Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz
I.
Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letztjährigen Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 16. Dezember 2004 den vom Bundesministerium der Justiz am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ohne Ausnahme entsprochen wurde.
II.
Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 20. Juli 2005 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ohne Ausnahme entsprochen wird.
Bonn, den 12. Dezember 2005
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