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Blog.Telekom

Philipp Blank

Die Telekom und der Geheimdienst

Siegel der NSA und des BND.

Williger Helfer, gezwungener Dienstleister oder unfähiger Verhinderer. Die Rolle der Telekom in der Geheimdienstaffäre rund um die NSA wird oft wenig schmeichelhaft beschrieben. Sicher, wir haben uns sehr früh exponiert. Unser Vorstand hat umfassende Überwachungsmaßnahmen klar kritisiert. 

Damit provoziert man auch Gegenfragen. Die Bewertung unserer Rolle sollte sich jedoch an Fakten orientieren. Und die lassen sich ganz einfach aus der geltenden Gesetzeslage ableiten.

Zunächst: Es gibt keinerlei Kooperation der Telekom mit ausländischen Geheimdiensten. Die wäre auch verboten. Zudem haben wir trotz intensiver Untersuchungen keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass unsere Infrastruktur manipuliert worden wäre und sich Geheimdienste selbst Zugang verschafft haben könnten.

Anders sieht es bei inländischen Geheimdiensten aus. Da gibt es eine Zusammenarbeit, denn dazu sind sämtliche Telekommunikationsunternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet. Aber auch hier gilt: Wir halten uns streng an die rechtlichen Grundlagen. Oberste Priorität haben die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und der Schutz der Daten unserer Kunden.

Die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden ergibt sich aus dem BND-Gesetz, dem G-10-Gesetz und dem Telekommunikationsgesetz (§§ 110 ff. TKG). Darin ist detailliert geregelt, was die Sicherheitsbehörden dürfen und was wir tun müssen. Die technischen Bedingungen hat der Bund in der sogenannten Telekommunikationsüberwachungsverordnung festgelegt. So muss dem BND beispielsweise an einem Punkt im Inland die vollständige Kopie der zur Überwachung angeordneten Kommunikation übergeben werden. Telekommunikationsunternehmen haben in ihren Räumen den Zutritt von BND-Mitarbeitern zu ermöglichen und die Aufstellung von technischer Ausrüstung des BND zu dulden.

Gesetzlich verboten ist uns, über mögliche Überwachungsmaßnahmen zu sprechen (siehe beispielsweise §17 G-10-Gesetz). Also mauert nicht die Telekom, sondern die Mauer steht schon – und zwar per Gesetz. Wer sie für mehr Transparenz einreißt, macht sich strafbar. Was den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages betrifft: Da äußern sich die Telekom-Zeugen sicher gerne zu allen Fragen. Aber eben nicht zu allen Fragen öffentlich. Dafür gibt es die Möglichkeit, der nicht-öffentlichen Befragung.

Öffentlich kommunizieren können wir allerdings, wie die Arbeit mit Sicherheitsbehörden grundsätzlich funktioniert. Dafür haben wir in Deutschland vier so genannte Regionalstellen für staatliche Sonderauflagen (ReSAs) eingerichtet. Die Kollegen dort bearbeiten die Anordnungen von Gerichten und Behörden regional. Zudem müssen sie an die Inhaber von Film- und Musikrechten Auskunft zu IP-Adressen erteilen (§ 101 UrhG). Auch die Zusammenarbeit mit dem BND gehört zu ihren Aufgaben, beansprucht aber weniger als ein Prozent ihrer Arbeitszeit.

Wir achten streng auf die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes. Schließlich geht es darum, dass Behörden in die Grundrechte von Bürgern eingreifen. Vor allem prüfen wir, ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind – soweit wir das können. Unterstützen wir bei Überwachungsmaßnahmen, machen wir das strikt nach dem Vier-Augen-Prinzip: Das bedeutet, dass immer zwei Mitarbeiter eingebunden sind, die sich gegenseitig kontrollieren. Das schützt vor Arbeitsfehlern. Die einzelnen Bearbeitungsschritte werden ausführlich dokumentiert und unterliegen der regelmäßigen Kontrolle durch den Sicherheitsbevollmächtigten sowie durch die Bundesnetzagentur. Zusätzlich prüfen der Datenschutzbeauftragte und die interne Revision der Telekom.

Für wilde Spekulationen über die Rolle der Telekom bei der Arbeit der Geheimdienste gibt es also keinen Anlass. Wer mehr Transparenz fordert, muss das beim Gesetzgeber tun. Wir halten uns an die Spielregeln des Rechtstaats und der parlamentarischen Demokratie.

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