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Andreas Middel

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Freie Router-Wahl bleibt!

In den vergangenen Tagen wurde in der Presse berichtet, dass die Deutsche Telekom den so genannten Routerzwang wieder einführen wolle. Hintergrund ist ein Papier von Verbänden der Kabel- und Glasfaserunternehmen, das die Telekom mit unterzeichnet hat. Dazu gleich mehr.

Der neue Speedbox Router

Mit der neuen Speedbox präsentiert die Deutsche Telekom den Highspeed Hotspot zum Mitnehmen.

Aber das wichtigste vorab: Wir wollen keine Abkehr von der freien Routerwahl für alle Verbraucher. Im Gegenteil: Wir werden sie auch bei Glasfaseranschlüssen gewähren und treiben dafür hohen technischen Aufwand. Richtig ist, dass das deutsche Telekommunikationsgesetz geändert werden muss, damit die Bundesnetzagentur über die Ausgestaltung und Parameter bestimmen kann. Das sieht übrigens die neue EU-Richtlinie vor und ist kein „Extra-Wunsch“ der Netzbetreiber.

Was hat es nun mit dem in den Medien zitierten und interpretierten Papier auf sich? 

Die EU hat eine neue Richtlinie für die Regulierung der Telekommunikation beschlossen. Diese muss nun von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Dieser Prozess läuft zurzeit. Betroffene Unternehmen sind dabei eingeladen, Stellungnahmen abzugeben. Daher das Papier der Verbände und von uns.

Schon bislang gab es eine EU-Richtlinie, die de facto eine freie Routerwahl vorsieht. Die Anbieter müssen so genannte Schnittstellen für den Anschluss von Geräten an ihren Netzen veröffentlichen – also eine Art Normierung. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Anbieter zum Beispiel Router oder Telefone auf den Markt bringen können, die mit den jeweiligen Netzen der Anbieter kompatibel sind. In Deutschland ist dabei zusätzlich vorgesehen, dass es sich um eine „passive Schnittstelle“ handeln muss. Praktisch gesprochen bedeutet dies, dass die Schnittstelle sozusagen die Kabelbuchse ist und nicht am oder gar hinter einem Router liegt.

Aktuell ist dies im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben (TKG). Die EU fordert aber, dass die Regulierungsbehörde festlegen soll, wie die Schnittstelle gestaltet werden muss. Darum muss das TKG geändert werden. Die Streichung des entsprechenden Paragrafen bedeutet aber nicht das Ende der Routerwahl. Stattdessen wird auch die Bundesnetzagentur die Wahlfreiheit im Sinne der Verbraucher beibehalten. Wir unterstützen das und arbeiten – anders als andere Anbieter - daran, auch für Glasfaseranschlüsse die Routerfreiheit umzusetzen. Das ist nicht so einfach, da auf dem Markt für Glasfaser-Router bislang Standardisierungen fehlen und wir zum Teil „händisch“ einzelne Steuerungen korrigieren müssen. Der Glasfaserverband BUGLAS und der Kabelverband ANGA (u.a. Vodafone) verweisen auf diese Probleme. Aus unserer Sicht lassen sich diese lösen – aber eben mit mehr Aufwand, den die Telekom zu betreiben bereit ist.

Trotz des klaren Bekenntnisses zur Wahlfreiheit bei Routern ist uns aber auch wichtig, dass sich Regelungen nicht gegenseitig widersprechen. Bei innovativen Produkten, für die noch keine Standardisierung erfolgt ist, und bei individuellen Lösungen für kleine Kundengruppen (also nicht den Massenmarkt und den normalen Nutzer), sollte die Bundesnetzagentur die Möglichkeit haben, auch andere Schnittstellen als allein „passive“ Schnittstellen zuzulassen. Hier geht es zum Beispiel darum, Garantien für bestimmte Leistungen auch technisch wirksam umsetzen zu können. Dies ist der Grund, warum wir das in den Medien genannte Papier mit unterzeichnet haben.

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