Archiv

Archiv

Blog.Telekom

Mario Kluge

0 Kommentare

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs über Zeiterfassung setzt Deutschland in Zugzwang. Politiker, Juristen und Fachkreise diskutieren noch über die Umsetzung in deutsches Recht. Unternehmen handeln bereits. 

Bild zeigt Rechner und mobile App

Papier ist passé. Zeiterfassung, so flexibel wie die Arbeit. © Pixabay.com

Der Europäische Gerichtshof beschloss im Mai 2019:  Unternehmen müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter protokollieren. Das Grundsatzurteil geht über die bis dato in Deutschland verbindliche Rechtslage hinaus. Und verändert auch das deutsche Arbeitsrecht. Das verpflichtet Arbeitgeber bislang nur dazu, diejenige Arbeitszeit zu erfassen, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgeht – also Überstunden, Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit. 

Für zusätzlichen Druck beim Thema sorgt Corona. Viele Unternehmen haben für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit angemeldet. Gerade hat die Bundesregierung die Regelung verlängert. Und für das Kurzarbeitergeld ist die genaue Dokumentation der Arbeitszeiten Zahlungsvoraussetzung.

Saubere Bytes statt speckige Stundenzettel

Politik, Arbeitgebervertretungen, Gewerkschaften, Juristenvereinigungen und andere Fachkreise diskutieren noch, wie sich das europäische in deutsches Recht umsetzen lässt. Unternehmen sind oft schon einen Schritt weiter: Sie nutzen den Impuls und digitalisieren ihre Zeiterfassung. 

Damit vermeiden sie juristische Niederlagen wie vor dem Arbeitsgericht Emden. Das Gericht hat unter Verweis auf die Grundrechtecharta der EU ein Bauunternehmen zu Nachzahlungen verurteilt, weil es seiner Pflicht zur Arbeitszeitenerfassung nicht nachgekommen war.

Ein Kollege aus Hamburg hat mir gerade erzählt, wie er ein elektronisches Zeiterfassungssystem bei einer Wohnungsgenossenschaft eingeführt hat. Die Baugenossenschaft dhu  betreut 4.000 Wohnungen. Und will für ihre Mitarbeiter die Zeit schon jetzt EU-konform erfassen. Mit der neuen Lösung schafft sie das einfach und schnell. Die 40 Mitarbeiter der Baugenossenschaft erfassen ihre Arbeitszeit am Rechner oder am digitalen Terminal. Der Außendienst nutzt eine Handy-App. Die vom Gesetzgeber geforderte halbjährliche Führerscheinkontrolle für die Nutzer betrieblicher Fahrzeuge erledigt die Lösung nebenher gleich mit. Digital, hanseatisch korrekt und zu überschaubaren Kosten.

Europas Uhren mögen langsam ticken – aber manchmal will gut Ding Eile haben. Let’s do the time warp again. 

Die Prioritäten ändern sich. Vieles, was früher Kür war, ist heute Pflicht.

Digitale Unternehmen und öffentlicher Sektor

Wirtschaft und Verwaltung stehen im digitalen Wandel.

FAQ

Cookies und ähnliche Technologien

Wir setzen Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website ein, um Informationen auf Ihrem Endgerät zu speichern, auszulesen und weiterzuverarbeiten. Dadurch verbessern wir Ihr Erlebnis, analysieren den Traffic auf der Website und zeigen Ihnen Inhalte und Werbung, die für Sie interessant sind. Dafür werden website- und geräteübergreifend Nutzungsprofile erstellt. Auch unsere Partner nutzen diese Technologien.


Wenn Sie „Nur erforderliche“ wählen, akzeptieren Sie nur Cookies, die zum richtigen Funktionieren unserer Website nötig sind. „Alle akzeptieren“ bedeutet, dass Sie den Zugriff auf Informationen auf Ihrem Endgerät und die Verwendung aller Cookies zur Analyse und für Marketingzwecke durch Deutsche Telekom AG und unsere Partner erlauben. Ihre Daten könnten dann in Länder außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden, wo wir kein Datenschutzniveau garantieren können, das dem der EU entspricht (siehe Art. 49 (1) a DSGVO). Unter „Einstellungen“ können Sie alles im Detail festlegen und Ihre Einwilligung jederzeit ändern.


Weitere Informationen finden Sie im Datenschutzhinweis und in der Partnerliste.