Am 4. April 2014 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder.
Für den Fall, dass Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Auch das über die Internetadressewww.telekom.com/hauptversammlungabrufbare und mit einem Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.
Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie anweisen, bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" zu stimmen.
Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.
Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Ihr Stimmrecht ausgeübt werden soll, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Weisungsmöglichkeiten automatisch.
Sofern Sie den Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 oder § 135 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Vereinigung verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieses/diese bereit ist Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen zu vertreten.
Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.
Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: 30. April 2014
Der Aktionär Franz Prox, Limburg, hat folgenden Gegenantrag zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt:
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkten 3 und 4
„Betr.: Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 15.05.2014
Antrag an die Jahreshauptversammlung.
Vorschlag an alle Aktionäre!!
Keine Entlastung für den Aufsichtsrat und den Vorstand!!
Gründe für diesen Vorschlag:
1. Es fehlen Maßnahmen zur Verringerung der Kundenflucht.
2. Fehlende Maßnahmen zur Eindämmung der schlechten Imagebildung bei den Medien aller Art. Dies beeinflusst stark den Kurs der T-Aktie.
Zu oft sind in den verschiedensten Medien Fehler, Missstände, lange andauernde Kundendienstunfreundlichkeiten oder auch „es passiert einfach nichts“, zu hören, zu sehen oder auch zu lesen.
Es fehlt einfach eine ordnungsgemäße Dienstaufsicht vor Ort, beim „kleinen Mann“ durch Leute, die „am grünen Tisch“ sitzen und/aber einen immensen Lohn einstreichen.
3. Schlechtes, teils miserables, nicht wie es die Praxis eigentlich fordert, sondern der Schulbank entspringendes Kaufmannsgebaren prägt das Nichtansehen der Führungs- und Aufsichtsriege und des gesamten Management. Rechnungen, die eindeutig falsch sind, sollten nach alter Kaufmannsehre sofort und ohne wenn und aber storniert und sofort korrekt erstellt und ersetzt werden. Man versucht jedoch, die Mängel und Unvollkommenheiten einfach auszusitzen, was einfach durch die Prüfer und den Aufsichtsrat toleriert wird.
Der Kunde ist aber kein Telekom – Abhängiger, geschweige denn ein Leibeigener und auch kein Kreditinstitut der Telekom.
Die Verantwortlichen der Telekom – Führung und Verwaltung vergessen vor lauter „Lohn einstreichen“, dass sie eine dienende Funktion haben.
4. Wegen der Punkte 2 und 3 sollte die sofortige Entlassung des H. Obermann und seiner Mitstreiter und Höflingen beschlossen werden.
Grund, Unterlassung von entsprechenden Maßnahmen, die die Telekom zu einem fitten Unternehmen machen und den Service gegenüber den Kunden durch Dienstaufsicht führenden Maßnahmen direkt vor Ort und nicht am grünen Tisch und dadurch wieder an die Spitze aller Telekommunikationsunternehmen führt.
Oder hat sich Herr Obermann (Verdienst ca. 2 700000.- €) für dieses Gehalt schon einmal herabgelassen, einen von der Telekom im Stich gelassenen Kunden persönlich zu befragen und so dazu beigetragen, das unerfreuliche Image der Telekom (oder seiner Telekom?) zu verbessern?
5. Beschluss zur Verpflichtung eines neuen Vorstandes, welcher nicht aus der Telekom aufsteigt sondern, aus dem deutschen Dienstleistungssektor oder der deutschen Industrie kommen sollte.
Diese Damen oder Herren wissen im allgemeinen was die Kunden von der Telekom erwarten.
6. Abbrechen der Werbung bei Bayern München.
Der Verein und seine Spieler verdienen genügend Geld um sich selber zu tragen.
Schade ums Geld, denn durch diese Trikot oder Bandenwerbung ist wohl bisher kaum ein Neukunde für die Telekom geworben worden. Ich behaupte das und habe mit meiner Behauptung garantiert Recht.
Werbewirksamer wäre, das Werbegeld gemeinnützigen Vereinen und Institutionen, Hilfsaktionen und Hilfsprogrammen zur Verfügung zu stellen und vor allem und das ist der Hauptpunkt, den Service zu verbessern.
Das wirbt Neukunden.
PS.
Nein, ich kann es nicht besser machen als die Verantwortlichen, aber ich würde auf keinen Fall am „grünen Tisch“ mein Gehalt einstreichen, sondern auch an der Basis Dienstaufsicht machen.“
Der Aktionär Paul Schmitz, Bad Münstereifel, hat – jeweils gleichlautend – folgende Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 6 ,7, 8 und 9 übersandt:
- Antrag A – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6
- Antrag B – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7
- Antrag C – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 8
- Antrag D – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bewerbe ich mich gemäß §126, 127 AktG , zur kommenden Hauptversammlung 2014, für einen Sitz im Aufsichtsrat.
Sollte bis zur Hauptversammlung ein Aufsichtsratmitglied vorzeitig ausscheiden, so bin ich bereit, diese Aufgabe kommissarisch bis zur nächsten Hauptversammlung zu übernehmen.
Zur Person:
Ich bin Maschinenbau-Ingenieur VDI im Ruhestand, meine beruflichen Tätigkeiten lagen mit Schwerpunkt auf der Deckungsbeitragsrechnung in Verbindung mit der Wertanalyse.
Wertanalyse und Deckungsbeitragsrechnung verbessern die Gewinne, in dem gezielt über Funktionsanalysen die unnötigen Funktionen herausgefiltert werden, denn die kosten nur unnötig Geld und die Wettbewerbsmöglichkeit wird dadurch gestärkt.
Es wird nicht nur die Wettbewerbsmöglichkeit am Markt gestärkt, sondern es gibt die Gewissheit für den Vorstand, das Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten wächst, Arbeitsplätze werden sicherer, weil bei der Zielvorgabe Kosten einsparen, die Beschäftigten mit eingebunden und beteiligt sind.“
Der Aktionär Hans-Peter Kroner, Nürtingen, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 übersandt:
Antrag E - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2
„Die Ausschüttung der Dividende von Euro 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie erfolgt in bar am Folgetage der Hauptversammlung 16.05.2014 (Ex-Dividenden-Tag).“
Begründung:
Die vom Vorstand und Aufsichtsrat erneut vorgeschlagene alternative Ausschüttung als Bardividende oder Sachdividende in Form von Aktien der Deutsche Telekom AG verfolgt als einziges Ziel die Auszahlung der Dividende an die Aktionäre um fast einen Monat hinauszuzögern. Aufgrund des für die Akti-näre unattraktiven Angebots zum Bezug neuer Aktien ist davon auszugehen, dass – ähnlich dem Vorjahr - nur eine sehr geringe Anzahl der Aktionäre von der Sachdividende Gebrauch machen werden.
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3
„Den Mitgliedern des Vorstands wird die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 versagt.“
Begründung:
Die Deutsche Telekom AG unterliegt dem Deutschen Corporate Governance Kodex sowie dem eigenen „Ethikkodex für Senior Financial Officer/MD/FD“. Der Konzern verpflichtet das Management, sich im Rahmen des Geschäftsverkehrs und bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten jederzeit und in allen Belangen redlich und ethisch zu verhalten. Das Management hat an seinen Umgang mit Mitarbeitern, Investoren, Kunden Lieferanten sowie mit öffentlichen Stellen an allen Unternehmensstandorten hohe Maßstäbe anzulegen.
Diesen Anspruch wird das Unternehmen jedoch in keiner Weise gerecht.
Im Rahmen des Umtauschanspruchs von Kunden aus Verträgen mit DM-Telefonkarten unternimmt das Unternehmen alles um diese berechtigten Forderungen für die Kunden so wertlos wie möglich zu gestalten. So wird das unverbrauchte Restguthaben auf nennwertlose „Umtauschkarten Plus“ geladen, auf denen für die Kunden weder der Wert der auf der Karte gespeicherten Guthaben noch die Nutzungsdauer der Karten ersichtlich sind. Alle diese Daten sind nur auf dem Rechner der Deutsche Telekom AG gespeichert und können ohne Kontrolle durch Dritte durch die Deutsche Telekom AG jederzeit verändert werden. Derartige Karten sind nicht für die Nutzung und den Verkauf geeignet, was das Ziel der Vorgehensweise der Deutsche Telekom AG ist. Es wird alles vermieden was zu einem Cash-Abfluss aus dem Unternehmen führt. Akzeptiert ein Kunde die umgetauschten wertlosen Karten nicht und fordert seine eingereichten Telefonkarten zurück werden diese Karten in beschädigtem Zustand zu-rückgegeben. Ein Schadensersatz wird verweigert, da die Deutsche Telekom AG sich über die Eigen-tumsreche der Kunden hinweg setzt. Rechte stehen Kunde der Deutsche Telekom AG nicht zu.
Anfang August 2013 und befristet bis Ende November 2013 hatte die Deutsche Telekom AG in Ausnutzung dieses Umstands den Eigentümern von „Umtauschkarten Plus“ das Angebot gemacht diese im Rahmen eines freiwilligen Schuldenschnitts im Verhältnis 4 : 1 in „Comfort Telefonkarten“ umzutauschen. Dieser Gläubigerverzicht erbrachte für die Deutsche Telekom AG eine deutliche Reduzierung der Rückstellungen für unverbrauchte Telefonguthaben um 75% und ein entsprechendes außer-ordentliche Ergebnis aus der Auflösung der Rückstellungen. Beworben wurde dieser für die Kunden ungünstige Umtausch mit der Zusicherung, dass die neuen Karten eine verbreiterte Nutzungsmöglichkeit bieten, insbesondere wurde auf die Nutzungsmöglichkeit als Bezahlfunktion auf den Internetplattformen der Deutsche Telekom AG „musicload.de“, „videoload.de“ und „gamesload.de“. Wie inzwischen bekannt ist, wurden diese Plattformen zwischenzeitlich verkauft („gamesload.de“ und „music-load.de“) bzw. es laufen entsprechende Verkaufsverhandlungen („videoload.de“). Da Unternehmensverkäufe langfristig vorbereitet werden, kann unterstellt werden, dass zum Zeitpunkt der Umtauschaktion der Deutsche Telekom AG bereits bekannt war, dass die versprochenen Leistungen nur von kurzer Dauer sind. Die Nutzungsmöglichkeit der versprochenen Bezahlfunktion der „Telefonkarte Comfort“ ist nach dem Verkauf nicht mehr gegeben. Die Kunden wurden somit von der Deutsche Telekom AG ein weiteres Mal vorsätzlich getäuscht. Hierauf hatte ich am 16.02.2014 u.a. den Vorstandvorsitzende der Deutsche Telekom AG angeschrieben. Eine Antwort seitens des Vorstands zu diesem Thema steht bis heute aus.“
Der Aktionär Willi Kässer, Ebersbach/Fils, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 übersandt:
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3
"Gegenantrag: Nichtentlastung des Vorstandsvorsitzenden Herrn Obermann und Herrn Höttges, des Deutschland-Vorstands Herrn Niek Jan van Damme, des Technik-Vorstands; Frau Claudia Nemat, und des Personalvorstands, Frau Marion Schick.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Telekom ist heute in der Interaktion mit ihren Kunden ausgerichtet auf ein Transaktionsmanagement, in dem der Kunde immer nur einen Schritt seines Problems zusammen mit der Telekom bearbeiten kann.
Die Telekom selbst hat offensichtlich keinerlei eigene Stellen zur Lösung der Kundenprobleme oder zur Koordination eines Kundenauftrags. Sie wird nur tätig, wenn der Kunde anruft. Bearbeitet werden nur einzelne Schritte, wie zum Beispiel Zustellung einer Zugangskennung. Auch solche Schritte werden fehlerhaft ausgeführt, zum Beispiel wird die Zugangskennung in einem geschützten PDF versendet, jedoch wird der zugehörige Schlüssel nicht verschickt. Ist die Zugangskennung Teil eines IP-Pakets wird nicht geprüft, ob diese Zugangskennung telefoniefähig ist, selbst wenn der Kunde nachfrägt, wird diese essentielle Prüfung unterlassen. Selbst auf Nachfrage durch den Kunden werden technische Fragen zum Anschluss von Geräten beim Kunden falsch beantwortet.
Auch die Bearbeitung von Kundenaufträgen ist völlig chaotisch. Kundenaufträge werden aus nicht ersichtlichen Gründen zuerst eingestellt und dann storniert und oft nicht, oder nur fehler- und lückenhaft und nur in Einzelschritten bearbeitet, dies alles, ohne Benachrichtigung des Kunden. Auch werden die stornierten Aufträge von der Telekom nicht wieder aufgenommen, nur wenn der Kunde sich meldet, geht es weiter. Dagegen wird bei jedem Start eines solchen Vorgangs ein sinnloses, offensichtlich automatisch oder halbautomatisch erstelltes Schreiben losgeschickt, das meist mit der jeweiligen Situation nichts zu tun hat, sondern nur seinerseits für weitere sinnlose, ärgerliche und aufwändige Telefonate sorgt. Eine Gesamtsicht eines Kundenauftrags, zum Beispiel ,,Einrichtung eines IP-Pakets mit mehreren Rufnummern" fehlt völlig. Es ist zwar möglich, zum Beispiel einen DSL-Anschluss zu bekommen, es findet aber keinerlei Prüfung statt, ob die dazugehörige Telefonie funktioniert. Weiter wird nicht kontrolliert, ob das Paket alle Nummern enthält, oder ob das Telekom-lnternet-Kundencenter, das für das Kundenverhältnis essentiell ist, für den Vertrag funktionsfähig ist.
Schreiben von Kunden werden nicht beantwortet.
Die Erreichbarkeit der Telekom für den Kunden über den einzigen telefonischen Kanal, den dieser hat, die Telekom-Hotline, ist völlig unzureichend. Oft entstehen Wartezeiten von 30 Minuten und mehr, bis überhaupt ein Hotline-Mitarbeiter erreicht werden kann.
Selten ruft die Telekom zurück, dann wird oft während des Gesprächs seitens der Telekom aufgelegt.
Die Telekom-Hotline-Mitarbeiter sind sehr oft nicht ausreichend kompetent, die Mehrzahl der eingeleiteten Schritte lösen nicht das Kundenproblem oder sind schlicht falsch.
Die ausschließliche Festlegung der Interaktion mit dem Kunden auf dieses Transaktionsmanagement hat zur Folge, dass eine fundierte Bearbeitung, orientiert an den Gegebenheiten des Kundenauftrags und der beim Kunden bestehenden Umstände, nicht statt finden kann. Die Telekom-HotlineMitarbeiter sind schlicht überfordert, wenn sie sofort beim Anruf alle diese Umstände erfassen sollen, um dann die richtigen weiteren Schritte einzuleiten. Hier ist eine proaktive Auftragsbearbeitung durch die Telekom nötig, die aber heute nicht vorhanden ist und neben anderem ein großes Versäumnis der genannten Vorstände darstellt.
Unter diesen Umständen ist die Einhaltung der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetz zum Anbieterwechselnicht gewährleistet, es entsteht ständig Ärger mit den Kunden und der Presse, und es entstehen laufend hohe Kosten wegen Vielfachbearbeitung der Kundenaufträge.
Da hier wesentliche Funktionen des Kerngeschäfts der Telekom ganz fehlen oder äußerst lückenhaft ausgeführt werden, beantrage ich, den Vorstandsvorsitzenden Herrn Obermann und Herrn Höttges, den Deutschland-Vorstand Herrn Niek Jan van Damme, den Technik-Vorstand, Frau Claudia Nemat, und den Personalvorstand, Frau Marion Schick, nicht zu entlasten.
Mit freundlichen Grüßen"
Der Aktionär Tilo Kießling, Dresden , hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt:
Antrag F - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich folgenden Gegenantrag zum Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns:
1. Die Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie wird festgelegt auf € 0,49.
2. Die damit weniger benötigten € 44.301.967,63 werden wie folgt verwendet:
3. a) zur Sanierung und Nutzbarmachung des Dresdner Fernsehturmes als touristischer Anziehungspunkt mit Aussichtsplattform und Gastronomie
4. b) darüber hinausgehend als Stiftungskapital für eine gemeinnützige Stiftung, die sich unter anderem mit der Erhaltung technischer Anlagen und Gebäude (Fernsehtürme) und deren Nutzbarmachung für die Öffentlichkeit beschäftigt.
Begründung:
1. Nach §119 Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes. §19 (4) der Satzung der Deutsche Telekom AG stellt der Hauptversammlung frei, auch eine andere Verwendung als die Ausschüttung an die Aktionäre zu beschließen.
2. Die Deutsche Telekom AG verkörpert die Geschichte des Fernmeldewesens in Deutschland. Sie hat damit sowohl eine besondere Verantwortung bei der Bewahrung dieser Geschichte durch den Erhalt von Bauwerken und Technik für die Öffentlichkeit Als auch die besondere Chance, diese Aufgabe mit der Verbesserung ihres Rufes zu verbinden.
3. Der Dresdner Fernsehturm ist im Eigentum des Telekom-Konzerns. Es besteht ein Sanierungsaufwand in nicht genau bezifferbarer Höhe, (allerdings werden Summen von deutlich unter 20 Millionen Euro benannt), um die Aussichtsplattform und das Turmrestaurant wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Die bisherige Weigerung der Telekom, diesen Turm wieder zugänglich zu machen, ist für die Dresdnerinnen und Dresdner und ihre Gäste ein dauerhaftes und regelmäßig diskutiertes Ärgernis und wirkt rufschädigend für das Unternehmen.
4. Der sich ergebende überstehende Betrag aus der Reduzierung der Dividende je Aktie und den Kosten für den Dresdner Fernsehturm sollte in eine neue gemeinnützige Stiftung eingebracht werden."