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Sandra Rohrbach

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Der Glasfaserausbau in Deutschland hat eine enorme Dynamik entwickelt. Allerdings geht derzeit auch Tempo verloren. Der Grund: Vielerorts liegen die Glasfaserleitungen schon in der Straße oder bis unten im Hauskeller, aber dann ist eben häufig Ende. Dabei sollte bestenfalls die Glasfaser vom Keller anschließend im ganzen Gebäude verteilt werden. Doch genau auf dieser letzten Etappe kommt der Ausbau nur schleppend voran. Dabei können Mieter die Vorteile der neuen Technologie nur nutzen, wenn die Glasfaser direkt bis in die Wohnung gelegt wird. Nun liegen Vorschläge auf dem Tisch, wie die so genannten Inhouse-Netze oder Gebäudenetze in Mehrfamilienhäusern schneller gebaut werden können. Eine bedeutende Rolle spielt dabei die Wohnungswirtschaft. Die Politik kann außerdem mit dem „Recht auf Vollaufbau“ eine wichtige Weichenstellung vornehmen. Wie die Debatte um den Glasfaserausbau in Gebäuden mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zusammenhängt, erfahrt ihr hier.

Ein Glasfaseranschluss der Telekom bringt 2 Gigabit die Sekunde

Ein Glasfaseranschluss der Telekom bringt 2 Gigabit die Sekunde © Deutsche Telekom

Fachleute sprechen vom Ausbau der Netzebene 4 (NE4). Gemeint sind damit die Inhouse-Netze oder Hausverteilnetze in Gebäuden. Diese reichen vom Hausübergabepunkt, an dem das Glasfasernetz ins Gebäude eintritt, bis zu den einzelnen Anschlüssen in den Wohnungen oder Büros. Ohne den Ausbau der NE4 würde die Versorgung von Haushalten mit Glasfaser nur Stückwerk und unvollständig bleiben, darin sind sich die Experten einig. Heißt im Klartext: Zum Glasfaserausbau gehört konsequenterweise der letzte Etappenabschnitt oder die „letzte Meile“ dazu. Warum das sinnvoll ist: Schon heute verfügen Haushalte im Schnitt über mehr als zehn internetfähige Geräte und es werden immer mehr. Perspektivisch wird nur die moderne Technologie Glasfaser den wachsenden Datenhunger stillen können. Glasfaser ist daher eine notwendige und nachhaltige Alternative zu den bestehenden DSL-Kabeln und Koaxial-Kabeln.

Die Wohnungswirtschaft als wichtiger Hebel

 Glasfaser vom Keller in die Wohnungen

Über Gebäudenetze kommt die Glasfaser vom Keller in die Wohnung © Deutsche Telekom

Die Wohnungswirtschaft hat in großen Teilen den Bedarf an echter Glasfaser erkannt. Gleichzeitig steigt die Nachfrage von Mietern nach leistungsstarkem Internet. Aus diesem Grund hat die Telekom in den vergangenen zwei Jahren weitreichende Kooperationen mit dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und dem Verband der Immobilienverwalter (VDIV) geschlossen. Mithilfe abgestimmter Musterverträge haben deutschlandweit bereits Wohnungsunternehmen rund sechs Millionen Glasfaser-Anschlüsse bei der Telekom beauftragt. Ein echter Meilenstein beim Ausbau von Inhouse-Glasfasernetzen in Mehrfamilienhäusern. 

Die Kooperationen der Immobilienwirtschaft mit der Telekom haben Vorbildcharakter für die gesamte Branche und haben bereits Nachahmer gefunden. Denn auf diese Weise sind die Eigentümer der Gebäude und auch deren Bewohner vollumfänglich in der Glasfaserwelt angekommen. Ein nicht unbedeutender Nebeneffekt: Das Verlegen der Glasfaser im Gebäude eröffnet den Mietern mehr Freiheit bei der Wahl ihres Anbieters. Telefon und Internet mit hohen Bandbreiten gibt es dann nicht mehr nur über die herkömmlichen Wege.  Der Wettbewerb der Anbieter sichert zudem den Verbrauchern Qualität und Service auf hohem Niveau und zu fairen Konditionen. Für den Nutzer gibt es also nur Vorteile.

Politik kann für faire Spielregeln sorgen

Doch auch wenn es bereits viele gute Beispiele für einen zügigen Ausbau der Gebäudenetze in Mehrfamilienhäusern gibt, könnte das Tempo insgesamt noch weiter anziehen. Denn es gibt eben auch Konstellationen, in denen Gebäudeeigentümer auf der Bremse stehen. Es zeigt sich auch hier, Netzausbau ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der alle mitmachen müssen. Das Thema Netzausbau in Gebäuden beschäftigt daher auch die Politik. Bereits vor einem Jahr startete das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (heute BMDS) einen Konsultationsprozess unter Branchenvertretern. Im Juli dieses Jahres legte der Bundesdigitalminister mit einem Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nach. Die Rückmeldungen aus der Branche sind eindeutig: Es fehlt bislang an einem klaren „Recht auf Vollausbau“ für Glasfaser in Gebäuden, denn das Ausbaurecht endet bislang im Keller. Wildberger schlägt daher vor, das Ausbaurecht für Inhouse-Netze gesetzlich zu stärken. Zu den Unterstützern seiner Idee zählen die glasfaserausbauenden Unternehmen wie die Telekom, der Verband BUGLAS, das Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) und die Verbraucherzentralen (VZBV). Denn bisher können Netzbetreiber den Ausbau im Gebäude nicht umsetzen, wenn eine Einigung mit Eigentümern nicht zustande kommt.  

Glasfaserausbau der Telekom

Glasfaserausbau der Telekom © Deutsche Telekom

Wenig überraschend kommt lautstarke Kritik zu diesem Vorhaben von denen, für die der Glasfaserausbau keine Priorität hat und die ihre bestehenden Geschäftsmodelle verteidigen wollen. Wortführer sind die von den Interessen der Kabelnetzbetreiber geleiteten Verbände ANGA und VATM. Diese warnen vor „Enteignung“ oder „Investitionsstreik“. Mit diesen Wortkeulen wollen die Vertreter den Glasfaserausbau dort verhindern, wo Koaxial-Kabel liegen und die Kunden womöglich wechseln würden. Die Glasfaser ist ungewollte Konkurrenz und die möchte man natürlich gerne vor der Haustür lassen.

Dabei liegen sinnvolle Vorschläge auf dem Tisch, wie der Ausbau in Gebäudenetzen beschleunigt werden kann. Der Ansatz: Pro Gebäude baut ein Unternehmen Glasfaser – mit verpflichtendem offenem Zugang zum Gebäudenetz für andere Anbieter. So bleiben die baulichen Belastungen für Eigentümer bzw. die Wohnungswirtschaft gering. Denn bei einem „Vollausbau“ kommt der Bautrupp nur einmal ins Gebäude und muss eben nicht für jeden Mieter einzeln anrücken. 

Wie der Ausbau von Inhouse-Netzen gemacht wird

Inhouse-Netze werden nicht nur von der Telekom gebaut, sondern auch von anderen glasfaserausbauenden Unternehmen, genauso wie von einer Vielzahl regionaler Anbieter. Ausgebaut wird immer erst nach rechtzeitiger Ankündigung beim Gebäudebesitzer und Mieter. Wo und wie der Ausbau erfolgt, hängt vom Gebäude ab, je nachdem wie die Treppenhäuser und Flure liegen und Wohnungen oder Büros angeordnet sind. Manchmal können Leerrohre genutzt werden, um die Glasfaser durchzuführen. Auch leere Kamine funktionieren. Manchmal können die Kabel entlang der Außenfassade oder kaum sichtbar an den Wänden der Treppenhäuser geführt werden. Es können auch Kanäle auf Putz gelegt werden. Es gibt also eine Vielzahl an Ausbauvarianten. In den wenigsten Fällen müssen – wie von Kritikern behauptet – immer „Wände aufgestemmt“ werden.

Die Telekom baut in der Regel die Glasfaser-Inhouse-Netze eigenwirtschaftlich aus oder sie zahlt für die Mitnutzung. Hierfür gibt es branchenübliche Standards und gut funktionierende Modelle. Die Debatte um das „Recht auf Vollausbau“ zeigt, dass diese Spielregeln leider nicht überall funktionieren. Insofern ist Klarheit auf Gesetzesebene notwendig, wenn Mieter beispielsweise Glasfaser wollen, aber eben keine Einigung mit dem Eigentümer erzielt werden kann. Wichtig zu wissen: Die Telekom lehnt es in diesem Zusammenhang ab, für den Gebäudenetzausbau noch eine zusätzliche „Lizenzgebühr“ oder “Stellflächenmiete” an die Gebäudeeigentümer zu bezahlen. Das bremst den Glasfaserausbau nur aus, erhöht die Kosten des Glasfaserausbaus und führt schlussendlich zu höheren Endkundenpreisen. Dem Mieter ist damit jedenfalls nicht gedient.

Schnellerer Netzausbau durch Entbürokratisierung

Mehrfamilienhaus mit Glasfaserversorgung

Mehrfamilienhaus mit Glasfaserversorgung © Deutsche Telekom

Die geplanten Regelungen zum gebäudeinternen Netzausbau sind das eine, aber das geplante TKG-Änderungsgesetz sollte noch vieles mehr umfassen, was den Netzausbau beschleunigen kann. Dazu zählt in erster Linie die vollständige Digitalisierung der Genehmigungsverfahren. Denn der Glasfaserausbau in den Straßen und bis in die Häuser hinein wird immer noch zu sehr durch komplexe Verfahren und belastende Auflagen behindert. Ein erster Meilenstein wurde bereits erreicht: Das „überragende öffentliche Interesse“ am Mobilfunk- und Glasfaserausbau ist bereits gesetzlich verankert. Daneben kann die Umstellung auf ein schlankes Anzeigeverfahren – auch für die verkehrsrechtlichen Anordnungen - ein wesentlicher Ausbaubeschleuniger sein. Die Digitalisierung sämtlicher Genehmigungsverfahren ist ein weiterer wichtiger Ausbaubooster. Auch für den Mobilfunknetzausbau sind wichtige Beschleunigungshebel im Gesetz zu aktivieren, insbesondere bezüglich der Stromanbindung von Mobilfunkmasten, Transparenz über öffentliche Liegenschaften und Mitwirkungspflichten der Eisenbahnunternehmen bei der Mobilfunkversorgung entlang der Schiene. Das TKG-Änderungsgesetz wird sich jedenfalls daran messen lassen müssen, Bürokratie konsequent abzubauen. Das gilt auch für das Gigabit-Grundbuch, das nicht zu noch mehr bürokratischem Aufwand bei den Netzbetreibern führen darf und die Telekommunikationsnetze als Teil der kritischen Infrastruktur schützen sollte. 

Fazit

Für Eigentümer bedeutet Glasfaser im Haus zunächst bauliche Eingriffe. Diese sollten aus Sicht der Telekom so gering wie möglich gehalten werden. Ein einheitlicher Ausbau pro Gebäude ist dafür der richtige Weg. Gleichzeitig gewinnen die Mieterinnen und Mieter: Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern, profitieren von Wettbewerb und erhalten bessere Leistungen zu fairen Konditionen. Der Vorteil der Glasfaser ist, dass sie nicht nur hohe Downloadraten, sondern auch hohe Uploadraten, liefert, energiearm funktioniert und vor allem jeder Mieter bei einem Vollausbau die eigene leistungsstarke und stabile Leitung bekommt. Gerade die niedrigen Reaktionszeiten (Latenz) verbessern das Online-Erlebnis durch schnelle Reaktionszeiten, die bei immer mehr Echtzeit-Anwendungen besonders wichtig sind. Anders als bei einem Koaxial-Kabel wird das Internet auch nicht langsamer, wenn alle gleichzeitig surfen. 

Die Lösungsworte für den Endspurt auf der letzten Etappe des Glasfaserausbaus lauten: „Recht auf Vollausbau“ und offener Zugang zu den Gebäudenetzen . Hier kann die Politik wichtige Weichenstellungen vornehmen, genauso wie durch das TKG-Änderungsgesetz für konsequente Entbürokratisierung zu sorgen.



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