Aktiendividende 2014 (2/2)

Wichtige Informationen:

  • Entsprechend den im Bezugsangebot bekannt gemachten Grundlagen für die Festlegung des Bezugspreises und des Bezugsverhältnisses hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Finanzausschusses des Aufsichtsrats am 5. Juni den Bezugspreis je neue Aktie auf € 15,50 und das Bezugsverhältnis entsprechend auf 31,0 : 1 festgelegt. Diese wurden am 5. Juni im Bundesanzeiger veröffentlicht ( Festlegung des Bezugespreises und des Bezugsverhältnisses (PDF, 53 KB) ).
  • Die für den Bezug je einer neuen Aktie einzubringende Sacheinlage besteht folglich in 31,0 durch den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Mai entstandenen Dividendenansprüchen in Höhe von € 0,50 je dividendenberechtigter Aktie.
  • Die buchmäßige Lieferung der neuen Aktien erfolgt voraussichtlich erst am 23. Juni 2015. Erst ab diesem Zeitpunkt sind die neuen Aktien in Ihrem Depot eingebucht. Die Bardividende wird voraussichtlich am 17. Juni 2015 über die Depotbanken ausbezahlt.
  • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Börsenkurs der Telekom-Aktie im Zeitraum nach der Festsetzung des Bezugspreises fällt, etwa in der Zeit bis zum Ablauf der Bezugsfrist oder dem ersten Handelstag der neuen Aktien.
  • Klären Sie unter allen Umstanden vor der Ausübung Ihres Wahlrechts mit Ihrer depotführenden Bank, welche Gebühren Ihnen bei Wahl der Dividende in neuen Aktien berechnet werden. Bei einer möglichen Anlageentscheidung sollten Sie u.a. die Höhe dieser Gebühren berücksichtigen.
  • Die Bezugsfrist läuft noch bis einschließlich 8. Juni 2015. Eine einmal abgegebene Erklärung zur Wahl der Dividende in Form von Aktien ist bindend und kann nicht widerrufen werden.
  • Um die Dividende in Form von Aktien zu erhalten, müssen Sie den Ihnen dafür von Ihrer Depotbank zur Verfügung gestellten Vordruck ausfüllen. Den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer depotführenden Bank und müssen ihn Ihrer depotführenden Bank gemäß deren Vorgaben auch wieder übermitteln.
  • Umfassende Informationen finden Sie in dem Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG und § 4 Abs. 2 Nr. 5 WpPG (PDF, 109 KB). Vor einer möglichen Anlageentscheidung sollte jeder potenzielle Interessent das vorgenannte Dokument sowie die darin genannten weiteren Unterlagen sorgfältig lesen. Kompakte Informationen zur Dividende in Form von Aktien finden Sie in dem Informationsschreiben als Beiblatt zur Einladung zur HV (PDF, 82 KB) .

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