Buchstaben versehenen Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen erteilen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieser/diese bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieser/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben.

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.

Zu Fragen rund um die Hauptversammlung wenden Sie sich bitte per 
E-Mail an hv-service@telekom.de oder telefonisch an die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.

Letzte Aktualisierung: 24. März 2022

„Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 6 Buchstabe a – Wahl von Herrn Dr. Frank Happel in den Aufsichtsrat

Sehr geehrte Mitaktionärinnen und Mitaktionäre,

uns als Eigentümern der Deutschen Telekom AG wird mit Herrn Dr. Happel ein Kandidat zur Vertretung unserer Interessen vorgeschlagen, der m.E. für diesen Posten denkbar ungeeignet ist.

Herr Dr. Happel ist aktuell Vorstandsvorsitzender bei der Deutschen Post, mithin trägt er die Gesamtverantwortung für dieses Unternehmen. Die Deutsche Post ist in den letzten Jahren vor allem durch den Umstand aufgefallen, regelmäßig das Porto erhöht zu haben, im Gegenzug denkt man laut über eine Einstellung von Services in der Briefzustellung nach, beispielsweise durch Entfall der Zustellung an einem Tag, wie den Medien zu entnehmen ist. Ein Manager, der nur teurer und schlechter kann, ist für unsere Telekom nicht geeignet.

Herr Dr. Happel ist Letztverantwortlicher für den Service – habe Sie schon einmal versucht, die Deutsche Post oder DHL zu kontaktieren? Es ist schon ein ausgesprochen mühsames Unterfangen, überhaupt eine Kontaktmöglichkeit zu finden – und wenn Sie fündig geworden sind, können Sie von Glück sagen, wenn der Menschen, den Sie am Telefon haben, Ihr Anliegen rein sprachlich überhaupt versteht. Wollen wir so einen Service für unsere Telekom?

Herr Dr. Happel hat auch sehr konsequent das Filialnetz der Deutschen Post abgebaut, man findet das Unternehmen faktisch nur noch unter dem Dach der Postbank oder bei privaten Poststellenbetreibern – wollen wir, dass unsere Telekom so Ihren Kunden gegenüber auftritt?

Und so weiter …

Randnotiz: Noch ist Herr Dr. Happel als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post im Amt, einen Feierabendaufsichtsratsvorsitzenden können wir nun gar nicht gebrauchen, auch niemanden, der hier „aufs Altenteil“ geschoben wird.

Ich beantrage daher, Herrn Dr. Happel nicht in den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG zu wählen. Auf einen personellen Gegenvorschlag wird bewusst verzichtet, da es nicht darum geht, die Interessen anderer Aktionäre zu beschneiden oder zu verletzen, sondern lediglich darum, die Wahl einer Person zu verhindern, die nicht unser aller Aktionärsinteressen entspricht. An die institutionellen Investoren appelliere ich, sich diesem Votum anzuschließen oder sich zumindest der Stimme zu enthalten. Dem bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Lehner danke ich für seine Arbeit, gleichwohl kann ich seinen Nachfolgevorschlag aus den dargelegten Gründen nicht gutheißen.

Manfred Hempfling“

„Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Deutschen Telekom AG ist beim Klimaschutz unglaubwürdig: Zwar hat der Vorstand ambitionierte Klimaziele ausgerufen, verschweigt aber, was unternommen werden soll, um diese Ziele auch tatsächlich zu erreichen.

Es ist auch dem Vorstand klar, dass es für das Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens nicht allein ausreicht, auf Ökostrom zu wechseln. Der Einfluss der wirtschaftlichen Aktivitäten der Deutschen Telekom auf den Klimawandel fallen vor allem durch die vor- und nachgelagerten Emissionen der Wertschöpfungskette (Scope 3, Upstream und Downstream) an. Diese machen 85 Prozent im Verantwortungsbereich der Deutschen Telekom aus. Zwar möchte der Vorstand die Deutsche Telekom bis 2040 klimaneutral werden lassen, informiert aber nur unzureichend über Maßnahmen, wie genau die Emissionsreduzierung erreicht werden soll.

Die Deutsche Telekom schneidet im aktuellen Corporate Climate Responsibility Monitor 2022 des NewClimate Institute und Carbon Market Watch im Vergleich mit 24 weiteren Großunternehmen nicht gut ab. Die wenigen Aussagen der Deutschen Telekom zu den Klimaschutzmaßnahmen sind nicht überzeugend. So könnte die Deutsche Telekom einen stärkeren Beitrag zur Dekarbonisierung des Stromnetzes leisten und einen glaubwürdigeren Anspruch auf die Reduzierung ihrer energiebedingten Emissionen erheben, indem sie sich auf Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort und höherwertige Stromabnahmeverträge (PPAs) konzentriert.

Zu Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat hat seine Aufgabe nicht ausreichend wahrgenommen, den Vorstand zu überwachen und zu kontrollieren. Telekom-Tochter T-Systems in Südafrika unter Korruptionsverdacht

Korruptionsvorwürfe gegen T-Systems Südafrika lassen das „Engagement gegen Korruption“ des Bonner Unternehmens wie Makulatur erscheinen: „Die Deutsche Telekom lehnt jede Form von Korruption ab und legt einen Schwerpunkt auf Maßnahmen zu ihrer Vermeidung.“ Das Compliance Risk Assessment der Deutschen Telekom scheint auf der ganzen Linie versagt zu haben: „Zur frühzeitigen Vermeidung von Fehlverhalten führen wir jährlich das Compliance Risk Assessment durch. Dabei überprüfen wir in unseren nationalen und internationalen Gesellschaften potenzielles Fehlverhalten und leiten gezielte Maßnahmen ab, um mögliche Risiken zur verringern und präventiv Verhaltensverstöße zu vermeiden. Ein Schwerpunkt hierbei ist das Thema Korruption.“ 

T-Systems, die IT-Tochter der Deutschen Telekom, profitierte möglicherweise in großem Umfang vom Korruptionssystem des Ex-Präsidenten Jacob Zuma. Dies berichtete die Wirtschaftswoche unter der Überschrift „Höttges´ Afrika-Problem“ in ihrer Ausgabe vom 15.12.2021. 

Die Südafrika-Tochter der DTAG wird in einem Bericht der britischen Antikorruptionsinitiative Shadowworld Investigations schwer belastet. Paul Holden, der aus Südafrika stammende Verfasser des Reports von Shadowworld Investigations, sagte vor einer südafrikanischen Untersuchungskommission, der Zondo Commission, aus. Er ist sich sicher, dass die Kommission T-Systems als einen Nutznießer von Korruption unter Präsident Zuma an den Pranger stellen wird.

So sollen im Jahr 2009 IT-Großaufträge mit den staatseigenen südafrikanischen Unternehmen Eskom (Energieversorgung) und Transnet (Betreiber von Eisenbahnen, Häfen und Pipelines) offenbar nur zustande gekommen sein, weil T-Systems enge Verbindungen zur indischen Unternehmerfamilie Gupta pflegte. „Die war eng mit Präsident Zuma befreundet, kontrollierte staatliche Institutionen und somit wichtige Entscheidungen“, so die Wirtschaftswoche. Dank der der Verbindungen zu Gupta könnten die südafrikanischen Staatsunternehmen umgerechnet fast 700 Millionen Euro an T-Systems gezahlt haben, so die Recherchen von Antikorruptionskämpfer Paul Holden.

In einem Artikel in der südafrikanischen Tageszeitung “Daily Maverick” machte Paul Holden seine Vorwürfe bereits am 27. Juni 2021 publik: „Today, I will set out how much money the state paid in contracts tainted by State Capture involving the Gupta enterprise, and discuss a hitherto unknown R7.8-billion State Capture contract involving T-Systems.”

Das kriminelle System der Übernahme des Staates wird in Südafrika „State Capture“ genannt. Der Skandal löste in Südafrika eine Staatskrise aus. Präsident Jacob Zuma musste sein Amt aufgeben, wurde zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er sich geweigert hatte, zu Korruptionsaffären während seiner Amtszeit 2009 bis 2018 auszusagen.

„Während der zehnjährigen Präsidentschaft von Jacob Zuma wurde die fragile Demokratie Südafrikas von einer Vielzahl krimineller Akteure untergraben und korrumpiert. Allen voran die Gupta-Familie, die ihren Einfluss und ihre finanziellen Ressourcen nutzte, um wichtige staatliche Unternehmen und Einrichtungen zu übernehmen und knappe öffentliche Mittel in ihre und andere Taschen zu lenken.“ 

Bewahrheiten sich die Korruptionsvorwürfe, dann hat sich die Deutsche Telekom der Beihilfe zur kriminellen Übernahme der Republik Südafrika schuldig gemacht. Mit in der Verantwortung stehen dann auch die Anteilseigner: der Bund mit 13,8 Prozent und seine Förderbank KfW mit 16,6 Prozent.“

Antrag A -Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt Nummer zwei der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der oben genannten Firma Deutsche 
#
-
Personen, ich beantrage hiermit, dass eine Dividende im Gegensatz zu dem Vorschlag laut oben genannter Einladung nicht in der Währung Euro ausgeschuettet wird, sondern dass fuer das zur Ausschüttung geeignete Geld genau eine Aktie der oben genannten Firma Reederei ueber die oben genannte Boerse Berlin gekauft wird, um gleich anschliessend diese eine gekaufte Aktie unter allen Aktien der oben genannten Firma Deutsche zu verlosen. 
-
Ich begründe diesen meinen Gegenantrag damit, dass ich schon durch das Stellen diesen Antrages mitteile, dass der Grad der Wichtigkeit meiner Antraege, welche ich auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften stelle, mit dem Zunehmen der Entfernung zwischen dem Sitz derselben Aktiengesellschaft und dem Sitz der oben genannten Firma Reederei immer weiter abnehmen wird. 
-
Ich baete um Veröffentlichung diesen meinen Gegenantragsschreibens. 
-
Der oben genannte Herr“

„Personen, ich beantrage, dass kein Mitglied des Vorstandes fuer das Geschäftsjahr 2021 entlastet wird. 
-
Diesen Gegenantrag begründe ich damit, dass in demselben Geschäftsjahr 2021 keine ordentliche Präsenz - Hauptversammlung stattfand. 
-
Ich baete um Veroeffentlichung. 
-
Der oben genannte Herr“ 


„Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt Nummer vier der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der oben genannten Firma Deutsche Telekom 
#
-
Personen, ich beantrage hiermit, dass kein Mitglied des Aufsichtsrates der oben genannten Firma Deutsche Telekom fuer das Geschäftsjahr 2021 entlastet wird. 
-
Ich begründe diesen Gegenantrag damit, dass dieselbe Firma Deutsche Telekom es in demselben Geschaeftsjahr 2021 versäumte, der oben genannten Firma Deutsche Bahn denjenigen Sexismus ein fuer allemal abzugewöhnen, welcher daran zu erkennen ist, dass dieselbe Firma Deutsche Bahn in ihren Zuegen und auf ihren Bahnhöfen mit Durchsagen, wie: "sehr geehrte Damen und Herren..." weibliche Personen gegenueber männlichen Personen unüberhörbar bevorzugt. 
-
Ich baete um unverzügliches Veroeffentlichen diesen meinen ernstgemeinten Gegenantragsschreibens. 
-
Der oben genannte Herr“

Antrag B -Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6

„Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt Nummer sechs der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der oben genannten Firma Deutsche 
#
-
Personen, ich schlage hiermit vor, als Mitglied in den Aufsichtsrat der oben genannten Firma Deutsche gewaehlt zu werden. 
-
Ich meine, deswegen besonders gut fuer einen Posten in dem Aufsichtsrat derselben Firma Deutsche geeignet zu sein, da ich die Kunst des Begruessens -meiner eigenen Überzeugung nach- ganz außergewöhnlich gut beherrsche. 
-
Zu meinem Lebenslauf: ich erblickte das Licht der Welt erstmalig im Maerz des Kalenderjahres 1956 und machte meine kaufmännische Berufsausbildung in den Kalenderjahren 1975/76 in Neuenburg an der Bullenmeersbäke, einem Kuenstlerdorf links von dem Jadebusen. Auch habe ich fuenf wohlgeratene, erwachsene Kinder. 
-
Von Beruf bin ich Geschäftsfuehrer einer Firma. 
-
Ich baete um Veröffentlichung diesen meinen ernstgemeinten
Wahlvorschlages. 
-
Der oben genannte Herr“

„[…]

Die Aktionäre, bitte ich meinen Anträgen zu folgen / zu unterstützen ! 

Wir werden auch nochmals diese Anträge in Frageform auf der HV am 7.4.2022 in die Fragerunde einbringen. Bitte auch als Fragen berücksichtigen und beantworten !

Viele Aktionäre auch in unserem Umfeld vertreten die Meinung, den Vergütungsbericht könnte man auch als Märchenbericht, als Märchenstunde bezeichnen? Die Gebrüder Grimm hätten Ihre Freude? Herr Vorstandsvorsitzender können Sie eigentlich Ihre Vergütung noch selber berechnen oder benötigen Sie dazu einen Vergütungsberater, wie diese Vergütungsberater immer wieder zu Rechtfertigungs–Vergütungs-Gutachten gegenüber den Aktionären bemüht werden? Deren Vergütung für ein Vergütungs–Gutachten liegt in der REGEL ab ca. 100.000 Euro! 
Die Rechtfertigung der Vergütung erfolgt Vertikal und Horizontal !

Auch in Zeiten von Corona sind diese Vergütungen unangemessen und respektlos, vor allem wenn man sich in Corona-Zeiten, auch noch eine Vergütungserhöhung gönnt! 

[…]

[3]    Ich stelle hiermit den Antrag 3,
den Herren Vorständen und Aufsichtsräten
die Entlastung zu verweigern. Zu den Tagesordnungspunkten 3 + 4 
Und beantrage dazu bei allen Vorständen und Aufsichtsräten eine Einzelabstimmung.
Was haben Sie dazu zu sagen?  

[…]


Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen aus […]


………………………………...
Oswald“

Antrag C – Wahlvorschlag zu  Tagesordnungspunkt 6

„Tagesordnungspunkten TOP 6 Beschlussfassung über die Nachwahlen zum Aufsichtsrat  
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats  und/oder Abschlussprüfern zu machen. (sofern diese Gegenstand der Tagesordnung sind)

Die Aktionäre bitte ich, meinen Wahlvorschlag zu unterstützen! 

Ich schlage für die Wahl zum Aufsichtsrat vor: 

Ralf Schirrmacher - Unternehmens-Berater - international tätig

Vorteile unseres Kanditaten gegenüber eines Kanditaten aus dem eigenen Hau-se oder Umfeld:
1.         Zeitlich flexibel, uneingeschränkt objektive Aufsicht
2.         Unabhängig von wirtschaftlichen Interessen, u.a. anderer Konzerne
3.         Motivation als Führungskräfte-Coach und Mediator
4.         Breites Wissensspektrum wie auch aus der Vita ersichtlich
5.         Vielfältige internationale Erfahrung nicht nur im EU-Raum
6.         Vertraut mit internationalem (Vertrags-) Recht.
7.         Spezielle Erfahrung im ökonomisch-technischen Umfeld 
8.         Vertraut mit der IT- und Telekommunikationsbranche
9.         Beherrschen von regulatorischen Themen
10.    Verständnis gesellschaftspolitischer Aspekte u.a. im Zshg. mit sozialer Verantwortung im Unternehmen


CURRICULUM VITAE

Ralf Schirrmacher

Expertise

Unternehmensberatung / Corporate Advisory; Coaching; Mediation; 
Interim Management; Restrukturierung 

Beruflicher  Werdegang

01/2015 – heute

ad rem Unternehmensberatung GmbH
            Managing Partner 

07/2010 – 12/2014 

Focus Asia Consult Pte. Ltd., Singapore
            Managing Consultant & Partner

07/2008 – 10/2010

 flyport Entwicklungs- u. Betreuungsgesellschaft mbH, Berlin 
            Vice President Business Development International.

01/2008 – 12/2008

Goldman Sachs Group, Inc., Investment Mgmt. & Securities, USA
    Corporate Advisor Asset Management for the APAC-Region    

01/2006 – 01/2008

SIEMENS USA
    Director Aviation Competence Center North America

02/1996 – 02/2006 

Fraport AG und Beteiligungen, 
    vormals FLUGHAFEN FRANKFURT MAIN AG

  • Director Consulting, AirIT International GmbH (Fraport Gruppe)
  • Leiter Consulting, Fraport AG vorm. Flughafen Frankfurt Main AG
  • Vice President, debis-FRA GmbH (Joint-Venture der Flughafen 
  • Frankfurt Main AG mit der Daimler-Benz Interservices (debis) AG, heute T-Systems)
  • Leiter Projektbüro, Flughafen Frankfurt Main AG

04/1994 – 12/1995

ORACLE (Schweiz) AG, Principal Consultant Business Process Reengineering

09/1988 – 03/1994

WEIDMÜLLER Gruppe, Deutschland

  • Koordinator Management-Informationssysteme 
  • Projektleitung Computer-Integrierte Fabrikautomatisierung

12/1987 – 09/1988

ADV/Orga Tech GmbH, heute GFT Technologies AG, ehem. Tochter der ADV/Orga AG

Berater für Innovationsmanagement und Technologie-Transfer

Ausbildung

09/1982 – 12/1987

Studium der Informatik und Betriebswirtschaft an der Technischen Universität Berlin mit Abschluss Diplom-Informatiker (TU)

1981 - 1982

Militärdienst

1981

Abitur mit allgemeiner Hochschulreife am Mariengynasium Jever

Sprachkenntnisse

Deutsch

Muttersprache

Englisch

Verhandlungssicher

Spanisch/Französisch/Italienisch

Umgangssprachlich

Besondere Expertise

Merger & Acquisitions, Exit Management
Change Management, Coaching, Mediation
Innovationsmanagment und IT
Strategisches Programm-/Portfoliomangement 
Outsourcing / Offshoring
Compliance und Corporate Governance
Internationales Vertragsrecht
Investment Banking & Asset Management 

Spezifische  Funktionen

International anerkannter Luftverkehrsexperte
Engagement Manager im Auftrage von Beratungsunternehmen, wie McKinsey, KPMG, BCG
Dozent für Luftverkehrsthemen 
Dozent Führungsinformationssysteme
Kommanditist bei verschiedenen Unternehmen

Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Bemühungen !
Mit freundlichen Grüßen aus der Schneewittchenstadt Lohr am Main
   
…………………………….
Hans Oswald“

Antrag D – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6


„Tagesordnungspunkten TOP 6 Beschlussfassung über die Nachwahlen zum Aufsichtsrat  
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG


Jeder Aktionär hat das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats  und/oder Abschlussprüfern zu machen. (sofern diese Gegenstand der Tagesordnung sind)


Die Aktionäre bitte ich, meinen Wahlvorschlag zu unterstützen! 

Ich schlage für die Wahl zur Aufsichtsrätin vor: 

Prof. Dr. Anja Jetschke Professorin für Politikwissenschaft


CURRICULUM VITAE

Prof. Dr. Anja Jetschke

Persönliche Daten
Geburtsjahr    1969
Nationalität    Deutsch
Unabhängigkeit    (+)


Expertise
Internationale Beziehungen; Schwellenländer; globale Risikobewertung; Politikberatung


Aktuelle Tätigkeit und beruflicher Werdegang
2001 – 2011    Hochschulassistentin, Seminar für Wissenschaftliche Politik, Universität Freiburg
2012 – 2015     Forschungsschwerpunktleiterin am GIGA German Institute of Global and Area Studies, Hamburg
Seit April 2012     Professorin für Politikwissenschaft an der Georg-August-Universität

Ausbildung
1989 – 1995    Studium Politikwissenschaft, Freie Universität Berlin
1995 – 2001     Promotion in Politikwissenschaft, Europäisches Hochschulinstitut Florenz
    
Führungspositionen
2021 –    Elected member, Executive Council International Political Science Association (IPSA)
2016 – 2018     Co-Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft
Seit 2017    Co-Vorsitzende (seit 2019) und Vorstandsmitglied Center for Global Migration Studies, Universität Göttingen

Wesentliche Nebentätigkeiten
2007 – 2008     Post-Doctoral Fellow, Mershon Center for International Security Studies, Ohio State University
2017, 2018     Research Consultant, National University of Singapore, Faculty of Law 
2017    Visiting Scholar, Stanford University, Asia-Pacific Research Center of the Freeman Spogli Institute for International Studies 


Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Bemühungen !
Mit freundlichen Grüßen aus der Schneewittchenstadt Lohr am Main
   
…………………………….
Hans Oswald“

Antrag E – Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Gegenantrag: "Die Dividende je Aktie beträgt 0,54 € (statt 0,64 € wie vorgeschlagen)".
 
Begründung: Die Deutsche Telekom bildet unzureichende Rückstellungen für Gutschriften von Telekomkunden. Wird beispielsweise eine zu hohe Rechnung gestellt, erfolgt keine Stornierung, sondern eine Gutschrift für eine der folgenden Rechnungen. Es ist unklar, ob für derartige Gutschriften Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet werden. Nach grober Schätzung (genaue Angaben habe ich von der Deutschen Telekom nicht erhalten) könnte die Summe aller Gutschriften zum Ende des Kalenderjahres 2021 ca. 500 Mio. € betragen, d.h. der auszuschüttende Gewinn je Aktie vermindert sich um 10 Cent auf 54 Cent je Aktie. Auf diese Weise soll die erforderliche Liqudität gesichert werden.
 
In diesem Zusammenhang sind übrigens auch die erfolgsabhängigen Boni der Vorstandsmitglieder und anderer Manager anzupassen.“

Alle Dokumente zur Hauptversammlung auf einen Blick

Abstimmungsergebnis zur ordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 1. April in Bonn

Die Hauptversammlung hat über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10 und dem Verlangen der Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e. V. (DSW), Düsseldorf, handelnd namens und kraft Vollmacht der BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, München, zu Tagesordnungspunkt
11 bei einer Präsenz von 3.245.285.647 mit jeweils einer Stimme ausgestatteten Stückaktien und unter Berücksichtigung von für 27.801.297 Stückaktien zugegangenen
Briefwahlstimmen, das entspricht zusammen 68,74 % des in 4.761.458.596 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals, wie folgt Beschluss gefasst:

Abgegebene gültige Stimmen = Anzahl Aktien  Anteil des hierdurch vertretenen eingetragenen Grundkapitals Ja-Stimmen Anteil Ja-Stimmen Nein-Stimmen 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3.268.104.978

68,64 %

3.263.659.027

99,86 %

4.445.951

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

3.259.392.086

68,45 %

3.249.664.673

99,70 %

9.727.413

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

3.238.785.586

68,02 %

2.869.805.469

88,61 %

368.980.117

TOP 5 Beschlussfassungen über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2021 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
a) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 bestellt.

3.265.676.537

68,59 %

3.077.408.502

94,23 %

188.268.035

b) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zudem zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§ 115 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes) im Geschäftsjahr 2021 bestellt.

3.265.676.537

68,58 %

3.076.546.264

94,22 %

188.778.210

c) Die von der Hauptversammlung am 19. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Bestellung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzberichte (§ 115 Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes) für das erste Quartal 2021 wird aufgehoben; stattdessen wird die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzberichte (§ 115 Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes) für das erste Quartal 2021 bestellt.

3.264.700.952

68,57 %

3.083.605.601

 94,45 %

181.095.351

d) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zudem zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzberichte (§ 115 Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes) für das dritte Quartal im Geschäftsjahr 2021 und das erste Quartal im Geschäftsjahr 2022 bestellt.

3.264.632.859

68,56 %

3.075.698.758

94,21 %

188.934.101

TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds - Frau Dr. Helga Jung

3.247.309.310

68,20 %

3.178.936.560

97,89 %

68.372.750

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals

3.263.484.678

68,54 %

3.049.950.955

93,46 %

213.533.723

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien mit möglichem Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts

3.261.635.570

68,50 %

3.060.955.509

93,85 %

200.680.061

TOP 9 Beschlussfassungen über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

3.259.295.909

68,45 %

2.369.399.841

72,70 %

889.896.068

TOP 10 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

3.222.056.884

67,67 %

3.194.779.986

99,15 %

27.276.898

TOP 11 Beschlussfassung über die Ergänzung von § 16 Abs. 3 der Satzung der Deutschen Telekom AG

3.243.406.742

68,12 %

1.475.967.171

45,51 %

1.767.439.571

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Haben Sie Fragen zur Hauptversammlung oder zum Internetdialog? Schreiben Sie eine E-Mail an hv-service@telekom.de oder rufen Sie die hv-Hotline unter 0228 181 55770 (montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) an.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur virtuellen Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 1. April 2021 in Bonn

Am 26. Februar 2021 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Nach §§ 126, 127 des Aktiengesetzes (AktG) zugänglich zu machende Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären geben wir nachfolgend einschließlich des Namens des den Antrag stellenden oder den Wahlvorschlag unterbreitenden Aktionärs und gegebenenfalls einer Begründung wieder. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind dabei zudem mit den Angaben nach § 127 Satz 4 AktG versehen.

Nachfolgend wiedergegebene Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, das heißt, wenn die in der Einberufung unter „Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit „Nein“ stimmen bzw. die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter anweisen, mit „Nein“ zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge von Aktionären, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Im passwortgeschützten Internetdialog (unter www.telekom.com/hv-service) und auf den von der Gesellschaft bereitgestellten Briefwahlformularen bzw. Formularen zur Vollmachts- und Weisungserteilung finden sich die betreffenden Buchstaben oder können dort von Ihnen eingefügt werden. Um Briefwahlstimmen bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gelangen, kreuzen bzw. klicken Sie dort das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sofern Sie einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person nicht nur Vollmacht, sondern auch Weisungen bezüglich den mit Buchstaben versehenen Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen erteilen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieser/diese bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieser/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben.

Zu Fragen rund um die Hauptversammlung wenden Sie sich bitte per E-Mail an 
hv-service@telekom.de oder telefonisch an die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.

Letzte Aktualisierung: 11. März 2021

- Antrag A: Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

“hiermit stelle ich als langjähriger Aktionär der Gesellschaft Deutsche Telekom AG (ISIN: DE00 0555 7508) mit den zugrundeliegenden Daten […]

folgende Gegenanträge:

TOP 2:
Der im Geschäftsjahr 2020 erzielte Bilanzgewinn von € 5.129.092.899,85 wird wie folgt verwendet:

Rückkauf von bis zu 300 Mio. Deutsche Telekom AG - Aktien (ISIN: DE00 0555 7508) am Handelsplatz Xetra

und Vortrag des zu diesem Zweck nicht verwendeten Restbetrags auf neue Rechnung.

Das Rückkaufprogramm soll sich bis zur nächsten Hauptversammlung erstrecken, und die über die Börse erworbenen Aktien sind von der Gesellschaft einzuziehen.

Begründung:
Durch Kapitalerhöhungen im Zusammenhang mit früheren Dividendenausschüttungen (Ausgabe junger Aktien) hat sich das Kapital für die Aktionäre verwässert. Hierdurch ist u.a. auch die Dividendenauschüttung je Aktie rückläufig. Gleichzeitig befindet sich der Kurs der Aktie im Bereich des ersten IPOs (28,50 DM im Jahr 1996). Dies kann keineswegs als zufriedenstellende wirtschaftliche Entwicklung für die Aktionäre gesehen werden. Diesem Trend soll mit dieser Maßnahme entgegen gewirkt werden.
Das Rückkaufprogramm sollte in den Folgejahren ausgeweitet werden, um das Grundkapital der Gesellschaft nachhaltig auf 4 Mrd. Aktien zu drücken.

TOP 3:
Dem Vorstand ist keine Entlastung zu erteilen.

Begründung:
Es ist nicht erkennbar, daß der Vorstand im wirtschaftlichen Interesse aller Aktionäre handelt (s. hierzu auch Begründung zum Gegenantrag TOP 2).

TOP 4:
Dem Aufsichtsrat ist keine Entlastung zu erteilen.

Begründung:
Es ist nicht erkennbar, daß der Aufsichtsrat den Vorstand nach Kriterien beruft bzw. abberuft, die sich am wirtschaftlichen Interesse aller Aktionäre orientieren (s. hierzu auch Begründung zum Gegenantrag TOP 2).

TOP 9:
Das vom Aufsichtsrat am 25.02.2021 beschlossene Vergütungssystem wird NICHT gebilligt.

Begründung:
Solange nicht erkennbar ist, daß der Vorstand im wirtschaftlichen Interesse aller Aktionäre handelt, sollte die gesamte Vergütung inkl. aller Bestandteile eines einzelnen Vorstandsmitglieds (m / w / d) auf 500.000 € p.a. gedeckelt werden. Das ist immer noch ein Vielfaches von dem, was ein durchschnittlicher Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland verdient (also jemand, der selbst kein unternehmerisches Risiko eingeht).

TOP 10:
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 der Satzung [...] wird NICHT bestätigt.

Begründung:
Solange nicht erkennbar ist, daß der Aufsichtsrat den Vorstand nach Kriterien auswählt, die sich am wirtschaftlichen Interesse aller Aktionäre orientieren, sollte die Arbeit im Aufsichtsrat ehrenamtlich erfolgen.“

- Antrag B: Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„ich beantrage eine Erhöhung der Dividende auf € 0,70.

Begründung:
Der Bilanzgewinn reicht hierfür locker aus. Die Dividendenrendite ist eine wichtige Kennzahl und mitbestimmend für den Aktienkurs, der seit Jahrzehnten nur dahindümpelt. Eine Anhebung würde zu einem höheren Preis der T-Aktie beitragen.“

Die Medieninformation finden Sie hier

Alle Dokumente nach § 124a AktG auf einen Blick

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Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur virtuellen Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 19. Juni 2020 in Bonn

Am 13. Mai 2020 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und gegebenenfalls der Begründung wieder. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind nachfolgend zudem mit den Angaben nach § 127 Satz 4 AktG versehen.

Die bisher angekündigten und zugänglich gemachten Gegenanträge zu der am 20. März durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger abgesagten Hauptversammlung haben durch die Absage ihre Gültigkeit verloren.

Für den Fall, dass Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der Stimmabgabe- und Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen Stimmen per Briefwahl abzugeben oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen zu erteilen. Auch das über die Internetadresse www.telekom.com/hv abrufbare und mit einem Stimmabgabe- und Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" stimmen bzw. die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter anweisen, mit „Nein“ zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Ihre Stimme per Briefwahl bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Stimmabgabe- und Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Sie Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben oder durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen möchten, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Stimmabgabe- und Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Stimmabgabe- und Weisungsmöglichkeiten automatisch. Sofern Sie den Stimmabgabe- und Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder eine diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 gleichgestellte Person verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieser/diese bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieser/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben.

Zu Fragen rund um die Hauptversammlung wenden Sie sich per E-Mail an hv-service@telekom.de oder telefonisch an die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.

Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2020

- Antrag A: Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Hiermit stelle ich zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG 2020, stattfindend am 19. Juni 2020, folgenden Gegenantrag zu TOP2, Beschlussfassung über die Verwen¬dung des Bilanzgewinns:
 
Nach Medienberichten droht die Deutsche Telekom AG die Stimmrechtsmehrheit an T-Mobile zu verlieren, da Softbank jene Anteile abstoßen könnte, für welche die Deutsche Telekom aktuell die Stimmrechte ausüben darf. Bei einem Verkauf an Dritte würde also das Stimmrecht an T-Mobile unter die 50%-Schwelle rutschen, mit weitreichenden Folgen für die Deutsche Telekom AG. Ein Kauf der Anteile, welche aktuell bei Softbank liegen, würde mehrere Milliarden US-Dollar kosten.
 
Daher beantrage ich, den Bilanzgewinn nicht anteilig zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden, auf die Ausschüttung einer Dividende also zu verzichten.“

Antrag B: Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Sehr geehrte Damen/Herren des Vorstandes der Deutschen Telekom AG,

auf Grund der allgemeinen Warnungen zum Coronavirus (auch vom Gesundheitsminister der Bundesregierung) und damit die notwendige Vermeiden des Besuchs von größeren Personenansammlungen,stelle ich für die Hauptversammlung am 26. März 2020
[19. Juni 2020] fristgemäß folgenden Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG.

zu TOP 2:
Bei dem erzielten Bilanzgewinn von € 5.459.705.249,38 ist die Ausschüttung einer Dividende von € 0,60 je Aktie zu gering.
Ich beantrage eine Dividendenausschüttung von mind. € 1,10 je dividendenberechtigter Stückaktie.

Begründung zu Top 2:
Der Bilanzgewinn muss den Aktionären vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden,
da die Aktionäre durch den niedrigen Aktienkurs eine schlechte Performance der Aktie „Deutsche Telekom“ hinnehmen müssen.
Die Gesellschaft war in den letzten Jahren nicht im Stande eine steigende Performance der Aktien zu erreichen.
Somit sollten die Aktionäre mit einer höheren Dividendenausschüttung entschädigt werden.
Der Restbetrag von € 242.473.828,88 kann auf neue Rechnung als Vortrag gestellt werden.

zu TOP 3: Die Mitglieder des Vorstandes sind für das Geschäftsjahr 2019 nicht zu entlasten.
zu TOP 4: Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind für das Geschäftsjahr 2019 nicht zu entlasten

Begründung zu Top 3 und Top 4:
Die Mitglieder des Vorstandes und die Mitglieder des Aussichtsrates waren in den letzten Jahren nicht im Stande eine
steigende Performance des Aktienkurses zu erreichen, obwohl in diesem Zeitraum der allgemeine Aktienindex hohe Steigerungsraten aufwies.
Eine aktive Verbesserung des Aktienwertes wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat unterlassen.

Ich bitte Sie meine Gegenanträge zu veröffentlichen und in der Tagesordnung der Hauptversammlung am 26. März 2020 [19. Juni 2020] aufzunehmen.
Vielen Dank!“

„Gegenanträge zur virtuellen HV am 29.06.2020 in Bonn 

< TOP 3 Beschlussfassung über Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäfts 2019:
             Die Entlastung zu verweigern


< TOP 4 Beschlussfassung über Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts 2019:
             Der Entlastung nicht zu zustimmen 

Begründung: 

Die Kosteneinsparung der 3-monatigen Verschiebung der HV (Dividendenzahlung) und die HV
ohne physische Präsenz durchzuführen nicht in einer Dividendenanpassung (Erhöhung)
zu berücksichtigen

Es wäre sinnvoll gewesen, für den verschobenen HV-Termin 26.03.2020 auf die Dividendenzahlung
einen Abschlag (1/2 Dividende - s. EnBW) zu leisten. Wer den Aktienbestand (auch nur teilweise) aus
Liquiditätsgründen inzwischen veräußern musste geht leer aus. Es mangelt in unserer AG ganz gehörig
an Aktionärsfreundlichkeit! 

Die penetrante Arroganz von dem Vorstand, Aufsichtsrat und IR auf eine wiederholte Anfrage
Anfang 04.2020 die erbetene Stellungnahme nicht zu geben/nicht zu antworten. 

Bitte machen sie die Gegenanträge den übrigen Aktionären gemäß AktG zugänglich. 

Freundliche Grüße
Dietrich-E. Kutz
Ihr Aktionär“



„Zu den Tagesordnungspunkten TOP 3 und TOP 4

[…]

Der Vergütungsbericht wird versteckt im Inhaltsverzeichnis Seite 3
Unter ZUSAMMENGEFASSTEM LAGEBERICHT
UNTER EINEM WEITEREN UNTERPUNKT
Seite 131 Sonstige Angaben
Dann ab Seite 135 bis 145 kommt endlich der Vergütungsbericht.
Sehr ungewöhnlich, einmalig im ganzen DAX, hat man da bei der Telekom was zu verstecken, was zu verbergen?

Auch in Zeiten von Corona sind diese Vergütungen unangemessen und respektlos.

Ich stelle hiermit den Antrag 1,
Die maximalen Zuwendungen der meisten Vorstände und Aufsichtsräte stiegen in den letzten 10 Geschäftsjahren teils schon erheblich, mit Zuwächsen von normalen Arbeitnehmern ist das alles in keinster Weise vergleichbar, da streitet man sich um ein paar Prozentpunkte!
Denken sie da auch mal an Ihre eigenen Telekom Lohnverhandlungen!

 Ich bitte jeden höflich um persönliche Rechtfertigung, was er denn dafür mehr leistet….…als Mehrwert für die Dividende der Eigentümer, für uns Aktionäre.

Ich stelle hiermit den Antrag 2,
den Herren Vorständen und Aufsichtsräten die Bezüge für das kommende Geschäftsjahr auf die Hälfte zu kürzen, bis auf weiteres, vorläufig zur Probe und Bewährung.
Über 10 Mill€ Maximal Zuwendungen / Vergütungen nur für den Vorstandsvorsitzenden
das ist das über 500 fache eines Verkäufers, das entspricht einem Tageslohn pro Arbeitstag von über 49.000€, das sind die Stunde über 6000€.....ja Ihr Aktionäre von der Telekom sie haben richtig gelesen / gehört, wenn der Tag heute vergangen ist bekommt nur der Vorstandsvorsitzende  über 49.000€ überwiesen, ob er das verdient, beurteilen sie das selber. Mit meiner großzügigen Hälfte, wären die Gehälter immer noch weit überhöht und überzogen.

Nochmals zum Vergleichen, 
Der Telekom Vorstandsvorsitzende Timotheus Höttges erhält das über 35-fache an Vergütung als unser   Bundespräsident Steinmeyer,        
und das ca. 40-fache an Vergütung wie unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel…
Kommentar überflüssig... nur beschämend... !
usw….usw… die kleineren Zuwendungen Nebenleistungen erspare ich mir hier.

In Bayerisch nennt man das einen Selbstbedienungsladen…..

Ich stelle hiermit den Antrag 3,
den Herren Vorständen und Aufsichtsräten
die Entlastung zu verweigern. Zu den Tagesordnungspunkten 3 + 4

Ich stelle hiermit den Antrag 4,
Die Gehälter von Vorständen und Aufsichtsräten sollten nicht wie bisher ein Selbstbedienungsladen sein.
Ihr Vergütungsbericht GB Seite 135 bis 145, ist ein Versteckspiel an Einzelvergütungen in mehreren Tabellen, um die Gesamtheit Ihrer überhöhten Bezüge zu verschleiern, zu verstecken…

Der Vergütungsbericht wird versteckt im Inhaltsverzeichnis Seite 3
Unter ZUSAMMENGEFASSTEM LAGEBERICHT
UNTER EINEM WEITEREN UNTERPUNKT
Seite 131 Sonstige Angaben
Dann ab Seite 135 bis 145 kommt endlich der Vergütungsbericht.
Sehr ungewöhnlich einmalig im ganzen DAX, hat man da bei der Telekom was zu verstecken, was zu verbergen?

Die Gehälter von Vorständen und Aufsichtsräten sollten von den Aktionären auf der Hauptversammlung, jährlich genehmigt werden müssen. Wie das jetzt auch von vielen Politikern verlangt und gesetzlich verankert werden sollte.

Ich stelle hiermit den Antrag 5,
Anpassung der Gehälter der Führungskräfte an die Verhältnismäßigkeit der Gewinne und am Börsenkurs.
Herr Aufsichtsratsvorsitzender Prof. Dr. Ulrich Lehner offensichtlich haben Sie diesen enormen Gehalts Vergütungen immer wieder gegenseitig ihre Zustimmung erteilt. 

Ich stelle hiermit den Antrag 6,
Aus gegebenem Anlass des Corona Virus und der damit einhergehenden finanziellen Verunsicherung für viele viele Menschen in unserem Lande, die unverschuldet in eine missliche finanzielle Lage geraden sind, ist es geboten für diese einen Hilfsfonds zu gründen.

Den man wie folgt finanziell ausstatten sollte und auf feste solide finanzielle Füße stellen sollte. Die Vorstände und Aufsichtsräte aller DAX Unternehmen die doch sehr lukrativ, finanziell ausgestattet werden, von Ihren AGs von uns Aktionären, sie können das viele GELD eigentlich gar nicht verleben, wir bitten dabei höflich und freundlich,

auf die Hälfe Ihrer Vergütungen freiwillig zu verzichten

und diese Hälfte in einen Hilfsfond für Bedürftige in unverschuldete NOT geratene Bürger einzubringen.

Wichtig ist mir, beleidigen möchte ich eigentlich niemanden, die Wahrheit will bei der Telekom offensichtlich keiner hören.

Eine positive Aktionärs - Kritik sollte eigentlich jeder Vorstand und Aufsichtsrat auch positiv verstehen können.“

Abstimmungsergebnis zur ordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 19. Juni. 2020 in Bonn

Die Hauptversammlung hat über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu denTagesordnungspunkten 2 bis 8 bei einer Präsenz von 3.297.900.661 mit jeweils einer
Stimme ausgestatteten Stückaktien und unter Berücksichtigung von für 29.830.862 Stückaktien zugegangenen Briefwahlstimmen, das entspricht zusammen 69,89 % des
in 4.761.458.596 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals, wie folgt Beschluss gefasst:

Abgegebene gültige Stimmen = Anzahl Aktien  Anteil des hierdurch vertretenen eingetragenen Grundkapitals Ja-Stimmen Anteil Ja-Stimmen Nein-Stimmen 
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns3.323.989.18169,81 %3.319.703.36799,87 %4.285.814
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019
3.308.320.26669,48 %3.155.943.31895,39 %152.376.948
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019
3.285.556.22969,00 %2.999.753.50191,30 %285.802.728
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2020 und eine etwaige prüferische Durchsicht
zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
3.322.272.45069,77 %3.150.548.38594,83 %171.724.065
TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds - Herrn Prof. Dr. Michael Kaschke3.190.877.41967,01 %2.695.662.96184,48 %495.214.458
TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der Deutschen Telekom AG und der
Telekom Deutschland GmbH mit Sitz in Bonn vom 20. April 2020
3.320.361.09369,73 %3.315.957.83199,87 %4.403.262
TOP 8 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das erste
Quartal 2021
3.319.235.52069,71 %3.304.863.75599,57 %14.371.765

Am Donnerstag, den 28. März 2019 hat die ordentliche Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG in Bonn stattgefunden.

Die Medieninformation finden Sie hier

Video-Hoetges
21. Februar 2019

Einberufung der Hauptversammlung und Bekanntmachung der Tagesordnung im elektronischen Bundesanzeiger.

Beginn der Frist für die Einreichung von Gegenanträgen.

Ab 26. Februar 2019Versand (Post- und E-Mail-Versand) der Mitteilung der Einberufung mit Tagesordnung und Beschlussvorschlägen der Verwaltung an die Aktionäre. Aktionäre, die nicht selbst, sondern deren Depotbank im Aktienregister eingetragen ist, erhalten die Unterlagen über ihre Depotbank sofern diese Unterlagen angefordert haben.
27. Februar 2019Beginn Internetdialog, der u.a. die Möglichkeit der Eintrittskartenbestellung und der Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bietet.
28. Februar 2019Beginn Eintrittskartenversand nach Bestellungseingang
13. März 2019, 24:00 Uhr MEZFristende für die Einreichung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zum Zwecke der Zugänglichmachung durch die Gesellschaft.
25. März 2019, 24:00 Uhr MEZAnmeldestopp für die Hauptversammlung. Eingang Anmeldung bei der Gesellschaft
28. März 2019Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG im Word Conference Center Bonn (WCCB).

Einlass: ab 08:00 Uhr
Beginn: 10:00 Uhr

Ende: nach Feststellung und Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse
02. April 2019Dividendenausschüttung gemäß Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
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Anmeldung zur Hauptversammlung

  • Eintrittskarte zur HV für sich oder einen Vertreter bestellen.
  • Stimme per online-Briefwahl abgeben.
  • Vollmacht und Weisung an die von der Deutschen Telekom benannten Stimmrechtsvertreter erteilen
  • Vollmacht und ggfs. Weisung an einen Intermediär eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater erteilen

Haben Sie Fragen zur Hauptversammlung oder zum Internetdialog? Schreiben Sie eine E-Mail an hv-service@telekom.de oder rufen Sie die hv-Hotline unter 0228 181 55770 (montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) an.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 28. März 2019 in Bonn

Am 21. Februar 2019 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und gegebenenfalls der Begründung wieder. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind nachfolgend zudem mit den Angaben nach § 127 Satz 4 AktG versehen.

Für den Fall, dass Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der Stimmabgabe- und Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen Stimmen per Briefwahl abzugeben oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen zu erteilen. Auch das über die Internetadresse www.telekom.com/hv abrufbare und mit einem Stimmabgabe- und Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" stimmen bzw. die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter anweisen, mit „Nein“ zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Ihre Stimme per Briefwahl bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Stimmabgabe- und Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Sie Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben oder durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen möchten, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Stimmabgabe- und Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Stimmabgabe- und Weisungsmöglichkeiten automatisch.

Sofern Sie den Stimmabgabe- und Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder ein(e) diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte(s) Person, Vereinigung, Institut oder Unternehmen verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen diese(s) bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit diese(s) bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben.

Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.

Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 11. März 2019

Der Aktionär, Joachim Walser, Herrsching, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt:

„Gegenanträge zur Hauptversammlung

1. TOP 3: Die Mitglieder des Vorstandes sind für das Geschäftsjahr 2018 nicht zu entlasten.
2. TOP 4: Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind für das Geschäftsjahr 2018 nicht zu entlasten

Begründung:

I. Die Bestellungen von Thomas de Maziére als Vorsitzender der Deutschen Telekom Stiftung und als Rechtsanwalt der Deutschen Telekom AG entsprechen nicht ordnungsgemäßer Geschäftsführung und nicht ordnungsgemäßer Aufsicht.

1. Thomas de Maziére stellt in seinem soeben veröffentlichten Buch fest, dass er sich als Innenminister von den Welcome-Bildern bei der von ihm zu verantwortenden, gemäß wissenschaftlichem Dienst des Bundestages rechtswidrigen, Öffnung der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland 2015 “treiben ließ". Wer sich bei derart schwerwiegenden Entscheidungen ''treiben lässt" und der ihm obliegenden Verantwortung nicht gerecht wird, bringt die erforderlichen fachlichen und menschlichen Qualifikationen für ein Vorstandsamt oder ein Justitiariat nicht mit. Vorstände und Aufsichtsräte die einen solchen Bewerber einstellen werden  damit ihrer Verantwortung gegenüber dem Unternehmen nicht gerecht und oder aber sind von gleicher Qualitätsstufe und damit für ihr Amt ungeeignet.

2. Thomas de Maziére war in seiner Tätigkeit als Minister geschäftlich umfangreich verwobenmit dem politischen Intentionen der Deutschen Telekom AG und wird nach deren eigenerAuskunft nun wegen seines Beziehungsgeflechts beschäftigt. Dies dürfte rechtswidrige Ämterpatronage sein. Dies dürfte ferner gegen das Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der parlamentarischen Staatssekretäre verstoßen.

3. Thomas de Maisiere hat nach eigener Darstellung im Internet noch nie als Rechtsanwalt gearbeitet. Dessen Beschäftigung als Justiziar dürfte deshalb, bei einem in hohem Maße direkt und indirekt im Staatsbesitz befindlichen Unternehmen gegen die Vorschriften einer ordnungsgemäßen und europaweiten Ausschreibung verstoßen.

II. Die Deutsche Telekom hat den abgeschlossenen grundgebührfreien Mobilfunk-Prepaidtarif von meiner Frau und mir eigenmächtig und ohne Zustimmung und damit rechtswidrig in einen Tarif mit monatlicher Grundgebühr und deutlich erhöhter Zugangstagesgebühr für das Internet umgewandelt und versucht dies offenbar zu legalisieren, indem bei der Kontostandsabfrage ein „OK-Button“ angezeigt wird, der nur durch Ausschalten des Gerätes zu umgehen ist. Dies dürfte sich in der Grauzone des Strafrechts bewegen. Hierfür tragen Vorstände und Aufsichtsräte die letzte Verantwortung. Ich dürfte zahlreiche Kunden betreffen und damit das lmage des Unternehmens nachhaltig untergraben. Vorstand und Aufsichtsrat haben dafür zu sorgen, dass die Geschäfte in einem rechtlichen einwandfreien Rahmen betrieben wird. Dies ist offensichtlich nicht im erforderlichen Maße der Fall.“

Der Aktionär, Herbert Zorn, Birkenfeld, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 übersandt:

Der Aktionär, Herbert Zorn, Birkenfeld, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 übersandt:

Antrag A: Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Sehr geehrte Damen/Herren des Vorstandes der Deutschen Telekom AG,

für die Hauptversammlung am 28. März 2019 stelle ich fristgemäß folgenden Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG.

zu TOP 2:
Bei dem erzielten Bilanzgewinn von € 7.031.250.356,18 ist die Ausschüttung einer Dividende von € 0,70 je Aktie zu gering.

Ich beantrage eine Verdoppelung der Dividendenausschüttung auf € 1,40 je dividendenberechtigter Stückaktie.

Begründung zu Top 2:
Der Bilanzgewinn muss den Aktionären vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden,
da die Aktionäre durch den niedrigen Aktienkurs eine schlechte Performance der Aktie „Deutsche Telekom“ hinnehmen müssen.
Die Gesellschaft war in den letzten 3 Jahren nicht im Stande eine steigende Performance der Aktien zu erreichen.
Somit sollten die Aktionäre mit einer höheren Dividendenausschüttung entschädigt werden.
Der Restbetrag von € 391.704.689,58 kann auf neue Rechnung als Vortrag gestellt werden.

zu TOP 3: Die Mitglieder des Vorstandes sind für das Geschäftsjahr 2018 nicht zu entlasten.
zu TOP 4: Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind für das Geschäftsjahr 2018 nicht zu entlasten

Begründung zu Top 3 und Top 4:
Die Mitglieder des Vorstandes und die Mitglieder des Aussichtsrates waren in den letzten 3 Jahren nicht im Stande eine
steigende Performance des Aktienkurses zu erreichen, obwohl in diesem Zeitraum der allgemeine Aktienindex hohe Steigerungsraten aufwies.
Eine aktive Verbesserung des Aktienwertes wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat unterlassen.

Ich bitte Sie meine Gegenanträge in der Tagesordnung der Hauptversammlung am 28. März 2019 aufzunehmen bzw. zu berücksichtigen.
Vielen Dank!“

Abstimmungsergebnisse der Deutschen Telekom AG Hauptversammlung am 28. März 2019 in Bonn

Die Hauptversammlung hat über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu denTagesordnungspunkten 2 bis 8 bei einer Präsenz von 3.243.339.653 mit jeweilseiner Stimme ausgestatteten Stückaktien und unter Berücksichtigung von für16.313.124 Stückaktien zugegangenen Briefwahlstimmen, das entsprichtzusammen 68,46 % des in 4.761.458.596 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals,wie folgt Beschluss gefasst:

 Abgegebene gültige Stimmen = Anzahl Aktien  Anteil des hierdurch vertretenen eingetragenen Grundkapitals Ja-Stimmen Anteil Ja-Stimmen Nein-Stimmen 
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.3.252.463.14168,31%3.238.024.36899,56%14.438.773
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 20183.232.226.54767,88%3.105.532.83296,08%126.693.715
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 20183.193.051.91567,06%2.891.232.07590,55%301.819.840
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2019 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen.3.254.430.85268,35%3.103.082.69195,35%151.348.161
TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds - Herrn Lars Hinrichs3.250.924.31568,28%2.893.747.32589,01%357.176.990
TOP 7 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. - Herrn Karl-Heinz Streibich3.251.260.57068,28%2.894.382.30689,02%356.878.264
TOP 8 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. - Herrn Dr. Rolf Bösinger3.246.262.10968,18%2.836.388.54587,37%409.873.564

Am Donnerstag, den 17. Mai 2018 hat die ordentliche Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG in Bonn stattgefunden.

Rede-hoettges

Abstimmungsergebnisse der Deutschen Telekom AG Hauptversammlung am 17. Mai 2018 in Bonn

Die Hauptversammlung hat über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11 bei einer Präsenz von 3.151.305.476 mit jeweils einer Stimme ausgestatteten Stückaktien und unter Berücksichtigung von für 69.887.977 Stückaktien zugegangenen Briefwahlstimmen, das entspricht zusammen 67,65 % des in 4.761.458.596 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals, wie folgt Beschluss gefasst:

 Abgegebene gültige Stimmen = Anzahl Aktien  Anteil des hierdurch vertretenen eingetragenen Grundkapitals Ja-Stimmen Anteil Ja-Stimmen Nein-Stimmen 
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. 3.213.183.92567,48%3.200.785.12299,61%12.398.803
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017. 3.192.483.95167,05%3.123.056.09697,83%69.427.855
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 3.153.228.02366,22%2.905.807.40192,15%247.420.622
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2018 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen. 3.212.602.46667,47%3.034.853.48094,47%177.748.986
TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014 und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital2018) und entsprechende Änderung von § 5 der Satzung. 3.214.510.84867,51%3.136.465.18897,57%78.045.660
TOP 7 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. - Frau Margret Suckale 3.197.151.66667,15%3.129.646.72897,89%67.504.938
TOP 8 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. - Herrn Dr. Günter Bräunig 3.212.755.37767,47%2.951.122.45691,86%261.632.921
TOP 9 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. - Herrn Harald Krüger 3.212.490.50767,47%3.150.794.20198,08%61.696.306
TOP 10 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. - Herrn Prof. Dr. Ulrich Lehner 3.192.731.74167,05%2.718.136.82285,14%474.594.919
TOP 11 Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 1 der Satzung.3.214.053.82767,5%3.209.770.76299,87%4.283.065

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 17. Mai 2018 in Bonn

Am 5. April 2018 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind nachfolgend zudem mit den Angaben nach § 127 Satz 4 AktG versehen.

Für den Fall, dass Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der Stimmabgabe- und Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen Stimmen per Briefwahl abzugeben oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen zu erteilen. Auch das über die Internetadresse http://www.telekom.com/hv abrufbare und mit einem Stimmabgabe- und Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" stimmen bzw. die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter anweisen, mit "Nein" zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Ihre Stimme per Briefwahl bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Stimmabgabe- und Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Sie Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben oder durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen möchten, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Stimmabgabe- und Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Stimmabgabe- und Weisungsmöglichkeiten automatisch.

Sofern Sie den Stimmabgabe- und Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder ein(e) diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 und Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte(s) Person, Vereinigung, Institut oder Unternehmen verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen diese(s) bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit diese(s) bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben.

Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.

Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 02. Mai 2018

Der Aktionär Lars Olbrich, Neuss, hat folgenden Wahlvorschlag zu den Tagesordnungspunkten 7 bis 10 übersandt:

- Antrag A – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7

- Antrag B – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 8

- Antrag C – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9

- Antrag D – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 10

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit schlage ich Herrn Lars Olbrich als neues Aufsichtsratsmitglied vor.

Kurzüberblick:
geboren am: 25.06.1984
wohnhaft in: Neuss
Nationalität: Deutsch
Beruf: Großkundenberater
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: • keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: • keine

Eine detaillierte Aufstellung meiner Person ist dieser E-Mail beigefügt und kann bei Bedarf veröffentlicht werden.

Da ich dieses Jahr nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen kann, erkläre ich hiermit, dass ich das Amt, im Falle einer erfolgreichen Wahl, annehmen werde.“

Herr Olbrich hat seinem Wahlvorschlag folgenden Lebenslauf beigefügt:

„Lebenslauf

Lars Olbrich

Neuss, NRW

*25.06.1984

Nationalität: Deutsch


Berufserfahrung

11/2017 – aktuell        Techem Energy Services GmbH, Düsseldorf

• Großkundenberater

10/2014 – 10/2017     Techem Energy Services GmbH, Düsseldorf

• Vertrieb

02/2007 – 09/2014     Franz-Josef Lehnen GmbH, Techem Handelsvertretung Düsseldorf

• Lager/Logistik

• EDV-Systeme

• Auftrags- und Vertragsbearbeitung


Ausbildung/Fortbildung

04/2015 – aktuell        Studium der Betriebswirtschaftslehre

(nebenberuflich)         Fernuniversität Hagen
 

09/2004 – 01/2007     Berufsausbildung zum Bürokaufmann

Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Rechts


Aktuelle Mandate:

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

• keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen:

• keine“

Angaben seitens des Vorstands gemäß § 127 Satz 4 Nr. 1 bis 3 AktG:

Nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz, das Montan-Mitbestimmungsgesetz oder das Mitbestimmungsergänzungsgesetz gilt, der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Dieses Mindestanteilsgebot ist gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Widerspricht die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses vor der Wahl der Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden, so ist nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG das Mindestanteilsgebot für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen.

Für die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß der Punkte 7 bis 10 der Tagessordnung wurde der Gesamterfüllung durch die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter nicht nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. In diesem müssen mindestens 6 Sitze von Frauen und 6 Sitze von Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG (das heißt Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern) zu erfüllen.

Der Aktionär Dr. Werner Strecke, Müglitztal, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt:

„Fristgemäß stelle ich folgende Gegenanträge:

1. TOP 3: Die Mitglieder des Vorstandes sind für das Geschäftsjahr 2017 nicht zu entlasten.

2. TOP 4: Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind für das Geschäftsjahr 2017 nicht zu

entlasten.

Begründung: Durch ein ungenügendes Qualitätssicherung-Management ist dem Image der

Telekom schwer geschadet worden. Durch die offenzulegenden Anzahl der Beschwerden, der Auflösung von Verträgen der Kunden kann das belegt werden. Neben der Nichtentlastung ist eine prozentuale Kürzung der Gehälter und Boni aller an der Qualitätssicherung beteiligten Managern aller Ebenen in Abhängigkeit der ermittelten Beschwerden zu Gunsten eines Entschädigungsfond für die betroffenen Kunden vorzunehmen. (Für 100000 Beschwerden 1% Kürzung).“

Der Aktionär Roland Kirchner, Rodeberg, hat folgenden Wahlvorschlag zu den Tagesordnungspunkten 7 bis 10 übersandt:

- Antrag E – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7

- Antrag F – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 8

- Antrag G – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9

- Antrag H – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 10


„Sehr geehrte Damen und Herren,  

Gemäß § 126 bzw. § 127 AktG schlage ich als Aktionär (Aktionärsnummer 48454160) Ihrer Aktiengesellschaft, unter TOP 7 bis 10 „Wahlen zum Aufsichtsrat“ Herrn Diplom Betriebswirt (FH) Roland Kirchner, Oststr. 5, 99976 Rodeberg vor.

Seine Abschlüsse als Diplom Wirtschaftsingenieur (FH) und Diplom Betriebswirt (FH) sowie seine langjährige Berufserfahrung qualifizieren ihn.

Dieser ist in keinem anderen Unternehmen Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied.“



Herr Kirchner hat seinem Wahlvorschlag folgenden Lebenslauf beigefügt:


Herr Roland Kirchner


Selbständiger Unternehmer in der Solarbranche, KIR.SOLAR in Rodeberg



Persönliche Daten:


Geburtsjahr:                1958

Geburtsort:                 Struth

Nationalität:                deutsch



Beruflicher Werdegang:


Seit 2010                    Selbständiger Unternehmer in der Solarbranche, KIR.SOLAR in Rodeberg


2012 - 2012                Leiter Finanz- und Rechungswesen bei PACOMA GmbH in Eschwege


2011 - 2011                Local Process Owner bei KONE GmbH in Hannover


2010 - 2010                Qualifizierung mit Zertifizierung zum SAP Berater für SAP ERP 6.0 


2008 - 2009                Gruppenleiter SAP FI/CO bei CONRAD ELECTRONIC SE in Hirschau


2006 - 2007                Selbständiger Unternehmer in der Solarbranche, KIR.SOLAR in Rodeberg


2001 - 2005                SAP-Berater und betriebswirtschaftliches Consulting bei RWE Solutions AG   (SAG) in Frankfurt


2000 - 2001                Controller bei Marconi Data Systems GmbH in Limburg


1998 - 2000                Controller bei Rheinelektra CARE GmbH (RWE) in Kelkheim


1997 - 1998                Controller bei Deutsche Travertin Werke GmbH in  Bad Langensalza


1989 - 1995                Controller bei Schliess- und Sicherungssysteme GmbH in Mühlhausen


Ausbildung:

  • SAP Certified Applikation Associate - Financial Accounting ERP 6.0 Hannover
  • Diplom Betriebswirt (FH) - Technische Fachhochschule Wildau / Berlin
  • Diplom Wirtschaftsingenieur (FH) Ingenieurschule Reichenbach (FHS Zwickau)



Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten


- keine -


Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen


- keine -



Angaben seitens des Vorstands gemäß § 127 Satz 4 Nr. 1 bis 3 AktG:

Nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz, das Montan-Mitbestimmungsgesetz oder das Mitbestimmungsergänzungsgesetz gilt, der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Dieses Mindestanteilsgebot ist gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Widerspricht die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses vor der Wahl der Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden, so ist nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG das Mindestanteilsgebot für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen.

Für die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß der Punkte 7 bis 10 der Tagessordnung wurde der Gesamterfüllung durch die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter nicht nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. In diesem müssen mindestens 6 Sitze von Frauen und 6 Sitze von Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG (das heißt Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern) zu erfüllen.

Der Aktionär Herbert Zorn, Birkenfeld, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt:

Antrag I – Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Sehr geehrte Damen/Herren

des Vorstandes der Deutschen Telekom AG,

für die Hauptversammlung am 17. Mai 2018 stelle ich fristgemäß folgenden Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG.

zu TOP 2:

Bei dem  erzielten Bilanzgewinn von € 5.927.230.072,40 ist die Ausschüttung einer Dividende von € 0,65 je Aktie zu gering.

Ich beantrage die Ausschüttung einer Divende von € 1,20 je dividendenberechtigter Stückaktie.

Begründung:

Der Bilanzgewinn muss den Aktionären vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden,

da die Aktionäre durch den niedrigen Aktienkurs eine schlechte Performance der Aktien „Deutsche Telekom“ hinnehmen müssen.

Der Restbetrags von € 236.505.828,80  kann auf neue  Rechnung als Vortrag gestellt werden.“

Am Mittwoch, den 31. Mai 2017 hat die ordentliche Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG in der LANXESS arena in Köln stattgefunden.

Dividende für das Geschäftsjahr 2016
- Dividende von 0,60 Euro je Aktie (Ausschüttung der Bardividende vorraussichtlich am 28. Juni 2017)
- steuerfreie Ausschüttung
- Umtausch der Dividende in neue Aktien möglich

Weitere Informationen zur Aktiendividende finden Sie hier.

HV-Rede-Hoettges-2017-IR-Timeline

Abstimmungsergebnisse der Deutschen Telekom AG Hauptversammlung am 31. Mai 2017 in Köln

Die Hauptversammlung hat über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 bei einer Präsenz von 3.092.434.715 mit jeweils einer Stimme ausgestatteten Stückaktien und unter Berücksichtigung von für 16.471.138 Stückaktien zugegangenen Briefwahlstimmen, das entspricht zusammen 66,47 % des in 4.676.902.033 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals, wie folgt Beschluss gefasst:

​​​​​​​

Abgegebene
gültige
 Stimmen =
Anzahl Aktien

Anteil des
hierdurch vertretenen
eingetragenen Grundkapitals

Ja-Stimmen

Anteil
 Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

3.102.227.456

66,33 %

3.090.673.385

99,63 %

11.554.071

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

3.083.861.333

65,94 %

3.045.757.501

98,76 %

38.103.832

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2016

3.014.210.347

64,45 %

2.919.888.070

96,87 %

94.322.277

TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers
und des Konzernabschlussprüfers

3.101.791.051

66,32%

3.009.906.985

97,04 %

91.884.066

TOP 6 Aufhebung Genehmigtes Kapital
2013 und Schaffung Genehmigtes
Kapital 2017

3.103.447.912

66,36 %

2.759.126.706

88,91 %

344.321.206

TOP 7 Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds

3.039.147.152

64,98 %

2.813.863.273

92,59 %

225.283.879


Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 31. Mai 2017 in Köln

Am 20. April 2017 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind nachfolgend zudem mit den Angaben nach § 127 Satz 4 AktG versehen.

Für den Fall, dass Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der Stimmabgabe- und Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen Stimmen per Briefwahl abzugeben oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen zu erteilen. Auch das über die Internetadresse http://www.telekom.com/hauptversammlung abrufbare und mit einem Stimmabgabe- und Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" stimmen bzw. die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter anweisen, mit "Nein" zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Ihre Stimme per Briefwahl bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Stimmabgabe- und Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Sie Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben oder durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen möchten, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Stimmabgabe- und Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Stimmabgabe- und Weisungsmöglichkeiten automatisch.

Sofern Sie den Stimmabgabe- und Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder ein(e) diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 und Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte(s) Person, Vereinigung, Institut oder Unternehmen verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen diese(s) bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit diese(s) bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben.

Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.

Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.

​​​​​​​Letzte Aktualisierung: 18. Mai 2017

Der Gesellschaft sind keine nach §§ 126, 127 AktG veröffentlichungspflichtigen Gegenanträge oder Wahlvorschläge zugegangen.

Am Mittwoch, den 25. Mai 2016, hat die ordentliche Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG in der LANXESS arena in Köln stattgefunden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationen zur Möglichkeit Ihre Dividende in Form von Aktien zu erhalten finden Sie hier:

Aktiendividende 2015​​​​​​​

HV-Rede-Hoettges-IR-Timeline

Alle Dokumente nach § 124a AktG auf einen Blick

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 25. Mai 2016, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ), auf dem Gelände der LANXESS arena, Willy-Brandt-Platz 1, 50679 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 24. Februar 2016 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich. Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lageund Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es (abgesehen von der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.

Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) Frankfurt am Main, ein Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüferkammer in Berlin, ist bislang unser Abschlussprüfer. Nach einem PwC-internen Wechsel im Jahr 2015 ist derzeit Herr Thomas Tandetzki der verantwortliche rechtsunterzeichnende Wirtschaftsprüfer bei PwC. Der Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde von Herrn Thomas Tandetzki rechts unterzeichnet.

Senden Sie bitte – außer im Fall von 3b – das gesamte ausgefüllte Formular, ggf. einschließlich Weisungsbogen, rechtzeitig an DTAG Hauptversammlung 2016, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20683 Hamburg oder per Telefax an 0228 181-78879. Alternativ können Sie uns das ausgefüllte Formular auch eingescannt im PDF-Format über den passwortgeschützten Internetdialog unter http://www.telekom.com/hv-service oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse hv-service@telekom.de zukommen lassen. Auch im Fall der Vollmachtserteilung ist eine form- und fristgemäße Anmeldung erforderlich. Anmeldeschluss ist Mittwoch, der 18. Mai 2016, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ). 

Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-55

HV-Rede-Lehner

Die Rede von Ulrich Lehner im Video

Abstimmungsergebnisse der Deutschen Telekom AG Hauptversammlung am 25. Mai 2016 in Köln

Die Hauptversammlung hat über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10 bei einer Präsenz von 2.984.478.590 mit jeweils einer Stimme ausgestatteten Stückaktien und unter Berücksichtigung von für 16.130.114 Stückaktien zugegangenen Briefwahlstimmen, das entspricht zusammen 65,14 % des in 4.606.651.870 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals, wie folgt Beschluss gefasst:

​​​​​​​

Abgegebene
gültige
 Stimmen =
Anzahl Aktien

Anteil des
 hierdurch
 vertretenen
 Grundkapitals

Ja-Stimmen

Anteil
 Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

2.995.996.798

65,04 %

2.986.166.725

99,67 %

9.830.073

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

2.969.411.218

64,46 %

2.964.204.056

99,82 %

5.207.162

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

2.952.358.263

64,09 %

2.851.854.843

96,60 %

100.503.420

TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers

2.981.190.755

64,71 %

2.853.256.786

95,71 %

127.933.969

TOP 6 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals.

2.991.645.586

64,94 %

2.900.798.863

96,96 %

90.846.723

TOP 7 Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien mit möglichem Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts.

2.991.132.332

64,93 %

2.833.307.197

94,72 %

157.825.135

TOP 8 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

2.985.018.379

64,80 %

2.890.341.362

96,83 %

94.677.017

TOP 9 Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Neufassung von § 13 der Satzung.

2.992.995.967

64,97 %

2.972.549.467

99,32 %

20.446.500

TOP 10 Änderung von § 16 Abs. 1 und 2 der Satzung.

2.970.543.816

64,48 %

2.966.562.878

99,87 %

3.980.938


Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 25. Mai 2016 in Köln

Am 14. April 2016 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind nachfolgend zudem mit den Angaben nach § 127 Satz 4 AktG versehen.

Für den Fall, dass Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der Stimmabgabe- und Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen Stimmen per Briefwahl abzugeben oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen zu erteilen. Auch das über die Internetadresse http://www.telekom.com/hauptversammlung abrufbare und mit einem Stimmabgabe- und Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie, bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" stimmen bzw. die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter anweisen, mit "Nein" zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Ihre Stimme per Briefwahl bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Stimmabgabe- und Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Sie Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben oder durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen möchten, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Stimmabgabe- und Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Stimmabgabe- und Weisungsmöglichkeiten automatisch.

Sofern Sie den Stimmabgabe- und Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder ein(e) diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 und Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte(s) Person, Vereinigung, Institut oder Unternehmen verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen diese(s) bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit diese(s) bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben.

Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.

Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2016

Der Aktionär Dr. Jürgen Schultze, Kiel, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt:

"Antrag zur Hauptversammlung

Ich beantrage, Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu versagen.

Begründung:

Vorstand und Aufsichtsrat haben ihre Dienstaufsicht über die t-online-Redaktion sowohl vor dem Verkauf an die Ströer-Gruppe wie auch danach als Minderheitenbeteiligter unzureichend wahrgenommen. Die Redaktion hat wiederholt einseitige Beiträge in der Flüchtlingspolitik, zur sogenannten Willkommenskultur und in der Bewertung der handelnden Politiker veröffentlicht, ohne Kommentierungen zuzulassen

(z.B. http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_76034130/fluechtlingskrise-kommentar-es-wird-an-angela-merkels-stuhl-gesaegt.html; http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_76279610/-hart-aber-fair-afd-chefin-petry-macht-krawall-bei-plasberg-talk.html ).

Durch diese einseitige Politisierung der Redaktion gefährden Vorstand und Aufsichtsrat in höchstem Maße die Kundenbindung und damit den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens."

Der Aktionär, Dietmar Schneider, Trier, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 übersandt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegender Text für meinen Gegenantrag zur Bekanntmachung:

- zu TOP 3 der Tagesordnung:

Ich verweigere dem gesamten Vorstand die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015.

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für einen verantwortlichen Umgang mit dem Bilanzposten "Personalausgaben", der den grössten Anteil auf Seite der Betriebsausgaben darstellt.

In unverantwortlicher Art und Weise hat der Vorstand gegen Vorgaben einer sorgfältigen und verantwortlichen Ausgabenpolitik verstossen und damit dem Unternehmen, den Aktionären/Innen und den Mitarbeitern/Innen Schaden zugefügt.

Mehrere tausend, überwiegend ältere Beamte/Innen und Angestellte werden als Folge dauernder und in vielen Fällen nicht nachvollziehbarer Rationalisierungsmaßnahmen von der  Deutschen Telekom AG in Transfer – und Vermittlungsorganisationen - ohne einen tatsächlichen Arbeitseinsatz zu leisten –  über Monate und Jahre vorgehalten.

Maßnahmen in Bezug zu Abfindungen und sonstigen "Trennungsgeldern" werden in vielen Fällen willkürlich und in undurchsichtigen Modi, im bestimmten Fall auch gegen geltendes Recht, umgesetzt.

Desweiteren wird dieser Personenkreis vom Vorstand permanent einem psychischen Druck mit diversen gesundheitlichen Folgen unterworfen, mit dem Ziel die Personen aus dem Unternehmen zu drängen.

Eine produktive Integration dieser von der Arbeitsleistung freigestellten Mitarbeiter/innen wird vom Vorstand nur ansatzweise und eher marginal vorangetrieben. Die Produktivitätsaspekte diesbezüglich werden weitestgehend ignoriert.

Wer auf diese Art und Weise mit den Finanzmitteln des Unternehmens, den Besitzanteilen der Aktionäre sowie den Mitarbeitern umgeht, darf   n i c h t   entlastet werden."

Der Aktionär Florian Kissel, Marburg, hat folgenden Gegenantrag und Wahlvorschlag zum Tagesordnungspunkt 8 übersandt:

- Antrag A – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 8
"Sehr geehrte Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich den Antrag, bezüglich TOP 8 (Wahl eines Aufsichtsratsmitglied) gegen den Vorschlag der Verwaltung zu stimmen.

Ich begründe meinen Vorschlag damit, dass Frau Dr. Jung durch Ihre momentanen Tätigkeiten (Mitglied im Vorstand der Allianz sowie weitere Aufgaben in verschiedenen Aufsichtsräten) zeitlich so eingespannt ist, dass Sie aus meiner Sicht die Aufgaben im Aufsichtsrat der Telekom nicht so ausüben kann, wie ich es als Aktionär erwarte.

Als Alternative zu Frau Dr. Jung möchte ich selbst für den Aufsichtsrat kandidieren, und bitte um Ihr Vertrauen und Ihre Stimme.

Da ich dieses Jahr nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen kann, erkläre ich hiermit, dass ich das Amt, im Fall einer erfolgreichen Wahl, annehmen werde."

Angaben gemäß § 127 Satz 3 Nr. 1 bis 3 AktG:
Nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG muss sich bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz, das Montan-Mitbestimmungsgesetz oder das Mitbestimmungsergänzungsgesetz gilt, der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Dieses Mindestanteilsgebot ist gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Widerspricht die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung, so ist nach § 96 Abs. 2 Satz 3 das Mindestanteilsgebot für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen.

Für die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß TOP 8 der Tagessordnung wurde der Gesamterfüllung durch die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter nicht nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. In diesem müssen mindestens 6 Sitze von Frauen und 6 Sitze von Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG (das heißt Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern) zu erfüllen.

Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseignervertreter zwei Frauen und acht Männer und auf der Seite der Arbeitnehmervertreter fünf Frauen und fünf Männer an. Damit ist das Mindestanteilsgebot bei Gesamterfüllung unabhängig von der in der Hauptversammlung erfolgenden Wahl bereits erfüllt.

Der Aktionär Paul Schmitz, Bad Münstereifel, hat folgenden Gegenantrag und Wahlvorschlag zum Tagesordnungspunkt 8 übersandt:

- Antrag B –  Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 8

„Sehr geehrte Damen und Herren,

habe heute Ihre Benachrichtigung bekommen.

Hiermit bewerbe ich mich gemäß §126, 127 AktG , zur kommenden Hauptver-sammlung 2016, für einen Sitz im Aufsichtsrat.

Sollte bis zur Hauptversammlung oder danach, ein Aufsichtsratmitglied vorzeitig
ausscheiden, so bin ich bereit, diese Aufgabe kommissarisch bis zur nächsten
Hauptversammlung zu übernehmen.

Zur Person:

Ich bin Maschinenbau-Ingenieur VDI im Ruhestand,meine beruflichen Tätigkeiten
lagen mit Schwerpunkt auf der Deckungsbeitragsrechnung in Verbindung mit der
Wertanalyse.

Wertanalyse und Deckungsbeitragsrechnung verbessern die Gewinne, in dem
gezielt über Funktionsanalysen die unnötigen Funktionen herausgefiltert werden,
denn die kosten nur unnötig Geld und die Wettbewerbsmöglichkeit wird dadurch
gestärkt.

Es wird nicht nur die Wettbewerbsmöglichkeit am Markt gestärkt, sondern es
gibt die Gewissheit für den Vorstand, das Zufriedenheit und Motivation der Be-
schäftigten wächst, Arbeitsplätze werden sicherer, weil bei der Zielvorgabe
Kosten einsparen, die Beschäftigten mit eingebunden und beteiligt sind.“

 

Angaben gemäß § 127 Satz 3 Nr. 1 bis 3 AktG:

Nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG muss sich bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz, das Montan-Mitbestimmungsgesetz oder das Mitbestimmungsergänzungsgesetz gilt, der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Dieses Mindestanteilsgebot ist gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Widerspricht die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung, so ist nach § 96 Abs. 2 Satz 3 das Mindestanteilsgebot für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen.

Für die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß TOP 8 der Tagessordnung wurde der Gesamterfüllung durch die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter nicht nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. In diesem müssen mindestens 6 Sitze von Frauen und 6 Sitze von Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG (das heißt Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern) zu erfüllen.

Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseignervertreter zwei Frauen und acht Männer und auf der Seite der Arbeitnehmervertreter fünf Frauen und fünf Männer an. Damit ist das Mindestanteilsgebot bei Gesamterfüllung unabhängig von der in der Hauptversammlung erfolgenden Wahl bereits erfüllt.

Der Aktionär Albert Messerle, Hannover, hat folgenden Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3 übersandt:

“ Vorschlag: keine Entlastung für den Vorstand.

Begründung: die T-Aktie hiess einst die Volksaktie, und wurde im erheblichen Maße von den Aktionären getragen, die selbst Kunde der Telekom waren oder sind. Jetzt ist die Aktie von ihren Höchstkursen meilenweit entfernt und das Unternehmen verliert kontinuerlich Kunden. Einen Grund dafür ist, unter anderem, trickreiche gar betrügerische Metoden ans Geld seiner Kunden zu kommen, die Telekom verwendet. Das mußte ich vor kurzem selbst erleben. Das darf und kann nicht weiter gehen! Oder?“

Der Aktionär Rolf Böing, Herdecke, hat folgenden Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3 übersandt:

“ hiermit stelle ich nachfolgenden Gegenantrag zum Top 3 - Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 - der Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 25. Mai 2016.

Antrag

Ich beantrage, den Mitgliedern des Vorstands der Deutschen Telekom AG die Entlastung zu versagen.

Begründung

Die Prozessfähigkeit der Deutschen Telekom AG ist in Teilbereichen - hier Telekom Deutschland GmbH im Zusammenwirken mit ihren Logistikpartnern - nicht in vollem Umfang gewährleistet.“

Der Aktionär Martin Hoenig, Lohme, hat folgenden Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3 übersandt:

“Die Mitglieder des Vorstands werden nicht entlastet.

Begründung: Der Vorstand hat nicht dafür gesorgt, dass ein Mechanismus zur Früherkennung drohender Image-Schäden unserer Deutsche Telekom AG eingerichtet wird.

Dass ein solcher Mechanismus dringend geschaffen werden muss, zeigt beispielsweise die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit einem Projekt auf der Rügen:

Ein noch weithin sichtbares Wahrzeichen der Insel sind die historischen Sendemasten der ehemaligen Küstenfunkstelle Rügen-Radio Lohme am Weltnaturerbe des Nationalparks Jasmund nahe der Kreidefelsen, Grundstückseigentümerin ist die Deutsche Telekom.

Seit langem soll das Gelände einer Nachnutzung zugeführt werden. Nach einem großen Küstenabbruch wurde das Projekt zunächst auf Eis gelegt, zuletzt wird aber wieder eine große Lösung angestrebt. Diese sei unrealistisch, solange die Küste unterhalb des Großprojekts nicht gesichert werde, so Einwohner. Eine Bürgerinitiative macht gegen die Bebauung mobil, 2/3 der Einwohner des Ortes haben Unterschriften gegen das touristische Großprojekt geleistet, die Medien berichten umfangreich, der Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit der Angelegenheit beschäftigt, ein Bürgerentscheid ist geplant, Bürger an der Ostseeküste sammeln sich und streben eine Volksinitiative gegen Großprojekte auf Landesebene an. Medienberichterstattung zum Thema: https://bewahrtlohme.wordpress.com/111-2

Ein Imageschaden für die Deutsche Telekom AG und Schwierigkeiten bei der Realisierung anderer Projekte bahnen sich an. Dies wäre zu verhindern gewesen, wenn der Vorstand der Deutsche Telekom AG dafür gesorgt hätte, dass durch Kommunikation mit der Öffentlichkeit vor Ort rechtzeitig erkannt worden wäre, dass ein möglicherweise unrealistisches und unwirtschaftliches Projekt völlig aus dem Ruder läuft.“

Der Aktionär Johann A. Löning, Oldenburg, hat folgenden Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3 übersandt:

" Dem Vorstand der Telekom AG ist die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Gesellschaft trägt Verantwortung für systematische Defizite in der
Kunden-Kommunikation. Obwohl ein "Code of Conduct'' im Konzern hohe Maßstäbe
definiert mangelt es an der Durchsetzung dieser Verhaltensanweisungen. Der
Schaden für das Unternehmen ist in materieller wie auch in ideeller Hinsicht
erheblich.

Das Fehlverhalten zeichnet sich durch folgende regelmäßige und belegbare Praxis
aus:

Abbrechen von lnbound-Gesprächen durch Auflegen der Callcenter-Agenten
Abbrechen von lnbound-Gesprächen durch zurückverbinden in die Warteschleifen
Nutzung von Namens-Synonymen
Weigerung eine Ticket-ID bekanntzugeben
Weigerung den Call-Center-Standort bekanntzugeben
ln Konfliktsituationen wird den Callcentern eine Kommunikationssperre auferlegt
Mitarbeiter sind nicht erreichbar resp. verweigern schriftlich einen Rückruf
Verletzung des Briefgeheimnisses
Das Hinweisgeberportal "Tel Me" ist über die Konzernzentrale nicht erreichbar

Das Unternehmen Deutsche Telekom trägt nicht nur den Namen ....Kommunikation
in sich – es lebt vor allem von der Kommunikation seiner Kunden. Die aufgezeigte
Praxis konterkariert das eigene Geschäftsmodell.

Das aufgezeigte Fehlverhalten zeigt zudem das tief gestörte Verhältnis der
Deutschen Telekom AG zu seinen Kunden und zum eigenem Geschäftsmodell.

Dem Vorstand stehen sowohl technische wie auch organisatorische Mittel zur
Vermeidung dieser Defizite zur Verfügung. Da von diesen Mitteln kein Gebrauch
gemacht wird, ist die Entlastung zu verweigern."

Der Aktionär Wolfgang Schädel, Dietikon, Schweiz, hat folgenden Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 9 übersandt:

- Antrag C –  Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 9

„Zu Tagesordnung Ziff .9a) stelle ich folgenden Gegenantrag: §13 der Satzung wird in Absatz 3 wie folgt neu gefasst: "Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder des Aufsichtsratsrats  1 000 € pro Stunde Sitzungsdauer. Die Vorsitzenden der Ausschüsse zusätzlich 4000 € pro Sitzung.
Begründung: Eine Entschädigung sollte dem Aufwand entsprechen und nicht pauschal abgegolten werden. Die Deutsche Telecom befindet sich zum überwiegenden Teil im Besitz der Bundesrepublik, sodass die Aufwandsentschädigungen schliesslich vom Steuerzahler mitfinanziert werden.“

Am Donnerstag den 21. Mai 2015, hat die ordentliche Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG in der LANXESS Arena in Köln stattgefunden. Alle Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.

Alle Dokumente nach § 124a AktG auf einen Blick

Finden Sie hier die Einberufung zur Hauptversammlung einschließlich der ausführlichen Tagesordnung.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 25. Februar 2015 gebilligt und damit den Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich. Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bericht des Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.535.571.247 (Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes).

Vollmachts- und Weisungsformular

Zur Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung können sie dieses Formular verwenden.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre

Sollten Sie als Aktionär von Ihren Rechten zur Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG), zur Stellung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 AktG) oder dem Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG) Gebrauch machen wollen, beachten sie bitte folgende Hinweise zu wichtigen Voraussetzungen und Fristen:

Die Hauptversammlung hat über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 bei einer Präsenz von 2.592.741.463 mit jeweils einer Stimme ausgestatteten Stückaktien und unter Berücksichtigung von für 16.149.581 Stückaktien zugegangenen Briefwahlstimmen, das entspricht zusammen 57,52 % des in 4.535.571.247 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals, wie folgt Beschluss gefasst:

ErgebnisGültige Stimmen
gesamt
Gültige Stimmen
in % vom GK
Ja-Stimmen
gesamt

Ja-Stimmen in %
der gültigen Stimmen
Nein-Stimmen
gesamt

Nein-Stimmen in %
der gültigen Stimmen
zu TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinnsangenommen2.599.988.52257,32 %2.595.618.85099,83 %4.369.6720,17
zu TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014angenommen2.598.492.24557,29 %2.593.848.47999,82 %4.643.7660,18
zu TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014angenommen2.548.068.29556,18 %2.517.388.62898,80 %30.679.6671,20
zu TOP 5: Bestellung des Abschlussprüfersangenommen2.584.719.00656,99 %2.419.261.70093,60 %165.457.3066,40
zu TOP 6: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Dr. Wulf H. Bernotat)angenommen2.587.302.65057,04 %2.346.129.85690,68 %241.172.7949,32
zu TOP 7: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Prof. Dr. Michael Kaschke)angenommen2.589.495.07257,09 %2.416.277.72293,31 %173.217.3506,69

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 21. Mai 2015 in Köln

Am 10. April 2015 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder.

Für den Fall, dass Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretermit der Ausübung Ihres Stimmrechtsbevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der Stimmabgabe- undWeisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen Stimmen per Briefwahl abzugeben oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen zu erteilen.. Auch das über die Internetadresse www.telekom.com/hauptversammlung abrufbare und mit einem Stimmabgabe- und Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie, bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" stimmen bzw. die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern anweisen mit "Nein" zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Ihre Stimme per Briefwahl bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Stimmabgabe- undWeisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Sie Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben oder durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassenmöchten, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Stimmabgabe- und Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Stimmabgabe- und Weisungsmöglichkeiten automatisch.

Sofern Sie den Stimmabgabe- und Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder ein (e ) diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 und Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte(s) Person, Institut oder Unternehmen verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen diese(s) bereit ist, Ihr Stimmrecht zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit diese(s) bereit ist Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen zu vertreten.

Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.

Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 07. Mai 2015

Antrag A - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Guten Tag Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt Top 2 ist der.
dass der Gesamte Gewinn des Jahres für 2014 für Investitionen
bereit gestellt werden soll.
Meine Begründung ist die ,dass Geld ist besser für die Infrastruktur der Deutschen Telekom geeignet
und das ist für die Zukunft besser .“

- Antrag B – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6
- Antrag C – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bewerbe ich mich gemäß §126, 127 AktG , zur kommenden Hauptver-
sammlung 2015, für einen Sitz im Aufsichtsrat.

Sollte bis zur Hauptversammlung oder danach, ein Aufsichtsratmitglied vorzeitig
ausscheiden, so bin ich bereit, diese Aufgabe kommissarisch bis zur nächsten
Hauptversammlung zu übernehmen.

Zur Person:

Ich bin Maschinenbau-Ingenieur VDI im Ruhestand,meine beruflichen Tätigkeiten
lagen mit Schwerpunkt auf der Deckungsbeitragsrechnung in Verbindung mit der
Wertanalyse.

Wertanalyse und Deckungsbeitragsrechnung verbessern die Gewinne, in dem
gezielt über Funktionsanalysen die unnötigen Funktionen herausgefiltert werden,
denn die kosten nur unnötig Geld und die Wettbewerbsmöglichkeit wird dadurch
gestärkt.

Es wird nicht nur die Wettbewerbsmöglichkeit am Markt gestärkt, sondern es
gibt die Gewissheit für den Vorstand, das Zufriedenheit und Motivation der Be-
schäftigten wächst, Arbeitsplätze werden sicherer, weil bei der Zielvorgabe
Kosten einsparen, die Beschäftigten mit eingebunden und beteiligt sind.“

Antrag D - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Die HV möge beschliessen:

Der im Geschäftsjahr 2014 erzielte Bilanzgewinn von €4.666.823.501,86 wird wie folgt verwendet:
Auschüttung einer Dividende von €0,70 je dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 17. Juni 2015 = €3.160.285.549,40

und Vortrag des restlichen Betrags auf neue Rechnung = €1.506.537.952,46

Die Dividende wird in bar oder in Form von Aktien der Deutschen Telekom AG geleistet.

Begründung:
Der Betrag von 1,5Mrd erscheint als ausreichendes Polster für Investitionen im laufenden Geschäftsjahr. Der Vorstand hat keinen aussergewöhnlich erhöhten Finanzierungsbedarf dargelegt.
Im Geschäftsjahr 2011 wurde mit €4,656Mrd ein zu 2014 vergleichbarer Gewinn erzielt und eine Dividende von €0,70 je Aktie ausgeschüttet. Für das Geschäftsjahr 2012 wurde bis auf einen minimalen Restbetrag (€40 Millionen) sogar der gesamte Bilanzgewinn ausgeschüttet und eine Dividende von €0,70 je Aktie gezahlt.
Es ist nicht erkennbar warum dieses Dividendenniveau bei deutlich verbessertem Ergebnis nicht auch für 2014 möglich sein soll.“

Antrag E - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Als Aktionär habe ich das Recht, folgenden Vorschlag angemessen zu erklären,

Zunächst zu meiner Person: Aktionärsnummer: […]
Passwort: […]

Die Dividende fällt Jahr für Jahr sehr spärlich aus.
Angemessen halte ich folgende Dividende für möglich und notwendig.

Pro Aktie von 1,20 Euro. Auf Grund der guten Umsätze der Telekom.

Dieses soll auf Hauptversammlung entschieden werden.“

“Gegenanträge zur HV der Deutschen Telekom AG am 21. Mai 2015 in Köln

+ Entlastung der Mitglieder des Vorstandes TOP 3 und der Mitglieder des Aufsichtsrats Top 4 nicht zu zu stimmen und die Entlastungen in Einzelabstimmung durchzuführen
+ Wahl eines Aufsichtsrats TOP 6 und Wahl eines Aufsichtsrats TOP 7 die Zustimmung nicht zu erteilen

Begründung:

Die Absenkung der absoluten Dividende um ca. 30% gg. Vorjahr ist bei dem Geschäftsergebnis 2014 nicht hinnehmbar und zeigt eine eklatante Reduktion der Dividendenrendite zum Vorjahr um ca. 60%!
Auch scheint die verspätete Ausschüttungszeitpunkt, 17.06.2015, bei ihnen wohl zur Routine zu werden? Die angeführte Begründung ist nicht zum Wohl und Vorteil der Aktionäre. Können sie sich nicht etwas Besseres, etwas Stimmigeres einfallen lassen? Wenn nötig, helfe ich ihnen gerne.

Die Vorstellung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten ist sehr mager. Unter/von einer notwendigen Vita für diese ansprechende Aufgabe ist etwas mehr Ausführlichkeit zu erwarten. Von einer Intension und Vision der Kandidaten ist hier schon rein garn ichts zu merken/nichts ausgeführt. Aber vielleicht kann dies auf der HV noch nachgeholt werden?

Es hinterlässt den Eindruck, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung (Vorstand) hat gar nicht im Sinn eine angemessene Rendite (Kursentwicklung und Dividendenausschüttung) für die Aktionäre zu erwirtschaften und auszuschütten.

Offen ist und bleibt die Frage, wie wird zukünftig mit den Themen umgegangen?

Ich bitte die Aktionäre mit mir gegen die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten und gegen die Entlastungen, siehe oben, zu stimmen.

Die Organe der AG bitte ich, meine fristgerecht eingereichten Gegenanträge den Aktionären nach dem AktG §§ 126, 127 ff zugänglich zu machen. Vielen Dank.“

"Betr.: Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 21.05.2015
Antrag an die Jahreshauptversammlung 2015
Vorschlag.
Keine Entlastung für den Aufsichtsrat und den Vorstand!!

Gründe für diesen Vorschlag:
1. Telekom hat im Jahre 2914 ca. 731 000 Kunden verloren.
Es fehlen immer noch Maßnahmen durch den Vorstand um diese Män-
gel zu beheben, zumindest zu verringern.

2. Fehlende Maßnahmen zur Eindämmung der schlechten Imagebildung
bei den Medien aller Art. Dies beeinflusst stark den Kurs der T-Aktie.
Zu oft sind in den verschiedensten Medien Fehler, Missstände, lange
andauernde Kundendienstunfreundlichkeiten oder auch "es passiert
einfach nichts", zu hören, zu sehen oder auch zu lesen.
Es fehlt einfach eine ordnungsgemäße Dienstaufsicht vor Ort, beim
"kleinen Mann" durch Leute, die "am grünen Tisch" sitzen und/aber ei-
nen immensen Lohn einstreichen.
Zumindest hat sich noch kein Kontrolleur in den letzten 15 Jahren bei
mir "blicken" lassen, um Fehler und Missstände zu erfragen.

3. Schlechtes, teils miserables, nicht wie es die Praxis eigentlich fordert,
sondern der Schulbank entspringendes Kaufmannsgebaren prägt das
Nichtansehen der Führungs- und Aufsichtsriege und des gesamten Ma-nagement.
Rechnungen, die eindeutig falsch sind, sollten nach alter Kaufmannseh-
re sofort und ohne wenn und aber storniert und sofort korrekt erstellt
und ersetzt werden.
Man versucht jedoch bei allen, die am "grünen Tisch" sitzen, die Mängel
und Fehlerhaftigkeiten einfach auszusitzen und was viel schlimmer ist,
diese Unzulänglichkeiten werden einfach durch die Prüfer und den Auf-
sichtsrat toleriert.
Der Kunde ist aber kein Telekom - Abhängiger, geschweige denn ein
Leibeigener und auch kein Kreditinstitut der Telekom, sondern der Ge-
haltszahler des Telekom - Apparates.
Die Verantwortlichen der Telekom - Führung und Verwaltung verges-
sen vor lauter "Lohn einstreichen", dass sie eine dienende Funktion
haben.

4. Wegen der Punkte 3 und 4 sollte die sofortige Entlassung des Timo-
theus Höttges, seiner Mitstreiter und Gefolgsmännern beschlossen
werden.
Grund, Unterlassung von entsprechenden Maßnahmen, die die Telekom
zu einem fitten Unternehmen machen und den Service gegenüber den
Kunden durch Dienstaufsicht führenden Maßnahmen direkt vor Ort und
nicht am grünen Tisch und dadurch wieder an die Spitze aller Tele-
kommunikationsunternehmen führt.
Oder hat sich Herr Obermann (Verdienst ca. 2 700000.- €) für dieses
Gehalt schon einmal bemüht, einen von der Telekom im Stich gelasse-
nen Kunden persönlich zu befragen und so dazu beigetragen, das uner-
freuliche Image der Telekom (oder seiner Telekom?) zu verbessern?

5. Beschluss zur Verpflichtung eines neuen Vorstandes, welcher nicht aus
der Telekom aufsteigt sondern, aus dem deutschen Dienstleistungs-
sektor oder der deutschen Industrie kommen sollte.
Diese Damen oder Herren wissen im allgemeinen was die Kunden von
der Telekom erwarten.
Siehe dazu Wahlvorschläge von Aktionären: Antrag B und C.

6. Abbrechen der Werbung bei Bayern München.
Der Verein und seine Spieler verdienen genügend Geld um sich selber
zu tragen.
Schade ums Geld, denn durch diese Trikot oder Bandenwerbung ist
wohl bisher kaum ein Neukunde für die Telekom geworben worden.
Ich behaupte das und habe mit meiner Behauptung garantiert Recht.
Werbewirksamer wäre, das Werbegeld gemeinnützigen Vereinen und
Institutionen, Hilfsaktionen und Hilfsprogrammen, Unterstützung der
Flüchtlinge, zur Verfügung zu stellen und vor allem und das ist der
Hauptpunkt, den Service zu verbessern.
Das wirbt Neukunden.

PS.
Nein, ich kann es nicht besser machen als die Verantwortlichen, aber ich
würde auf keinen Fall am "grünen Tisch" mein Gehalt einstreichen, son-
dern auch an der Basis Dienstaufsicht machen.“

- Antrag F – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG schlage ich als Aktionär (Aktionärsnummer […] ) Ihrer

Aktiengesellschaft vor, unter TOP 6 der Einladung zur Hauptversammlung vom 21.05.2015 anstatt des vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Herrn Dr. Wulf H. Bernotat
zum Aufsichtsratsmitglied mich selbst zu wählen:

Diplomingenieur (FH) Markus Golla, […] , […] Heidenheim.
Mein Abschluss als Dipl. Ing. (FH) Maschinenbau/ Fertigungstechnik sowie meine Berufserfahrung in der Forschung und Entwicklung qualifizieren mich.
Ich bin Aktionär IhrerAktiengesellschaft seit dem ersten Börsengang, und habe alle Höhen und Tiefen miterlebt.

In keinem anderen Unternehmen Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied.
Was den Vorteil hat das man sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe ganz widmen kann.

Falls ich gewählt werde, nehme ich die Wahl an.
Bestätigen Sie mir bitte den Eingang dieses Schreibens. Ferner bitte ich diesen
Wahlvorschlag entsprechend den Vorschriften des Aktiengesetzes bekannt zu machen."

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich den Antrag zur Ablehnung der Entlastung aller Mitglieder des Vorstandes.

Begründung: Der Vorstand hat es bisher nicht geschafft, einen funktionierenden und kompetenten Geschäftskundenservice zu installieren.
Dieser Bereich ist durchweg mit Mitarbeitern besetzt, die Kundenreklamationen und Anfragen nicht auch nur ansatzweise befriedigen können. Hier muss dringend durch einen neuen Vorstand ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, der die Defizite aufdeckt und sofortige Gegenmaßnahmen einleitet, damit zeitnah ein kundenfreundlicher Service geschaffen wird . Diese primäre Aufgabe hat der aktuelle Vorstand trotz zahlreicher Hinweise bisher nicht erfüllt.“

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG hat am Donnerstag, den 15. Mai 2014 in der LANXESS Arena in Köln stattgefunden.

Alle Dokumente nach § 124a AktG auf einen Blick

Einberufung einschließlich Tagesordnung

Finden Sie hier die Einberufung zur Hauptversammlung einschließlich der ausführlichen Tagesordnung.

Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 5. März 2014 gebilligt und damit den Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich. Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bericht des Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.451.175.103 (Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes).

Vollmachts- und Weisungsformular

Zur Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung können sie dieses Formular verwenden.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre

Sollten Sie als Aktionär von Ihren Rechten zur Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG), zur Stellung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 AktG) oder dem Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG) Gebrauch machen wollen, beachten sie bitte folgende Hinweise zu wichtigen Voraussetzungen und Fristen:

Vom Grundkapital in Höhe von 4.451.175.103 Stück Aktien waren zur Abstimmung über die Vorschläge der Verwaltung (TOPs 2-10) 2.600.613.790 Stück Aktien anwesend. Dies entspricht einer Präsenz zur Abstimmung von 58,43 Prozent des Grundkapitals.

ErgebnisGültige Stimmen
gesamt
Gültige Stimmen
in % vom GK
Ja-Stimmen
gesamt

Ja-Stimmen in %
der gültigen Stimmen
Nein-Stimmen
gesamt

Nein-Stimmen in %
der gültigen Stimmen
zu TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinnsangenommen2.591.595.88358,222.579.071.17499,5212.524.7090,48
zu TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013angenommen2.592.022.05158,232.586.955.11899,805.066.9330,20
zu TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013angenommen2.591.924.23158,232.580.307.83299,5511.616.3990,45
zu TOP 5: Bestellung des Abschlussprüfersangenommen2.591.209.68858,212.549.340.18298,3841.869.5061,62
zu TOP 6: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Geismann)angenommen2.590.177.01058,192.114.847.12481,65475.329.88618,35
zu TOP 7: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Hinrichs)angenommen2.589.239.21058,172.576.786.86599,5212.452.3450,48
zu TOP 8: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Schröder)angenommen2.525.866.90756,752.196.516.53586,96329.350.37213,04
zu TOP 9: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Streibich)angenommen2.562.339.10357,572.489.258.49997,1573.080.6042,85
zu TOP 10: Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuld- verschreibungen,
Wandelschuldverschreibungen,
Genussrechten und/ oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechts- ausschlusses, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals unter Aufhebung des
bedingten Kapitals gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung und entsprechende Änderung von
§ 5 der Satzung (Bedingtes Kapital 2014).
angenommen2.577.862.63157,912.426.284.85794,12151.577.7745,88

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 15. Mai 2014 in Köln

Am 4. April 2014 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder.

Für den Fall, dass Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Auch das über die Internetadressewww.telekom.com/hauptversammlungabrufbare und mit einem Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie anweisen, bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Ihr Stimmrecht ausgeübt werden soll, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Weisungsmöglichkeiten automatisch.

Sofern Sie den Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 oder § 135 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Vereinigung verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieses/diese bereit ist Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen zu vertreten.

Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.

Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.


Letzte Aktualisierung: 30. April 2014

Der Aktionär Franz Prox, Limburg, hat folgenden Gegenantrag zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt:

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkten 3 und 4

„Betr.: Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 15.05.2014

Antrag an die Jahreshauptversammlung.

Vorschlag an alle Aktionäre!!

Keine Entlastung für den Aufsichtsrat und den Vorstand!!

Gründe für diesen Vorschlag:

1. Es fehlen Maßnahmen zur Verringerung der Kundenflucht.

2. Fehlende Maßnahmen zur Eindämmung der schlechten Imagebildung bei den Medien aller Art. Dies beeinflusst stark den Kurs der T-Aktie.

Zu oft sind in den verschiedensten Medien Fehler, Missstände, lange andauernde Kundendienstunfreundlichkeiten oder auch „es passiert einfach nichts“, zu hören, zu sehen oder auch zu lesen.

Es fehlt einfach eine ordnungsgemäße Dienstaufsicht vor Ort, beim „kleinen Mann“ durch Leute, die „am grünen Tisch“ sitzen und/aber einen immensen Lohn einstreichen.

3. Schlechtes, teils miserables, nicht wie es die Praxis eigentlich fordert, sondern der Schulbank entspringendes  Kaufmannsgebaren prägt das Nichtansehen der Führungs- und Aufsichtsriege und des gesamten Management. Rechnungen, die eindeutig falsch sind, sollten nach alter Kaufmannsehre sofort und ohne wenn und aber storniert und sofort korrekt erstellt und ersetzt werden. Man versucht jedoch, die Mängel und Unvollkommenheiten einfach auszusitzen, was einfach durch die Prüfer und den Aufsichtsrat toleriert wird.

Der Kunde ist aber kein Telekom – Abhängiger, geschweige denn ein  Leibeigener und auch kein Kreditinstitut der Telekom.

Die Verantwortlichen der Telekom – Führung und Verwaltung vergessen vor lauter „Lohn  einstreichen“, dass sie eine dienende Funktion haben.

4. Wegen der Punkte 2 und 3 sollte die sofortige Entlassung des H. Obermann und seiner Mitstreiter und Höflingen beschlossen werden.

Grund, Unterlassung von entsprechenden Maßnahmen, die die Telekom zu einem fitten Unternehmen machen und den Service gegenüber den Kunden durch Dienstaufsicht führenden Maßnahmen direkt vor Ort und nicht am grünen Tisch und dadurch wieder an die Spitze aller Telekommunikationsunternehmen führt.

Oder hat sich Herr Obermann (Verdienst ca. 2 700000.- €) für dieses Gehalt schon einmal herabgelassen, einen von der Telekom im Stich gelassenen Kunden persönlich zu befragen und so dazu beigetragen, das unerfreuliche Image der Telekom (oder seiner Telekom?) zu verbessern?

5. Beschluss zur Verpflichtung eines neuen Vorstandes, welcher nicht aus der Telekom aufsteigt sondern, aus dem deutschen Dienstleistungssektor oder der deutschen Industrie kommen sollte.

Diese Damen oder Herren wissen im allgemeinen was die Kunden von der Telekom erwarten.

6. Abbrechen der Werbung bei Bayern München.

Der Verein und seine Spieler verdienen genügend Geld um sich selber zu tragen.

Schade ums Geld, denn durch diese Trikot oder Bandenwerbung ist wohl bisher kaum ein Neukunde für die Telekom geworben worden. Ich behaupte das und habe mit meiner Behauptung garantiert Recht.

Werbewirksamer wäre, das Werbegeld gemeinnützigen Vereinen und Institutionen, Hilfsaktionen und Hilfsprogrammen zur Verfügung zu stellen und vor allem und das ist der Hauptpunkt, den Service zu verbessern.

Das wirbt Neukunden.

PS.

Nein, ich kann es nicht besser machen als die Verantwortlichen, aber ich würde auf keinen Fall am „grünen Tisch“ mein Gehalt einstreichen, sondern auch an der Basis Dienstaufsicht machen.“

Der Aktionär Paul Schmitz, Bad Münstereifel, hat – jeweils gleichlautend –  folgende Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 6 ,7, 8 und 9 übersandt:

- Antrag A – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6

- Antrag B – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7

- Antrag C – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 8

- Antrag D – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bewerbe ich mich gemäß §126, 127 AktG , zur  kommenden Hauptversammlung 2014, für einen Sitz im Aufsichtsrat.

Sollte bis zur Hauptversammlung ein Aufsichtsratmitglied vorzeitig ausscheiden, so bin ich bereit, diese Aufgabe kommissarisch bis zur nächsten Hauptversammlung zu übernehmen.

Zur Person:

Ich bin Maschinenbau-Ingenieur VDI im Ruhestand, meine beruflichen Tätigkeiten lagen mit Schwerpunkt auf der Deckungsbeitragsrechnung in Verbindung mit der Wertanalyse.

Wertanalyse und Deckungsbeitragsrechnung verbessern die Gewinne, in dem gezielt über Funktionsanalysen die unnötigen Funktionen herausgefiltert werden, denn die kosten nur unnötig Geld und die Wettbewerbsmöglichkeit wird dadurch gestärkt.

Es wird nicht nur die Wettbewerbsmöglichkeit am Markt gestärkt, sondern es gibt die Gewissheit für den Vorstand, das Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten wächst, Arbeitsplätze werden sicherer, weil bei der Zielvorgabe Kosten einsparen, die Beschäftigten mit eingebunden und beteiligt sind.“

Der Aktionär Hans-Peter Kroner, Nürtingen, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 übersandt:

Antrag E - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Die Ausschüttung der Dividende von Euro 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie erfolgt in bar am Folgetage der Hauptversammlung 16.05.2014 (Ex-Dividenden-Tag).“

Begründung:

Die vom Vorstand und Aufsichtsrat erneut vorgeschlagene alternative Ausschüttung als Bardividende oder Sachdividende in Form von Aktien der Deutsche Telekom AG verfolgt als einziges Ziel die Auszahlung der Dividende an die Aktionäre um fast einen Monat hinauszuzögern. Aufgrund des für die Akti-näre unattraktiven Angebots zum Bezug neuer Aktien ist davon auszugehen, dass – ähnlich dem Vorjahr - nur eine sehr geringe Anzahl der Aktionäre von der Sachdividende Gebrauch machen werden.

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3

„Den Mitgliedern des Vorstands wird die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 versagt.“

Begründung:

Die Deutsche Telekom AG unterliegt dem Deutschen Corporate Governance Kodex sowie dem eigenen „Ethikkodex für Senior Financial Officer/MD/FD“. Der Konzern verpflichtet das Management, sich im Rahmen des Geschäftsverkehrs und bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten jederzeit und in allen Belangen redlich und ethisch zu verhalten. Das Management hat an seinen Umgang mit Mitarbeitern, Investoren, Kunden Lieferanten sowie mit öffentlichen Stellen an allen Unternehmensstandorten hohe Maßstäbe anzulegen.

Diesen Anspruch wird das Unternehmen jedoch in keiner Weise gerecht.

Im Rahmen des Umtauschanspruchs von Kunden aus Verträgen mit DM-Telefonkarten unternimmt das Unternehmen alles um diese berechtigten Forderungen für die Kunden so wertlos wie möglich zu gestalten. So wird das unverbrauchte Restguthaben auf nennwertlose „Umtauschkarten Plus“ geladen, auf denen für die Kunden weder der Wert der auf der Karte gespeicherten Guthaben noch die Nutzungsdauer der Karten ersichtlich sind. Alle diese Daten sind nur auf dem Rechner der Deutsche Telekom AG gespeichert und können ohne Kontrolle durch Dritte durch die Deutsche Telekom AG jederzeit verändert werden. Derartige Karten sind nicht für die Nutzung und den Verkauf geeignet, was das Ziel der Vorgehensweise der Deutsche Telekom AG ist. Es wird alles vermieden was zu einem Cash-Abfluss aus dem Unternehmen führt. Akzeptiert ein Kunde die umgetauschten wertlosen Karten nicht und fordert seine eingereichten Telefonkarten zurück werden diese Karten in beschädigtem Zustand zu-rückgegeben. Ein Schadensersatz wird verweigert, da die Deutsche Telekom AG sich über die Eigen-tumsreche der Kunden hinweg setzt. Rechte stehen Kunde der Deutsche Telekom AG nicht zu.

Anfang August 2013 und befristet bis Ende November 2013 hatte die Deutsche Telekom AG in Ausnutzung dieses Umstands den Eigentümern von „Umtauschkarten Plus“ das Angebot gemacht diese im Rahmen eines freiwilligen Schuldenschnitts im Verhältnis 4 : 1 in „Comfort Telefonkarten“ umzutauschen. Dieser Gläubigerverzicht erbrachte für die Deutsche Telekom AG eine deutliche Reduzierung der Rückstellungen für unverbrauchte Telefonguthaben um 75% und ein entsprechendes außer-ordentliche Ergebnis aus der Auflösung der Rückstellungen. Beworben wurde dieser für die Kunden ungünstige Umtausch mit der Zusicherung, dass die neuen Karten eine verbreiterte Nutzungsmöglichkeit bieten, insbesondere wurde auf die Nutzungsmöglichkeit als Bezahlfunktion auf den Internetplattformen der Deutsche Telekom AG „musicload.de“, „videoload.de“ und „gamesload.de“. Wie inzwischen bekannt ist, wurden diese Plattformen zwischenzeitlich verkauft („gamesload.de“ und „music-load.de“) bzw. es laufen entsprechende Verkaufsverhandlungen („videoload.de“). Da Unternehmensverkäufe langfristig vorbereitet werden, kann unterstellt werden, dass zum Zeitpunkt der Umtauschaktion der Deutsche Telekom AG bereits bekannt war, dass die versprochenen Leistungen nur von kurzer Dauer sind. Die Nutzungsmöglichkeit der versprochenen Bezahlfunktion der „Telefonkarte Comfort“ ist nach dem Verkauf nicht mehr gegeben. Die Kunden wurden somit von der Deutsche Telekom AG ein weiteres Mal vorsätzlich getäuscht. Hierauf hatte ich am 16.02.2014 u.a. den Vorstandvorsitzende der Deutsche Telekom AG angeschrieben. Eine Antwort seitens des Vorstands zu diesem Thema steht bis heute aus.“

Der Aktionär Willi Kässer, Ebersbach/Fils, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 übersandt:

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3

"Gegenantrag: Nichtentlastung des Vorstandsvorsitzenden Herrn Obermann und Herrn Höttges, des Deutschland-Vorstands Herrn Niek Jan van Damme, des Technik-Vorstands; Frau Claudia Nemat, und des Personalvorstands, Frau Marion Schick.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Telekom ist heute in der Interaktion mit ihren Kunden ausgerichtet auf ein Transaktionsmanagement, in dem der Kunde immer nur einen Schritt seines Problems zusammen mit der Telekom bearbeiten kann.

Die Telekom selbst hat offensichtlich keinerlei eigene Stellen zur Lösung der Kundenprobleme oder zur Koordination eines Kundenauftrags. Sie wird nur tätig, wenn der Kunde anruft. Bearbeitet werden nur einzelne Schritte, wie zum Beispiel Zustellung einer Zugangskennung. Auch solche Schritte werden fehlerhaft ausgeführt, zum Beispiel wird die Zugangskennung in einem geschützten PDF versendet, jedoch wird der zugehörige Schlüssel nicht verschickt. Ist die Zugangskennung Teil eines IP-Pakets wird nicht geprüft, ob diese Zugangskennung telefoniefähig ist, selbst wenn der Kunde nachfrägt, wird diese essentielle Prüfung unterlassen. Selbst auf Nachfrage durch den Kunden werden technische Fragen zum Anschluss von Geräten beim Kunden falsch beantwortet.

Auch die Bearbeitung von Kundenaufträgen ist völlig chaotisch. Kundenaufträge werden aus nicht ersichtlichen Gründen zuerst eingestellt und dann storniert und oft nicht, oder nur fehler- und lückenhaft und nur in Einzelschritten bearbeitet, dies alles, ohne Benachrichtigung des Kunden. Auch werden die stornierten Aufträge von der Telekom nicht wieder aufgenommen, nur wenn der Kunde sich meldet, geht es weiter. Dagegen wird bei jedem Start eines solchen Vorgangs ein sinnloses, offensichtlich automatisch oder halbautomatisch erstelltes Schreiben losgeschickt, das meist mit der jeweiligen Situation nichts zu tun hat, sondern nur seinerseits für weitere sinnlose, ärgerliche und aufwändige Telefonate sorgt. Eine Gesamtsicht eines Kundenauftrags, zum Beispiel ,,Einrichtung eines IP-Pakets mit mehreren Rufnummern" fehlt völlig. Es ist zwar möglich, zum Beispiel einen DSL-Anschluss zu bekommen, es findet aber keinerlei Prüfung statt, ob die dazugehörige Telefonie funktioniert. Weiter wird nicht kontrolliert, ob das Paket alle Nummern enthält, oder ob das Telekom-lnternet-Kundencenter, das für das Kundenverhältnis essentiell ist, für den Vertrag funktionsfähig ist.

Schreiben von Kunden werden nicht beantwortet.
Die Erreichbarkeit der Telekom für den Kunden über den einzigen telefonischen Kanal, den dieser hat, die Telekom-Hotline, ist völlig unzureichend. Oft entstehen Wartezeiten von 30 Minuten und mehr, bis überhaupt ein Hotline-Mitarbeiter erreicht werden kann.

Selten ruft die Telekom zurück, dann wird oft während des Gesprächs seitens der Telekom aufgelegt.

Die Telekom-Hotline-Mitarbeiter sind sehr oft nicht ausreichend kompetent, die Mehrzahl der eingeleiteten Schritte lösen nicht das Kundenproblem oder sind schlicht falsch.

Die ausschließliche Festlegung der Interaktion mit dem Kunden auf dieses Transaktionsmanagement hat zur Folge, dass eine fundierte Bearbeitung, orientiert an den Gegebenheiten des Kundenauftrags und der beim Kunden bestehenden Umstände, nicht statt finden kann. Die Telekom-Hotline­Mitarbeiter sind schlicht überfordert, wenn sie sofort beim Anruf alle diese Umstände erfassen sollen, um dann die richtigen weiteren Schritte einzuleiten. Hier ist eine proaktive Auftragsbearbeitung durch die Telekom nötig, die aber heute nicht vorhanden ist und neben anderem ein großes Versäumnis der genannten Vorstände darstellt.

Unter diesen Umständen ist die Einhaltung der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetz zum Anbieterwechselnicht gewährleistet, es entsteht ständig Ärger mit den Kunden und der Presse, und es entstehen laufend hohe Kosten wegen Vielfachbearbeitung der Kundenaufträge.

Da hier wesentliche Funktionen des Kerngeschäfts der Telekom ganz fehlen oder äußerst lückenhaft ausgeführt werden, beantrage ich, den Vorstandsvorsitzenden Herrn Obermann und Herrn Höttges, den Deutschland-Vorstand Herrn Niek Jan van Damme, den Technik-Vorstand, Frau Claudia Nemat, und den Personalvorstand, Frau Marion Schick, nicht zu entlasten.

Mit freundlichen Grüßen"

Der Aktionär Tilo Kießling, Dresden , hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt:

Antrag F - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich folgenden Gegenantrag zum Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns:

1.         Die Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie wird festgelegt auf € 0,49.

2.         Die damit weniger benötigten € 44.301.967,63 werden wie folgt verwendet:

3.         a) zur Sanierung und Nutzbarmachung des Dresdner Fernsehturmes als touristischer Anziehungspunkt mit Aussichtsplattform und Gastronomie

4.         b) darüber hinausgehend als Stiftungskapital für eine gemeinnützige Stiftung, die sich unter anderem mit der Erhaltung technischer Anlagen und Gebäude (Fernsehtürme) und deren Nutzbarmachung für die Öffentlichkeit beschäftigt.

Begründung:

1. Nach §119 Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes. §19 (4) der Satzung der Deutsche Telekom AG stellt der Hauptversammlung frei, auch eine andere Verwendung als die Ausschüttung an die Aktionäre zu beschließen.

2. Die Deutsche Telekom AG verkörpert die Geschichte des Fernmeldewesens in Deutschland. Sie hat damit sowohl eine besondere Verantwortung bei der Bewahrung dieser Geschichte durch den Erhalt von Bauwerken und Technik für die Öffentlichkeit Als auch die besondere Chance, diese Aufgabe mit der Verbesserung ihres Rufes zu verbinden.

3. Der Dresdner Fernsehturm ist im Eigentum des Telekom-Konzerns. Es besteht ein Sanierungsaufwand in nicht genau bezifferbarer Höhe, (allerdings werden Summen von deutlich unter 20 Millionen Euro benannt), um die Aussichtsplattform und das Turmrestaurant wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Die bisherige Weigerung der Telekom, diesen Turm wieder zugänglich zu machen, ist für die Dresdnerinnen und Dresdner und ihre Gäste ein dauerhaftes und regelmäßig diskutiertes Ärgernis und wirkt rufschädigend für das Unternehmen.

4. Der sich ergebende überstehende Betrag aus der Reduzierung der Dividende je Aktie und den Kosten für den Dresdner Fernsehturm sollte in eine neue gemeinnützige Stiftung eingebracht werden."

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG hat am Donnerstag, den 16. Mai 2013 in der LANXESS Arena in Köln stattgefunden. Alle Beschlussvorschläge der Verwaltung wurden angenommen.

HV-Rede-Obermann-IR-Timeline

Alle Dokumente nach § 124a AktG auf einen Blick

Einberufung einschließlich Tagesordnung

Finden Sie hier die Einberufung zur Hauptversammlung einschließlich der ausführlichen Tagesordnung.

Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 27. Februar 2013 gebilligt und damit den Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich. Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bericht des Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.321.319.206 (Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 Wertpapierhandelsgesetz; diese Gesamtzahl schließt auch 2.461.529 zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien mit ein, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen).

Vollmachts- und Weisungsformular

Zur Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung können sie dieses Formular verwenden.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre

Sollten Sie als Aktionär von Ihren Rechten zur Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG), zur Stellung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 AktG) oder dem Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG) Gebrauch machen wollen, beachten sie bitte folgende Hinweise zu wichtigen Voraussetzungen und Fristen:

Abstimmungsergebnisse

Vom Grundkapital in Höhe von 4.321.319.206 Stück Aktien waren zur Abstimmung über die Vorschläge der Verwaltung (TOPs 2-15) 2.180.574.848 Stück Aktien anwesend. Dies entspricht einer Präsenz zur Abstimmung von 50,46 Prozent des Grundkapitals.

ErgebnisGültige Stimmen
gesamt
Gültige Stimmen
in % vom GK
Ja-Stimmen
gesamt

Ja-Stimmen in %
der gültigen Stimmen
Nein-Stimmen
gesamt

Nein-Stimmen in %
der gültigen Stimmen
zu TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinnsangenommen2.120.297.52849,072.108.845.52599,4611.452.0030,54
zu TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012angenommen2.145.221.41549,642.124.929.01499,0520.292.4010,95
zu TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012angenommen2.145.096.61949,642.081.829.59797,0563.267.0222,95
zu TOP 5: Bestellung des Abschlussprüfersangenommen2.147.436.73949,692.125.955.97999,0021.480.7601,00
zu TOP 6: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Baldauf)angenommen2.162.055.26850,032.003.011.18092,64159.044.0887,36
zu TOP 7: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Lehner)angenommen2.150.004.89849,751.935.896.23090,04214.108.6689,96
zu TOP 8: Änderung der Vergütung des Aufsichtsratsangenommen2.170.141.46550,222.133.401.30798,3136.740.1581,69
zu TOP 9: Aufhebung des Bedingten Kapitals IIangenommen2.170.642.35550,232.166.947.87399,833.694.4820,17
zu TOP 10: Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2009/I und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2013
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts
angenommen2.165.061.31350,102.036.063.51894,04128.997.7955,96
zu TOP 11: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der PASM Power and Air
Condition Solution Management GmbH
angenommen2.170.787.82950,232.169.699.92299,951.087.9070,05
zu TOP 12: Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der GMG Generalmietgesellschaft
mbH
angenommen2.170.889.41550,242.169.871.45399,951.017.9620,05
zu TOP 13: Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der DeTeMedienangenommen2.171.081.33950,242.170.130.00199,96951.3380,04
zu TOP 14: Änderung des Beherrschungsvertrags mit der GMG Generalmietgesellschaft mbHangenommen2.170.603.81950,232.169.621.16099,95982.6590,05
zu TOP 15: Änderung des Beherrschungsvertrags mit der DeTeMedienangenommen2.170.671.35050,232.169.726.14099,96945.2100,04

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 16. Mai 2013 in Köln

Am 5. April 2013 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder.

Für den Fall, dass Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der übersandte Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Auch das über die Internetadresse www.telekom.com/hauptversammlung abrufbare und mit einem Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie anweisen, bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Ihr Stimmrecht ausgeübt werden soll, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Weisungsmöglichkeiten automatisch.

Sofern Sie den Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 oder § 135 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Vereinigung verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieses/diese bereit ist Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen zu vertreten.

Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.

Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter
0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen
08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.



Letzte Aktualisierung: 30. April 2013

Der Aktionär Dietrich-E. Kutz, Biberach, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten, 3 und 4 sowie zu den Tagesordnungspunkten 6, 7 und 8 übersandt:

"Gegenanträge zur HV am 16.05.2013 in Köln

Der Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes TOP 3 und des Aufsichtsrates TOP 4, wg. unzureichender Fähigkeit, eine AG wie die Dt. Telekom erfolgreich zu führen und dadurch den Ationären leichtferig Schaden zugefügt (Kurs- und Geschäftsentwicklung), für das Geschätsjahr 2012 nicht zu zustimmen.

Den Wahlen eines Aufsichtratsmitglieds TOP 6 und TOP 7, wg. nicht ausreichender Offenlegung, wie sie wirksam ihre zukünftigen Aufgaben bei der AG handhaben wollen, um für die Anteilseigener über einen nachhaltigen Geschäftserfolg den Kurs der Aktie signifikant zu erhöhen, die Zustimmung zu verweigern

Der Beschlussfassung über eine Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats TOP 8, wg. erwiesener Erfolglosigkeit und vorsätzlichen Schadenszufügung am Anlagekapital, dem Vorschlag der Verwaltung nicht zu folgen

Begründung:
Die Organe, Vorstand und Aufsichtrat, haben der Dt. Telekom AG im Geschäftsjahe 2012 zum wiederholten Male leichtfertig nachhaltigen Schaden zugefügt, s. die Kurs- und Geschäftsentwicklung. Ihre eigenen Vergütungen haben darunter nicht adäquat gelitten und ihre vermeintliche Reputation hat dadurch bisher keinen Schaden genommen. Es ist die Frage nach Regress zu stellen.
Bei der Kunden Aquirierung wird in den T-Points mit widrigen, unlauteren Mitteln gearbeitet. Da wird einem neuen Vertragkunden eine Call&Surfe 50 Mbit leistung im Festnetz offeriert, die aber vorübergehend (ca. 1-2 Monate), wg. temporären Mangel an einem technischen Bauteil, nicht erbracht werden kann. Dafür wird eine geringer monatl. Beitagssatzminderung, auch nur für die Mangelzeit geltend, eingeräumt.
In Wahrheit ist lt. der Auskunft der Dt.Telkom AG, auf eMail-Nachfrage/Beschwerde beim Investor Relations, gar nicht vorgesehen das Festnetzangebot mit Mbit 50 zu leisten. Dieser Umstand wurde auch bei einer telefonischen Kundenumfrage der Dt. Telekom AG aufgezeigt. Eine Kulanz der Vertagsauflösung (Dauer 2 Jahre) wurde nicht angeboten. Solche Vorgehensweisen bei der Kundengenerierung, damit dieser bloss nicht zur leistungfähigeren Konkurrenz, hier Kabel BW, geht, ist unseriös und führt letztendlich zum bestehenden laufenden Kundenschwund.
Er zeigt aber auch, dass die Geschäftsführung den Überblick verloren und die Sache nicht im Griff hat.

Ich bitte die Aktionäre mich bei meinen Gegenanträgen zu unterstützen und wie von mir vorgeschlagen zu stimmen.
Vielen Dank."



Der Aktionär Paul Schmitz, Bad Münstereifel, hat – jeweils gleichlautend – folgende Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 übersandt:

- Antrag A – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6
- Antrag B – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bewerbe ich mich gemäß §126, 127 AktG , zur kommenden Haupt-versammlung 2013, für einen Sitz im Aufsichtsrat. Sollte bis zur Hauptver-sammlung ein Aufsichtsratmitglied vorzeitig ausscheiden, so bin ich bereit, diese Aufgabe kommissarisch bis zur nächsten Hauptversammlung zu übernehmen.

Zur Person:

Ich bin Maschinenbau-Ingenieur VDI im Ruhestand, meine beruflichen Tätigkeiten lagen mit Schwerpunkt auf der Deckungsbeitragsrechnung in Verbindung mit der Wertanalyse. Wertanalyse und Deckungsbeitragsrechnung verbessern die Gewinne, in dem gezielt über Funktionsanalysen die unnötigen Funktionen herausgefiltert werden, denn die kosten nur unnötig Geld und die Wettbewerbsmöglichkeit wird dadurch gestärkt.

Es wird nicht nur die Wettbewerbsmöglichkeit am Markt gestärkt, sondern es gibt die Gewissheit für den Vorstand, das Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten wächst, Arbeitsplätze werden sicherer, weil bei der Zielvorgabe Kosten ein-sparen, die Beschäftigten mit eingebunden und beteiligt sind."


Der Aktionär Stefan Benning, Berlin, hat folgenden Gegenantrag zu dem Tagesordnungspunkt 8 übersandt:

Antrag C - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 8

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schlage in Abänderung des Vorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zum Tagesordnungspunkt 8 der am 16. Mai 2013 in Köln stattfindenden Hauptversammlung vor zu beschließen:

a) § 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"§ 13 Vergütung

(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer baren Auslagen nach Maßgabe des Absatzes 5 und der auf die Vergütung und Auslagen anfallenden Umsatzsteuer eine feste jährliche Vergütung in Höhe von € 24.000,00.

(2) Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, sein Stellvertreter sowie die Ausschussvorsitzenden das Eineinhalbfache und Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats das 1,25-Fache der regulären Aufsichtsratsvergütung. Mitglieder des Aufsichtsrates, die mehrere Ämter ausüben, erhalten lediglich die Vergütung für das am höchsten vergütete Amt.

(3) Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufischtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld von € 50,00.

(4) Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des jeweiligen Geschäftsjahres angehören, erhalten für jeden vollen Monat ihrer Mitgliedschaft ein Zwölftel der Vergütung. Entsprechendes gilt für die Erhöhung der Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter sowie für die Erhöhung der Vergütung für die Mitgliedschaft und den Vorsitz in einem Aufsichtsratsausschuss gemäß Absatz 2.

(5) Die Erstattung von Auslagen erfolgt im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung nach folgenden Grundsätzen:

a) Die Erstattung von Auslagen für Übernachtungskosten ist auf einen Betrag von € 70,00 je Übernachtung begrenzt.

b) Bei der Erstattung von Auslagen für Fahrtkosten ist zu berücksichtigen, dass jeweils die günstigste Reisemöglichkeit zu wählen ist. Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind zu berücksichtigen. Für die Benutzung des Flugzeugs, eines Taxis oder eines Kraftfahrzeuges ist eine Begründung erforderlich, wobei eine reine Zeitersparnis keine hinreichende Begründung ist. Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann.

Auslagen für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse erstattet. Wurde aus wirtschaftlichen Gründen ein Flugzeug benutzt, werden die Kosten der niedrigsten Flugklasse erstattet. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges wird ein Betrag von € 0,20 je Kilometer zurückgelegter Strecke erstattet, höchstens jedoch € 130,00.

c) Verpflegungskosten werden nicht erstattet.

d) Sonstige Auslagen bzw. Nebenkosten werden nicht erstattet.

Begründung:
Der Gegenantrag entwickelt die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Neuregelung von § 13 der Satzung im Sinne einer von der Gesellschaft wirtschaftlich vertretbaren materiellen Ausgestaltung weiter. Die im Gegenantrag vorgesehene Aufsichtsvergütung ist hinreichend."



Der Aktionär Franz Prox, Limburg, har folgenden Gegenantrag zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt:

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 und 4


"Betr.: Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 16.05.2013

Antrag an die Jahreshauptversammlung.

Vorschlag an alle Aktionäre!!

Keine Entlastung für den Aufsichtsrat und den Vorstand!!

Gründe für diesen Vorschlag:

1. Es fehlen Maßnahmen zur Verringerung der Kundenflucht.

2. Fehlende Maßnahmen zur Eindämmung der schlechten Imagebildung bei den Medien aller Art. Dies beeinflusst stark den Kurs der T-Aktie.

Zu oft sind in den verschiedensten Medien Fehler, Missstände, lange andauernde Kundendienstunfreundlichkeiten oder auch "es passiert einfach nichts", zu hören, zu sehen oder auch zu lesen.

Es fehlt einfach eine ordnungsgemäße Dienstaufsicht vor Ort, beim "kleinen Mann" durch Leute, die "am grünen Tisch" sitzen und/aber einen immensen Lohn einstreichen.

3. Schlechtes, teils miserables, nicht wie es die Praxis eigentlich fordert, sondern der Schulbank entspringendes Kaufmannsgebaren prägt das Nichtansehen der Führungs- und Aufsichtsriege und des gesamten Management. Rechnungen, die eindeutig falsch sind, sollten nach alter Kaufmannsehre sofort und ohne wenn und aber storniert und sofort korrekt erstellt und ersetzt werden. Man versucht jedoch, die Mängel und Unvollkommenheiten einfach auszusitzen, was einfach durch die Prüfer und den Aufsichtsrat toleriert wird.

Der Kunde ist aber kein Telekom - Abhängiger, geschweige denn ein Leibeigener und auch kein Kreditinstitut der Telekom.

Die Verantwortlichen der Telekom - Führung und Verwaltung vergessen vor lauter "Lohn einstreichen", dass sie eine dienende Funktion haben.

4. Wegen der Punkte 2 und 3 sollte die sofortige Entlassung des H. Obermann und seiner Mitstreiter und Höflingen beschlossen werden.

Grund, Unterlassung von entsprechenden Maßnahmen, die die Telekom zu einem fitten Unternehmen machen und den Service gegenüber den Kunden durch Dienstaufsicht führenden Maßnahmen direkt vor Ort und nicht am grünen Tisch und dadurch wieder an die Spitze aller Telekommunikationsunternehmen führt.

Oder hat sich Herr Obermann (Verdienst ca. 2 700000.- €) für dieses Gehalt schon einmal herabgelassen, einen von der Telekom im Stich gelassenen Kunden persönlich zu befragen und so dazu beigetragen, das unerfreuliche Image der Telekom (oder seiner Telekom?) zu verbessern?

5. Beschluss zur Verpflichtung eines neuen Vorstandes, welcher nicht aus der Telekom aufsteigt sondern, aus dem deutschen Dienstleistungssektor oder der deutschen Industrie kommen sollte.
Diese Damen oder Herren wissen im allgemeinen was die Kunden von der Telekom erwarten.

6. Abbrechen der Werbung bei Bayern München.

Der Verein und seine Spieler verdienen genügend Geld um sich selber zu tragen.

Schade ums Geld, denn durch diese Trikot oder Bandenwerbung ist wohl bisher kaum ein Neukunde für die Telekom geworben worden. Ich behaupte das und habe mit meiner Behauptung garantiert Recht.

Werbewirksamer wäre, das Werbegeld gemeinnützigen Vereinen und Institutionen, Hilfsaktionen und Hilfsprogrammen zur Verfügung zu stellen und vor allem und das ist der Hauptpunkt, den Service zu verbessern.

Das wirbt Neukunden."



Der Aktionär Klaus Stein, Hamburg, hat folgenden Gegenantrag zu dem Tagesordnungspunkt 2 übersandt:

- Antrag D - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2


"Sehr geehrte Damen und Herren,
[…]

Die Dividende soll erst am 12. Juni 2013 an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Nur weil ein ganz "schlauer Kopf" bei Ihnen darauf gekommen ist, eine Verquickung zwischen der Dividende und den neuen Aktien der Deutschen Telekom AG vorzunehmen. Hierauf ist noch keine Firma gekommen. Ich bitte Sie daher, die Dividendenausschüttung am 16/17 Mai 2013 vorzunehmen.

[…]."

"Ich bin zwar mit der Höhe der Dividende einverstanden, jedoch nicht mit dem Zeitpunkt der Ausschüttung am 2. Juni 2013. Diese Ausschüttung müsste am 16./17.Mai 2013 erfolgen."

Nach rund achteinhalb Stunden ging die Hauptversammlung der Telekom in Köln zu Ende. Die Versammlung nahm alle Anträge von Vorstand und Aufsichtsrat an - darunter die vorgeschlagene Dividende von 0,70 Euro je Aktie. René Obermann erläuterte unter anderem die neuen Akzente der Strategie.

Alle Dokumente nach § 124a AktG auf einen Blick

Einberufung einschließlich Tagesordnung

Finden Sie hier die Einberufung zur Hauptversammlung einschließlich der ausführlichen Tagesordnung.

Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 22. Februar 2012 gebilligt und damit den Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, der Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.321.319.206 (Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 Wertpapierhandelsgesetz; diese Gesamtzahl schließt auch 2.197.437 zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien mit ein, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen).

Vollmachts- und Weisungsformular

Zur Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung können sie dieses Formular verwenden.

Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes.

Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7 (Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien)

Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 12 (Beherrschungsvertrag mit der Scout 24 Holding GmbH)

Angaben zu den Rechten der Aktionäre

Sollten Sie als Aktionär von Ihren Rechten zur Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG), zur Stellung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 AktG) oder dem Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG) Gebrauch machen wollen, beachten sie bitte folgende Hinweise zu wichtigen Voraussetzungen und Fristen:

Vom Grundkapital in Höhe von 4.321.319.206 Stück Aktien waren zur Abstimmung über die Vorschläge der Verwaltung (TOPs 2-14) 2.692.081.513 Stück Aktien anwesend. Dies entspricht einer Präsenz zur Abstimmung von 62,30 Prozent des Grundkapitals.

ErgebnisGültige Stimmen
gesamt
Gültige Stimmen
in % vom GK
Ja-Stimmen
gesamt

Ja-Stimmen in %
der gültigen Stimmen
Nein-Stimmen
gesamt

Nein-Stimmen in %
der gültigen Stimmen
zu TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinnsangenommen2.653.501.51661,402.644.850.50899,678.651.0080,33
zu TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011angenommen2.680.158.24862,022.672.857.32499,737.300.9240,27
zu TOP 4: Entlastung des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Dr. Klaus Zumwinkel für das
Geschäftsjahr 2008
angenommen2.674.508.49261,892.660.362.94099,4714.145.5520,53
zu TOP 5: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011angenommen2.652.156.34761,372.644.584.74799,717.571.6000,29
zu TOP 6: Bestellung des Abschlussprüfersangenommen2.676.796.07761,942.633.212.98598,3743.583.0921,63
zu TOP 7: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktienangenommen2.683.035.28462,092.609.196.70797,2573.838.5772,75
zu TOP 8: Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien mit möglichem
Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts
angenommen2.682.405.17262,072.618.678.05597,6263.727.1172,38
zu TOP 9: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Dr. Beus)angenommen2.651.708.92761,362.239.579.90284,46412.129.02515,54
zu TOP 10: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Frau Dagmar P. Kollmann)angenommen2.654.570.35961,432.630.972.24099,1123.598.1190,89
zu TOP 11: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Lawrence H. Guffey)angenommen2.654.339.86861,422.612.287.72498,4242.052.1441,58
zu TOP 12: Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag mit der Scout24 Holding
GmbH
angenommen2.683.244.25362,092.682.157.33999,961.086.9140,04
zu TOP 13: Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung durch Einfügung eines neuen
Satzes 2
angenommen2.682.749.50562,082.678.064.91199,834.684.5940,17
zu TOP 14: Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzungangenommen2.682.462.64962,082.678.169.10599,844.293.5440,16
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Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 24. Mai 2012 in Köln

Am 13. April 2012 ist im elektronischen Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder.

Für den Fall, dass Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der übersandte Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Auch das über die Internetadresse www.telekom.com/hauptversammlung abrufbare und mit einem Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie anweisen, bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit „Nein" zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Ihr Stimmrecht ausgeübt werden soll, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Weisungsmöglichkeiten automatisch.

Sofern Sie den Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 oder § 135 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Vereinigung verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieses/diese bereit ist Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen zu vertreten.

Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.

Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter
0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen
08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 9. Mai 2012


Der Aktionär Dietrich-E. Kutz, Lindau, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 sowie zu den Tagesordnungspunkten 9, 10 und 11 übersandt:

"Gegenanträge zur HV 2012 in Köln:
- Der Beschlussfassung über die Entlastung der TOP 3, 4 und 5, wg. desaströser Geschäfts- und Kursentwicklung, nicht zu zustimmen.
- Der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds TOP 9, 10 und 11, wg. fehlender Darstellung über ihre vorgesehene Aktionärsinteressenvertretung, die Zustimmung zu verweigern

Begründung:
Eine nachhaltige Anlagekapitalrendite war/ist nicht gegeben und ist auch nicht von/mit den neuen Aufsichtsratskandidaten zu erkennen. Es stellt sich intensiv die Frage, ob es sich bei der Investitution in DTAG-Aktien um gezielten Kapitalanlegerbetrug handelt?

Die Aktionäre bitte ich, meinen o.a. Anträgen zu folgen und mit nein zu stimmen."



Der Aktionär, Paul Schmitz, Bad Münstereifel, hat folgenden Wahlvorschlag zu den Tagesordnungspunkten 9, 10 und 11 übersandt:

Antrag A - Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9
Antrag B - Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 10
Antrag C - Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 11

"Hiermit bewerbe ich mich als Aktionär für den Aufsichtsrat Gem § 96 Abs. 1, 101 AktG i V m § 7 Abs. Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes.

Ich gehe davon aus, dass sich die Aufsichtsratsmitglieder je zur Hälfte der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammensetzen.

Ich bin 74 Jahre alt Maschinenbau Ingenieur und der Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit lag in der Konstruktion und der Deckungsbeitragsrechnung im Zusammenhang mit der Wertanalyse und bin Mitglied im VDI.

Die anstehende Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionäre nicht an die Bereits vorliegenden Wahlvorschläge gebunden und daher stelle ich mich auf der Hauptversammlung zur Wahl."



Der Aktionär Lothar Kunze, Jena, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 9, 13 und 14 übersandt:

Antrag D - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 9

„Werte Damen und Herren,

da ich über keinen Internetzugang verfüge und dadurch nicht über Kenntnisse zu bereits festgestellten Gegenanträgen verfüge, stelle ich hiermit unter dem Vorbehalt, daß nicht bereits gleichlautende Gegenanträge vorliegen, folgende Gegenanträge:

In die Tagesordnung ist ein Pkt. 8a mit Bezug auf TO-Punkt 9 aufzunehmen, in dem zu beschließen wäre, dass im Hinblick auf die Bundestagswahlen 2013 die Amtszeit des gem. TO 9 zu wählenden Mitglieds des Aufsichtsrats (Dr. Beus, derzeit Staatssekretär im Finanzministerium) bis max. zur Hauptversammlung die auf die Bundestagswahlen folgt, begrenzt wird, um der neu gewählten Regierung eigene Entscheidungen zu ermöglichen.

[…]

zu TOP13 Es ist zu beschließen: Die DTAG soll sich auf das Kerngeschäft beschränken. Eine Beteiligung mit alleinigem Entscheidungsrecht im Bereich Kapital-/Bankwesen gehört nicht zum Kerngeschäft, ist daher für die DTAG nicht relevant. Der TOP 13 wird ersatzlos gestrichen.

Antrag E - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 14

zu TOP 14 Eine Erweiterung der Geschäftsbereiche wie in TOP 14 aufgeführt sollte ausgeschlossen werden. Man möge daher beschließen:

Der Text des Beschlusses gem TOP 14 wird ab „...(einschließlich Glücksspiel bis Factoring" zu streichen. Leistungen des E-Banking, E-Money und sonstiger Zahlungslösungen beziehen sich nur auf die Datenübertragung.“

Lob von den Aktionären

Auf der Hauptversammlung der Telekom haben Aktionärsvertreter den Kurs des Unternehmens vorwiegend gelobt – insbesondere den geplanten Verkauf von T-Mobile USA.

Rede von René Obermann

Lesen Sie die Rede von René Obermann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom, bei der Hauptversammlung am 12. Mai 2011.

Einladung zur Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung 2011 findet am Donnerstag, 12. Mai 2011, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), auf dem Gelände der LANXESS arena, Willy-Brandt-Platz 1, 50679 Köln, statt.

Steuerfreie Dividende

Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 12. Mai 2011 in Köln.

Auf der Hauptversammlung der Telekom haben Aktionärsvertreter die Dividendenpläne des Konzerns grundsätzlich begrüßt. Das Unternehmen will außerdem die großen Zukunftschancen der Branche mit einer neuen Strategie und klar definierten Wachstumsfeldern nutzen.

Weg in die Gigabit-Gesellschaft

Auf der Hauptversammlung der Telekom haben Aktionärsvertreter die Dividendenpläne des Konzerns grundsätzlich begrüßt. Das Unternehmen will außerdem die großen Zukunftschancen der Branche nutzen.

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 3. Mai 2010 hat beschlossen, den im Geschäftsjahr 2009 erzielten Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von € 0,78 je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden.

Einladung zur Hauptversammlung

Die Deutsche Telekom AG lädt ihre Aktionäre für den 3. Mai 2010 zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Veranstaltung startet um 10:00 Uhr (MESZ) in der LANXESS arena, Köln.

Steuerfreie Dividende

Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 30. April 2009 in Köln.

Aktionäre begrüßten Weiterentwicklung

Hauptversammlung 2009: Telekom-Chef René Obermann stellte die Grundzüge der Neustrukturierung des Deutschlandsgeschäftes vor den Aktionären in Köln vor.

Abstimmungsergebnisse 2009

Vom Grundkapital in Höhe von 4.361.319.993 Stück Aktien waren zur Abstimmung 2.667.199.337 Stück Aktien anwesend. Dies entspricht einer Präsenz zur Abstimmung von 61,16 Prozent des Grundkapitals.

Dividendenbekanntmachung

Nach Beschluss der Hauptversammlung wurde am 04. Mai eine Dividende von 0,78 Euro je dividendenberechtigte Stückaktie ausgezahlt.

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 30. April 2009, um 10:00 Uhr, auf dem Gelände der LANXESS arena, Willy-Brandt-Platz 1, 50679 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Personalbericht

"Menschen machen Märkte."

Geschäftsbericht 2008

Die Deutsche Telekom hat im Geschäftsjahr 2008 ihre Finanzziele insgesamt übererfüllt und legt bei den Geschäftszahlen kräftig zu.

Klare Mehrheit für Ausgliederung

Die Aktionäre stimmten der Bildung der geplanten Deutschland-Gesellschaft durch Ausgliederung des Festnetzgeschäfts mit klarer Mehrheit zu.

Abstimmungsergebnisse 2009

Vom Grundkapital in Höhe von 4.361.319.993 Stück Aktien waren zur Abstimmung 2.736.265.705 Stück Aktien anwesend. Dies entspricht einer Präsenz zur Abstimmung von 62,74 Prozent des Grundkapitals.

Gegenanträge

Gegenanträge zur außerordentlichen Hauptversammlung in Hannover.

Mit großer Mehrheit haben die Aktionäre die Vorschläge von Telekom-Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung angenommen. Sie stimmten für die Zahlung einer Dividende von 0,78 Euro, wählten neue Aufsichtsratsmitglieder und entlasteten die Manager

Strategie für langfristigen Erfolg

Mit großer Mehrheit haben die Aktionäre die Vorschläge von Telekom-Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung angenommen. Sie stimmten für die Zahlung einer Dividende von 0,78 Euro, wählten neue Aufsichtsratsmitglieder und entlasteten die Manager.

Abstimmungsergebnisse 2008

Vom Grundkapital in Höhe von 4.361.319.993 Stück Aktien waren zur Abstimmung 2.557.893.390 Stück Aktien anwesend.

Dividendenbekanntmachung

Nach Beschluss der Hauptversammlung wurde am 15. Mai eine Dividende von 0,78 Euro je dividendenberechtigte Stückaktie ausgezahlt.

Die Aktionäre stimmten in Köln dem Dividendenvorschlag des Vorstands zu. Telekom-Chef René Obermann hatte zuvor die Strategie des Konzerns und die Maßnahmen zu Telekom Service erläutert. Ver.di erneuerte in Köln die Kritik am geplanten Personalumbau.

Aktionäre stimmen für Dividende

Die Aktionäre stimmten in Köln dem Dividendenvorschlag des Vorstands zu. Telekom-Chef René Obermann hatte zuvor die Strategie des Konzerns und die Maßnahmen zu Telekom Service erläutert. Ver.di erneuerte in Köln die Kritik am geplanten Personalumbau.

Dividendenbekanntmachung

Nach Beschluss der Hauptversammlung wurde am 4. Mai eine Dividende von 0,72 Euro je dividendenberechtigte Stückaktie ausgezahlt.

T-Logo.

Satzung

Die Satzung der Deutschen Telekom AG gibt Aufschluss über wichtige Indikatoren der Aktiengesellschaft, wie etwa die Höhe des Grundkapitals oder die Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung.

Geschäftsbericht

Das Geschäftsjahr 2006 war operativ für die Deutsche Telekom geprägt von zwei gegenläufigen Entwicklungen: hartem Wettbewerb und deutlichem Preisverfall im Inland einerseits sowie weiterem Wachstum des internationalen Geschäfts andererseits. Insgesamt stieg der Konzernumsatz auf 61,3 Milliarden Euro, ein Plus von 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auf der Basis eines bereinigten Konzernüberschusses von 3,9 Milliarden Euro sowie eines Free Cash-Flows (vor Investitionen in Mobilfunk-Spektrum in den USA) von 5,7 Milliarden Euro schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 3. Mai 2007 die Ausschüttung einer Dividende in Vorjahreshöhe von 0,72 Euro je Aktie vor.

Symbolbild Hauptversammlung

Hauptversammlung 2024

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutschen Telekom findet am 10. April 2024 in Bonn statt. 

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Galina Zhiltsova

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Renate Pohler

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