Am 14. April 2016 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind nachfolgend zudem mit den Angaben nach § 127 Satz 4 AktG versehen.
Für den Fall, dass Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der Stimmabgabe- und Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen Stimmen per Briefwahl abzugeben oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen zu erteilen. Auch das über die Internetadresse http://www.telekom.com/hauptversammlung abrufbare und mit einem Stimmabgabe- und Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.
Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie, bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" stimmen bzw. die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter anweisen, mit "Nein" zu stimmen.
Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Ihre Stimme per Briefwahl bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Stimmabgabe- und Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.
Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Sie Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben oder durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen möchten, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Stimmabgabe- und Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Stimmabgabe- und Weisungsmöglichkeiten automatisch.
Sofern Sie den Stimmabgabe- und Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder ein(e) diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 und Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte(s) Person, Vereinigung, Institut oder Unternehmen verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen diese(s) bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit diese(s) bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben.
Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.
Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2016
Der Aktionär Dr. Jürgen Schultze, Kiel, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt:
"Antrag zur Hauptversammlung
Ich beantrage, Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu versagen.
Begründung:
Vorstand und Aufsichtsrat haben ihre Dienstaufsicht über die t-online-Redaktion sowohl vor dem Verkauf an die Ströer-Gruppe wie auch danach als Minderheitenbeteiligter unzureichend wahrgenommen. Die Redaktion hat wiederholt einseitige Beiträge in der Flüchtlingspolitik, zur sogenannten Willkommenskultur und in der Bewertung der handelnden Politiker veröffentlicht, ohne Kommentierungen zuzulassen
(z.B. http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_76034130/fluechtlingskrise-kommentar-es-wird-an-angela-merkels-stuhl-gesaegt.html; http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_76279610/-hart-aber-fair-afd-chefin-petry-macht-krawall-bei-plasberg-talk.html ).
Durch diese einseitige Politisierung der Redaktion gefährden Vorstand und Aufsichtsrat in höchstem Maße die Kundenbindung und damit den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens."
Der Aktionär, Dietmar Schneider, Trier, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 übersandt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegender Text für meinen Gegenantrag zur Bekanntmachung:
- zu TOP 3 der Tagesordnung:
Ich verweigere dem gesamten Vorstand die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015.
Die Geschäftsführung ist verantwortlich für einen verantwortlichen Umgang mit dem Bilanzposten "Personalausgaben", der den grössten Anteil auf Seite der Betriebsausgaben darstellt.
In unverantwortlicher Art und Weise hat der Vorstand gegen Vorgaben einer sorgfältigen und verantwortlichen Ausgabenpolitik verstossen und damit dem Unternehmen, den Aktionären/Innen und den Mitarbeitern/Innen Schaden zugefügt.
Mehrere tausend, überwiegend ältere Beamte/Innen und Angestellte werden als Folge dauernder und in vielen Fällen nicht nachvollziehbarer Rationalisierungsmaßnahmen von der Deutschen Telekom AG in Transfer – und Vermittlungsorganisationen - ohne einen tatsächlichen Arbeitseinsatz zu leisten – über Monate und Jahre vorgehalten.
Maßnahmen in Bezug zu Abfindungen und sonstigen "Trennungsgeldern" werden in vielen Fällen willkürlich und in undurchsichtigen Modi, im bestimmten Fall auch gegen geltendes Recht, umgesetzt.
Desweiteren wird dieser Personenkreis vom Vorstand permanent einem psychischen Druck mit diversen gesundheitlichen Folgen unterworfen, mit dem Ziel die Personen aus dem Unternehmen zu drängen.
Eine produktive Integration dieser von der Arbeitsleistung freigestellten Mitarbeiter/innen wird vom Vorstand nur ansatzweise und eher marginal vorangetrieben. Die Produktivitätsaspekte diesbezüglich werden weitestgehend ignoriert.
Wer auf diese Art und Weise mit den Finanzmitteln des Unternehmens, den Besitzanteilen der Aktionäre sowie den Mitarbeitern umgeht, darf n i c h t entlastet werden."
Der Aktionär Florian Kissel, Marburg, hat folgenden Gegenantrag und Wahlvorschlag zum Tagesordnungspunkt 8 übersandt:
- Antrag A – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 8
"Sehr geehrte Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich den Antrag, bezüglich TOP 8 (Wahl eines Aufsichtsratsmitglied) gegen den Vorschlag der Verwaltung zu stimmen.
Ich begründe meinen Vorschlag damit, dass Frau Dr. Jung durch Ihre momentanen Tätigkeiten (Mitglied im Vorstand der Allianz sowie weitere Aufgaben in verschiedenen Aufsichtsräten) zeitlich so eingespannt ist, dass Sie aus meiner Sicht die Aufgaben im Aufsichtsrat der Telekom nicht so ausüben kann, wie ich es als Aktionär erwarte.
Als Alternative zu Frau Dr. Jung möchte ich selbst für den Aufsichtsrat kandidieren, und bitte um Ihr Vertrauen und Ihre Stimme.
Da ich dieses Jahr nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen kann, erkläre ich hiermit, dass ich das Amt, im Fall einer erfolgreichen Wahl, annehmen werde."
Angaben gemäß § 127 Satz 3 Nr. 1 bis 3 AktG:
Nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG muss sich bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz, das Montan-Mitbestimmungsgesetz oder das Mitbestimmungsergänzungsgesetz gilt, der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Dieses Mindestanteilsgebot ist gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Widerspricht die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung, so ist nach § 96 Abs. 2 Satz 3 das Mindestanteilsgebot für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen.
Für die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß TOP 8 der Tagessordnung wurde der Gesamterfüllung durch die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter nicht nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. In diesem müssen mindestens 6 Sitze von Frauen und 6 Sitze von Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG (das heißt Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern) zu erfüllen.
Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseignervertreter zwei Frauen und acht Männer und auf der Seite der Arbeitnehmervertreter fünf Frauen und fünf Männer an. Damit ist das Mindestanteilsgebot bei Gesamterfüllung unabhängig von der in der Hauptversammlung erfolgenden Wahl bereits erfüllt.
Der Aktionär Paul Schmitz, Bad Münstereifel, hat folgenden Gegenantrag und Wahlvorschlag zum Tagesordnungspunkt 8 übersandt:
- Antrag B – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 8
„Sehr geehrte Damen und Herren,
habe heute Ihre Benachrichtigung bekommen.
Hiermit bewerbe ich mich gemäß §126, 127 AktG , zur kommenden Hauptver-sammlung 2016, für einen Sitz im Aufsichtsrat.
Sollte bis zur Hauptversammlung oder danach, ein Aufsichtsratmitglied vorzeitig
ausscheiden, so bin ich bereit, diese Aufgabe kommissarisch bis zur nächsten
Hauptversammlung zu übernehmen.
Zur Person:
Ich bin Maschinenbau-Ingenieur VDI im Ruhestand,meine beruflichen Tätigkeiten
lagen mit Schwerpunkt auf der Deckungsbeitragsrechnung in Verbindung mit der
Wertanalyse.
Wertanalyse und Deckungsbeitragsrechnung verbessern die Gewinne, in dem
gezielt über Funktionsanalysen die unnötigen Funktionen herausgefiltert werden,
denn die kosten nur unnötig Geld und die Wettbewerbsmöglichkeit wird dadurch
gestärkt.
Es wird nicht nur die Wettbewerbsmöglichkeit am Markt gestärkt, sondern es
gibt die Gewissheit für den Vorstand, das Zufriedenheit und Motivation der Be-
schäftigten wächst, Arbeitsplätze werden sicherer, weil bei der Zielvorgabe
Kosten einsparen, die Beschäftigten mit eingebunden und beteiligt sind.“
Angaben gemäß § 127 Satz 3 Nr. 1 bis 3 AktG:
Nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG muss sich bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz, das Montan-Mitbestimmungsgesetz oder das Mitbestimmungsergänzungsgesetz gilt, der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Dieses Mindestanteilsgebot ist gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Widerspricht die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung, so ist nach § 96 Abs. 2 Satz 3 das Mindestanteilsgebot für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen.
Für die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß TOP 8 der Tagessordnung wurde der Gesamterfüllung durch die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter nicht nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. In diesem müssen mindestens 6 Sitze von Frauen und 6 Sitze von Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG (das heißt Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern) zu erfüllen.
Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseignervertreter zwei Frauen und acht Männer und auf der Seite der Arbeitnehmervertreter fünf Frauen und fünf Männer an. Damit ist das Mindestanteilsgebot bei Gesamterfüllung unabhängig von der in der Hauptversammlung erfolgenden Wahl bereits erfüllt.
Der Aktionär Albert Messerle, Hannover, hat folgenden Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3 übersandt:
“ Vorschlag: keine Entlastung für den Vorstand.
Begründung: die T-Aktie hiess einst die Volksaktie, und wurde im erheblichen Maße von den Aktionären getragen, die selbst Kunde der Telekom waren oder sind. Jetzt ist die Aktie von ihren Höchstkursen meilenweit entfernt und das Unternehmen verliert kontinuerlich Kunden. Einen Grund dafür ist, unter anderem, trickreiche gar betrügerische Metoden ans Geld seiner Kunden zu kommen, die Telekom verwendet. Das mußte ich vor kurzem selbst erleben. Das darf und kann nicht weiter gehen! Oder?“
Der Aktionär Rolf Böing, Herdecke, hat folgenden Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3 übersandt:
“ hiermit stelle ich nachfolgenden Gegenantrag zum Top 3 - Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 - der Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 25. Mai 2016.
Antrag
Ich beantrage, den Mitgliedern des Vorstands der Deutschen Telekom AG die Entlastung zu versagen.
Begründung
Die Prozessfähigkeit der Deutschen Telekom AG ist in Teilbereichen - hier Telekom Deutschland GmbH im Zusammenwirken mit ihren Logistikpartnern - nicht in vollem Umfang gewährleistet.“
Der Aktionär Martin Hoenig, Lohme, hat folgenden Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3 übersandt:
“Die Mitglieder des Vorstands werden nicht entlastet.
Begründung: Der Vorstand hat nicht dafür gesorgt, dass ein Mechanismus zur Früherkennung drohender Image-Schäden unserer Deutsche Telekom AG eingerichtet wird.
Dass ein solcher Mechanismus dringend geschaffen werden muss, zeigt beispielsweise die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit einem Projekt auf der Rügen:
Ein noch weithin sichtbares Wahrzeichen der Insel sind die historischen Sendemasten der ehemaligen Küstenfunkstelle Rügen-Radio Lohme am Weltnaturerbe des Nationalparks Jasmund nahe der Kreidefelsen, Grundstückseigentümerin ist die Deutsche Telekom.
Seit langem soll das Gelände einer Nachnutzung zugeführt werden. Nach einem großen Küstenabbruch wurde das Projekt zunächst auf Eis gelegt, zuletzt wird aber wieder eine große Lösung angestrebt. Diese sei unrealistisch, solange die Küste unterhalb des Großprojekts nicht gesichert werde, so Einwohner. Eine Bürgerinitiative macht gegen die Bebauung mobil, 2/3 der Einwohner des Ortes haben Unterschriften gegen das touristische Großprojekt geleistet, die Medien berichten umfangreich, der Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit der Angelegenheit beschäftigt, ein Bürgerentscheid ist geplant, Bürger an der Ostseeküste sammeln sich und streben eine Volksinitiative gegen Großprojekte auf Landesebene an. Medienberichterstattung zum Thema: https://bewahrtlohme.wordpress.com/111-2
Ein Imageschaden für die Deutsche Telekom AG und Schwierigkeiten bei der Realisierung anderer Projekte bahnen sich an. Dies wäre zu verhindern gewesen, wenn der Vorstand der Deutsche Telekom AG dafür gesorgt hätte, dass durch Kommunikation mit der Öffentlichkeit vor Ort rechtzeitig erkannt worden wäre, dass ein möglicherweise unrealistisches und unwirtschaftliches Projekt völlig aus dem Ruder läuft.“
Der Aktionär Johann A. Löning, Oldenburg, hat folgenden Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3 übersandt:
" Dem Vorstand der Telekom AG ist die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Gesellschaft trägt Verantwortung für systematische Defizite in der
Kunden-Kommunikation. Obwohl ein "Code of Conduct'' im Konzern hohe Maßstäbe
definiert mangelt es an der Durchsetzung dieser Verhaltensanweisungen. Der
Schaden für das Unternehmen ist in materieller wie auch in ideeller Hinsicht
erheblich.
Das Fehlverhalten zeichnet sich durch folgende regelmäßige und belegbare Praxis
aus:
Abbrechen von lnbound-Gesprächen durch Auflegen der Callcenter-Agenten
Abbrechen von lnbound-Gesprächen durch zurückverbinden in die Warteschleifen
Nutzung von Namens-Synonymen
Weigerung eine Ticket-ID bekanntzugeben
Weigerung den Call-Center-Standort bekanntzugeben
ln Konfliktsituationen wird den Callcentern eine Kommunikationssperre auferlegt
Mitarbeiter sind nicht erreichbar resp. verweigern schriftlich einen Rückruf
Verletzung des Briefgeheimnisses
Das Hinweisgeberportal "Tel Me" ist über die Konzernzentrale nicht erreichbar
Das Unternehmen Deutsche Telekom trägt nicht nur den Namen ....Kommunikation
in sich – es lebt vor allem von der Kommunikation seiner Kunden. Die aufgezeigte
Praxis konterkariert das eigene Geschäftsmodell.
Das aufgezeigte Fehlverhalten zeigt zudem das tief gestörte Verhältnis der
Deutschen Telekom AG zu seinen Kunden und zum eigenem Geschäftsmodell.
Dem Vorstand stehen sowohl technische wie auch organisatorische Mittel zur
Vermeidung dieser Defizite zur Verfügung. Da von diesen Mitteln kein Gebrauch
gemacht wird, ist die Entlastung zu verweigern."
Der Aktionär Wolfgang Schädel, Dietikon, Schweiz, hat folgenden Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 9 übersandt:
- Antrag C – Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 9
„Zu Tagesordnung Ziff .9a) stelle ich folgenden Gegenantrag: §13 der Satzung wird in Absatz 3 wie folgt neu gefasst: "Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder des Aufsichtsratsrats 1 000 € pro Stunde Sitzungsdauer. Die Vorsitzenden der Ausschüsse zusätzlich 4000 € pro Sitzung.
Begründung: Eine Entschädigung sollte dem Aufwand entsprechen und nicht pauschal abgegolten werden. Die Deutsche Telecom befindet sich zum überwiegenden Teil im Besitz der Bundesrepublik, sodass die Aufwandsentschädigungen schliesslich vom Steuerzahler mitfinanziert werden.“