Deutsche Telekom schließt ausdrücklich ohne Anerkenntnis eines Fehlverhaltens Vergleichsvereinbarung in US-Sammelklageverfahren

Die Deutsche Telekom hat ausdrücklich ohne Anerkenntnis eines Fehlverhaltens eine Vergleichsvereinbarung mit den Klägervertretern in dem in den USA vor dem United States District Court for the Southern District of New York anhängigen Prospekthaftungs-Sammelklageverfahren getroffen. Die Vereinbarung, die zu ihrem Wirksamwerden der Zustimmung durch den zuständigen Richter bedarf, umfasst alle Ansprüche, die in den USA im Zusammenhang mit dem öffentlichen Kaufangebot von Telekom-Aktien im Juni 2000 geltend gemacht werden.

Die Deutsche Telekom ist nach wie vor fest davon überzeugt, dass die Vorwürfe der Kläger unbegründet sind. Die Vereinbarung enthält die ausdrückliche Feststellung, dass die Deutsche Telekom weder einen Gesetzesverstoß noch ein Fehlverhalten einräumt. Mit der Beendigung des US-Sammelklageverfahrens durch einen Vergleich will die Deutsche Telekom die erheblichen Kosten und Belastungen, die Bindung von Management-Kapazitäten und insbesondere die Unwägbarkeiten vermeiden, die für das Unternehmen mit einem sonst u. U. möglichen langwierigen Geschworenenprozess in New York verbunden sein würden.

Wegen der mit dem amerikanischen Geschworenengerichtssystem verbundenen Unwägbarkeiten werden in den USA die allermeisten Prospekthaftungsverfahren durch einen Vergleich beendet. Es verbietet sich daher sowohl aus der Vereinbarung selbst als auch ihren einzelnen Regelungen jeder Rückschluss auf das Vorliegen der behaupteten Prospektfehler.

Die Vereinbarung mit den Anwälten der Sammelklägergruppe sieht vor, dass die Deutsche Telekom eine Zahlung von 120 Mio. US-Dollar (umgerechnet rund 92,2 Mio. Euro) leistet. Im Streit sind in dem Sammelklageverfahren nach Schätzungen der US-Kläger insgesamt rund 378 Millionen T-Aktien in Form sogenannter American Depository Shares (ADS's).

Die Deutsche Telekom erwartet die Übernahme eines signifikanten Anteils des Gesamtbetrages durch ihre D&O Versicherer.

Die Vereinbarung erledigt die Klageforderungen aller Käufer von ADS's in der Zeit zwischen dem 19. Juni 2000 und dem 21. Februar 2001. Darunter fallen sowohl die Käufer von rund 20 Mio. ADS's der Deutschen Telekom im Rahmen des öffentlichen Kaufangebots vom Juni 2000 als auch der sonstigen Käufer in der vorgenannten 8-Monats-Periode insgesamt.

Die Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die gegenwärtigen oder zukünftigen Ergebnisse der Deutschen Telekom, da die Deutsche Telekom bereits Rückstellungen in entsprechender Höhe gebildet hat.