Transparenzbericht 2021: Unterstützung der Sicherheitsbehörden
Transparenz ist uns sehr wichtig
Telekommunikationsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Sicherheitsbehörden bei Überwachungsmaßnahmen oder durch die Herausgabe von Daten zur Strafverfolgung zu unterstützen. Dabei ist uns wichtig, dass wir unsere Tätigkeiten im Rahmen dieser gesetzlichen Verpflichtungen so transparent wie möglich gestalten. Als erstes Unternehmen hat die Deutsche Telekom bereits im Jahr 2014 einen Transparenzbericht für Deutschland veröffentlicht. Nach umfangreicher Analyse der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen folgte im Jahr 2016 der erste internationale Transparenzbericht für unsere internationalen Dependancen.
In unserem aktuellen, länderübergreifenden Transparenzbericht informieren wir über Art und Umfang von Auskünften an Sicherheitsbehörden im Jahr 2021. Dabei geht es zum einen um Überwachungsmaßnahmen, über die Telekommunikationsverbindungen mitverfolgt oder aufgezeichnet werden können. Zum anderen werden hier die Auskünfte über Anschlussinhaber oder Verkehrsdaten beziffert. Unsere Unterstützungsleistungen erfolgen ausschließlich auf Basis einer eindeutigen und zwingenden Rechtsgrundlage in den jeweiligen Ländern. Diese Rechtsgrundlagen finden sich ebenfalls im Bericht. In diesem Jahr haben wir zusätzlich in den Bericht aufgenommen, welche Sicherheitsbehörden in den einzelnen Ländern berechtigt sind, Überwachungsmaßnahmen anzuordnen oder Daten herauszuverlangen.
Wie sind die Zahlen zu verstehen?
In manchen Ländern wird nur die Anzahl der Behördenanfragen gezählt, nicht die Zahl der tatsächlich erfolgten Überwachungsmaßnahmen bzw. Auskünfte. Erfragt werden können zum einen gespeicherte Verkehrsdaten (wann erfolgte eine Kommunikation? Zwischen welchen Anschlüssen? Wie lange?). Zum anderen auch so genannte Bestandsdaten (Kundendaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum). Auch zu Inhabern von IP-Adressen (Bestandsdaten zu einer bestimmten IP-Adresse) muss teilweise Auskunft erteilt werden.
Eine Anfrage kann sich dabei auf mehrere Leitungen oder Datensätze beziehen. Zudem muss berücksichtigt werden, dass ein Datensatz auch eine Vielzahl von Informationen enthalten kann (etwa mehrere Identifikationsmerkmale wie die Geräteidentifikationsnummer IMEI im Mobilfunk und die Telefonnummer). Wird nur nach einem bestimmten Kunden gefragt, kann dieser sowohl über einen Mobilfunk- als auch einen Festnetzanschluss verfügen. Also müssen mindestens zwei Datensätze berücksichtigt werden.
Wenn ein Mobilfunkgerät zu einer bestimmten Zeit lokalisiert werden soll, kann es sein, dass mehrere Mobilfunkzellen und damit auch mehrere Datensätze berücksichtigt werden müssen, weil sich der Standort von einer Zelle zu einer anderen verändert hatte. Sehr umfangreich werden Auskünfte, wenn sämtliche eingebuchten Geräte in einer Mobilfunkzelle über einen bestimmten Zeitraum aufgelistet werden sollen. Vor allem in großen Städten können sich daraus zehn- oder gar hunderttausende Datensätze ergeben.
Informationen zu Deutschland
Im Jahr 2021 wurden in den Telekom-Regionalstellen für staatliche Sonderauflagen in Deutschland (ReSAs) monatlich für die Behörden rund 2.700 Überwachungsmaßnahmen geschaltet. Darüber hinaus geben die Teams in den ReSAs Auskunft über Verkehrsdaten – also wann eine Kommunikation erfolgte, zwischen welchen Anschlüssen und wie lange. Hinzu kommen Kundendaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum. Die Anzahl der Verkehrs- und Kundendatenauskünfte sind gegenüber dem Vorjahr angestiegen. In der Zahl der Kundendatenauskünfte sind auch die IP-Adressauskünfte an die Strafverfolgungsbehörden enthalten, die ungefähr die Hälfte der Bestandsdatenauskünfte ausmachen. Bei Urheberschutzanfragen hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl ebenfalls erhöht.
Unsere Experten prüfen jede Anfrage auf Rechtskonformität und achten insbesondere auf die Einhaltung von Fernmeldegeheimnis und Datenschutz. Unterstützungsleistungen für Überwachungsmaßnahmen werden strikt nach dem Vier-Augen-Prinzip erbracht. Das heißt, es sind immer zwei Mitarbeiter eingebunden, die sich gegenseitig überprüfen. Technisch bewirkt eine Überwachungsschaltung, dass die betroffenen Verkehre direkt der Behörde zur Verfügung gestellt werden. Die Telekom selbst kann vom Inhalt dieser Verbindungen keine Kenntnis nehmen. Geachtet wird zudem auf höchste technische Sicherheit. Im Vordergrund steht stets die Wahrung der Rechte des Einzelnen, vor allem der Schutz des Fernmeldegeheimnisses.
Unsere Security Policies
Alle Anforderungen für transparentes und rechtskonformes Handeln sind in unseren Security Policies für alle Gesellschaften der Telekom Gruppe verbindlich verankert und schaffen einen gemeinsamen Handlungsrahmen.