Am 5. April 2013 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder.
Für den Fall, dass Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der übersandte Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Auch das über die Internetadresse www.telekom.com/hauptversammlung abrufbare und mit einem Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.
Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie anweisen, bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" zu stimmen.
Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.
Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Ihr Stimmrecht ausgeübt werden soll, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Weisungsmöglichkeiten automatisch.
Sofern Sie den Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 oder § 135 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Vereinigung verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieses/diese bereit ist Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen zu vertreten.
Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.
Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter
0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen
08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: 30. April 2013
Der Aktionär Dietrich-E. Kutz, Biberach, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten, 3 und 4 sowie zu den Tagesordnungspunkten 6, 7 und 8 übersandt:
"Gegenanträge zur HV am 16.05.2013 in Köln
Der Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes TOP 3 und des Aufsichtsrates TOP 4, wg. unzureichender Fähigkeit, eine AG wie die Dt. Telekom erfolgreich zu führen und dadurch den Ationären leichtferig Schaden zugefügt (Kurs- und Geschäftsentwicklung), für das Geschätsjahr 2012 nicht zu zustimmen.
Den Wahlen eines Aufsichtratsmitglieds TOP 6 und TOP 7, wg. nicht ausreichender Offenlegung, wie sie wirksam ihre zukünftigen Aufgaben bei der AG handhaben wollen, um für die Anteilseigener über einen nachhaltigen Geschäftserfolg den Kurs der Aktie signifikant zu erhöhen, die Zustimmung zu verweigern
Der Beschlussfassung über eine Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats TOP 8, wg. erwiesener Erfolglosigkeit und vorsätzlichen Schadenszufügung am Anlagekapital, dem Vorschlag der Verwaltung nicht zu folgen
Begründung:
Die Organe, Vorstand und Aufsichtrat, haben der Dt. Telekom AG im Geschäftsjahe 2012 zum wiederholten Male leichtfertig nachhaltigen Schaden zugefügt, s. die Kurs- und Geschäftsentwicklung. Ihre eigenen Vergütungen haben darunter nicht adäquat gelitten und ihre vermeintliche Reputation hat dadurch bisher keinen Schaden genommen. Es ist die Frage nach Regress zu stellen.
Bei der Kunden Aquirierung wird in den T-Points mit widrigen, unlauteren Mitteln gearbeitet. Da wird einem neuen Vertragkunden eine Call&Surfe 50 Mbit leistung im Festnetz offeriert, die aber vorübergehend (ca. 1-2 Monate), wg. temporären Mangel an einem technischen Bauteil, nicht erbracht werden kann. Dafür wird eine geringer monatl. Beitagssatzminderung, auch nur für die Mangelzeit geltend, eingeräumt.
In Wahrheit ist lt. der Auskunft der Dt.Telkom AG, auf eMail-Nachfrage/Beschwerde beim Investor Relations, gar nicht vorgesehen das Festnetzangebot mit Mbit 50 zu leisten. Dieser Umstand wurde auch bei einer telefonischen Kundenumfrage der Dt. Telekom AG aufgezeigt. Eine Kulanz der Vertagsauflösung (Dauer 2 Jahre) wurde nicht angeboten. Solche Vorgehensweisen bei der Kundengenerierung, damit dieser bloss nicht zur leistungfähigeren Konkurrenz, hier Kabel BW, geht, ist unseriös und führt letztendlich zum bestehenden laufenden Kundenschwund.
Er zeigt aber auch, dass die Geschäftsführung den Überblick verloren und die Sache nicht im Griff hat.
Ich bitte die Aktionäre mich bei meinen Gegenanträgen zu unterstützen und wie von mir vorgeschlagen zu stimmen.
Vielen Dank."
Der Aktionär Paul Schmitz, Bad Münstereifel, hat – jeweils gleichlautend – folgende Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 übersandt:
- Antrag A – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6
- Antrag B – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bewerbe ich mich gemäß §126, 127 AktG , zur kommenden Haupt-versammlung 2013, für einen Sitz im Aufsichtsrat. Sollte bis zur Hauptver-sammlung ein Aufsichtsratmitglied vorzeitig ausscheiden, so bin ich bereit, diese Aufgabe kommissarisch bis zur nächsten Hauptversammlung zu übernehmen.
Zur Person:
Ich bin Maschinenbau-Ingenieur VDI im Ruhestand, meine beruflichen Tätigkeiten lagen mit Schwerpunkt auf der Deckungsbeitragsrechnung in Verbindung mit der Wertanalyse. Wertanalyse und Deckungsbeitragsrechnung verbessern die Gewinne, in dem gezielt über Funktionsanalysen die unnötigen Funktionen herausgefiltert werden, denn die kosten nur unnötig Geld und die Wettbewerbsmöglichkeit wird dadurch gestärkt.
Es wird nicht nur die Wettbewerbsmöglichkeit am Markt gestärkt, sondern es gibt die Gewissheit für den Vorstand, das Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten wächst, Arbeitsplätze werden sicherer, weil bei der Zielvorgabe Kosten ein-sparen, die Beschäftigten mit eingebunden und beteiligt sind."
Der Aktionär Stefan Benning, Berlin, hat folgenden Gegenantrag zu dem Tagesordnungspunkt 8 übersandt:
Antrag C - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 8
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schlage in Abänderung des Vorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zum Tagesordnungspunkt 8 der am 16. Mai 2013 in Köln stattfindenden Hauptversammlung vor zu beschließen:
a) § 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"§ 13 Vergütung
(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer baren Auslagen nach Maßgabe des Absatzes 5 und der auf die Vergütung und Auslagen anfallenden Umsatzsteuer eine feste jährliche Vergütung in Höhe von € 24.000,00.
(2) Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, sein Stellvertreter sowie die Ausschussvorsitzenden das Eineinhalbfache und Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats das 1,25-Fache der regulären Aufsichtsratsvergütung. Mitglieder des Aufsichtsrates, die mehrere Ämter ausüben, erhalten lediglich die Vergütung für das am höchsten vergütete Amt.
(3) Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufischtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld von € 50,00.
(4) Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des jeweiligen Geschäftsjahres angehören, erhalten für jeden vollen Monat ihrer Mitgliedschaft ein Zwölftel der Vergütung. Entsprechendes gilt für die Erhöhung der Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter sowie für die Erhöhung der Vergütung für die Mitgliedschaft und den Vorsitz in einem Aufsichtsratsausschuss gemäß Absatz 2.
(5) Die Erstattung von Auslagen erfolgt im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung nach folgenden Grundsätzen:
a) Die Erstattung von Auslagen für Übernachtungskosten ist auf einen Betrag von € 70,00 je Übernachtung begrenzt.
b) Bei der Erstattung von Auslagen für Fahrtkosten ist zu berücksichtigen, dass jeweils die günstigste Reisemöglichkeit zu wählen ist. Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind zu berücksichtigen. Für die Benutzung des Flugzeugs, eines Taxis oder eines Kraftfahrzeuges ist eine Begründung erforderlich, wobei eine reine Zeitersparnis keine hinreichende Begründung ist. Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann.
Auslagen für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse erstattet. Wurde aus wirtschaftlichen Gründen ein Flugzeug benutzt, werden die Kosten der niedrigsten Flugklasse erstattet. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges wird ein Betrag von € 0,20 je Kilometer zurückgelegter Strecke erstattet, höchstens jedoch € 130,00.
c) Verpflegungskosten werden nicht erstattet.
d) Sonstige Auslagen bzw. Nebenkosten werden nicht erstattet.
Begründung:
Der Gegenantrag entwickelt die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Neuregelung von § 13 der Satzung im Sinne einer von der Gesellschaft wirtschaftlich vertretbaren materiellen Ausgestaltung weiter. Die im Gegenantrag vorgesehene Aufsichtsvergütung ist hinreichend."
Der Aktionär Franz Prox, Limburg, har folgenden Gegenantrag zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt:
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 und 4
"Betr.: Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 16.05.2013
Antrag an die Jahreshauptversammlung.
Vorschlag an alle Aktionäre!!
Keine Entlastung für den Aufsichtsrat und den Vorstand!!
Gründe für diesen Vorschlag:
1. Es fehlen Maßnahmen zur Verringerung der Kundenflucht.
2. Fehlende Maßnahmen zur Eindämmung der schlechten Imagebildung bei den Medien aller Art. Dies beeinflusst stark den Kurs der T-Aktie.
Zu oft sind in den verschiedensten Medien Fehler, Missstände, lange andauernde Kundendienstunfreundlichkeiten oder auch "es passiert einfach nichts", zu hören, zu sehen oder auch zu lesen.
Es fehlt einfach eine ordnungsgemäße Dienstaufsicht vor Ort, beim "kleinen Mann" durch Leute, die "am grünen Tisch" sitzen und/aber einen immensen Lohn einstreichen.
3. Schlechtes, teils miserables, nicht wie es die Praxis eigentlich fordert, sondern der Schulbank entspringendes Kaufmannsgebaren prägt das Nichtansehen der Führungs- und Aufsichtsriege und des gesamten Management. Rechnungen, die eindeutig falsch sind, sollten nach alter Kaufmannsehre sofort und ohne wenn und aber storniert und sofort korrekt erstellt und ersetzt werden. Man versucht jedoch, die Mängel und Unvollkommenheiten einfach auszusitzen, was einfach durch die Prüfer und den Aufsichtsrat toleriert wird.
Der Kunde ist aber kein Telekom - Abhängiger, geschweige denn ein Leibeigener und auch kein Kreditinstitut der Telekom.
Die Verantwortlichen der Telekom - Führung und Verwaltung vergessen vor lauter "Lohn einstreichen", dass sie eine dienende Funktion haben.
4. Wegen der Punkte 2 und 3 sollte die sofortige Entlassung des H. Obermann und seiner Mitstreiter und Höflingen beschlossen werden.
Grund, Unterlassung von entsprechenden Maßnahmen, die die Telekom zu einem fitten Unternehmen machen und den Service gegenüber den Kunden durch Dienstaufsicht führenden Maßnahmen direkt vor Ort und nicht am grünen Tisch und dadurch wieder an die Spitze aller Telekommunikationsunternehmen führt.
Oder hat sich Herr Obermann (Verdienst ca. 2 700000.- €) für dieses Gehalt schon einmal herabgelassen, einen von der Telekom im Stich gelassenen Kunden persönlich zu befragen und so dazu beigetragen, das unerfreuliche Image der Telekom (oder seiner Telekom?) zu verbessern?
5. Beschluss zur Verpflichtung eines neuen Vorstandes, welcher nicht aus der Telekom aufsteigt sondern, aus dem deutschen Dienstleistungssektor oder der deutschen Industrie kommen sollte.
Diese Damen oder Herren wissen im allgemeinen was die Kunden von der Telekom erwarten.
6. Abbrechen der Werbung bei Bayern München.
Der Verein und seine Spieler verdienen genügend Geld um sich selber zu tragen.
Schade ums Geld, denn durch diese Trikot oder Bandenwerbung ist wohl bisher kaum ein Neukunde für die Telekom geworben worden. Ich behaupte das und habe mit meiner Behauptung garantiert Recht.
Werbewirksamer wäre, das Werbegeld gemeinnützigen Vereinen und Institutionen, Hilfsaktionen und Hilfsprogrammen zur Verfügung zu stellen und vor allem und das ist der Hauptpunkt, den Service zu verbessern.
Das wirbt Neukunden."
Der Aktionär Klaus Stein, Hamburg, hat folgenden Gegenantrag zu dem Tagesordnungspunkt 2 übersandt:
- Antrag D - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2
"Sehr geehrte Damen und Herren,
[…]
Die Dividende soll erst am 12. Juni 2013 an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Nur weil ein ganz "schlauer Kopf" bei Ihnen darauf gekommen ist, eine Verquickung zwischen der Dividende und den neuen Aktien der Deutschen Telekom AG vorzunehmen. Hierauf ist noch keine Firma gekommen. Ich bitte Sie daher, die Dividendenausschüttung am 16/17 Mai 2013 vorzunehmen.
[…]."
"Ich bin zwar mit der Höhe der Dividende einverstanden, jedoch nicht mit dem Zeitpunkt der Ausschüttung am 2. Juni 2013. Diese Ausschüttung müsste am 16./17.Mai 2013 erfolgen."