Ad hoc-Mitteilung der Deutschen Telekom AG nach Paragraph 15 WpHG Die Deutsche Telekom hat am heutigen Montag vom Bundeskartellamt in Bonn die Mitteilung erhalten, wonach der angemeldete Verkauf der Kabel-TV-Regionalgesellschaften von Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern, Bremen/Niedersachsen, Rheinland-Pfalz/Saarland, Berlin/Brandenburg, Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen und Bayern einschliesslich der dortigen Netzebne-4-Gesellschaften der Deutschen Telekom Kabel-Services GmbH (DeTeKS) sowie der MediaServices GmbH (MSG) an die Liberty Media Corporation endgültig untersagt wird. Das Bundeskartellamt hatte bereits am 31. Januar 2002 eine vorläufige Einschätzung des Vorhabens abgegeben und die Parteien abgemahnt.
Die Deutsche Telekom bedauert diese Untersagung durch das Bundeskartellamt, da sie immer davon ausgegangen ist, dass der Verkauf der Kabel-TV-Netze an Liberty Media eindeutig wettbewerbsfördernd ist. Insbesondere wäre im Ortsnetz ein zusätzlicher Infrastrukturanbieter entstanden. Auch führende Wettbewerbswissenschaftler hatten sich öffentlich für eine Genehmigung des Vorhabens ausgesprochen.
Die Deutsche Telekom steht damit für neue Verkaufsverhandlungen mit Interessenten bereit. Das Programm zum Schuldenabbau wird konsequent fortgeführt.