Wiederbeschaffungswert von 10,8 Milliarden DM bestätigt Wert-Schätzung vom Februar 2001 - Buchwert von 8 Milliarden DM bedingt weitere Abwertung von 0,9 Milliarden DM - Stille Reserven von 2,8 Milliarden DM - Die Arbeiten zur Überprüfung der Wertansätze des Grund und Bodens der Deutsche Telekom AG sind jetzt abgeschlossen worden. Damit hat sich für den Gesamtbestand des Grund und Bodens ein Wiederbeschaffungswert von fast 11 Milliarden DM ergeben. "Für 2001 ergibt sich ein Wertberichtigungsbedarf von 0,9 Milliarden DM. Gleichzeitig haben sich 2,8 Milliarden DM stille Reserven erwiesen", teilte der Finanzvorstand der Deutschen Telekom, Dr. Karl-Gerhard Eick, in Bonn mit. Das Ergebnis der Neubewertung bestätige die Deutsche Telekom darüber hinaus in der Überzeugung, dass die früheren Jahresabschlüsse des Unternehmens ordnungsgemäß sind.
Die Neubewertung des Grund und Bodens der Deutschen Telekom wurde als Folge der im Herbst vergangenen Jahres geänderten Immobilienstrategie des Unternehmens notwendig. Im Rahmen des Projektes, das etwa ein Jahr in Anspruch nahm, wurden insgesamt 11 527 Grundstücke mit rund 30 000 Flurstücken in einem intensiven Bewertungsprozess neu im Detail aufgenommen und einer kritischen Wertbeurteilung unterzogen. "Die Deutsche Telekom hat jetzt als Ergebnis dieser Aufnahme und Beurteilung ein informatives Instrumentarium, um die zukünftige Nutzung und Monetarisierung der Grundstücke im Rahmen ihres wertorientierten Managements steuern und ihre im Herbst 2000 beschlossene Strategie umsetzen zu können", sagte Eick.
Zahlreiche externe Experten der Bilanzierung und Immobilienwirtschaft, darunter die Professoren Küting und Weber, die Grundstückssachverständigen Brett, Brühl und Nann sowie die Arthur Andersen Real Estate, haben neben fast 500 eigenen Mitarbeitern der Gesellschaft die Durchführung des Projektes unterstützt und fachkundig begleitet. Zur Vorbereitung der flächendeckenden Erhebung wurden die Mitarbeiter vorher umfassend geschult.
"Die Wertbeurteilung erfolgte im Rahmen des der Gesellschaft gesetzlich vorgeschriebenen Niederstwerttests; dabei wurden für alle Grundstücke, die nicht konkret für eine Veräußerung identifiziert worden sind, die heutigen Wiederbeschaffungskosten einzeln aufgrund der immobilienwirtschaftlich relevanten Wertfaktoren ermittelt", teilten die Professoren Küting und Weber mit.
Die Gegenüberstellung dieser jetzt ermittelten Wiederbeschaffungskosten mit den weitgehend anlässlich der Errichtung der Deutschen Telekom Anfang 1995 nach dem gesetzlich vorgesehenen pauschalen Ermittlungsverfahren ermittelten Buchwerten nach dem Stand vom 30. September 2001 ergab Folgendes:
| Buchwert (nach Verkäufen bis 30.09.2001) | 12,9 Mrd. DM |
| Abwertungsbedarf, d.h. im Einzelfall übersteigt der Buchwert die heutigen Wiederbeschaffungskosten | 4,9 Mrd. DM |
| - davon Abschlüsse Vorjahre | 4,0 Mrd. DM |
| Neuer Buchwert | 8,0 Mrd. DM |
| Stille Reserven, d.h. im Einzelfall übersteigen die heutigen Widerbeschaffungskosten den Buchansatz | 2,8 Mrd. DM |
| Wiederbeschaffungskosten für 11 527 Grundstücke insgesamt | 10,8 Mrd. DM |
Der jetzt im Detail und einzeln für jedes Grundstück ermittelte Wertberichtigungsbedarf von 4,9 Milliarden DM wurde mit 4 Milliarden DM bereits in Vorjahren im Rahmen der bilanziellen Vorsorge der Gesellschaft berücksichtigt; davon 3,9 Milliarden DM im Jahresabschluss 2000.
Der neue Buchwert der Grundstücke von 8 Milliarden DM gibt jedoch nicht die im Rahmen der Neubewertung festgestellten Mehrwerte einer erheblichen Anzahl von Grundstücken gegenüber dem bilanziellen Buchwert, die stillen Reserven, wieder.
Das deutsche Bilanzrecht verbietet die bilanzielle Berücksichtigung der stillen Reserven, sondern zwingt dazu, einseitig und ungekürzt nur die erforderlichen Wertberichtigungen bei den Grundstücken vorzunehmen, in denen sich nach heutiger Erkenntnis die Wiederbeschaffungskosten als niedriger als der heutige Buchansatz darstellen. So ergibt sich etwa für 2001, dass als Ergebnis der jetzt abgeschlossenen Untersuchung eine weitere Wertberichtigung von 0,9 Milliarden DM über die Wertberichtigungen vergangener Jahre von 4 Milliarden DM hinaus geboten ist, obwohl nach den Erkenntnissen der jetzt abgeschlossenen Bewertungsarbeiten zusätzliche stille Reserven in fast gleicher Höhe wie der zusätzliche Abwertungsbedarf festgestellt wurden. Der gesamte Wiederbeschaffungswert nach den heutigen Erkenntnissen entspricht weitgehend dem geschätzten Betrag nach der vorläufigen Beurteilung vom Februar 2001, die der vorgenommenen Wertberichtigung im Abschluss 2000 zugrunde lag (10,8 Milliarden DM statt 11,1 Milliarden DM).
Das Ergebnis der jetzt umfassenden Detailbewertung mit einem heute beizulegenden Wert von 10,83 Milliarden DM bestärkt die Deutsche Telekom in der Überzeugung, dass auch das Ergebnis der pauschalen Bewertung, die der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 1995 zugrunde lag, in Ordnung ist. Ein Unterschied von deutlich weniger als 20 Prozent zwischen der jetzt durchgeführten Bewertung und der in der Eröffnungsbilanz ist in Anbetracht der Tatsache, dass es sich in beiden Fällen um Schätzgrößen für im einzelnen sehr stark durch individuelle Beurteilung geprägte Bewertungsobjekte, nämlich Grund und Boden, handelt, nicht unüblich und bewegt sich nach Ansicht aller beteiligten Fachleute im Rahmen der üblichen Schätzungsbandbreiten.
Über die genannten 2,8 Milliarden DM hinaus sind im Gesamtnetz der Antennengrundstücke weitere erhebliche stille Reserven vorhanden, die sich bilanzrechtlich nicht ausweisen lassen. Der strenge Einzelbewertungsgrundsatz zwingt zur Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten für jedes einzelne Grundstück. Demgegenüber begründet sich der vollständige Wert des Antennennetzes gerade nicht in dem einzelnen Grundstück, sondern vielmehr durch das Netz als solches. Der Mehrwert des Netzes gegenüber dem Einzelansatz wird nach Schätzungen aufgrund von Wettbewerberdaten auf etwa 4 Milliarden DM beziffert, die sich ebenso wenig wie die oben angesprochenen Reserven in der Bilanz der Deutschen Telekom niederschlagen. Für das Antennengeschäft hat die Deutsche Telekom die Ausgliederung in eine eigenständige Gesellschaft beschlossen, die die Möglichkeit bietet, Dritte an dem Unternehmen zu beteiligen.
Insgesamt sieht sich die Gesellschaft durch das Ergebnis der jetzt durchgeführten Bewertung hinsichtlich der Eröffnungsbilanz aber auch hinsichtlich der folgenden Bilanzierung jeweils zum Dezember 1995 bis 2000 bestätigt. Erst die auf die Monetarisierung der Grundstücke gerichtete umfassende Immobilienstrategie, die die Gesellschaft Ende 2000 beschlossen und im laufenden Jahr umzusetzen begonnen hat, führte notwendigerweise zu dem neuen Bewertungsansatz.