Am 21. Februar 2019 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und gegebenenfalls der Begründung wieder. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind nachfolgend zudem mit den Angaben nach § 127 Satz 4 AktG versehen.
Für den Fall, dass Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der Stimmabgabe- und Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen Stimmen per Briefwahl abzugeben oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen zu erteilen. Auch das über die Internetadresse www.telekom.com/hv abrufbare und mit einem Stimmabgabe- und Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.
Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" stimmen bzw. die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter anweisen, mit „Nein“ zu stimmen.
Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Ihre Stimme per Briefwahl bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Stimmabgabe- und Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.
Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Sie Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben oder durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen möchten, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Stimmabgabe- und Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Stimmabgabe- und Weisungsmöglichkeiten automatisch.
Sofern Sie den Stimmabgabe- und Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder ein(e) diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte(s) Person, Vereinigung, Institut oder Unternehmen verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen diese(s) bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit diese(s) bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben.
Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.
Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: 11. März 2019
Der Aktionär, Joachim Walser, Herrsching, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt:
„Gegenanträge zur Hauptversammlung
1. TOP 3: Die Mitglieder des Vorstandes sind für das Geschäftsjahr 2018 nicht zu entlasten.
2. TOP 4: Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind für das Geschäftsjahr 2018 nicht zu entlasten
Begründung:
I. Die Bestellungen von Thomas de Maziére als Vorsitzender der Deutschen Telekom Stiftung und als Rechtsanwalt der Deutschen Telekom AG entsprechen nicht ordnungsgemäßer Geschäftsführung und nicht ordnungsgemäßer Aufsicht.
1. Thomas de Maziére stellt in seinem soeben veröffentlichten Buch fest, dass er sich als Innenminister von den Welcome-Bildern bei der von ihm zu verantwortenden, gemäß wissenschaftlichem Dienst des Bundestages rechtswidrigen, Öffnung der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland 2015 “treiben ließ". Wer sich bei derart schwerwiegenden Entscheidungen ''treiben lässt" und der ihm obliegenden Verantwortung nicht gerecht wird, bringt die erforderlichen fachlichen und menschlichen Qualifikationen für ein Vorstandsamt oder ein Justitiariat nicht mit. Vorstände und Aufsichtsräte die einen solchen Bewerber einstellen werden damit ihrer Verantwortung gegenüber dem Unternehmen nicht gerecht und oder aber sind von gleicher Qualitätsstufe und damit für ihr Amt ungeeignet.
2. Thomas de Maziére war in seiner Tätigkeit als Minister geschäftlich umfangreich verwobenmit dem politischen Intentionen der Deutschen Telekom AG und wird nach deren eigenerAuskunft nun wegen seines Beziehungsgeflechts beschäftigt. Dies dürfte rechtswidrige Ämterpatronage sein. Dies dürfte ferner gegen das Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der parlamentarischen Staatssekretäre verstoßen.
3. Thomas de Maisiere hat nach eigener Darstellung im Internet noch nie als Rechtsanwalt gearbeitet. Dessen Beschäftigung als Justiziar dürfte deshalb, bei einem in hohem Maße direkt und indirekt im Staatsbesitz befindlichen Unternehmen gegen die Vorschriften einer ordnungsgemäßen und europaweiten Ausschreibung verstoßen.
II. Die Deutsche Telekom hat den abgeschlossenen grundgebührfreien Mobilfunk-Prepaidtarif von meiner Frau und mir eigenmächtig und ohne Zustimmung und damit rechtswidrig in einen Tarif mit monatlicher Grundgebühr und deutlich erhöhter Zugangstagesgebühr für das Internet umgewandelt und versucht dies offenbar zu legalisieren, indem bei der Kontostandsabfrage ein „OK-Button“ angezeigt wird, der nur durch Ausschalten des Gerätes zu umgehen ist. Dies dürfte sich in der Grauzone des Strafrechts bewegen. Hierfür tragen Vorstände und Aufsichtsräte die letzte Verantwortung. Ich dürfte zahlreiche Kunden betreffen und damit das lmage des Unternehmens nachhaltig untergraben. Vorstand und Aufsichtsrat haben dafür zu sorgen, dass die Geschäfte in einem rechtlichen einwandfreien Rahmen betrieben wird. Dies ist offensichtlich nicht im erforderlichen Maße der Fall.“
Der Aktionär, Herbert Zorn, Birkenfeld, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 übersandt:
Antrag A: Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2
„Sehr geehrte Damen/Herren des Vorstandes der Deutschen Telekom AG,
für die Hauptversammlung am 28. März 2019 stelle ich fristgemäß folgenden Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG.
zu TOP 2:
Bei dem erzielten Bilanzgewinn von € 7.031.250.356,18 ist die Ausschüttung einer Dividende von € 0,70 je Aktie zu gering.
Ich beantrage eine Verdoppelung der Dividendenausschüttung auf € 1,40 je dividendenberechtigter Stückaktie.
Begründung zu Top 2:
Der Bilanzgewinn muss den Aktionären vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden,
da die Aktionäre durch den niedrigen Aktienkurs eine schlechte Performance der Aktie „Deutsche Telekom“ hinnehmen müssen.
Die Gesellschaft war in den letzten 3 Jahren nicht im Stande eine steigende Performance der Aktien zu erreichen.
Somit sollten die Aktionäre mit einer höheren Dividendenausschüttung entschädigt werden.
Der Restbetrag von € 391.704.689,58 kann auf neue Rechnung als Vortrag gestellt werden.
zu TOP 3: Die Mitglieder des Vorstandes sind für das Geschäftsjahr 2018 nicht zu entlasten.
zu TOP 4: Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind für das Geschäftsjahr 2018 nicht zu entlasten
Begründung zu Top 3 und Top 4:
Die Mitglieder des Vorstandes und die Mitglieder des Aussichtsrates waren in den letzten 3 Jahren nicht im Stande eine
steigende Performance des Aktienkurses zu erreichen, obwohl in diesem Zeitraum der allgemeine Aktienindex hohe Steigerungsraten aufwies.
Eine aktive Verbesserung des Aktienwertes wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat unterlassen.
Ich bitte Sie meine Gegenanträge in der Tagesordnung der Hauptversammlung am 28. März 2019 aufzunehmen bzw. zu berücksichtigen.
Vielen Dank!“