Archiv

Archiv

Medien

Nico Göricke

16 Kommentare

Deutsche Telekom treibt Beendigung der Vergleichsverfahren zum dritten Börsengang voran

  • In rund 90 Prozent der Fälle Prüfung abgeschlossen
  • Weit überwiegende Zahl der vergleichsberechtigten Kläger hat Angebot erhalten
  • Deutsche Telekom richtet in Abstimmung mit OLG Frankfurt zentrales E-Mail-Postfach ein, um noch offene Vergleiche einfacher und schneller abzuwickeln

Die Deutsche Telekom will im Anlegerverfahren zum dritten Börsengang die Abwicklung der Vergleichsangebote für anspruchsberechtigte Kläger stärker zentralisieren und somit beschleunigt vorantreiben.

In Abstimmung mit dem 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) hat das Unternehmen daher ein E-Mail-Postfach eingerichtet, über das die Kommunikation mit vergleichsberechtigten Klägern zentral und schneller erfolgen soll.

Der Senat hatte in seinem Hinweisbeschluss nach dem Erörterungstermin am 23. November 2021 allen vergleichsberechtigten Klägern und deren Vertretern dringend empfohlen, den von der Deutschen Telekom, dem Musterklägervertreter und den Vertretern der größten Klägergruppen verhandelten Vergleichsvorschlag anzunehmen und somit die Ausgangsverfahren in diesem Rechtsstreit zu beenden.

Die Deutsche Telekom hat den Klägervertretern bereits mehr als 10.000 Vergleichsangebote zugeleitet. Aktuell haben bereits mehr als 60 Prozent aller Kläger das ihnen unterbreitete Vergleichsangebot angenommen, darunter auch die Erben des Musterklägers.

Rund 90 Prozent der Fälle sind inzwischen geprüft. Für die noch ausstehenden Fälle hat sich über die vergangenen Monate gezeigt, dass der angestrebten zügigen Bearbeitung verschiedene Faktoren entgegenstehen. Dazu zählen beispielsweise, dass prozessbevollmächtigte Anwälte inzwischen ihre Kanzlei nicht mehr betreiben oder auf versuchte Kontaktaufnahmen durch die Deutsche Telekom nicht reagieren.

Für Kläger, die keinen Anwalt mehr haben, hat die Deutsche Telekom daher eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet, über die in der Sache ein direkter Kontakt zum Unternehmen hergestellt werden kann.

Die E-Mail-Adresse lautet: DT3-Nachfrage@telekom.de.

Die Kläger werden dann umgehend darüber informiert, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Vergleichsberechtigung besteht.

Kläger mit Anwalt müssen weiterhin ausschließlich über ihren Anwalt Kontakt aufnehmen. Aktionäre, die keine Klage erhoben haben, erhalten kein Vergleichsangebot.

Mit diesem Vorgehen möchte die Deutsche Telekom die Prüfung noch offener möglicher Anspruchsberechtigungen zügig vorantreiben, um die Vergleichsverfahren zeitnah abschließen zu können.

Rechtlicher Hinweis
Diese Medieninformation enthält zukunftsbezogene Aussagen, welche die gegenwärtigen Ansichten des Managements der Deutschen Telekom hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln. Sie sind im Allgemeinen durch die Wörter „erwarten“, „davon ausgehen“, „annehmen“, „beabsichtigen“, „einschätzen“, „anstreben“, „zum Ziel setzen“, „planen“, „werden“, „erstreben“, „Ausblick“ und vergleichbare Ausdrücke gekennzeichnet und beinhalten im Allgemeinen Informationen, die sich auf Erwartungen oder Ziele für Umsatzerlöse, bereinigtes EBITDA AL oder andere Maßstäbe für die Performance beziehen. Zukunftsbezogene Aussagen basieren auf derzeit gültigen Plänen, Einschätzungen und Erwartungen. Daher sollten Sie sie mit Vorsicht betrachten. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheitsfaktoren, von denen die meisten schwierig einzuschätzen sind und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle der Deutschen Telekom liegen. Dazu gehören u. a. auch der Fortschritt, den die Deutsche Telekom mit den personalbezogenen Restrukturierungsmaßnahmen erzielt, und die Auswirkungen anderer bedeutender strategischer und operativer Initiativen, einschließlich des Erwerbs oder der Veräußerung von Gesellschaften sowie von Unternehmenszusammenschlüssen. Weitere mögliche Faktoren, die die Kosten- und Erlösentwicklung wesentlich beeinträchtigen, sind Veränderungen der Wechselkurse und Zinssätze, regulatorische Vorgaben, ein Wettbewerb, der schärfer ist als erwartet, Veränderungen bei den Technologien, Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtliche Entwicklungen. Sollten diese oder andere Risiken und Unsicherheitsfaktoren eintreten oder sollten sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig herausstellen, so können die tatsächlichen Ergebnisse der Deutschen Telekom wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Deutsche Telekom kann keine Garantie dafür geben, dass die Erwartungen oder Ziele erreicht werden. Die Deutsche Telekom lehnt – unbeschadet bestehender kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen – jede Verantwortung für eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen durch Berücksichtigung neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder anderer Dinge ab. Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt die Deutsche Telekom alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. EBITDA, EBITDA AL, bereinigtes EBITDA, bereinigtes EBITDA AL, bereinigte EBITDA-Marge AL, Core EBITDA, bereinigtes EBIT, EBIT-Marge, bereinigter Konzernüberschuss/(-fehlbetrag), bereinigtes Ergebnis je Aktie, Free Cashflow, Free Cashflow AL sowie Brutto- und Netto-Finanzverbindlichkeiten, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde.

Über die Deutsche Telekom: Konzernprofil


FAQ