Betriebliche Altersversorgung
Die Unternehmen im Konzern Deutsche Telekom bieten ihren Beschäftigten auf der Grundlage freiwilliger Zusagen eine attraktive betriebliche Altersversorgung an.
Die betriebliche Altersversorgung setzt sich aus zwei wesentlichen Bausteinen zusammen: dem Kapitalkontenplan und dem Telekom-Pensionsfonds.
Der Kapitalkontenplan ist der Weg, über den die arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen durchgeführt werden.
Der Telekom-Pensionsfonds bietet die Möglichkeit des Aufbaus einer attraktiven eigenfinanzierten betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten durch Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung.
Nähere Informationen, die im Wesentlichen nach Ihrem Austritt aus dem Konzern für Sie wichtig sind, finden Sie auf dieser Seite oder unter https://personalservice.telekom.com. Bitte beachten Sie, dass Sie sich im PersonalservicePortal registrieren müssen, um auf alle Informationen zugreifen zu können.
Sie erfüllen die jeweiligen Voraussetzungen (z.B. Alter, Bezug gesetzlicher Altersrente) zur Beantragung Ihrer Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung.
Über das Benefit Portal können Sie einfach und schnell Ihre Auszahlung der Leistungen im Versorgungsfall beantragen .
Das Benefit Portal finden Sie unter folgendem Link: https://benefitportal.twisp.towerswatson.com/portal/web/tele5961/home
Sofern Sie noch keinen Zugriff zum Benefit Portal haben, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mailadresse: telekom-kkp@wtwco.com
Darüber hinaus können Beschäftigte, die an der eigenfinanzierten betrieblichen Altersversorgung über den Telekom-Pensionsfonds teilgenommen haben, im Benefit Portal Ihre Renteninformation abrufen, den Depotstand einsehen und Leistungen simulieren. Ebenso ist dort auch ein FAQ zum Telekom-Pensionsfonds mit den wichtigsten Fragen und Antworten hinterlegt. Bei der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung nach dem Kapitalkontenplan werden die Kontostände angezeigt, weitere Funktionen sind allerdings stark Einzelfall abhängig und nicht immer verfügbar.
Austritt aus dem Konzern
Bei Austritt aus dem Telekom-Konzern vor der Rente wird Ihr Versorgungskonto ruhend gestellt.
Scheiden Sie aus dem Konzern Deutsche Telekom ohne Eintritt eines Versorgungsfalls (Rente/ Invalidität) aus und sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt, wird Ihr Versorgungskonto ruhend gestellt. Eine Auszahlung erfolgt jedoch erst bei Eintritt eines Versorgungsfalles. Sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen nicht erfüllt, wird Ihr Versorgungskonto gelöscht. Es bestehen somit keine Anwartschaften auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung.
Wenn Sie mit einer unverfallbaren betrieblichen Altersversorgung aus dem Konzern ausscheiden, erhalten Sie einige Wochen nach Ihrem Ausscheiden eine schriftliche Auskunft über Ihre unverfallbare Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und einen Kontoabschluss (Kontoauszug zum Termin des Austritts). Danach werden keine Kontoauszüge mehr bereitgestellt.
Wenn Sie mit einer verfallbaren betrieblichen Altersversorgung aus dem Konzern ausscheiden, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass das Versorgungskonto gelöscht wurde und Ihre Anwartschaft auf die Risikoleistung (bei Invalidität/Tod) erloschen ist.
Austritt aus dem Konzern
Wenn Sie aus dem Konzern Deutsche Telekom ausscheiden, wird das vorhandene Depot ruhend gestellt, nimmt jedoch weiterhin an der Wertentwicklung des TPF teil. Die erwirtschafteten Zuwächse werden dem Depot fortlaufend gutgeschrieben. Bis zum Zeitpunkt der Auszahlung erhält der ausgeschiedene Mitarbeiter/die ausgeschiedene Mitarbeiterin einmal jährlich eine Renteninformation. Die Renteninformation können Sie online im Benefit Portal abrufen.
Ein gegebenenfalls zusätzlich abgeschlossener Risikoschutz (Todesfall/Berufsunfähigkeit) bleibt nach dem Austritt so lange weiterhin bestehen, wie das Depotvermögen ausreicht, um daraus Beiträge für den zusätzlichen Risikoschutz zu verwenden.
Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), welches zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, besagt hierzu Folgendes:
Der Arbeitnehmer (Beginn Entgeltumwandlung ab dem 01.01.2005) hat einen Anspruch auf Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber – sofern dieser eine Altersvorsorge über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbietet.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach § 4 Abs. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser Versorgungsanwartschaften auf den neuen Arbeitgeber überträgt, vorausgesetzt:
Bei einer eventuellen Übertragung Ihres Altersvorsorgevermögens auf einen neuen Arbeitgeber endet ein ggf. abgeschlossener Risikoschutz automatisch zum Ablauf des Jahres, in dem die Übertragung stattgefunden hat.
Eine Übertragung auf einen privat finanzierten Versicherungsvertrag ist nicht möglich. Zu Ihren Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erhalten Sie im Fall Ihres Austritts einen bAV-Bescheid.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung über den Telekom-Pensionsfonds (TPF) finden Sie in den aktuellen FAQ zum TPF , die im Benefit Portal hinterlegt sind.
Dann erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HR-Kundenservices unter folgenden Kontaktdaten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 7:30 bis 16:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 330 5600.
Deutsche Telekom Services Europe
HR-Kundenservice
Postfach 400151
50831 Köln
E-Mail: HR-DTSE@telekom.de
Telekom-Pensionsfonds a.G.
c/o Deutsche Telekom Services Europe
HR-Kundenservice
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E-Mail: HR-DTSE@telekom.de