Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur virtuellen Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 19. Juni 2020 in Bonn

Am 13. Mai 2020 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und gegebenenfalls der Begründung wieder. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind nachfolgend zudem mit den Angaben nach § 127 Satz 4 AktG versehen.

Die bisher angekündigten und zugänglich gemachten Gegenanträge zu der am 20. März durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger abgesagten Hauptversammlung haben durch die Absage ihre Gültigkeit verloren.

Für den Fall, dass Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der Stimmabgabe- und Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen Stimmen per Briefwahl abzugeben oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen zu erteilen. Auch das über den Internetdialog abrufbare und mit einem Stimmabgabe- und Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" stimmen bzw. die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter anweisen, mit „Nein“ zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Ihre Stimme per Briefwahl bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Stimmabgabe- und Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Sie Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben oder durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen möchten, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Stimmabgabe- und Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Stimmabgabe- und Weisungsmöglichkeiten automatisch. Sofern Sie den Stimmabgabe- und Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder eine diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 gleichgestellte Person verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieser/diese bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieser/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben.

Zu Fragen rund um die Hauptversammlung wenden Sie sich per E-Mail an hv-service@telekom.de oder telefonisch an die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.

Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2020

Der Aktionär, Benjamin Witsch, Berlin, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt:

- Antrag A: Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Hiermit stelle ich zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG 2020, stattfindend am 19. Juni 2020, folgenden Gegenantrag zu TOP2, Beschlussfassung über die Verwen¬dung des Bilanzgewinns:

Nach Medienberichten droht die Deutsche Telekom AG die Stimmrechtsmehrheit an T-Mobile zu verlieren, da Softbank jene Anteile abstoßen könnte, für welche die Deutsche Telekom aktuell die Stimmrechte ausüben darf. Bei einem Verkauf an Dritte würde also das Stimmrecht an T-Mobile unter die 50%-Schwelle rutschen, mit weitreichenden Folgen für die Deutsche Telekom AG. Ein Kauf der Anteile, welche aktuell bei Softbank liegen, würde mehrere Milliarden US-Dollar kosten.

Daher beantrage ich, den Bilanzgewinn nicht anteilig zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden, auf die Ausschüttung einer Dividende also zu verzichten.“

Der Aktionär, Herbert Zorn, Birkenfeld, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 übersandt:

Antrag B: Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Sehr geehrte Damen/Herren des Vorstandes der Deutschen Telekom AG,

auf Grund der allgemeinen Warnungen zum Coronavirus (auch vom Gesundheitsminister der Bundesregierung) und damit die notwendige Vermeiden des Besuchs von größeren Personenansammlungen,stelle ich für die Hauptversammlung am 26. März 2020

[19. Juni 2020] fristgemäß folgenden Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG.

zu TOP 2:

Bei dem erzielten Bilanzgewinn von € 5.459.705.249,38 ist die Ausschüttung einer Dividende von € 0,60 je Aktie zu gering.

Ich beantrage eine Dividendenausschüttung von mind. € 1,10 je dividendenberechtigter Stückaktie.

Begründung zu Top 2:

Der Bilanzgewinn muss den Aktionären vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden,

da die Aktionäre durch den niedrigen Aktienkurs eine schlechte Performance der Aktie „Deutsche Telekom“ hinnehmen müssen.

Die Gesellschaft war in den letzten Jahren nicht im Stande eine steigende Performance der Aktien zu erreichen.

Somit sollten die Aktionäre mit einer höheren Dividendenausschüttung entschädigt werden.

Der Restbetrag von € 242.473.828,88 kann auf neue Rechnung als Vortrag gestellt werden.

zu TOP 3: Die Mitglieder des Vorstandes sind für das Geschäftsjahr 2019 nicht zu entlasten.

zu TOP 4: Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind für das Geschäftsjahr 2019 nicht zu entlasten

Begründung zu Top 3 und Top 4:

Die Mitglieder des Vorstandes und die Mitglieder des Aussichtsrates waren in den letzten Jahren nicht im Stande eine

steigende Performance des Aktienkurses zu erreichen, obwohl in diesem Zeitraum der allgemeine Aktienindex hohe Steigerungsraten aufwies.

Eine aktive Verbesserung des Aktienwertes wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat unterlassen.

Ich bitte Sie meine Gegenanträge zu veröffentlichen und in der Tagesordnung der Hauptversammlung am 26. März 2020 [19. Juni 2020] aufzunehmen.

Vielen Dank!“

Der Aktionär, Dietrich-E. Kutz, Bieberach, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt:

„Gegenanträge zur virtuellen HV am 29.06.2020 in Bonn 

< TOP 3 Beschlussfassung über Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäfts 2019:

             Die Entlastung zu verweigern

< TOP 4 Beschlussfassung über Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts 2019:

             Der Entlastung nicht zu zustimmen 

Begründung: 

Die Kosteneinsparung der 3-monatigen Verschiebung der HV (Dividendenzahlung) und die HV

ohne physische Präsenz durchzuführen nicht in einer Dividendenanpassung (Erhöhung)

zu berücksichtigen. 

Es wäre sinnvoll gewesen, für den verschobenen HV-Termin 26.03.2020 auf die Dividendenzahlung

einen Abschlag (1/2 Dividende - s. EnBW) zu leisten. Wer den Aktienbestand (auch nur teilweise) aus

Liquiditätsgründen inzwischen veräußern musste geht leer aus. Es mangelt in unserer AG ganz gehörig

an Aktionärsfreundlichkeit! 

Die penetrante Arroganz von dem Vorstand, Aufsichtsrat und IR auf eine wiederholte Anfrage

Anfang 04.2020 die erbetene Stellungnahme nicht zu geben/nicht zu antworten. 

Bitte machen sie die Gegenanträge den übrigen Aktionären gemäß AktG zugänglich. 

Freundliche Grüße

Dietrich-E. Kutz

Ihr Aktionär

Der Aktionär, Hans Oswald, Lohr, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt (zulässig sind ausschließlich die vom Aktionär unter „Antrag 3“ angekündigten Gegenanträge):

„Zu den Tagesordnungspunkten TOP 3 und TOP 4

Der Vergütungsbericht wird versteckt im Inhaltsverzeichnis Seite 3

Unter ZUSAMMENGEFASSTEM LAGEBERICHT

UNTER EINEM WEITEREN UNTERPUNKT

Seite 131 Sonstige Angaben

Dann ab Seite 135 bis 145 kommt endlich der Vergütungsbericht.

Sehr ungewöhnlich, einmalig im ganzen DAX, hat man da bei der Telekom was zu verstecken, was zu verbergen?

Auch in Zeiten von Corona sind diese Vergütungen unangemessen und respektlos.

Ich stelle hiermit den Antrag 1,

Die maximalen Zuwendungen der meisten Vorstände und Aufsichtsräte stiegen in den letzten 10 Geschäftsjahren teils schon erheblich, mit Zuwächsen von normalen Arbeitnehmern ist das alles in keinster Weise vergleichbar, da streitet man sich um ein paar Prozentpunkte!

Denken sie da auch mal an Ihre eigenen Telekom Lohnverhandlungen!

 Ich bitte jeden höflich um persönliche Rechtfertigung, was er denn dafür mehr leistet….…als Mehrwert für die Dividende der Eigentümer, für uns Aktionäre.

Ich stelle hiermit den Antrag 2,

den Herren Vorständen und Aufsichtsräten die Bezüge für das kommende Geschäftsjahr auf die Hälfte zu kürzen, bis auf weiteres, vorläufig zur Probe und Bewährung.

Über 10 Mill€ Maximal Zuwendungen / Vergütungen nur für den Vorstandsvorsitzenden

das ist das über 500 fache eines Verkäufers, das entspricht einem Tageslohn pro Arbeitstag von über 49.000€, das sind die Stunde über 6000€.....ja Ihr Aktionäre von der Telekom sie haben richtig gelesen / gehört, wenn der Tag heute vergangen ist bekommt nur der Vorstandsvorsitzende  über 49.000€ überwiesen, ob er das verdient, beurteilen sie das selber. Mit meiner großzügigen Hälfte, wären die Gehälter immer noch weit überhöht und überzogen.

Nochmals zum Vergleichen, 

Der Telekom Vorstandsvorsitzende Timotheus Höttges erhält das über 35-fache an Vergütung als unser   Bundespräsident Steinmeyer,        

und das ca. 40-fache an Vergütung wie unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel…

Kommentar überflüssig... nur beschämend... !

usw….usw… die kleineren Zuwendungen Nebenleistungen erspare ich mir hier.

In Bayerisch nennt man das einen Selbstbedienungsladen…..

Ich stelle hiermit den Antrag 3,

den Herren Vorständen und Aufsichtsräten

die Entlastung zu verweigern. Zu den Tagesordnungspunkten 3 + 4

Ich stelle hiermit den Antrag 4,

Die Gehälter von Vorständen und Aufsichtsräten sollten nicht wie bisher ein Selbstbedienungsladen sein.

Ihr Vergütungsbericht GB Seite 135 bis 145, ist ein Versteckspiel an Einzelvergütungen in mehreren Tabellen, um die Gesamtheit Ihrer überhöhten Bezüge zu verschleiern, zu verstecken…

Der Vergütungsbericht wird versteckt im Inhaltsverzeichnis Seite 3

Unter ZUSAMMENGEFASSTEM LAGEBERICHT

UNTER EINEM WEITEREN UNTERPUNKT

Seite 131 Sonstige Angaben

Dann ab Seite 135 bis 145 kommt endlich der Vergütungsbericht.

Sehr ungewöhnlich einmalig im ganzen DAX, hat man da bei der Telekom was zu verstecken, was zu verbergen?

Die Gehälter von Vorständen und Aufsichtsräten sollten von den Aktionären auf der Hauptversammlung, jährlich genehmigt werden müssen. Wie das jetzt auch von vielen Politikern verlangt und gesetzlich verankert werden sollte.

Ich stelle hiermit den Antrag 5,

Anpassung der Gehälter der Führungskräfte an die Verhältnismäßigkeit der Gewinne und am Börsenkurs.

Herr Aufsichtsratsvorsitzender Prof. Dr. Ulrich Lehner offensichtlich haben Sie diesen enormen Gehalts Vergütungen immer wieder gegenseitig ihre Zustimmung erteilt. 

Ich stelle hiermit den Antrag 6,

Aus gegebenem Anlass des Corona Virus und der damit einhergehenden finanziellen Verunsicherung für viele viele Menschen in unserem Lande, die unverschuldet in eine missliche finanzielle Lage geraden sind, ist es geboten für diese einen Hilfsfonds zu gründen.

Den man wie folgt finanziell ausstatten sollte und auf feste solide finanzielle Füße stellen sollte. Die Vorstände und Aufsichtsräte aller DAX Unternehmen die doch sehr lukrativ, finanziell ausgestattet werden, von Ihren AGs von uns Aktionären, sie können das viele GELD eigentlich gar nicht verleben, wir bitten dabei höflich und freundlich,

auf die Hälfe Ihrer Vergütungen freiwillig zu verzichten

und diese Hälfte in einen Hilfsfond für Bedürftige in unverschuldete NOT geratene Bürger einzubringen.

Wichtig ist mir, beleidigen möchte ich eigentlich niemanden, die Wahrheit will bei der Telekom offensichtlich keiner hören.

Eine positive Aktionärs - Kritik sollte eigentlich jeder Vorstand und Aufsichtsrat auch positiv verstehen können.“

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