Die Deutsche Telekom hat von der zuständigen Finanzbehörde eine Mitteilung erhalten, wonach dem Unternehmen im Jahr 2000 sowie im bisherigen Jahresverlauf geleistete Steuervorauszahlungen im Umfang von rund 1,4 Milliarden Euro zurückerstattet werden. Darüber hinaus werden nach der jetzt von den Finanzbehörden getroffenen Entscheidung geplante Vorauszahlungen im laufenden Jahr von weiteren rd. 0,2 Milliarden Euro nicht fällig. Das genannte Steuervolumen bezieht sich auf von der Deutschen Telekom zu leistende Körperschaftsteuerzahlungen. Die Beträge sind in vollem Umfang cash-wirksam und werden zur weiteren Schuldenreduzierung verwendet.
Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Wertberichtigung im handelsrechtlichen Jahresabschluss 2000 der Deutschen Telekom AG im Umfang von rd. 6,6 Milliarden Euro auf die NAB Beteiligungs GmbH, die die Anteile an der Sprint-Corporation hielt. Diese Abschreibung war u.a. als Folge des allgemeinen Kursverfalls von Telekom-Werten an den Börsen erforderlich, nachdem zum Jahresende 1999 die Beteiligung noch mit 9,8 Milliarden Euro bilanziert worden war. Die im zweiten und dritten Quartal am Markt erzielten Veräusserungserlöse in Höhe von 3,4 Milliarden Euro aus dem Verkauf der Sprint FON und PCS-Anteile bestätigten die nach erfolgter Abschreibung verbliebenen Buchwerte.
Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes wurde die Wertberichtigung nunmehr von der Finanzverwaltung auch steuerlich weitgehend anerkannt.