Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur virtuellen Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 1. April 2021 in Bonn

Am 26. Februar 2021 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Nach §§ 126, 127 des Aktiengesetzes (AktG) zugänglich zu machende Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären geben wir nachfolgend einschließlich des Namens des den Antrag stellenden oder den Wahlvorschlag unterbreitenden Aktionärs und gegebenenfalls einer Begründung wieder. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind dabei zudem mit den Angaben nach § 127 Satz 4 AktG versehen.

Nachfolgend wiedergegebene Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, das heißt, wenn die in der Einberufung unter „Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit „Nein“ stimmen bzw. die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter anweisen, mit „Nein“ zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge von Aktionären, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Im passwortgeschützten Internetdialog und auf den von der Gesellschaft bereitgestellten Briefwahlformularen bzw. Formularen zur Vollmachts- und Weisungserteilung finden sich die betreffenden Buchstaben oder können dort von Ihnen eingefügt werden. Um Briefwahlstimmen bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gelangen, kreuzen bzw. klicken Sie dort das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sofern Sie einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person nicht nur Vollmacht, sondern auch Weisungen bezüglich den mit Buchstaben versehenen Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen erteilen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieser/diese bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieser/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben.

Zu Fragen rund um die Hauptversammlung wenden Sie sich bitte per E-Mail an 

hv-service@telekom.de oder telefonisch an die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.

Letzte Aktualisierung: 11. März 2021

Der Aktionär, César Perera Antón, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 9 und 10 übersandt: Diese Gegenanträge gelten als in der Hauptversammlung gestellt.

- Antrag A: Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

“hiermit stelle ich als langjähriger Aktionär der Gesellschaft Deutsche Telekom AG (ISIN: DE00 0555 7508) mit den zugrundeliegenden Daten […]

folgende Gegenanträge:

TOP 2:

Der im Geschäftsjahr 2020 erzielte Bilanzgewinn von € 5.129.092.899,85 wird wie folgt verwendet:

Rückkauf von bis zu 300 Mio. Deutsche Telekom AG - Aktien (ISIN: DE00 0555 7508) am Handelsplatz Xetra

und Vortrag des zu diesem Zweck nicht verwendeten Restbetrags auf neue Rechnung.

Das Rückkaufprogramm soll sich bis zur nächsten Hauptversammlung erstrecken, und die über die Börse erworbenen Aktien sind von der Gesellschaft einzuziehen.

Begründung:

Durch Kapitalerhöhungen im Zusammenhang mit früheren Dividendenausschüttungen (Ausgabe junger Aktien) hat sich das Kapital für die Aktionäre verwässert. Hierdurch ist u.a. auch die Dividendenauschüttung je Aktie rückläufig. Gleichzeitig befindet sich der Kurs der Aktie im Bereich des ersten IPOs (28,50 DM im Jahr 1996). Dies kann keineswegs als zufriedenstellende wirtschaftliche Entwicklung für die Aktionäre gesehen werden. Diesem Trend soll mit dieser Maßnahme entgegen gewirkt werden.

Das Rückkaufprogramm sollte in den Folgejahren ausgeweitet werden, um das Grundkapital der Gesellschaft nachhaltig auf 4 Mrd. Aktien zu drücken.

TOP 3:

Dem Vorstand ist keine Entlastung zu erteilen.

Begründung:

Es ist nicht erkennbar, daß der Vorstand im wirtschaftlichen Interesse aller Aktionäre handelt (s. hierzu auch Begründung zum Gegenantrag TOP 2).

TOP 4:

Dem Aufsichtsrat ist keine Entlastung zu erteilen.

Begründung:

Es ist nicht erkennbar, daß der Aufsichtsrat den Vorstand nach Kriterien beruft bzw. abberuft, die sich am wirtschaftlichen Interesse aller Aktionäre orientieren (s. hierzu auch Begründung zum Gegenantrag TOP 2).

TOP 9:

Das vom Aufsichtsrat am 25.02.2021 beschlossene Vergütungssystem wird NICHT gebilligt.

Begründung:

Solange nicht erkennbar ist, daß der Vorstand im wirtschaftlichen Interesse aller Aktionäre handelt, sollte die gesamte Vergütung inkl. aller Bestandteile eines einzelnen Vorstandsmitglieds (m / w / d) auf 500.000 € p.a. gedeckelt werden. Das ist immer noch ein Vielfaches von dem, was ein durchschnittlicher Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland verdient (also jemand, der selbst kein unternehmerisches Risiko eingeht).

TOP 10:

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 der Satzung [...] wird NICHT bestätigt.

Begründung:

Solange nicht erkennbar ist, daß der Aufsichtsrat den Vorstand nach Kriterien auswählt, die sich am wirtschaftlichen Interesse aller Aktionäre orientieren, sollte die Arbeit im Aufsichtsrat ehrenamtlich erfolgen.“

Der Aktionär, Georg Mittermeier, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt: Dieser Gegenantrag gilt als in der Hauptversammlung gestellt.

- Antrag B: Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

„ich beantrage eine Erhöhung der Dividende auf € 0,70.

Begründung:

Der Bilanzgewinn reicht hierfür locker aus. Die Dividendenrendite ist eine wichtige Kennzahl und mitbestimmend für den Aktienkurs, der seit Jahrzehnten nur dahindümpelt. Eine Anhebung würde zu einem höheren Preis der T-Aktie beitragen.“

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