Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 21. Mai 2015 in Köln

Am 10. April 2015 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder.

Für den Fall, dass Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretermit der Ausübung Ihres Stimmrechtsbevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der Stimmabgabe- undWeisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen Stimmen per Briefwahl abzugeben oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen zu erteilen.. Auch das über die Internetadresse www.telekom.com/hauptversammlung abrufbare und mit einem Stimmabgabe- und Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie, bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" stimmen bzw. die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern anweisen mit "Nein" zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Ihre Stimme per Briefwahl bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Stimmabgabe- undWeisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Sie Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben oder durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassenmöchten, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Stimmabgabe- und Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Stimmabgabe- und Weisungsmöglichkeiten automatisch.

Sofern Sie den Stimmabgabe- und Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder ein (e ) diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 und Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte(s) Person, Institut oder Unternehmen verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen diese(s) bereit ist, Ihr Stimmrecht zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit diese(s) bereit ist Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen zu vertreten.

Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.

Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 07. Mai 2015

Der Aktionär Rainer Hobelsberger, Sinzig , hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt:

Antrag A - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Guten Tag Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt Top 2 ist der.

dass der Gesamte Gewinn des Jahres für 2014 für Investitionen

bereit gestellt werden soll.

Meine Begründung ist die ,dass Geld ist besser für die Infrastruktur der Deutschen Telekom geeignet

und das ist für die Zukunft besser .“

Der Aktionär Paul Schmitz, Bad Münstereifel, hat – jeweils gleichlautend – folgende Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 übersandt:

- Antrag B – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6

- Antrag C – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bewerbe ich mich gemäß §126, 127 AktG , zur kommenden Hauptver-

sammlung 2015, für einen Sitz im Aufsichtsrat.

Sollte bis zur Hauptversammlung oder danach, ein Aufsichtsratmitglied vorzeitig

ausscheiden, so bin ich bereit, diese Aufgabe kommissarisch bis zur nächsten

Hauptversammlung zu übernehmen.

Zur Person:

Ich bin Maschinenbau-Ingenieur VDI im Ruhestand,meine beruflichen Tätigkeiten

lagen mit Schwerpunkt auf der Deckungsbeitragsrechnung in Verbindung mit der

Wertanalyse.

Wertanalyse und Deckungsbeitragsrechnung verbessern die Gewinne, in dem

gezielt über Funktionsanalysen die unnötigen Funktionen herausgefiltert werden,

denn die kosten nur unnötig Geld und die Wettbewerbsmöglichkeit wird dadurch

gestärkt.

Es wird nicht nur die Wettbewerbsmöglichkeit am Markt gestärkt, sondern es

gibt die Gewissheit für den Vorstand, das Zufriedenheit und Motivation der Be-

schäftigten wächst, Arbeitsplätze werden sicherer, weil bei der Zielvorgabe

Kosten einsparen, die Beschäftigten mit eingebunden und beteiligt sind.“

Der Aktionär Egbert Polski, Louisburgh, Co. Mayo, Irland , hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt:

Antrag D - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Die HV möge beschliessen:

Der im Geschäftsjahr 2014 erzielte Bilanzgewinn von €4.666.823.501,86 wird wie folgt verwendet:

Auschüttung einer Dividende von €0,70 je dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 17. Juni 2015 = €3.160.285.549,40

und Vortrag des restlichen Betrags auf neue Rechnung = €1.506.537.952,46

Die Dividende wird in bar oder in Form von Aktien der Deutschen Telekom AG geleistet.

Begründung:

Der Betrag von 1,5Mrd erscheint als ausreichendes Polster für Investitionen im laufenden Geschäftsjahr. Der Vorstand hat keinen aussergewöhnlich erhöhten Finanzierungsbedarf dargelegt.

Im Geschäftsjahr 2011 wurde mit €4,656Mrd ein zu 2014 vergleichbarer Gewinn erzielt und eine Dividende von €0,70 je Aktie ausgeschüttet. Für das Geschäftsjahr 2012 wurde bis auf einen minimalen Restbetrag (€40 Millionen) sogar der gesamte Bilanzgewinn ausgeschüttet und eine Dividende von €0,70 je Aktie gezahlt.

Es ist nicht erkennbar warum dieses Dividendenniveau bei deutlich verbessertem Ergebnis nicht auch für 2014 möglich sein soll.“

Der Aktionär Jürgen Ostermann, Rheinbreitbach, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt:

Antrag E - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Als Aktionär habe ich das Recht, folgenden Vorschlag angemessen zu erklären,

Zunächst zu meiner Person: Aktionärsnummer: […]

Passwort: […]

Die Dividende fällt Jahr für Jahr sehr spärlich aus.

Angemessen halte ich folgende Dividende für möglich und notwendig.

Pro Aktie von 1,20 Euro. Auf Grund der guten Umsätze der Telekom.

Dieses soll auf Hauptversammlung entschieden werden.“

Der Aktionär Dietrich-E. Kutz, Lindau (Bodensee), hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3, 4, 6 und 7 übersandt:

“Gegenanträge zur HV der Deutschen Telekom AG am 21. Mai 2015 in Köln

 

+ Entlastung der Mitglieder des Vorstandes TOP 3 und der Mitglieder des Aufsichtsrats Top 4 nicht zu zu stimmen und die Entlastungen in Einzelabstimmung durchzuführen

+ Wahl eines Aufsichtsrats TOP 6 und Wahl eines Aufsichtsrats TOP 7 die Zustimmung nicht zu erteilen

Begründung:

Die Absenkung der absoluten Dividende um ca. 30% gg. Vorjahr ist bei dem Geschäftsergebnis 2014 nicht hinnehmbar und zeigt eine eklatante Reduktion der Dividendenrendite zum Vorjahr um ca. 60%!

Auch scheint die verspätete Ausschüttungszeitpunkt, 17.06.2015, bei ihnen wohl zur Routine zu werden? Die angeführte Begründung ist nicht zum Wohl und Vorteil der Aktionäre. Können sie sich nicht etwas Besseres, etwas Stimmigeres einfallen lassen? Wenn nötig, helfe ich ihnen gerne.

Die Vorstellung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten ist sehr mager. Unter/von einer notwendigen Vita für diese ansprechende Aufgabe ist etwas mehr Ausführlichkeit zu erwarten. Von einer Intension und Vision der Kandidaten ist hier schon rein garn ichts zu merken/nichts ausgeführt. Aber vielleicht kann dies auf der HV noch nachgeholt werden?

Es hinterlässt den Eindruck, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung (Vorstand) hat gar nicht im Sinn eine angemessene Rendite (Kursentwicklung und Dividendenausschüttung) für die Aktionäre zu erwirtschaften und auszuschütten.

Offen ist und bleibt die Frage, wie wird zukünftig mit den Themen umgegangen?

Ich bitte die Aktionäre mit mir gegen die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten und gegen die Entlastungen, siehe oben, zu stimmen.

Die Organe der AG bitte ich, meine fristgerecht eingereichten Gegenanträge den Aktionären nach dem AktG §§ 126, 127 ff zugänglich zu machen. Vielen Dank.“

Der Aktionär Franz Prox, Limburg, hat folgende Gegenanträge zu den Tages-ordnungspunkten 3 und 4 übersandt:

"Betr.: Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 21.05.2015

Antrag an die Jahreshauptversammlung 2015

Vorschlag.

Keine Entlastung für den Aufsichtsrat und den Vorstand!!

Gründe für diesen Vorschlag:

1. Telekom hat im Jahre 2914 ca. 731 000 Kunden verloren.

Es fehlen immer noch Maßnahmen durch den Vorstand um diese Män-

gel zu beheben, zumindest zu verringern.

2. Fehlende Maßnahmen zur Eindämmung der schlechten Imagebildung

bei den Medien aller Art. Dies beeinflusst stark den Kurs der T-Aktie.

Zu oft sind in den verschiedensten Medien Fehler, Missstände, lange

andauernde Kundendienstunfreundlichkeiten oder auch "es passiert

einfach nichts", zu hören, zu sehen oder auch zu lesen.

Es fehlt einfach eine ordnungsgemäße Dienstaufsicht vor Ort, beim

"kleinen Mann" durch Leute, die "am grünen Tisch" sitzen und/aber ei-

nen immensen Lohn einstreichen.

Zumindest hat sich noch kein Kontrolleur in den letzten 15 Jahren bei

mir "blicken" lassen, um Fehler und Missstände zu erfragen.

3. Schlechtes, teils miserables, nicht wie es die Praxis eigentlich fordert,

sondern der Schulbank entspringendes Kaufmannsgebaren prägt das

Nichtansehen der Führungs- und Aufsichtsriege und des gesamten Ma-nagement.

Rechnungen, die eindeutig falsch sind, sollten nach alter Kaufmannseh-

re sofort und ohne wenn und aber storniert und sofort korrekt erstellt

und ersetzt werden.

Man versucht jedoch bei allen, die am "grünen Tisch" sitzen, die Mängel

und Fehlerhaftigkeiten einfach auszusitzen und was viel schlimmer ist,

diese Unzulänglichkeiten werden einfach durch die Prüfer und den Auf-

sichtsrat toleriert.

Der Kunde ist aber kein Telekom - Abhängiger, geschweige denn ein

Leibeigener und auch kein Kreditinstitut der Telekom, sondern der Ge-

haltszahler des Telekom - Apparates.

Die Verantwortlichen der Telekom - Führung und Verwaltung verges-

sen vor lauter "Lohn einstreichen", dass sie eine dienende Funktion

haben.

4. Wegen der Punkte 3 und 4 sollte die sofortige Entlassung des Timo-

theus Höttges, seiner Mitstreiter und Gefolgsmännern beschlossen

werden.

Grund, Unterlassung von entsprechenden Maßnahmen, die die Telekom

zu einem fitten Unternehmen machen und den Service gegenüber den

Kunden durch Dienstaufsicht führenden Maßnahmen direkt vor Ort und

nicht am grünen Tisch und dadurch wieder an die Spitze aller Tele-

kommunikationsunternehmen führt.

Oder hat sich Herr Obermann (Verdienst ca. 2 700000.- €) für dieses

Gehalt schon einmal bemüht, einen von der Telekom im Stich gelasse-

nen Kunden persönlich zu befragen und so dazu beigetragen, das uner-

freuliche Image der Telekom (oder seiner Telekom?) zu verbessern?

5. Beschluss zur Verpflichtung eines neuen Vorstandes, welcher nicht aus

der Telekom aufsteigt sondern, aus dem deutschen Dienstleistungs-

sektor oder der deutschen Industrie kommen sollte.

Diese Damen oder Herren wissen im allgemeinen was die Kunden von

der Telekom erwarten.

Siehe dazu Wahlvorschläge von Aktionären: Antrag B und C.

6. Abbrechen der Werbung bei Bayern München.

Der Verein und seine Spieler verdienen genügend Geld um sich selber

zu tragen.

Schade ums Geld, denn durch diese Trikot oder Bandenwerbung ist

wohl bisher kaum ein Neukunde für die Telekom geworben worden.

Ich behaupte das und habe mit meiner Behauptung garantiert Recht.

Werbewirksamer wäre, das Werbegeld gemeinnützigen Vereinen und

Institutionen, Hilfsaktionen und Hilfsprogrammen, Unterstützung der

Flüchtlinge, zur Verfügung zu stellen und vor allem und das ist der

Hauptpunkt, den Service zu verbessern.

Das wirbt Neukunden.

PS.

Nein, ich kann es nicht besser machen als die Verantwortlichen, aber ich

würde auf keinen Fall am "grünen Tisch" mein Gehalt einstreichen, son-

dern auch an der Basis Dienstaufsicht machen.“

Der Aktionär Markus Golla, Heidenheim, hat folgenden Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 übersandt:

- Antrag F – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG schlage ich als Aktionär (Aktionärsnummer […] ) Ihrer

Aktiengesellschaft vor, unter TOP 6 der Einladung zur Hauptversammlung vom 21.05.2015 anstatt des vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Herrn Dr. Wulf H. Bernotat

zum Aufsichtsratsmitglied mich selbst zu wählen:

Diplomingenieur (FH) Markus Golla, […] , […] Heidenheim.

Mein Abschluss als Dipl. Ing. (FH) Maschinenbau/ Fertigungstechnik sowie meine Berufserfahrung in der Forschung und Entwicklung qualifizieren mich.

Ich bin Aktionär IhrerAktiengesellschaft seit dem ersten Börsengang, und habe alle Höhen und Tiefen miterlebt.

In keinem anderen Unternehmen Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied.

Was den Vorteil hat das man sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe ganz widmen kann.

Falls ich gewählt werde, nehme ich die Wahl an.

Bestätigen Sie mir bitte den Eingang dieses Schreibens. Ferner bitte ich diesen

Wahlvorschlag entsprechend den Vorschriften des Aktiengesetzes bekannt zu machen."

Der Aktionär Thomas Stillger, Löhnberg, hat folgenden Gegenantrag zu dem Tagesordnungspunkt 3 übersandt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich den Antrag zur Ablehnung der Entlastung aller Mitglieder des Vorstandes.

Begründung: Der Vorstand hat es bisher nicht geschafft, einen funktionierenden und kompetenten Geschäftskundenservice zu installieren.

Dieser Bereich ist durchweg mit Mitarbeitern besetzt, die Kundenreklamationen und Anfragen nicht auch nur ansatzweise befriedigen können. Hier muss dringend durch einen neuen Vorstand ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, der die Defizite aufdeckt und sofortige Gegenmaßnahmen einleitet, damit zeitnah ein kundenfreundlicher Service geschaffen wird . Diese primäre Aufgabe hat der aktuelle Vorstand trotz zahlreicher Hinweise bisher nicht erfüllt.“

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