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Neues Gesetz für Telekommunikationsbranche bringt Änderungen

Ab Dezember 2021 gelten einige neue Regeln für Festnetz-, Mobilfunk- und Internetverträge. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte, die Telekom-Kund*innen jetzt wissen müssen.

Zum 1. Dezember 2021 fällt der Startschuss für das Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG). Damit ergeben sich Änderungen für Anbieter und Kunden in Bezug auf Verträge für Festnetz, Mobilfunk und Internet. Die Deutsche Telekom bereitet sich bereits seit mehreren Monaten intensiv auf die Umsetzung des neuen TKG vor. Dafür wurden Tools programmiert, Arbeitsabläufe angepasst und, wo möglich, automatisierte Prozesse genutzt. Darüber hinaus haben die Kolleg*innen in Shops und Kundenservice zahlreiche Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen absolviert. Die wichtigsten Neuerungen des TKG sind hier kurz zusammengefasst.

Wahlfreiheit für Mieter

Das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse wird spätestens zum 30.06.2024 abgeschafft. Damit sind mehr als zwölf Millionen Haushalte in Deutschland dann nicht mehr gezwungen, für einen Kabel-Anschluss zu zahlen, den sie möglicherweise gar nicht nutzen. Auch schon ab dem 1. Dezember 2021 gilt, dass bei dem Bezug von neuen Wohngebäuden eine Koppelung eines Kabel-TV-Anschlusses an die Wohnung unzulässig ist. Mieter*innen müssen also bei der Nutzung moderner TV-Produkte wie Magenta TV nicht mehr doppelt zahlen. Auch wenn ein Glasfaseranschluss im Haus gelegt wird, entfällt der Abnahmezwang. Mieter können dann an den Baukosten beteiligt werden, ihren gewünschten Telekommunikationsanbieter aber frei wählen.

Vertragslaufzeiten

Zur bisherigen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten werden nun alternativ auch Vertragslaufzeiten von 12 Monaten angeboten. Die bisherige automatische Vertragsverlängerung entfällt, so dass nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat jederzeit gekündigt werden kann. Kund*innen haben auch nach dem neuen TKG selbstverständlich die Möglichkeit, einen Vertrag über 24 Monate abzuschließen. Kund*innen, die eine größere Flexibilität bevorzugen, können bei der Telekom bereits seit dem 5. Oktober 2021 die aktuellen Mobilfunk-Tarife im Privat- wie Geschäftskundenbereich als MagentaMobil Flex bzw. BusinessMobil Vario ohne Mindestlaufzeit und ohne Aufpreis buchen. Das gilt auch für unsere Young-Linie, Combi- und Community Cards sowie für Daten-Tarife der Telekom. 

Jährliche Tarifberatung

Ab 2022 sind Telekommunikationsanbieter vom TKG zu einer jährlichen Tarifberatung aufgefordert. Dabei informieren die Anbieter künftig darüber, inwiefern die derzeit vertraglich vereinbarten Dienste zu einem günstigeren Preis möglich sind und ob für den derzeit vereinbarten vertraglichen Preis mehr als die bisher bestellten Dienste möglich sind.

Bandbreitenabweichung

Die Deutsche Telekom arbeitet stets daran, dass Kund*innen auch die Bandbreiten erhalten, die vertraglich vereinbart wurden. Sollten dennoch erhebliche Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Bandbreiten im Festnetz festgestellt werden, haben Verbraucher*innen ab dem 13. Dezember 2021 das Recht auf Minderung oder Vertragskündigung. Für den Nachweis der Bandbreitenabweichung ist es nötig, ein Messprotokoll über eine sogenannte Messkampagne nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur bei dem jeweiligen Anbieter vorzulegen. Dabei müssen an unterschiedlichen Tagen mehrere Messungen erfolgen. Wichtig ist, dass Kund*innen dabei die Vorgaben der Bundesnetzagentur insbesondere zur Messumgebung einhalten. Weitere Details zur Messkampagne bietet der Service Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Das Messprotokoll wird benötigt, um mögliche Fehlerquellen auch im Dialog mit den Kund*innen zu identifizieren und gegebenenfalls schnell Abhilfe zu schaffen. 

Für das Jahr 2022 plant die Bundesnetzagentur ebenfalls Vorgaben für eine Minderung wegen unzureichender Mobilfunk-Bandbreiten.

Störungen

Telefonieren, im Netz surfen, streamen, gamen, fernsehen – immer mehr Anwendungen laufen über das Netz. Umso ärgerlicher ist für Kund*innen eine Störung. Die häufigsten Gründe für Störungen sind Bauarbeiten und Witterungseinflüsse: Tiefbauunternehmen, deren Bagger versehentlich ein Kabel beschädigen und Blitzeinschläge, starke Regenfälle oder gar Hochwasser stehen auf der Liste der Störfaktoren ganz oben. Um Kund*innen nach einem Ausfall so schnell wie möglich wieder ans Netz zu bringen, arbeiten die Entstör-Trupps der Telekom im Schichtbetrieb und auch am Wochenende. 

Mit der Neufassung des TKG müssen Störung nun innerhalb einer festgelegten Frist behoben werden. Gelingt dies nicht und kann kein Ersatzprodukt zur Verfügung gestellt werden, können die Kunden und Kundinnen ab dem dritten Kalendertag pauschale Entschädigungszahlungen von zunächst fünf Euro oder 10 Prozent des Monatsentgelts verlangen. Ab dem fünften Tag steigt die Summe auf zehn Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts. Wie schon in der Vergangenheit wird die Telekom die Ansprüche ihrer Kund*innen bei Störungen und Ausfällen sorgfältig prüfen. Hier haben wir eingespielte und bewährte Prozesse. Wir klären jeden Fall.

Technikertermine

Die Deutsche Telekom leistet täglich rund 30.000 Außendiensteinsätze, wovon etwa 11.000 mit direktem Kundenkontakt stattfinden. Über die Web-App „Mein Telekom Techniker/Mein Techniker Termin“ bieten wir größtmögliche Transparenz bei den Techniker-Besuchen: Über einen personalisierten Link, den wir per SMS versenden, können die Kund*innen jederzeit nachverfolgen, wie die Auftragsbearbeitung vorangeht, wann sie mit dem Eintreffen unseres Technikers rechnen können bzw. wie viele Stopps er noch entfernt ist. Auch können die Kund*innen hierüber ihren Termin selbst verschieben, falls ihnen etwas dazwischenkommt. Dieser Info-Service kommt gut an: Er wird durchschnittlich ca. 6.000 Mal am Tag genutzt und von unseren Kund*innen mit 4,7 von 5 Sternen bewertet. Künftig kann nun eine Entschädigung in Höhe von zehn Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts verlangt werden, wenn ein wegen Entstörung, Umzug oder Anbieterwechsel nötig gewordener Technikertermin vom Unternehmen nicht eingehalten wird.

Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Universaldienst)

Die Deutsche Telekom ist nicht mehr zur Erbringung des Universaldienstes verpflichtet. Die Bundesnetzagentur entscheidet auf regionaler und lokaler Ebene, welcher Anbieter unterversorgte Bürgerinnen und Bürger anbinden muss. Welche Bandbreite ein solcher Anschluss leisten muss, wird von der Bundesnetzagentur 2022 festgelegt. Dabei ist auch eine Versorgung per Satellit oder Mobilfunk möglich. 

Dachterrasse und Kuppel des Reichstags in Berlin.

Politik und Regulierung

Die Telekom beteiligt sich aktiv an digitalpolitischen Debatten: Verantwortungsvoll, fair und faktenbasiert.

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