Code of Conduct
Unser Verhaltenskodex für alle Beschäftigten des Unternehmens.
Unser Verhaltenskodex für alle Beschäftigten des Unternehmens.
Was macht ein Unternehmen erfolgreich? Ein gutes Produkt alleine entscheidet nicht über Erfolg oder Misserfolg, ist nicht alleine für eine Kaufentscheidung ausschlaggebend. Ein schlechter Ruf oder fehlende Reputation eines Unternehmens gefährdet dessen Erfolg. Geschäftserfolg braucht also dieses gewisse Mehr, nämlich rechts- und gesetzeskonformes Verhalten von Vorständen, Geschäftsführern, Führungskräften sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beschäftigte). Das schafft Vertrauen, Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Reputation. Dieses gewisse Mehr ist auch Integrität und persönliche Verantwortung jedes Einzelnen für sein Handeln.
Weniger abstrakt gesagt ist die Summe all dieser Eigenschaften die wertebasierte Compliance Kultur des Unternehmens. Diese bedingt auch den Geschäftserfolg des Konzerns Deutsche Telekom (Deutsche Telekom). Der Geschäftserfolg steht nicht über Recht und Gesetz, Geschäftserfolg steht nicht über Moral und Integrität. Wie die Deutsche Telekom Geschäftserfolge erzielt ist also genauso wichtig wie der Geschäftserfolg selbst. Hierfür ist der Code of Conduct der Orientierungsrahmen. Er vereint zwei wichtige Aspekte, zum einen den Anspruch Recht und Gesetz einzuhalten und zum anderen die besonderen Anforderungen an integres Verhalten. Für die Deutsche Telekom ist er innerer Anspruch und gleichzeitig Versprechen nach außen. Er sorgt auch dafür, dass die Deutsche Telekom transparent und für alle nachvollziehbar ist und bleibt.
Der Code of Conduct gilt weltweit in der Deutschen Telekom für Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Telekom. Darüber hinaus gilt er auch beispielsweise für Leiharbeitnehmer, also Personen, die funktional Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichgestellt sind. Er gibt einen Überblick über das Werteverständnis der Deutschen Telekom und die Verhaltensanforderungen an ihre Beschäftigten und wird bei Bedarf durch interne Richtlinien und Regelungen konkretisiert. Zu diesem Werteverständnis gehört auch der gegenseitige Respekt sowie die Anerkennung und Wertschätzung im täglichen Umgang miteinander. Jede Geschäftseinheit der Deutschen Telekom achtet bei der Umsetzung des Code of Conduct sowohl das jeweilige nationale Recht und Gesetz, als auch auf Basis von Recht und Gesetz die individuelle Kultur des Landes.
Den Code of Conduct als Anleitung zu formulieren reicht aber nicht aus. Er muss durch Vorbilder begleitet und gestützt werden. Diese Vorbildfunktion haben in erster Linie die Führungskräfte der Deutschen Telekom, indem sie rechtlich einwandfreies und integres Verhalten glaubhaft vorleben und gleichzeitig sicher stellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Code of Conduct und die darin beschriebenen Verhaltensanforderungen kennen und verstehen.
Die Inhalte und Werte des Code of Conduct enden aber nicht an internen Grenzen. Deswegen erwartet die Deutsche Telekom von ihren Lieferanten und Beratern, dass diese die in ihrem Code of Conduct niedergelegten Verhaltensanforderungen beachten und wirkt darauf hin, dass diese ebenfalls zur Einhaltung dieser Verhaltensanforderungen vertraglich verpflichtet werden.
Deshalb hat die Deutsche Telekom für ihren Code of Conduct die folgenden Inhalte festgesetzt.
Die Deutsche Telekom hält alle rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung von Unternehmen sowie die international anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung ein.
Vertrauen und Fairness in geschäftlichen Entscheidungen bestimmen den Umgang mit den Geschäftspartnern der Deutschen Telekom. Private Interessen und persönliche Vorteile der Beschäftigten beeinflussen die geschäftlichen Entscheidungen nicht.
Um das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit zu erhalten, lehnt die Deutsche Telekom jegliche Form korrupten Verhaltens entschieden ab und vermeidet bereits den bloßen Anschein hiervon. Konkret bedeutet das: Die Beschäftigten der Deutschen Telekom dürfen weder Angehörigen des öffentlichen Bereichs noch Entscheidungsträgern in privatwirtschaftlichen Unternehmen im In- und Ausland Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, um ein für die Deutsche Telekom günstiges Verhalten oder eine günstige Entscheidung zu erreichen. Hierauf müssen die Beschäftigten der Deutschen Telekom auch bei Geschenken sowie Einladungen zu Geschäftsessen und zu Veranstaltungen achten.
Die Beschäftigten der Deutschen Telekom lassen sich keine Vorteile versprechen oder anbieten und sie nehmen keine Vorteile an, wenn dadurch beim Vorteilsgeber der Anschein erweckt werden kann oder wird, dass Beschäftigte hierdurch in geschäftlichen Entscheidungen beeinflussbar seien. Zudem fordern die Beschäftigten der Deutschen Telekom niemals einen persönlichen Vorteil für sich oder einen Dritten ein.
Der öffentliche Sektor ist ein wichtiger Kunde der Deutschen Telekom. Die Beschäftigten der Deutschen Telekom beachten und befolgen die Regeln zur Vermeidung unerlaubter Beeinflussung im öffentlichen Ausschreibungsverfahren und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs.
Die Deutsche Telekom hat internationale Geschäftsbeziehungen. Somit ist sie aktiv am internationalen Güter- beziehungsweise Dienstleistungsaustausch beteiligt und unterstützt den freien Welthandel. Relevante Handelskontrollen und die geltenden Vorschriften zur Import- und Exportkontrolle sowie zu Embargos hält die Deutsche Telekom dabei ein.
Der Einkauf der Deutschen Telekom sowie die von ihm ermächtigten Stellen sind dafür verantwortlich, Güter und Dienstleistungen zu optimalen Konditionen zum Nutzen der Deutschen Telekom kompetent zu beschaffen. Er agiert in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Recht und Gesetz der Länder, in denen die Deutsche Telekom tätig ist. Eine Umgehung des Einkaufs kann zu Nachteilen für die Deutsche Telekom führen. Daher ist der Einkauf für sämtliche Einkaufsaktivitäten zuständig.
Die Deutsche Telekom pflegt vertrauensvolle und faire Geschäftsbeziehungen zu ihren Lieferanten. Umgekehrt erwartet die Deutsche Telekom von ihren Lieferanten, dass sie der Deutschen Telekom mit dem gleichen Respekt und der gleichen Integrität begegnen, die die Deutsche Telekom ihnen entgegenbringt.
Häufig sind Lieferanten auch Kunden. Hieraus zieht die Deutsche Telekom keine unlauteren Vorteile und trennt grundsätzlich die Beschaffungs- und die Verkaufsseite. Koppelungsgeschäfte sind durch die jeweils zuständigen Einkaufsverantwortlichen genehmigungspflichtig.
Die Deutschen Telekom und ihre Beschäftigten bekennen sich zu fairem Wettbewerb in allen geschäftlichen Beziehungen. Sie stellen sicher, dass mit Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen über Preise, Markt oder Gebietsaufteilungen getroffen werden. Dies gilt insbesondere im Rahmen von Ausschreibungen. Unternehmerische Entscheidungen werden unabhängig und ohne den Austausch sensitiver Informationen mit Wettbewerbern getroffen. Die Deutsche Telekom verbreitet weder falsche Informationen über Produkte und Leistungen von Wettbewerbern noch strebt sie auf andere unlautere oder missbräuchliche Weise Wettbewerbsvorteile an.
Die Finanzberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den lokalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften und bildet die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom ab.
Als verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft nimmt die Deutsche Telekom in den Ländern, in denen sie tätig ist, soziale Verantwortung wahr. Auf Grundlage der jeweiligen Rechtsordnung und interner Richtlinien und Regelungen sowie der eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten ist die Deutsche Telekom vielfältiger Förderer von Bildung, Wissenschaft, Kultur, sozialer Anliegen, Sport und Umweltschutz. Diese Förderungen erfolgen durch Kooperationen, Geld- und Sachspenden sowie Dienstleistungen. Die Deutsche Telekom gewährt keine Spenden, um geschäftliche Vorteile zu erhalten. Spenden an Einzelpersonen, auf Privatkonten und an Personen oder Organisationen, die den Interessen oder dem Ruf der Deutschen Telekom schaden können, werden nicht gewährt.
Die Deutsche Telekom spendet Parteien und Mandatsträgern kein Geld und gewährt ihnen auch keine geldwerten Zuwendungen, die über das rechtlich und gesetzlich Zulässige hinausgehen.
Die Deutsche Telekom ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Geldwäsche in ihrem Einflussbereich zu unterbinden.
Sponsoring gehört zu den Kommunikationsinstrumenten der Deutschen Telekom. Die Sponsoringmaßnahmen konzentrieren sich auf die Plattformen Sport (mit dem Schwerpunkt Fußball), Musik und Aktivitäten zu gesellschaftlicher Verantwortung. Sämtliche Sponsoringmaßnahmen müssen im Einklang mit der jeweils geltenden Rechtsordnung sowie der internen Sponsoring-Richtlinie stehen. Alle Sponsoring-Aktivitäten erfordern angemessene und nachweisliche Kommunikations- und Marketingleistungen vom Sponsoringpartner beziehungsweise Veranstalter und werden transparent abgewickelt.
Die Deutsche Telekom erwartet, dass die persönlichen Interessen ihrer Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht im Konflikt mit den Interessen der Deutschen Telekom stehen.
Nebentätigkeiten dürfen den Interessen der Deutschen Telekom nicht entgegenstehen, das gilt beispielsweise und insbesondere für Nebentätigkeiten für Wettbewerber.
Kapitalbeteiligungen von Beschäftigten der Deutschen Telekom an Wettbewerbern oder Geschäftspartnern der Deutschen Telekom, die unternehmerischen Einfluss ermöglichen, sind nicht im Interesse der Deutschen Telekom.
Die Deutsche Telekom ergreift eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Maßnahmen, die darauf zielen, die Vertraulichkeit von persönlichen Daten sicherzustellen.
Die Sicherheit von Daten ist für die Deutsche Telekom von überragender Bedeutung. Die Datensicherheit beeinflusst den Geschäftserfolg und das öffentliche Ansehen. Daher schützt die Deutsche Telekom Unternehmensdaten, Kunden-, Geschäftspartner-, Aktionärs- und Beschäftigtendaten mit allen zur Verfügung stehenden geeigneten und angemessenen technischen und organisatorischen Mitteln vor unberechtigtem Zugang, unbefugter und missbräuchlicher Verwendung, Verlust und vorzeitiger Vernichtung. Dies geschieht unter Wahrung des jeweiligen Rechtsrahmens und der nationalen Gesetze sowie interner Richtlinien und Regelungen.
Die Deutsche Telekom weiß um die hohe Sensibilität der ihr anvertrauten persönlichen Daten ihrer Kunden, Geschäftspartner, Beschäftigten und Aktionäre und schützt diese durch einen sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang. Die Deutsche Telekom ergreift eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Maßnahmen, die darauf zielen, die Vertraulichkeit von persönlichen Daten sicherzustellen. Jeder Einzelne ist im Rahmen seiner Aufgaben verantwortlich, ein hohes Schutzniveau in der Deutschen Telekom zu gewährleisten. Die Beschäftigten der Deutschen Telekom halten sich konsequent an die Datenschutzbestimmungen und respektieren und beachten insbesondere die umfassenden Rechte der Personen, deren Daten sie erheben, verarbeiten und nutzen.
Neben den technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz ist jeder Beschäftigte der Deutschen Telekom verpflichtet, die betrieblichen Belange zu schützen. Informationen aus der Deutschen Telekom (heraus) und über die Deutsche Telekom werden aus diesem Grund ausschließlich an berechtigte Empfänger kommuniziert. Das gilt für interne und externe Empfänger. Ebenfalls achtet die Deutsche Telekom auf die Vertraulichkeit von Informationen und schützt Geschäftsdokumente vor Einblick unberechtigter Personen.
Um das Vertrauen der Anleger in die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu schützen, achten die Beschäftigten der Deutschen Telekom die Regeln über den Umgang mit Insiderinformationen, insbesondere die Pflichten zur Verschwiegenheit, das Verbot von Empfehlungen und das Verbot von Insidergeschäften.
Die Deutsche Telekom erwartet von all ihren Vorständen, Geschäftsführern, Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie sich im Sinne des Code of Conduct verhalten.
Verstöße gegen Verhaltensanforderungen, Rechtsvorschriften, interne Richtlinien und Regelungen können nicht nur für den Einzelnen persönlich, sondern auch für die Deutsche Telekom schwerwiegende Folgen haben. Daher wird vorwerfbares bewusstes Fehlverhalten nicht toleriert.
Fehlverhalten und Verstöße sanktioniert die Deutsche Telekom im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen konsequent und ausnahmslos ohne Berücksichtigung von Rang und Position der handelnden und betroffenen Person.
Um ein Bewusstsein zu schaffen, auf Fehlverhalten und Verstöße hinzuweisen, schafft die Deutsche Telekom ein Klima und eine Kultur, die frei von Ängsten vor negativen Konsequenzen ist, wenn solche Hinweise gemeldet werden.
Für Compliance-relevante Verhaltensunsicherheiten ist zudem das Beratungsportal „AskMe“ eingerichtet. Schwerwiegendes Fehlverhalten muss bekannt werden, damit es zukünftig verhindert und angemessen geahndet werden kann. Zu diesem Zweck gibt es das Hinweisgeberverfahren „TellMe“.
Compliance-relevante Fragen zum Code of Conduct und zu internen Richtlinien können an das Beratungsportal „AskMe“ gerichtet werden.
Für Meldungen zu Verstößen bzw. bei Verdacht auf Verstöße gegen Recht, Gesetz und interne Richtlinien und Regelungen steht als zentrales Eingangstor das konzernweite Hinweisgeberportal „TellMe“ zur Verfügung.
Einem Hinweisgeber entsteht durch die Abgabe einer Meldung kein Nachteil, sofern er nicht selbst gegen geltendes Recht verstößt. Die Meldungen sollen nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben werden. Wer jedoch leichtfertig oder wissentlich falsche, unberechtigte Vorwürfe und Anschuldigungen erhebt, muss selbst mit Konsequenzen rechnen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten jedoch zunächst einen persönlichen Kontakt mit ihrer Führungskraft in Erwägung ziehen. Oftmals können Probleme auf diese Weise nachhaltig gelöst werden. Sollte dieser Weg nicht in Betracht kommen, können Hinweise auf Fehlverhalten postalisch, telefonisch oder per E-Mail abgegeben werden.
Es besteht auch die Möglichkeit der anonymen Hinweisabgabe an „TellMe“. Dieser Weg sollte jedoch nur in Ausnahmefällen beschritten werden, falls schwerwiegende persönliche, arbeitsrechtliche, disziplinarrechtliche oder soziale Nachteile befürchtet werden.
Die Angaben werden streng vertraulich behandelt und von speziell dafür ausgebildeten und zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen plausibilisiert.
In Brüssel hat sich die Deutsche Telekom im öffentlichen Transparenzregister für Lobbyisten registrieren lassen.
Die Strategie der Deutschen Telekom, die beschreibt welche Ziele die Deutschen Telekom erreichen will.
Die Leitlinien der Deutschen Telekom, die Leitplanken setzen, wie die Strategie der Deutschen Telekom umgesetzt werden soll.
Der Menschenrechtskodex, mit dem sich die Deutsche Telekom u.a. dazu verpflichtet Menschenrechte zu achten und zu fördern (inklusive ILO-Kernarbeitsnormen). Zudem werden die von uns definierten menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken bezogen auf das jeweilig vergangene Jahr, inklusive daraus abgeleiteter Maßnahmen und Erwartungen hier veröffentlicht.
Die Konzernrichtlinie zu Employee Relations, die die Beziehung zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Unternehmen der Deutschen Telekom ausgestaltet.
Die Konzernrichtlinien der Deutschen Telekom, wie zum Beispiel die Konzernrichtlinie zur Annahme und Gewährung von Vorteilen, die Sponsoring Policy und die Global Procurement Policy.
Regelungen, die für das Beschäftigungsverhältnis wichtig sind, wie zum Beispiel Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge im Intranet der Deutschen Telekom
Den Deutschen Corporate Governance Kodex, der von der Regierungskommission erarbeitet wurde und der für die Deutsche Telekom Maßstab für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung ist.
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