BGH verwirft im Freigabeverfahren die Beschwerden gegen die Verschmelzung der T-Online auf die Deutsche Telekom

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute den Weg für die Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG freigemacht.

Der BGH hat heute die im so genannten Freigabeverfahren zur Verschmelzung erhobenen Rechtsbeschwerden gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main als unzulässig verworfen.

Das Oberlandesgericht hatte entschieden, dass die von einigen T-Online-Aktionären gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 29. April 2005 über die Verschmelzung der T-Online auf die Deutsche Telekom erhobenen Klagen der Eintragung der Verschmelzung in die Handelsregister beider Unternehmen nicht entgegen stehen.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, Kai-Uwe Ricke begrüßte die Entscheidung des BGH: "Ich freue mich, dass wir mit dieser Gerichtsentscheidung einen wesentlichen Schritt weiter gekommen sind auf dem Weg zu einer optimalen Aufstellung. Nach der Verschmelzung wird das Geschäftsfeld Breitband/Festnetz endlich mit gebündelter Schlagkraft am Markt auftreten können. Der eigentliche Gewinner aber ist der Kunde: Er wird vollständig integrierte Produkte und einen Service aus einer Hand bekommen, sowie Strukturen, die einfach und transparent sind."

Die Verschmelzung wird mit der Eintragung in den Handelsregistern beider Unternehmen wirksam werden.