Zwei Hände, auf die die Umrisse der Kontinente gemalt sind

Verantwortung

Wir als Deutsche Telekom verpflichten uns zu verantwortungsvollem Handeln als zentralem Grundsatz unserer Geschäftstätigkeit. Als weltweit führender Anbieter von Telekommunikationslösungen sind wir bestrebt, einen positiven Beitrag zu den großen gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen unserer Zeit zu leisten. Uns ist bewusst, dass die Achtung der universellen Menschenrechte eine Voraussetzung für diese Ambitionen darstellt.

Grafik: Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht bei der Deutschen Telekom

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht bei der Deutschen Telekom. © Deutsche Telekom

Wir respektieren alle grundlegenden Menschenrechte, die in der Internationalen Menschenrechts-Charta, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, den OECD-Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen und den zehn Prinzipien des United Nations (UN) Global Compact festgelegt sind. United Nations Global Compact ist der englische Name für einen weltweiten Pakt, der zwischen Unternehmen und der UNO geschlossen wurde. Wir haben diese Verpflichtung in unserem Menschenrechts-Kodex sowie in weiteren Richtlinien und Regelungen genau dargelegt. 

Wir setzen uns für die Achtung der Menschenrechte ein und bemühen uns, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit unserem operativen Geschäft, unseren Lieferanten und unseren Kunden sowohl auf globaler als auch lokaler Ebene zu verhindern.

Unsere Menschenrechte-Übersicht

In unserer Menschenrechte-Übersicht werden die potenziell negativen oder positiven Auswirkungen unseres operativen Geschäfts und unserer Geschäftsbeziehungen auf unterschiedliche Personenkreise und Bereiche aufgezeigt. Die Übersicht bietet eine Orientierung für unsere Aktivitäten im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Uns ist bewusst, dass sich die Schwerpunkte beim Thema Menschenrechte im Zuge der Weiterentwicklung unseres Unternehmens ändern können. Daher verpflichten wir uns, diese Themenbereiche und die damit verbundenen Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte fortlaufend zu überprüfen und anzupassen.  

Grafische Darstellung der Menschenrechtsübersicht.

Menschenrechtsübersicht. © Deutsche Telekom

Grafische Darstellung der Wertschöpfungskette der Deutschen Telekom.

Wertschöpfungskette der Deutschen Telekom. © Deutsche Telekom

Unsere Sorgfaltspflicht, Übersicht und Verfahrensordnungen

Wir haben ein umfassendes Programm zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entwickelt. Unser Handeln orientiert sich neben gesetzlichen Anforderungen wie zum Beispiel Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an internationalen Standards, der kontinuierlichen Einbeziehung aller Stakeholder sowie der Zusammenarbeit zwischen unseren Konzerneinheiten. 

In unserem Menschenrechtskodex haben wir unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte festgeschrieben. Der Kodex wird durch weitere interne und externe Richtlinien ergänzt. Wir haben eine Governance-Struktur geschaffen, die uns hilft, die Umsetzung dieser Verpflichtungen zu überwachen. 

  • Der Bereich Corporate Responsibility (CR) ist für die konzernweite Menschenrechtsstrategie verantwortlich. Dieser Bereich ist direkt beim Vorstandsvorsitzenden verankert. Dort wurde eine Kontaktstelle für Menschenrechtsfragen eingerichtet, die sich mit menschenrechtlichen Belangen auf Konzernebene auseinandersetzt. Dies umfasst auch den Prozess zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Unternehmen. Die Kontaktstelle wird von einer globalen Arbeitsgruppe für Menschenrechte unterstützt, der Vertreter aus verschiedenen Funktionen angehören. Die Leiter der lokalen Einheiten tragen die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auf lokaler und regionaler Ebene und erstatten jährlich Bericht darüber.
  • Die Senior Vice President Group Corporate Responsibility überwacht die Gesamtstrategie des Unternehmens beim Thema Menschenrechte.
  • Ein eigens eingerichtetes Nachhaltigkeitsgremium, das CR Board, informiert regelmäßig alle Geschäftsführer über die Fortschritte, die im Bereich der Menschenrechte erzielt wurden. 

Sowohl auf Konzernebene als auch auf lokaler Ebene werden menschenrechtliche Risiken und negative Auswirkungen auf die Menschenrechte kontinuierlich anhand verschiedener Methoden bewertet. 
Dazu gehören folgende Instrumente:

  • Unsere Kontaktstelle für Menschenrechtsfragen auf Konzernebene hat gemeinsam mit lokalen und Konzernfunktionen Prozesse etabliert, mit denen menschenrechtliche Risiken überwacht und Daten aus diesen Funktionen, einschließlich Human Resources (HR), Health, Safety and Environment (HSE) und Interne Revision, gesammelt werden.
  • Unser Human Rights Cockpit erhebt Kennzahlen zu mitarbeiterbezogenen Themen auf globaler und lokaler Ebene. 
  • In unserem jährlichen Menschenrechts- und Sozialbericht wird der Stand der Umsetzung unseres Menschenrechtskodex in allen Funktionen unseres Unternehmens bewertet. 
  • Wir führen jährliche Nachhaltigkeitsrisikobewertungen unserer gesamten Lieferketten durch, bei denen auch die Menschenrechte berücksichtigt werden. Dazu setzen wir Tools ein, wie zum Beispiel EcoVadis, RepRisk, Sozialaudits sowie mobile Umfragen, die von internen und externen Experten durchgeführt werden.
  • Im Bereich Menschenrechte führen wir regelmäßig Risikoanalysen an internationalen Standorten durch, die ein hohes Risiko für Menschenrechtsverletzungen aufweisen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Webpage beispielsweise unter „Überwachung und Berichterstattung“ sowie in den Ergebnisberichten weiter unten. 
  • Wir verfolgen einen systematischen Ansatz, mit dem wir die Einhaltung unserer Konzernrichtlinie zu Employee Relations an allen lokalen Standorten überwachen. Dabei berücksichtigen wir die jeweiligen spezifischen lokalen Gegebenheiten. Zu den Schwerpunktthemen zählen Löhne, Diskriminierungsfreiheit, Meinungsfreiheit, virtuelle Arbeit, Diversity und Work-Life-Balance. Weitere Informationen zur Bewertung der Employee Relations erhalten Sie hier.
  • Im Vorfeld einer Geschäftsbeziehung identifizieren wir unsere Geschäftspartner, die ein hohes Compliance Risiko aufweisen, z.B. in Bezug auf mögliche Korruptionstatbestände oder Interessenkonflikte aber auch menschenrechtlichen Belangen. Um diesen Risiken angemessen begegnen zu können, prüfen wir Geschäftspartner risikoorientiert hinsichtlich ihrer Integrität durch ein sogenanntes Compliance & Business Assessment. Diese Bewertung berücksichtigt auch Risiken in Bezug auf Menschenrechte und erfasst damit in relevanten Fällen die Anforderungen aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG). Für die Recherche nutzen wir ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen und arbeiten gemäß Compliance- und Datenschutz-Regeln.

Wir ergreifen Maßnahmen, um negative Auswirkungen auf Rechteinhaber zu vermeiden und abzumildern. Diese Maßnahmen werden laufend angepasst und weiterentwickelt, damit veränderten Risiken und dem Wandel im Unternehmenskontext Rechnung getragen werden kann. 

Nachfolgend sind einige unserer Maßnahmen aufgeführt:

  • Schulungen: Wir bieten konzernweit ein freiwilliges Menschenrechtstraining für unsere Beschäftigten an, das Themen wie Diskriminierung, Meinungsfreiheit, Datenschutz usw. beinhaltet. 
  • Darüber hinaus führen wir verpflichtende Compliance-Trainings für unsere Lieferanten durch, bei denen auch menschenrechtliche Themen behandelt werden.
  • Lieferkette: Wir haben ein umfassendes Programm zur Risikobewertung in der Lieferkette eingeführt. Darin werden soziale und ökologische Aspekte sowie menschenrechtliche Risiken im Rahmen des Lieferantenauswahlprozesses beleuchtet. Zudem führen wir regelmäßig Nachhaltigkeitsbewertungen unserer Lieferkette durch. Zur Unterstützung der Nachhaltigkeitskompetenz unserer Lieferanten bieten wir Lieferantenentwicklungsprogramme an.
  • Aktionspläne nach Menschenrechtsrisikoanalysen und Lieferantenbewertungen: Nachdem wir in unseren Analysen die Risiken und negativen Auswirkungen in Bezug auf die Menschenrechte und Nachhaltigkeit identifiziert haben, entwickeln wir entsprechende Aktionspläne und setzen diese um, damit die Risiken und Auswirkungen abgefedert werden. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise Sensibilisierungsworkshops zum Thema CSR/Nachhaltigkeit oder Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen. Diese werden sowohl auf lokaler Ebene als auch auf Konzernebene durchgeführt, damit erkannte Probleme so schnell wie möglich behoben werden.

Hinweisgeberportal TellMe für Hinweise und Beschwerden von jedermann weltweit

Unser Ziel ist es, verantwortungsvoll zu handeln in allen Dimensionen unserer wirtschaftlichen Aktivitäten – zu jeder Zeit und an jedem Ort. Daran arbeiten wir täglich. Uns ist bewusst, dass die stetige Überprüfung und Weiterentwicklung unserer Sorgfaltspflichtenprozesse dabei im Fokus stehen muss. Jeder Hinweis unterstützt uns dabei. Wir möchten daher sämtlichen Interessengruppen über unser Hinweisgeberportal TellMe die Möglichkeit geben, einfach, und bei Bedarf auch anonym Bedenken im Hinblick auf Menschenrechte oder Umweltbelange mit Bezug zur Deutschen Telekom zu äußern und uns auf Missstände aufmerksam zu machen. 

Vielleicht haben Sie Kenntnis von Verhaltensweisen, die anderen Personen, der Umwelt oder unserer Integrität schaden können.  Dazu zählen auch Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken, Einschränkung der Meinungsfreiheit oder Verletzungen entlang unserer Lieferkette - vom Handeln unserer Beschäftigten im eigenen Geschäftsbereich der Konzerngesellschaften oder unserer Zulieferer oder Geschäftspartner.

Mögliche Risiken oder Verletzungen können Gegenstand eines Hinweises sein. Gemäß den Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Beispiel: 

Menschenrechtliche Risiken/Verletzungen: Missachtung von Arbeitsschutz (nach nationalen Bestimmungen) Kinderarbeit unter zulässigem Mindestalter/Zwangsarbeit/Sklaverei, sklavenähnliche Praktiken/Missachtung der Koalitionsfreiheit/Diskriminierung (Abstammung, Behinderung, Alter, Geschlecht, Religion)/Vorenthalten angemessenen Lohns (nach national Bestimmungen) /Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässer und Luftverunreinigung, schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch 

Umweltbezogene Risiken/ Verletzungen: durch die Beteiligung an der Herstellung und Entsorgung quecksilberanteiliger Produkte/durch die Produktion oder Verwendung von bestimmten langlebigen organischen Schadstoffen/Risiken durch die Ein- und Ausfuhr von Abfällen

Jeder Hinweis wird von einem Experten Team geprüft

Jede Meldung wird eingehend von einem Experten Team geprüft, Verdachtsfälle werden untersucht und etwaigen Verstößen wird konsequent nachgegangen. Diese Kanäle stehen jedermann offen – unseren Mitarbeitern, unseren Lieferanten und Auftragnehmern, unseren sonstigen Geschäftspartnern, den Mitarbeitern in unseren Lieferketten und der Zivilgesellschaft. 

Jeder Hinweisgeber hat Anspruch auf Schutz vor Repressalien

Alle Angaben unterliegen, wenn gewünscht, der Vertraulichkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jeder Hinweis kann auch anonym unter Nutzung des online Eingabetools abgegeben werden. Darüber hinaus hat jeder Hinweisgeber Anspruch auf Schutz vor Repressalien. Hinweisgebern entsteht durch Ihre Meldung kein Nachteil oder Schaden, wenn Sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben und nicht selbst gegen geltendes Recht verstoßen. Wissentlich falsch abgegebene Hinweise können hingegen geahndet werden. Die Deutsche Telekom wird Verstöße gegen das Verbot von Repressalien gegen geschützte Hinweisgeber konsequent ahnden und sanktionieren.

Damit jeder weiß, wie sein Hinweis behandelt wird, veröffentlichen wir  hier unseren Verfahrensablauf: 

1. Schritt: Kontaktaufnahme

Sie können uns über folgende Zugangswege kontaktieren: 

Alle Zugangswege können in englischer oder deutscher Sprache gewählt werden. Bei der anonymen Online Eingabe stehen darüber hinaus weitere Sprachen zur Verfügung. Sollte im Einzelfall eine weitere Sprache zur Bearbeitung des Hinweises nötig sein, kann eine Übersetzungsleistung einbezogen werden. Alle Eingänge werden von unserem geschulten Personal des Compliance Bereiches zur Weiterverarbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung des Schutzes des Hinweisgebers aufgenommen.

2. Schritt: Eingangsbestätigung grundsätzlich binnen sieben Tagen

Jeder Hinweisgeber erhält grundsätzlich binnen sieben Tagen eine Eingangsbestätigung und einen Ansprechpartner für den weiteren Verfahrensablauf. Wir sind bemüht die Kommunikation während des Verfahrens in der Sprache zu bedienen, die eine bestmögliche Verständigung sicherstellt.  Der Sachverhalt wird zur weiteren Bearbeitung an unser Experten Team weitergeleitet.

3. Schritt: Experten Team prüft Stichhaltigkeit 

Unser Experten Team prüft die Stichhaltigkeit der Meldung und legt die weiteren Zuständigkeiten fest. Im Fall einer Ablehnung erhält der Hinweisgeber eine Begründung.  Unser Experten Team setzt sich aus Experten der relevanten Fachgebiete zusammen. In der Regel sind dies zugelassene Syndikusanwälte, die bei der Prüfung des Hinweises  im größtmöglichen Umfang fachlich unabhängig und eigenverantwortlich handeln. 

4. Schritt: weitere Sachverhaltsaufklärung im Austausch mit Hinweisgebern und ggfs. Hinzuziehung weiterer Beteiligter

Zur weiteren Sachverhaltsaufklärung werden in Rücksprache mit dem Hinweisgeber ggfs. weitere Beteiligte hinzugezogen. Anschließend werden gegebenenfalls im Austausch mit dem Hinweisgeber Vorschläge zur Abhilfe erarbeitet. Innerhalb von voraussichtlich circa drei Monaten nach Eingangsbestätigung soll das Ergebnis und etwaige abgeleitete Maßnahmen dem Hinweisgeber mitgeteilt werden. 

5. Schritt: Abschluss des Verfahrens und Archivierung 

Der Sachverhalt und die Abhilfemaßnahme wird von uns gemäß den gesetzlichen Vorgaben archiviert.  Ein freiwilliges Feedback vom Hinweisgeber nach Abschluss des Verfahrens zum Gesamtablauf hilft uns bei der Weiterenwicklung und jährlichen Wirksamkeitsprüfung unseres Beschwerdeverfahrens weiter.

Wir sind bestrebt, die jeweils angegebenen Verfahrensfristen einzuhalten. Soweit im Einzelfall aufgrund von zusätzlichen Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung eine Verzögerung abzusehen ist, wird der Hinweisgeber informiert.

Spezielle Zugangskanäle für weitere Themenfelder nutzen

  • Für  Kundenanfragen oder Kundenbeschwerden zu Produkten oder Dienstleistungen der Deutschen Telekom stehen unsere Experten der jeweiligen Kundenhotlines zur Verfügung.
  • Bei Hinweisen auf eine drohende oder tatsächliche Gewalttat (zum Beispiel in Form von sexueller Belästigung, einer Radikalisierung, einer Bombendrohung oder ähnliches) nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Bedrohungsmanagement auf. Unter +171 2235 756 oder unter Bedrohungsmanagement@telekom.de erhalten Sie von den zuständigen Mitarbeitern umgehend Unterstützung und entsprechende Informationen. Sämtliche Anfragen werden streng vertraulich behandelt. 

Für Beschäftigte des Konzerns Deutsche Telekom stehen weitere Kontaktpunkte zur Verfügung, die auf den betriebsinternen Kommunikationskanälen veröffentlich sind zum Beispiel 

  • Persönliche Beratung bei schwierigen beruflichen und privaten Lebenssituationen (zum Beispiel im Falle von persönlichen Krisen oder belastenden Situationen im Rahmen der Mitarbeiterführung). Wenden Sie sich für eine solche persönliche Sofortberatung oder für eine Terminvereinbarung bitte telefonisch unter +800 3301699 (24 Stunden / 7 Tage die Woche erreichbar) an das Fürstenberg Institut. 
  • Beratung zu werte- und rechtskonformen Verhalten in der täglichen Arbeit: E-Mail: ask-me@telekom.de;  Telefon: 0228 181-32222

Wir kommunizieren unsere Fortschritte wie auch unsere Herausforderungen in Zusammenhang mit unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sowohl intern als auch extern in transparenter Form.

  • Wir veröffentlichen jedes Jahr einen CR-Bericht zum Thema Menschenrechte. 
  • Unser britisches Tochterunternehmen T-Systems Ltd. veröffentlicht jedes Jahr eine Erklärung zu moderner Sklaverei 
  • Wir sind mit thematischen Beiträgen auf Konferenzen und Stakeholder-Veranstaltungen vertreten.
  • Eine Intranetseite zu unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sowie regelmäßige Informationskampagnen und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung mit Blick auf wichtige interne Risikothemen im Bereich der Menschenrechte (zum Beispiel Diskriminierung).

Deutsche Telekom versteht sich als aktives Mitglied einer globalen Gemeinschaft und bekennt sich dazu, gemeinsam mit Regierungen, der Industrie, Partnern und der Zivilgesellschaft die Erfüllung ihrer Menschenrechtsverpflichtungen sicherzustellen. 

Wir befassen uns im Rahmen der folgenden nationalen und internationalen Initiativen mit menschenrechtsrelevanten Themen, wie beispielsweise Meinungsfreiheit oder Diskriminierung.

Telekom unterstützt UN-Verhaltenskodex gegen LGBT+-Diskriminierung für Unternehmen

Die Deutsche Telekom AG tritt für den UN-Verhaltenskodex gegen die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LGBT+; das +-Zeichen steht dafür, niemanden auszuschließen) ein. „Wir fördern ein Umfeld des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Vielfalt. Wir setzen uns für Menschenrechte ein und fördern Verständnis sowie Offenheit in einer digitalisierten und vernetzten Welt. Ich bin sehr erfreut darüber, dass wir den Verhaltenskodex der Vereinten Nationen gegen LGBT+-Diskriminierung für Unternehmen anerkannt haben“, sagte Birgit Klesper, Senior Vice President Corporate Responsibility.

Die Deutsche Telekom AG ist seit dem Jahr 2000 Mitglied des UN Global Compact und bekennt sich ausdrücklich zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. „Mit der Anerkennung des Kodex zählt die Deutsche Telekom zu den ersten 240 Unterzeichnern des UN-LGBT+-Verhaltenskodex für Unternehmen und setzt damit ein starkes Signal in der IKT Branche und darüber hinaus. Als verantwortungsbewusstes Unternehmen respektiert und schützt die Deutsche Telekom die Menschenrechte auch für LGBT+-Menschen“, sagte Fabrice Houdart, Human Rights Officer der Vereinten Nationen und einer der Autoren des Kodex. MagentaPride, das LGBT+-Mitarbeiternetzwerk des Konzerns, ist stolz, dass die Deutsche Telekom ihr Engagement für die Menschenrechte zum Ausdruck bringt, indem sie den Verhaltenskodex für Unternehmen gegen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, bisexueller, Trans- und Intersex-Menschen unterzeichnet hat.

Im Fokus: Corporate Digital Responsibility

Oberste Priorität hat für uns, dass unsere Kunden bei der Nutzung unserer Technologien und Produkte nicht in ihrem Recht auf Privatsphäre, ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung sowie ihrem Recht auf Online-Sicherheit beeinträchtigt werden. Wir achten sorgfältig darauf, dass die personenbezogenen Daten unserer Kunden auf transparente und verantwortungsbewusste Weise verarbeitet und die Privatsphäre oder die Sicherheit des Einzelnen dabei nicht gefährdet werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Veröffentlichungen zum Thema Datenschutz sowie in unserem Status-Report Datenschutz.

Sollten wir jedoch gesetzlich dazu verpflichtet sein, derartige Daten an Behörden weiterzugeben, gehen wir dabei mit größtmöglicher Sorgfalt und Transparenz vor, wie in unserem Transparenzbericht dargelegt. 

Wir sind uns bewusst, dass Kinder in besonderem Maße vor Missbrauch und Ausbeutung im Internet geschützt werden müssen. Im Rahmen verschiedener Initiativen und Partnerschaften arbeiten wir darauf hin, Minderjährige über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus zu schützen, indem wir beispielsweise Bewusstseinsbildung betreiben, Medienkompetenzen schulen sowie Kindern und ihren Unterstützungsnetzwerken besondere Hilfestellungen bieten. Weitere Informationen zum Jugendschutz bei der Telekom finden Sie hier oder auf unseren nationalen Jugendschutzseiten.

Unsere digitale Verantwortung reicht über einzelne Kunden hinaus. Auch bei der Entwicklung und Gestaltung neuer Produkte und Technologien gehen wir mit größtmöglicher Sorgfalt vor, insbesondere, wenn es um die Themen Künstliche Intelligenz (KI) und IoT (Internet of Things,  deutsch: Internet der Dinge) geht. In unseren KI-Leitlinien skizzieren wir den Rahmen, innerhalb dessen wir sicherstellen, dass neue technologische Entwicklungen keine Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben. Der Schwerpunkt liegt dabei wieder auf den Themen Sicherheit und Datenschutz. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass unsere Technologien und insbesondere auch unsere KI-basierten Technologien zur Förderung der Menschenrechte überall auf der Welt eingesetzt werden können. Wir arbeiten regelmäßig und mit großem Engagement daran, dieses Potenzial zur Entfaltung zu bringen.

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