Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" von der Deutschen Telekom AG mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wird:
Eine erfolgsorientierte Vergütung an Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nicht. Die Mitgliedschaft in Ausschüssen wird durch die Gewährung von Sitzungsgeldern berücksichtigt; der Vorsitz in Ausschüssen wird nicht gesondert vergütet (Ziff. 5.4.5. des Kodex).
Aufgrund der Größe des Konzerns Deutsche Telekom und der Vielzahl der in die Jahres- und Quartalsabschlüsse einzubeziehenden Beteiligungsunternehmen können der Konzernabschluss nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht werden. Beide Fristen werden nur um wenige Tage überschritten, und eine Einhaltung der Frist für die Zukunft wird angestrebt (Ziff. 7.1.2. des Kodex).
Die Deutsche Telekom AG veröffentlicht jährlich eine Liste ihrer Beteiligungsunternehmen, die auch jederzeit bei der Gesellschaft abgerufen werden kann. Für solche Beteiligungsunternehmen, die für die Deutsche Telekom AG von wesentlicher Bedeutung sind, insbesondere Tochterunternehmen, deren Umsatz und Ergebnis zusammen mit dem der Deutschen Telekom AG mehr als 90% von Umsatz und Ergebnis des Konzerns ausmachen, werden neben Name und Sitz der Gesellschaft auch die Höhe des Anteils, die Höhe des Eigenkapitals und das Ergebnis nach Steuern des letzten Geschäftsjahres im Geschäftsbericht veröffentlicht (Ziff. 7.1.4. des Kodex).
Bonn, den 19. Dezember 2002
Für den Aufsichtsrat Für den Vorstand