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Blog.Telekom

Andreas Middel

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StreamOn: Wir kämpfen für unsere Kunden

Das Wichtigste vorab: Durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu StreamOn ändert sich für unsere Kunden und Partner zunächst nichts. Dennoch ist die Behördenentscheidung für uns absolut nicht nachvollziehbar. Was der Regulierer verlangt würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass wir StreamOn nicht mehr kostenlos anbieten können. Eine Entscheidung gegen unsere mehr als 700.000 Kunden und über 150 Partner. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass unser Angebot nicht gegen EU-Recht verstößt. Das werden wir jetzt rechtlich klären lassen.

StreamOn ist in Deutschland ein absoluter Erfolg. Und nicht zuletzt hat das Angebot den Wettbewerb im deutschen Mobilfunkmarkt belebt. Doch der Bundesnetzagentur ist diese Erfolgsgeschichte anscheinend ein Dorn im Auge. Anders kann man die Anordnung nicht verstehen, die uns die Behörde jetzt zugestellt hat. Die Bonner Regulierer verlangen, dass StreamOn auch im EU-Ausland angeboten werden muss. Sie begründen dies mit der Roaming-Verordnung. Das wäre das Ende des kostenlosen Angebots, weil es für uns nicht wirtschaftlich machbar ist. Wir müssen noch final bewerten, wie wir mit dieser Anordnung umgehen. Unser oberstes Ziel bleibt, StreamOn weiter anbieten zu können und damit Schaden von unseren Kunden abzuwenden.

Grundsätzlich teilen wir die Rechtsposition der Bundesnetzagentur nicht. Wir sind überzeugt, dass die EU-Roaming-Verordnung auch nationale Tarife erlaubt, und dass StreamOn als kostenloser Zusatzvertrag in Deutschland nicht EU-weit angeboten werden muss. StreamOn ist von vorne herein als ein Angebot zur Nutzung im Inland konzipiert worden. Das haben wir klar kommuniziert. Das wurde 100prozentig akzeptiert. Es gibt keinerlei Beschwerden von Kunden oder unseren Partnern.

Ein weiterer Punkt in der Anordnung der Bundesnetzagentur betrifft die Bandbreiten. Die Behörde möchte durchsetzen, dass alles immer in HD-Qualität abrufbar sein muss. Die Übertragung in DVD-Qualität ist für die Darstellung auf mobilen Endgeräten jedoch absolut ausreichend. Das zeigen gerade auch die hohen Buchungszahlen unserer Kunden und das große Interesse unserer Partner. Auch hier sehen wir keinen Verstoß gegen EU-Recht.

Darum werden wir Widerspruch gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur einlegen – um StreamOn zu erhalten, im Interesse unserer Kunden und unserer Partner. Mit dem Beschreiten des Rechtswegs werden wir dafür kämpfen, dass unsere Kunden StreamOn weiterhin – auch während der rechtlichen Klärung – nutzen können.

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