Am 13. April 2012 ist im elektronischen Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder.
Für den Fall, dass Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der übersandte Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Auch das über die Internetadresse www.telekom.com/hauptversammlung abrufbare und mit einem Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.
Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie anweisen, bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit „Nein" zu stimmen.
Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.
Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Ihr Stimmrecht ausgeübt werden soll, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Weisungsmöglichkeiten automatisch.
Sofern Sie den Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 oder § 135 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Vereinigung verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieses/diese bereit ist Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen zu vertreten.
Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.
Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter
0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen
08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: 9. Mai 2012
Der Aktionär Dietrich-E. Kutz, Lindau, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 sowie zu den Tagesordnungspunkten 9, 10 und 11 übersandt:
"Gegenanträge zur HV 2012 in Köln:
- Der Beschlussfassung über die Entlastung der TOP 3, 4 und 5, wg. desaströser Geschäfts- und Kursentwicklung, nicht zu zustimmen.
- Der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds TOP 9, 10 und 11, wg. fehlender Darstellung über ihre vorgesehene Aktionärsinteressenvertretung, die Zustimmung zu verweigern
Begründung:
Eine nachhaltige Anlagekapitalrendite war/ist nicht gegeben und ist auch nicht von/mit den neuen Aufsichtsratskandidaten zu erkennen. Es stellt sich intensiv die Frage, ob es sich bei der Investitution in DTAG-Aktien um gezielten Kapitalanlegerbetrug handelt?
Die Aktionäre bitte ich, meinen o.a. Anträgen zu folgen und mit nein zu stimmen."
Der Aktionär, Paul Schmitz, Bad Münstereifel, hat folgenden Wahlvorschlag zu den Tagesordnungspunkten 9, 10 und 11 übersandt:
Antrag A - Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9
Antrag B - Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 10
Antrag C - Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 11
"Hiermit bewerbe ich mich als Aktionär für den Aufsichtsrat Gem § 96 Abs. 1, 101 AktG i V m § 7 Abs. Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes.
Ich gehe davon aus, dass sich die Aufsichtsratsmitglieder je zur Hälfte der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammensetzen.
Ich bin 74 Jahre alt Maschinenbau Ingenieur und der Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit lag in der Konstruktion und der Deckungsbeitragsrechnung im Zusammenhang mit der Wertanalyse und bin Mitglied im VDI.
Die anstehende Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionäre nicht an die Bereits vorliegenden Wahlvorschläge gebunden und daher stelle ich mich auf der Hauptversammlung zur Wahl."
Der Aktionär Lothar Kunze, Jena, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 9, 13 und 14 übersandt:
Antrag D - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 9
„Werte Damen und Herren,
da ich über keinen Internetzugang verfüge und dadurch nicht über Kenntnisse zu bereits festgestellten Gegenanträgen verfüge, stelle ich hiermit unter dem Vorbehalt, daß nicht bereits gleichlautende Gegenanträge vorliegen, folgende Gegenanträge:
In die Tagesordnung ist ein Pkt. 8a mit Bezug auf TO-Punkt 9 aufzunehmen, in dem zu beschließen wäre, dass im Hinblick auf die Bundestagswahlen 2013 die Amtszeit des gem. TO 9 zu wählenden Mitglieds des Aufsichtsrats (Dr. Beus, derzeit Staatssekretär im Finanzministerium) bis max. zur Hauptversammlung die auf die Bundestagswahlen folgt, begrenzt wird, um der neu gewählten Regierung eigene Entscheidungen zu ermöglichen.
[…]
zu TOP13 Es ist zu beschließen: Die DTAG soll sich auf das Kerngeschäft beschränken. Eine Beteiligung mit alleinigem Entscheidungsrecht im Bereich Kapital-/Bankwesen gehört nicht zum Kerngeschäft, ist daher für die DTAG nicht relevant. Der TOP 13 wird ersatzlos gestrichen.
Antrag E - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 14
zu TOP 14 Eine Erweiterung der Geschäftsbereiche wie in TOP 14 aufgeführt sollte ausgeschlossen werden. Man möge daher beschließen:
Der Text des Beschlusses gem TOP 14 wird ab „...(einschließlich Glücksspiel bis Factoring" zu streichen. Leistungen des E-Banking, E-Money und sonstiger Zahlungslösungen beziehen sich nur auf die Datenübertragung.“