Die T-Online International AG und die Deutsche Telekom AG haben an diesem Montagmorgen mit Zustimmung des Aufsichtsrats der T-Online International AG eine Grundsatzvereinbarung über Eckpunkte einer Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG getroffen. Die Gremien der Deutschen Telekom AG und der T-Online International AG sind damit übereingekommen, die beiden Unternehmen zusammenzuführen, um deren Markt- und Innovationsführerschaft zu sichern. Damit ist für die weitere Umsetzung der Verschmelzung eine wichtige Basis geschaffen worden. Beide Unternehmen sind sich einig, dass sie den bis ins einzelne im deutschen Umwandlungsgesetz vorgegebenen Prozess nunmehr zügig vorantreiben und alle erforderlichen Maßnahmen treffen wollen.
Verschmelzungsstichtag soll der 1. Januar 2005 sein. Der Zeitplan der Verschmelzung ist Gegenstand weiterer Abstimmungen. Die Werte beider Unternehmen werden in den nächsten Monaten ermittelt. Anschließend wird das Umtauschverhältnis festgelegt.
Zu den vereinbarten Eckpunkten gehört unter anderem, dass der heutige Geschäftsbereich der T-Online International AG innerhalb der Deutschen Telekom AG als eigenständige organisatorische Einheit mit eigenem Management und eigener Gewinn- und Verlust-Verantwortung fortgeführt werden soll. Er soll in das neue strategische Geschäftsfeld "Breitband/Festnetz" der Deutsche Telekom AG integriert werden. In diesem Zusammenhang ist die Einführung einer integrierten Breitbandstrategie mit kombinierten Angeboten für Netzzugang, Kommunikation und Unterhaltungsdienste ("Triple Play") vorgesehen. Die Entwicklung und Vermarktung aller IP-Produkte des Geschäftsfeldes "Breitband/Festnetz", insbesondere "Triple Play"-Angebote, bleiben in Verantwortung der organisatorischen Einheit T-Online. Aus dem geplanten strategischen Ansatz erwarten die Vertragspartner Wachstumssynergien, die einen net present value in der Größenordnung von mindestens rund eine Milliarde Euro haben sollen.
Das Umtauschverhältnis soll auf der Grundlage der Bewertung beider Gesellschaften nach dem Ertragswertverfahren unter Beachtung der anerkannten Grundsätze des Instituts der Wirtschaftsprüfer und der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermittelt werden.