Medien

Social Media Grundsätze

Als führendes Unternehmen der Kommunikations- und Informationstechnologie arbeiten wir stetig daran, das Leben unserer Kundinnen und Kunden nachhaltig zu vereinfachen. Dafür steht: Wir geben uns erst zufrieden, wenn alle dabei sind. Daraus ergibt sich für uns als Mitarbeitende eine besondere Verantwortung.

Wir gestalten die digitale Welt nicht nur durch unsere Vernetzung. Auch unsere Art und Weise, im digitalen Raum zu agieren, ist ein Beitrag für das Zusammenleben. Als Telekom stehen wir für Werte wie Vielfalt, Respekt, Wertschätzung, Toleranz, Weltoffenheit und interkulturelles Miteinander. Wir positionieren uns gegen jegliche Art von Diskriminierung und Populismus. Soziale Medien erlauben es uns, uns auszudrücken und die Welt mitzugestalten. Je mehr mitmachen, desto besser; aber auch komplexer. Wenn Menschen sich treffen, dann kommen Ideen, Erfahrungen und Gefühle zusammen.

Sowohl im Unternehmen als auch außerhalb wollen wir ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander gewährleisten. Das gilt auch für unsere Kommunikationskultur. Die Telekom zeigt hier eine klare Haltung: Wir haben uns in den externen Medien mit unserer Anti-Hate-Speech-Kampagne „Gegen Hass im Netz“ positioniert. Auch in den Social Media Plattformen ist der Diskurs an einigen Stellen rauher geworden. Es sind zwar nur wenige Kolleg*innen, die Grenzen überschreiten. Aber: Insbesondere herabwürdigende oder beleidigende Äußerungen und die Verbreitung von Unwahrheiten verhindern in den genutzten Gruppen die sachliche Auseinandersetzung und das konstruktive Miteinander. Zur Wahrung des Betriebsfriedens sowie einer offenen, respektvollen Unternehmens- und Diskussionskultur, aber auch zum Schutz Rechte anderer und der Unternehmensinteressen der Deutschen Telekom werden Verstöße gegen diese Grundsätze konsequent verfolgt.

Aus diesem Grund werden die Guidelines zum 19.08.2021 aktualisiert. So schaffen wir Transparenz und Sicherheit für alle Mitarbeitenden für die Kommunikation auf Social Media Plattformen. Diese Guidelines gelten sowohl für interne als auch externe Social Media Plattformen der Telekom. Darüber hinaus gelten sie für privat genutzte Social Media Accounts von Mitarbeitenden, wenn dort veröffentlichte Beiträge einen Bezug zur Telekom aufweisen. Die Grundsätze haben auch eine praktische Funktion. Sie helfen, uns vor Schaden zu bewahren. Denn auch im digitalen Raum gibt es zahlreiche Stolpersteine, die es zu beachten gilt.

1. Wir schätzen Debatten:

Für die Kommunikation auf Social Media Plattformen steht im Vordergrund: 

  • Haltung, ohne Spaltung 
  • Teilhaben, statt Ausgrenzen 
  • Kompetenz, statt Schnellschuss 

Offene, konstruktive und auch kritische Beiträge sind Teil unserer Diskussionskultur. Wir wertschätzen die Vielfalt der Meinungen sowohl intern wie auch extern. Auch wenn es hitzig zugehen kann, sind die Achtung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte, der Betriebsfrieden, unsere Leitlinien, der Code of Conduct und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unsere wichtigsten Maßstäbe. Das hilft nicht nur, Schaden für das Ansehen der Telekom abzuwenden, sondern trägt zu einem produktiven Austausch bei. Mitarbeitende sind mit dazu aufgerufen, durch die Art und den Inhalt ihrer Äußerungen zu einem respektvollen und unvoreingenommenen Miteinander beizutragen. Je nach Situation kann zuhören besser sein, als direkt zu antworten. Manchmal kann im richtigen Moment eine besonnene Reaktion oder sogar der Aufruf zur Mäßigung notwendig werden.

2. Wir zeigen keine Toleranz gegenüber Mobbing, Stalking und Radikalismus.

Wir nutzen digitale Medien, um Beziehungen aufzubauen. Deshalb zeigen wir keine Toleranz für jene, die Beziehungen zerstören wollen. Wir akzeptieren keine Aktivität, die Personen ausgrenzt, diskriminiert, bedroht oder Gewalt verherrlicht. Darunter verstehen wir insbesondere 

  • Mobbing und Stalking 
  • Verbreitung von extremistischem Gedankengut 
  • Verbreitung von Inhalten verfassungswidriger Organisationen sowie von Gewaltdarstellungen 
  • Aufrufe zu rechtswidrigen Taten 
  • Aufrufe zu Handlungen, die Gefahren für Leib und Leben oder andere Rechtsgüter darstellen 
  • Verbreitung von Verschwörungsideologien und Unwahrheiten.

3. Für uns gilt auch im Netz das Gesetz. 

Und noch mehr. Natürlich gilt auch für Äußerungen im digitalen Raum die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit. Diese endet jedoch – und das ist keine Besonderheit sozialer Medien – immer dort, wo die Rechte anderer Personen oder Unternehmen verletzt werden. Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind insbesondere bei beleidigenden und herabwürdigenden Äußerungen gegenüber anderen Personen oder in Bezug auf andere Personen in strafbarer Weise überschritten. Ebenfalls strafbar sind Aussagen, die gegen eine nationale, religiöse oder ethnische Gruppe gerichtet sind und zu Hass oder Gewalt aufstacheln. 

Weitere Grenzen ergeben sich durch die Nutzungsbedingungen der unterschiedlichen Plattformen oder durch Vereinbarungen, die in der Telekom geschlossen worden sind. Diese sind gleichermaßen zu berücksichtigen.

4. Wir zeigen, wer wir sind und für wen wir arbeiten.

 Für Außenstehende ist es schwer zu unterscheiden, ob Sie als Telekom-Mitarbeitender sprechen oder als Privatperson. Denn der digitale Raum kennt keine klaren Abgrenzungen. Wenn Sie erkennbar als Telekom-Mitarbeitender auf externen Plattformen unterwegs sind, agieren Sie immer auch als „Botschafter des Unternehmens“. Ihre Beiträge prägen damit auch das Bild der Deutschen Telekom in der Öffentlichkeit. Bitte seien Sie sich dessen stets bewusst. Im Zweifel müssen diese Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden. Sobald Sie einen Social Media Account – zumindest auch – zur Erfüllung beruflicher Aufgaben nutzen, bedarf er eines Impressums. Dies gilt auch für private Accounts oder persönliche Profile. Nur wenn letztere rein privat genutzt werden, ist ein Impressum verzichtbar. Wir bitten Sie dringend um Beachtung der Regeln. Diese finden Sie unter dem am Ende des Dokuments aufgeführten Link. Für den Fall, dass Sie als Privatperson Äußerungen zur Telekom, zu Telekom-Produkten oder Wettbewerberprodukten treffen, empfiehlt sich zumindest ein Hinweis zur Unternehmenszugehörigkeit, damit nicht der Eindruck einer Schleichwerbung entsteht. Darüber hinaus empfiehlt sich hier die Kennzeichnung des Beitrags als Privatmeinung, um den Eindruck zu vermeiden, Sie sprächen im Namen der Telekom. Generell ist bei Aussagen zu Wettbewerbern und deren Produkten Sorgfalt geboten. Wettbewerber sollten auf keinen Fall herabgesetzt werden. Vergleichende Werbung, Preiswerbung oder Werbung mit Testergebnissen sollten Sie ausschließlich nach Abstimmung mit dem für Wettbewerbsrecht zuständigen Legal-Bereich (LWU Legal Service Wettbewerbs-/Urheberrecht) machen. 

5. Wir schützen Daten und Informationen.

Wir unterstützen einen offenen Wissensaustausch. Dem sind allerdings Grenzen gesetzt, wenn es sich um personenbezogene Daten, z. B. unserer Kundinnen und Kunden, handelt oder um sensible Informationen, etwa Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die besonders geschützt werden müssen. Vertrauliche Informationen haben nichts in externen sozialen Medien zu suchen, nicht einmal in geschlossenen Benutzergruppen, auf internen Plattformen nur nach expliziter Freigabe der Anwendung. Interne Informationen gehören ebenfalls nicht in die Öffentlichkeit. Dafür gibt es Anwendungen wie z. B. YAM UNITED. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Informationen oder Daten veröffentlichen dürfen oder ob eine Anwendung überhaupt für den Austausch von Informationen und Daten genutzt werden darf, sollten Sie sie gar nicht publizieren.

6. Wir schützen unsere Marken. 

Die Deutsche Telekom gehört zu den wertvollsten Marken der Welt. Achten Sie darauf, unsere Marken (insbesondere Logos und die Farbe Magenta) korrekt und ohne Veränderungen wiederzugeben. Es dürfen zum Beispiel auch keine eigenen Gestaltungen mit Bestandteilen unserer Marken geschaffen werden.

7. Wir nutzen nur Inhalte, deren Nutzungsrechte wir haben oder die frei verwendbar sind.

Kreative Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Deren Nutzung setzt die Einwilligung des Rechteinhabers voraus (Lizenz). Ausnahmen sind nur in engen Grenzen möglich. Daher Finger weg vom Re-Upload fremder Inhalte! Bereits das Herunterladen fremder Inhalte ist urheberrechtlich riskant. Ein ReUpload ist nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig. Die Nutzung von Marken und Kennzeichen anderer Unternehmen – also zum Beispiel deren Namen, deren Produktmarken oder Logos – muss genauso vorsichtig und zurückhaltend geschehen. Die Nutzung fremder Kennzeichen hat markenrechtlich immer Bedeutung und zieht die Aufmerksamkeit des Rechteinhabers an. So wie wir grundsätzlich nicht wollen, dass unsere Marken ohne Erlaubnis von Dritten genutzt werden, ist zu befürchten, dass das andere Unternehmen rechtliche Schritte gegen die Nutzung seiner Marken einleitet. Bitte beachten Sie, dass häufig auch „fiktive Kennzeichen“ – zum Beispiel aus Kinofilmen – als Marken registriert sind und unbefugte Nutzungen von den Rechteinhabern mit Nachdruck verfolgt werden. Eine Besonderheit stellen Fotos von Personen dar. Hier müssen Sie in der Regel – zusätzlich zur Einwilligung des Fotografen – die Einwilligung der auf dem Foto sichtbaren Personen einholen.

8. Vorsicht bei der Einbindung fremder Inhalte (durch Teilen, Verlinkung, Frames, Embedding, Liken, Reposting, Retweeten o. ä.)

Stellen Sie sich vor der Einbindung fremder Inhalte stets die Frage, ob Sie mit dem betreffenden Inhalt überhaupt in Verbindung gebracht werden wollen. Gleiches gilt für Inhalte, an deren Wahrheitsgehalt oder Authentizität Sie Zweifel haben. Wenn Sie möglicherweise rechtswidrige Inhalte und Beiträge einbinden, besteht auch für Sie die Gefahr, als „Verteilender“ für die Rechtsverletzung verantwortlich gemacht zu werden. So kann schon das Einbetten von geschützten Inhalten eine Urheberrechtsverletzung sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob es nur intern (z. B. YAM UNITED), extern (z. B. Facebook), privat oder geschäftlich genutzt wird.

9. Verstöße bleiben nicht ohne Folgen. 

Inhalte, die gegen Gesetze oder die vorgenannten Grundsätze verstoßen und/oder geeignet sind, den Betriebsfrieden zu stören bzw. bei Bekanntwerden dem Ansehen der Telekom zu schaden, können arbeits-/strafund zivilrechtliche Folgen (Schadenersatz) haben. Inhalte können in solch einem Fall auch gelöscht werden. Als Unternehmen melden wir strafrechtliche Verstöße und verfolgen sie arbeitsrechtlich. Zudem können Mitarbeitende bei Verstößen gegen einzelne Punkte oder den Geist der Guidelines insbesondere von der Nutzung und Teilhabe an Social Media Plattformen der Deutschen Telekom zeitweilig oder dauerhaft ausgeschlossen werden. Auch ist es ausdrücklich vorbehalten, Inhalte zu löschen oder unzugänglich zu machen. Über solche Maßnahmen entscheidet ein Gremium aus Personalbereich, Unternehmenskommunikation, Compliance und Konzernbetriebsrat.

FAQ