Konzern

Vergütungssystem Aufsichtsrat

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird in § 13 der Satzung der Deutschen Telekom AG geregelt. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht.

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 10. April 2024 mit einer Mehrheit von 99,21 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Deutsche Telekom Logo auf dem Dach der Konzernzentrale.

Unternehmensführung

Für die Telekom als international ausgerichteten Konzern ist eine gute und nachhaltige Unternehmensführung (Corporate Governance) von besonderer Bedeutung. 

FAQ