… und vom Eisberg quakt die Ente „Peering!“
Netzaktivisten erheben den schweren Vorwurf, die Telekom würde Zugänge zu ihrem Netz künstlich verknappen. Doch stichhaltige Beweise bleiben sie schuldig.
Netzaktivisten erheben den schweren Vorwurf, die Telekom würde Zugänge zu ihrem Netz künstlich verknappen. Doch stichhaltige Beweise bleiben sie schuldig.
Es sind schwere Geschütze, die da aufgefahren werden: Die Telekom verknappe künstlich die Zugänge zu ihrem Netz, um „bezahlte Überholspuren für finanzstarke Dienste zu verkaufen“. Dadurch verletze sie die Netzneutralität. So behauptet es eine Gruppe von Netzaktivisten, die diesbezüglich eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht haben.
Dabei geht es um das sogenannte Peering, also den Austausch von Daten an den jeweiligen Netz-Außenpunkten. Dafür gibt es seit den Anfängen des Internets eine einfache Regelung: Wenn zwei Unternehmen im gleichen Maße (symmetrisch) Daten miteinander austauschen, geschieht das kostenlos. Und wenn ein Unternehmen wesentlich mehr in das Netzwerk eines anderen einspeist als es selbst aufnimmt (asymmetrisch), wird das finanziell ausgeglichen. Dazu werden Vereinbarungen zwischen dem Netzbetreiber und dem Content Provider geschlossen, die eine Direkteinspeisung in das Netzwerk des jeweiligen Netzanbieters sichern. Dabei wird vertraglich geregelt, in welchem Umfang der Versender der Daten für den von ihm verursachen Datenverkehr zahlt. Eine weltweit übliche Branchenpraxis. Damit ist das www zu dem geworden, was es heute ist: Ein weltweites Netz. Doch genau das möchten die Beschwerdeführer nun skandalisieren. Dafür wird auf das Hilfskonstrukt der Verletzung der Netzneutralität zurückgegriffen. Die Begründung geht etwa so: Die Telekom wolle Anbieter auf kostenpflichtige Direktverbindungen in ihr Netz zwingen. Daher betreibe sie zu wenig öffentliche Zugänge zu ihrem Netz. Das habe zur Folge, dass manche Dienste und Inhalte nur stark verlangsamt bei den Endkundinnen und -kunden ankommen und das verletze die Netzneutralität.
Erstaunlicherweise sind die Belege für diese mächtigen Vorwürfe sehr schmalbrüstig, denn wer in die Details schaut, findet kaum Fleisch am Knochen. Zu Beginn des Jahres haben die Beschwerdeführer die Millionen Kundinnen und Kunden der Telekom großflächig dazu aufgerufen, Fälle von schlechtem Internet an sie zu melden. Das Ergebnis ist überschaubar. Aufgeführt sind in der Beschwerde nun 165 Fälle, von denen 127 Fälle aus dem öffentlichen “Telekom hilft”-Forum unseres Kundendienstes für die Beschwerde zweckentfremdet wurden.
Wir betreiben das “Telekom hilft”-Portal seit Jahren erfolgreich, um unseren Kundinnen und Kunden schnell und unkompliziert zu helfen. Diese Transparenz nun gegen die Telekom zu verwenden, ist grotesk. Dazu kommt: Die Fälle der Nutzer und Nutzerinnen sind aus dem Kontext gerissen. Für keinen dieser Fälle ist stichhaltig bewiesen, dass Peering tatsächlich die Ursache für das jeweilige Problem ist. Es sind vage Beschreibungen verschiedener Verbindungsprobleme, die immer mal auftreten können. Siehe der Klassiker „Router hinter dem Aquarium“. Denn ein Ruckeln im Netz muss beileibe nichts mit Peering zu tun haben. In manchen Fällen ist nicht einmal klar, ob es sich dabei tatsächlich um Kundinnen und Kunden der Telekom handelt.
Wer die Beschwerdeführer auf die doch recht dünne Beweislage aufmerksam macht, bekommt als Standardantwort die Behauptung, es wäre ja nur die Spitze des Eisbergs. Jedoch: Es ist wohl nicht anzunehmen, dass eine mit viel Begleit-Tamtam zelebrierte hochoffizielle Beschwerde bei der Regulierungsbehörde mit den seichten Fällen gefüllt wird und die vermeintlich vielen harten Fälle weiter unter der Wasserlinie verschwunden bleiben, ohne Eingang in diese Beschwerde zu finden. Substanzieller scheint es also nicht zu werden. Haben wir es statt eines vermeintlichen „Eisberg voraus!“ daher vielleicht eher mit einer Fata Morgana zu tun?
Denn die Realität zeichnet ein deutlich anderes Bild vom Netz der Telekom: Unsere Kundinnen und Kunden erhalten bei uns das beste Netz. Die Telekom hat in den letzten Jahren 17x in Folge den Netztest gewonnen. Im aktuellen Festnetz-Test des Fachmagazins CHIP haben wir in der Kategorie „Latenz“ die Note 1,0 und in der im letzten Jahr eingeführten Wertungskategorie „Netzwerkverfügbarkeit“ die Note 1,66 erhalten. Damit setzt die Deutsche Telekom die Maßstäbe für die Konkurrenz.
Eine der Beschwerdeführerinnen ist Prof. Barbara van Schewick von der Stanford Law School, einer Privat-Universität aus dem kalifornischen Palo Alto. Für Prof. van Schewick liegt der Beweis für vermeintlich unfaires Peering der Telekom auch bei mangelnder Datenlage auf der Hand. „Wenn es aussieht wie eine Ente und quakt wie eine Ente, dann ist es auch eine Ente“ so lautet ihre Einschätzung. Soll heißen: Lädt ein Dienst langsam, kann nur das Peering der Telekom daran schuld sein. Fundiert ist anders, denn Netzinsider wissen, dass Inhalteanbieter ihre Routingentscheidungen selbst treffen. Durch solche Entscheidungen KANN es fallweise zu verlangsamten Downloads kommen. Zum Beispiel dann, wenn Inhalteanbieter für die Übermittlung ihrer Daten zwischengeschaltete Content Delivery Networks (CDN’s) als Dienstleister nutzen, die nicht über ausreichend Kapazitäten verfügen, um den Verkehr störungsfrei ins Netz der Telekom zu übertragen. Diese Routingentscheidungen entziehen sich jedoch dem Einfluss der Telekom. Weshalb auch die Beweiskraft des kleinen Entleins mehr als fragwürdig ist.
Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Die Telekom verlangsamt weder Netzverkehre noch schafft sie künstliche Engpässe. Es gibt keine Strategien zur künstlichen Überlastung von Verbindungsstellen. Welche Routen bzw. weiteren Dienstleister Inhalteanbieter wählen, um ihre Endnutzer im Netz eines Internetserviceproviders zu erreichen, ist ausschließlich deren Entscheidung. Die Telekom hat darauf keinen Einfluss.
Es stellt sich uns vielmehr ernsthaft die Frage, welchem Zweck diese Beschwerde eigentlich dienen soll. Wir beobachten Bestrebungen von Big Tech-Vertretern, die seit Jahren in der Branche praktizierten, pragmatischen und fairen Vereinbarungen für Datentransportleistungen zu ihren Gunsten zu bekämpfen, siehe dazu der Rechtsstreit der Telekom mit Meta . Das Ziel: Ihre Inhalte, die in aller Regel enorme Datenmengen sind (71 Prozent des weltweiten Datenverkehrs stammen von Big Tech), kostenlos in die Netze der Internetserviceanbieter einspeisen zu können. Federführend ist häufig das von Big Tech finanzierte Institut von Prof. Schewick. Das Muster ist dabei immer das gleiche: Netzbetreibern, die sich dagegen wehren, wird die vermeintliche Verletzung der Netzneutralität vorgeworfen. Diese Bestrebungen sind gefährlich, denn mit den Entgelten für Datentransportleistungen wird der Ausbau der Netze mitfinanziert und die digitale Teilhabe sichergestellt. Die Netzneutralitätsverordnung sieht übrigens ausdrücklich vor, dass Entgelte erhoben werden können. Da hilft auch die Ente nicht weiter …
Fazit: Die erhobenen Vorwürfe sind unzutreffend und zeugen von rechtlichem und technischem Unverständnis. Wir sind seit langem in einem offenen Austausch mit der Bundesnetzagentur. Zu keinem Zeitpunkt hat die Behörde uns ein unfaires Verhalten unterstellt. Wir sind zuversichtlich, dass die Bundesnetzagentur auch in diesem Fall feststellt, dass wir uns an geltendes Recht halten und sehen einer Überprüfung gelassen entgegen. Die geringe Anzahl der über Monate von der Verbraucherzentrale gesammelten und ungeprüften Vorwürfe spricht angesichts von Millionen von Kunden bereits für sich. Bleibt daher die berechtigte Frage im Raum: Sitzt man hier nicht doch einer Ente auf?
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