Kanzlei stellt Verbesserungsoptionen für Sicherheitsbereich vor

Die Kanzlei Oppenhoff & Partner hat Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom anlässlich der heutigen Aufsichtsratssitzung einen Zwischenbericht vorgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat hatten die Kanzlei am 8. Mai 2008 mit einer unabhängigen Überprüfung der Vorwürfe missbräuchlicher Nutzung von Telefon-Verbindungsdaten beauftragt. Der Bericht befasst sich vorrangig mit der früheren Organisation der Sicherheitsabteilung der Deutschen Telekom und macht Vorschläge für eine weitere Verbesserung der Strukturen und Prozesse. Da eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts erst in Kenntnis der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft möglich sein wird, hat der Aufsichtsrat beschlossen, diesen Zwischenbericht nicht zu veröffentlichen. Vorstand und Oppenhoff & Partner haben sich dieser Entscheidung angeschlossen.

Der Bericht enthält weitreichende Vorschläge zur Verbesserung der Organisation des Sicherheitsbereiches, so zum Beispiel:

  • die weitergehende Überprüfung der Datenzugriffsrechte der Mitarbeiter,
  • eine Arbeitsplatzgestaltung, die eine Nutzung von Speichermedien und den Versand von Daten an Dritte nicht zulässt,
  • eine verfeinerte Regelung des Einkaufs von Ermittlungsleistungen von Dritten,
  • eine strukturelle Trennung der Ermittlungstätigkeiten allgemeiner Wirtschaftskriminalität von Ermittlungen, die den Missbrauch von Telekommunikationsnetzen und -diensten betreffen (TKG),
  • die Erhöhung der Nachkontrollen durch den konzerneigenen Datenschutz,
  • die Protokollierung und strukturierte Ablage von Ermittlungshandlungen
  • und einen jährlichen Bericht des Datenschutzbeauftragten an den Aufsichtsrat.

Vorstand und Aufsichtsrat haben diese Vorschläge mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Der Vorstand wird darüber befinden, welche Konsequenzen aus dem Bericht und den Vorschlägen gezogen werden. Zum Teil entsprechen die Vorschläge bereits in der Deutschen Telekom eingeleiteten Projekten der Neuausrichtung des Sicherheitsbereichs.

„In unserem Bericht haben wir uns entsprechend dem Ziel unserer Untersuchung auf kritische Punkte und Verbesserungsempfehlungen konzentriert“, sagt Michael Oppenhoff, Partner der Kanzlei. „Zwar genügte die Organisation des Sicherheitsbereiches im untersuchten Zeitraum bis Ende 2006 durchschnittlichen Anforderungen, wies aber deutlich zu wenig Schutzmechanismen gegen regelwidriges Verhalten von Mitarbeitern auf.“ Oppenhoff sagt weiter: „Die Organisation des Sicherheitsbereichs hat sich seit Ende 2006 unter dem Vorstand in seiner neuen Zusammensetzung ständig verbessert. Aus unserer Sicht besteht allerdings weiteres Verbesserungspotential, zu dem wir Vorschläge unterbreiten.“

Aufsichtsratsvorsitzender Ulrich Lehner betont: „Vorstand und Aufsichtsrat setzen sich nachdrücklich dafür ein, Fälle missbräuchlicher Datennutzung künftig zu verhindern. Dass Oppenhoff & Partner vor diesem Hintergrund so schnell eine umfangreiche Einschätzung vorgelegt haben, ist sehr zu begrüßen.“ Lehner weiter: „Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom unterstützt ausdrücklich die von René Obermann eingeleiteten Maßnahmen zur Aufarbeitung und Aufklärung der Vorwürfe des Datenmissbrauchs.“

„Das Oppenhoff-Papier ist ein erster wichtiger Baustein beim Schutz vor einer Wiederholung des Skandals“, unterstreicht Aufsichtsrats-Vizechef Lothar Schröder. "Wir, die Arbeitnehmervertreter fühlen uns in Gänze als potentiell Betroffene, die damit rechnen müssen, bespitzelt worden zu sein. Wir hoffen in dieser Hinsicht auf baldige Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Die Deutsche Telekom muss alles dafür tun, damit sich dies nie wiederholen kann."

„Wir haben durch diese externe Bewertung wichtige Anregungen erhalten. Die von T-Home-Vorstand Tim Höttges geleitete Arbeitsgruppe zur weiteren Neuorganisation des Sicherheitsbereiches bezieht seit Juni Oppenhoff & Partner mit ein, deren Verbesserungsvorschläge dort unmittelbar eingebracht werden“, sagt René Obermann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom. „Der Bericht ist keinesfalls als Abschluss der konzernweiten Bemühungen um Aufarbeitung zu verstehen. Aber er markiert eine wichtige Etappe bei unseren Bemühungen, den Schutz vor Missbrauch zu erhöhen. Er wird dabei helfen, zu entscheiden, welche weiteren konkreten Maßnahmen im Unternehmen noch zu ergreifen sind. Wir werden es nicht bei Papier belassen.“

Zur Optimierung der Sicherheit werden auch die derzeit laufenden Arbeiten von Dr. Gerhard Schäfer und die Ergebnisse aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beitragen. Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof (BGH) i.R. Dr. Gerhard Schäfer wird als unabhängiger Experte über den Bereich der Sicherheitsabteilung hinaus alle relevanten Datensicherheitsaspekte im Hinblick auf die Vorwürfe zum Missbrauch von Daten prüfen und gegebenenfalls ein neues Datensicherheitskonzept für den Konzern erarbeiten.

Nach Besprechung des Berichts im Aufsichtsrat hat sich der Vorstandsvorsitzende René Obermann im Namen des Unternehmens beim Vorsitzenden des Konzernbetriebsrates und Mitglied des Aufsichtsrates, Wilhelm Wegner, für die missbräuchliche Nutzung von Verbindungsdaten entschuldigt. Wegner hat die Entschuldigung angenommen.