Telekom veröffentlicht freiwilliges Kaufangebot an T-Online Aktionäre

Fusion von T-Online mit der Deutschen Telekom schreitet voran: Deutsche Telekom veröffentlicht freiwilliges Kaufangebot an T-Online Aktionäre Mit Abschluss der Grundsatzvereinbarung zwischen der Deutschen Telekom AG und der T-Online International AG am 8. November 2004 haben beide Parteien ihre Absicht bekräftigt, die Verschmelzung beider Unternehmen anzustreben. Heute veröffentlicht die Deutsche Telekom ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot für alle T Online Aktien zu einem Kaufpreis von € 8,99 je Aktie. Das freiwillige Kaufangebot dient der Schaffung von Marktliquidität und Preissicherheit für diejenigen Aktionäre von T-Online, die es vorziehen, ihre Aktien gegen eine Barzahlung in bereits jetzt bekannter Höhe deutlich vor dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu verkaufen. Die Höhe des Angebotspreises entspricht dem XETRA-Schlusskurs der T-Online Aktie vom 8. Oktober 2004, dem letzten Tag vor Veröffentlichung der Entscheidung der Deutschen Telekom zur Abgabe des Angebots.

Die vollständige Integration von T-Online in die Deutsche Telekom ist entscheidend für die neu ausgerichtete Strategie der Deutschen Telekom für die Entwicklung des Festnetz- und Breitbandgeschäfts in Deutschland. Die Deutsche Telekom ist davon überzeugt, dass die Kombination von Netzzugang, Kommunikation und Unterhaltungsdiensten für den Massenmarkt (,,Triple-Play") wesentliche Voraussetzung für das künftige Wachstum des Breitbandgeschäfts in Deutschland ist. Die vollständige Integration von T-Online in die Deutsche Telekom stattet die Deutsche Telekom mit der nötigen Flexibilität aus, um eine einheitliche Schnittstelle zum Kunden zu schaffen - was wesentliche Voraussetzung für die wirksame Vermarktung kombinierter Angebote ist - und um nachhaltige Kundenbeziehungen zu erreichen.

Das deutsche Umwandlungsrecht bestimmt, dass ein gerichtlich bestellter unabhängiger Verschmelzungsprüfer den Verschmelzungsvertrag, insbesondere die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses prüft. Mit Beschluss vom 15. November 2004 hat das zuständige Landgericht Frankfurt am Main die Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, als Verschmelzungsprüfer ausgewählt und bestellt. Ferner haben sowohl die Deutsche Telekom als auch T-Online jeweils eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Unterstützung bei der Ermittlung des Umtauschverhältnisses mandatiert.

Die Deutsche Telekom wird zu gegebener Zeit entscheiden, ob und wann sie zusätzliche Informationen über den Stand der für die Ermittlung des Umtauschverhältnisses notwendigen Bewertungsarbeiten veröffentlichen wird. Derzeit geht die Deutsche Telekom davon aus, dass sie eine Veröffentlichung über den dann aktuellen Stand der Bewertungsarbeiten im Januar 2005 vornehmen wird. Der Verschmelzungsprüfungsbericht von Ebner, Stolz & Partner wird vor den Einladungen zu den erforderlichen Hauptversammlungen, die für die erste Hälfte 2005 geplant sind, vorliegen.

Die Deutsche Telekom hat mit Unterstützung von KPMG eine vorläufige Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren gemäß den anerkannten Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V., durchgeführt. Auf der Grundlage dieser vorläufigen IDW S1 Bewertung geht die Deutsche Telekom unverändert davon aus, dass das im Verschmelzungsvertrag festzusetzende Umtauschverhältnis aus Sicht der T-Online Aktionäre unter dem Verhältnis des angebotenen Kaufpreises in Höhe von EUR 8,99 und dem derzeitigen Börsenkurs der Deutschen Telekom Aktie liegen wird.

Die Angebotsunterlage wird bei der Dresdner Bank AG, Jürgen-Ponto-Platz 1, 60301 Frankfurt am Main, Telefax: +49 (69) 91509810, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Die Angebotsunterlage wird im Internet unter www.telekom.de/tender-offer veröffentlicht. Eine englische Übersetzung der Angebotsunterlage, die nicht von der BaFin geprüft und genehmigt wurde, ist im Internet abrufbar.

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Deutschen Telekom AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Finanzlage und der Profitabilität der Deutschen Telekom AG wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenige ein, die wir in Berichten an die Frankfurter Wertpapierböse sowie die amerikanische Wertpapieraufsicht (inkl. Form 20-F) beschrieben haben. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse und Entwicklungen anzupassen.

Es wird empfohlen, nach Verfügbarkeit den Prospekt über den hier beschriebenen Unternehmenszusammenschluss zu lesen, da dieser wichtige Informationen enthalten wird. Die Deutsche Telekom AG geht davon aus, dass ein Prospekt bei der Securities and Exchange Commission (SEC) in den USA eingereicht wird. Eine Kopie des Prospekts und weitere damit zusammenhängende Unterlagen, die von der Deutschen Telekom AG eingereicht werden, können Sie nach Verfügbarkeit kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov herunterladen, oder sich im Lesesaal der SEC, 450 Fifth Steet, NW, Washington D.C. 20549, im Lesesaal der SEC in New York, New York, oder in Chicago, Illinois, aushändigen lassen. Sollten Sie nähere Informationen zu den Lesesälen benötigen, rufen Sie bitte die SEC unter der Nummer 1-800-SEC-0330 an. Sobald der Prospekt und die übrigen Unterlagen vorliegen, können Sie diese auch über die Deutsche Telekom AG, Investor Relations, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn, Deutschland, bzw. über die Deutsche Telekom Inc., Attention of Investor Relations, 101 East 52nd Street, 17th Floor, New York, New York 10022, beziehen.