Der vom Landgericht Frankfurt am Main bestellte unabhängige Verschmelzungsprüfer, Ebner, Stolz & Partner, hat heute im Rahmen der geplanten Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG erklärt, dass nach seinen Feststellungen das vorgeschlagene Umtauschverhältnis angemessen ist.
Deutsche Telekom und T-Online hatten gestern eine endgültige Vereinbarung über das Umtauschverhältnis bei der geplanten Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG getroffen. Danach werden T-Online-Aktionäre für 25 T-Online-Aktien 13 Deutsche Telekom-Aktien bekommen. Dies entspricht einem Umtauschverhältnis von 1: 0,52.