Verantwortung

111 Beteiligungen und fünf Joint Ventures erklären für das Jahr 2021 die Einhaltung des Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze.

Im Jahr 2011 gaben die Vereinten Nationen die Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte bekannt. Diese schreiben Unternehmen eine explizite Verantwortung in der Wahrung und im Schutz der Menschenrechte zu. Die Deutsche Telekom AG bekennt sich zur vollumfänglichen Achtung der Menschenrechte und implementierte einen internen Prozess zur menschenrechtlichen Sorgfalt. Dieser Prozess beinhaltet sowohl die Grundsatzerklärung zu Menschenrechten, unseren „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“, als auch die Wirksamkeitskontrolle aller Maßnahmen. 

Um die Einhaltung des Kodexes auf internationaler Ebene sicherzustellen, werden in einem Menschenrechts- und Sozialbericht alle Beteiligungen und Joint Ventures des Konzerns jährlich befragt. Mithilfe eines automatisierten Tools bestätigen die Geschäftsführer oder Personalleiter, dass im vergangenen Jahr keine Verstöße gegen das Regelwerk erfolgten. Bei nicht Einhaltung müssen die Vorfälle unverzüglich gemeldet und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. 

Zu Beginn des Jahres 2022 erfolgte somit die jährliche Abfrage für das vorangegangene Jahr. Zur Einhaltung des „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ wurden 111 Beteiligungen und fünf Joint Ventures befragt. Da alle befragten Gesellschaften die Einhaltung bestätigten, verzeichnet der Menschenrechts- und Sozialbericht 2021 für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 keinerlei Verstöße.

Neben diesem Kernelement enthält die Befragung außerdem zwei weiterführende, inhaltliche Fragen mit menschenrechtlicher Relevanz. Ziel dieser Fragen ist die aktive Auseinandersetzung mit besonders relevanten Themen im Bereich der Menschenrechte. Hierzu zählen beispielsweise die Themen Meinungsfreiheit und Nicht-Diskriminierung. Darüber hinaus werden ein internationaler Vergleich und potenzielle Optimierungen möglich. Die erste Frage zielt darauf ab, Menschenrechtsrisiken in der jeweiligen Gesellschaft zu identifizieren, um präventiv Maßnahmen treffen zu können.

Die Deutsche Telekom AG steht für Diversität, wie auch die neu veröffentlichte Konzernrichtlinie zur Vielfalt, Chancengleichheit und Einbindung verdeutlicht. Deshalb bezieht sich eine weitere Frage im Menschenrechts- und Sozialbericht auf die Grundsätze zu Vielfalt, Chancengleichheit und Einbindung. Abgefragt wurde, ob Diskriminierung in der Gesellschaft als Thema gesehen wird und es entsprechende Programme gibt. Eine detaillierte Auswertung findet sich im Bericht.

Gesicht, das sich aus den Gesichtern mehrerer männlicher und weiblicher Personen verschiedener Hautfarben zusammensetzt.

Menschenrechte

Wir bekennen uns klar zur Achtung der Menschenrechte gemäß internationaler Referenzinstrumente und Gesetzen wie dem LkSG.  

FAQ

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