Deutsche Telekom AG führt neues Vergütungssystem ein

Neue richtungweisende Regelung für tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tritt zum 1. Juli 2001 in Kraft - Leistungsabhängige Entgeltkomponente wird verstärkt - Für Beschäftigte in West- und Ostdeutschland gilt künftig ein einheitlicher Tarifvertrag - Komplette Abkehr von 40 Jahre gültiger Bezahlungssystematik vollzogen Die Deutsche Telekom AG richtet die Vergütung ihrer rund 68 000 tariflichen Beschäftigten künftig noch stärker an den Erfordernissen des Marktes aus: Mit dem Neuen Bewertungs- und Bezahlungssystem (NBBS), das zum 1. Juli 2001 in Kraft tritt, vollzieht das Unternehmen die endgültige Abkehr von der noch an den Regelungen des öffentlichen Dienstes orientierten Bezahlung. Für die Bezahlung ist künftig ausschließlich die Funktion des Beschäftigten und nicht mehr Statusaspekte wie Alter, Familienstand oder Dienstjahre ausschlaggebend. Mit dem NBBS wird der leistungsbezogene Anteil der Gehälter ausgebaut und es tritt ein Tarifvertrag in Kraft, der in gleicher Weise und mit den gleichen Konditionen in ganz Deutschland gilt. Die Aufteilung nach den Tarifgebieten West und Ost gehört endgültig der Vergangenheit an.

"Mit dem neuen Bewertungs- und Bezahlungssystem erreichen wir für unsere Beschäftigten ein markt- und leistungsorientiertes Vergütungssystem, das auf die Anforderungen eines Dienstleistungsunternehmens im harten Konkurrenzkampf auf dem Telekommunikationsmarkt zugeschnitten ist", erklärte Dr. Heinz Klinkhammer, Vorstand Personal, zur Einführung der neuen Regelungen. "Wir vollziehen bewusst eine Abkehr vom bisherigen Bezahlungssystem, das jahrzehntelang gewachsen ist und die Bezahlungssystematik des öffentlichen Dienstes abbildete. Von nun an zählt allein die Funktion und die individuelle Leistung."

Mit der Einführung des NBBS erfüllt die Deutsche Telekom drei wichtige strategische Ziele: Die Regelung schafft eine deutlich verbesserte Marktorientierung, denn die Bezahlungssystematik orientiert sich künftig an zeitgemäßen Standards. Sie bietet die Elemente, die Beschäftigte und Bewerber heute von einem Bezahlungssystem erwarten und bildet Gehälter ab, wie sie in der Branche üblich sind. Das spielt für die Bindung der eigenen Leistungsträger und nicht zuletzt für die Gewinnung neuer leistungsstarker Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wesentliche Rolle. Marktorientierung bedeutet aber auch, dass zwischen Funktionen im Vertrieb und außerhalb des Vertriebs differenziert wird. Dies drückt sich sowohl in der Systematik als auch in unterschiedlichen Entgelttabellen aus. Die Grundentgelte im Vertrieb werden zugunsten einer höheren variablen Vergütungskomponente abgesenkt. Dabei sind im Vertrieb vier und in den übrigen Bereichen acht Regel-Entgeltgruppen vorgesehen. Außerdem wurden je zwei Sonder-Entgeltgruppen eingerichtet, die Elemente eines außertariflichen Beschäftigungsverhältnisses nachbilden (z. B. Jahresfestgehalt, ergebnisbezogenes Entgelt, Sonderregelungen zur Arbeitszeit).

Mit dem neuen System wird die Bezahlung der tariflichen Arbeitnehmer stärker leistungsorientiert ausgerichtet. Das bedeutet, dem variablen Anteil an der monatlichen bzw. jährlichen Vergütung kommt eine größere Bedeutung zu. Damit kann künftig jeder Arbeitnehmer durch seine individuelle Leistung und den Erfolg seines Arbeitsteams noch mehr Einfluss auf die Höhe der eigenen Vergütung nehmen. Bereits in der Tarifrunde des Jahres 2000 wurde im Vorgriff auf das NBBS für alle Beschäftigten ein Leistungsentgelt, also ein variabel leistungsabhängiger Vergütungsbestandteil, vereinbart und eingeführt. Das bisher zur Verfügung stehende Volumen von 2,15 Prozent der Gesamtgehaltssumme wird zum 1. Juli 2001 auf 6 Prozent angehoben. Ziel ist es, den Anteil des Leistungsentgelts im Rahmen der kommenden Tarifrunden auf 10 Prozent zu steigern. Ein ergebnisbezogenes Entgelt von 12 Prozent auf der Basis des individuellen Festentgelts, das von der Erreichung individuell vereinbarter Ziele bzw. von Teamzielen sowie vom Unternehmenserfolg abhängig ist, wird zunächst für die Sonder-Entgeltgruppen vorgesehen. Das ergebnisbezogene Entgelt soll später Zug um Zug für alle Arbeitnehmer das Leistungsentgelt ablösen.

Generell gilt: Durch den Wechsel vom bestehenden in das neue Vergütungssystem entstehen den Beschäftigten der Deutschen Telekom keine unmittelbaren Nachteile. Für den Fall, dass ein Mitarbeiter aufgrund der Zuordnung zu einer bestimmten Gehaltsgruppe eine niedrigere Vergütung erhalten würde, wird dies durch spezielle Zulagen ausgeglichen. Diese Zulagen unterliegen einem tarifvertraglich vereinbarten kontinuierlichen Abschmelzungsprozess. So werden beispielsweise künftige Höhergruppierungen voll sowie allgemeine Entgelterhöhungen und variable Vergütungsbestandteile teilweise auf die Höhe der Zulagen angerechnet. Die Zulagen reduzieren sich also im Laufe der Zeit, bis sie ganz entfallen können.

In den kommenden Wochen wird die Deutsche Telekom alle tariflich Beschäftigten auf der Basis eines mit dem Sozialpartner entwickelten Verfahrens ihren neuen Entgeltgruppen zuordnen. Erster Zahltag nach dem neuen System wird für alle tariflich beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Deutschen Telekom der 16. Juli 2001 sein.