Am 1. März 2022 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Nach §§ 126, 127 des Aktiengesetzes (AktG) zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 geben wir nachfolgend einschließlich des Namens des den Antrag stellenden oder den Wahlvorschlag unterbreitenden Aktionärs und gegebenenfalls einer Begründung wieder. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind dabei zudem mit den Angaben nach § 127 Satz 4 AktG versehen.
Die Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie ihre Begründungen geben jeweils die uns mitgeteilten Ansichten der Verfasser wieder. Auch Tatsachenbehauptungen wurden unverändert und ohne Überprüfung durch uns in das Internet eingestellt, soweit sie zugänglich zu machen sind.
Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie im passwortgeschützten Internetdialog und auf den von der Gesellschaft bereitgestellten Briefwahlformularen bzw. Formularen zur Vollmachts- und Weisungserteilung bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit „Nein“ stimmen bzw. Ihren Bevollmächtigten, insbesondere die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, anweisen, mit „Nein“ zu stimmen.
Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Im passwortgeschützten Internetdialog und auf den von der Gesellschaft bereitgestellten Briefwahlformularen bzw. Formularen zur Vollmachts- und Weisungserteilung finden sich die betreffenden Buchstaben. Um Briefwahlstimmen bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie dort das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.
Sofern Sie einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person nicht nur Vollmacht, sondern auch Weisungen bezüglich den mit Buchstaben versehenen Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen erteilen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieser/diese bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieser/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben.
Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.
Zu Fragen rund um die Hauptversammlung wenden Sie sich bitte per
E-Mail an hv-service@telekom.de oder telefonisch an die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.
Letzte Aktualisierung: 24. März 2022
Der Aktionär, Manfred Hempfling, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 6a übersandt:
„Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 6 Buchstabe a – Wahl von Herrn Dr. Frank Happel in den Aufsichtsrat
Sehr geehrte Mitaktionärinnen und Mitaktionäre,
uns als Eigentümern der Deutschen Telekom AG wird mit Herrn Dr. Happel ein Kandidat zur Vertretung unserer Interessen vorgeschlagen, der m.E. für diesen Posten denkbar ungeeignet ist.
Herr Dr. Happel ist aktuell Vorstandsvorsitzender bei der Deutschen Post, mithin trägt er die Gesamtverantwortung für dieses Unternehmen. Die Deutsche Post ist in den letzten Jahren vor allem durch den Umstand aufgefallen, regelmäßig das Porto erhöht zu haben, im Gegenzug denkt man laut über eine Einstellung von Services in der Briefzustellung nach, beispielsweise durch Entfall der Zustellung an einem Tag, wie den Medien zu entnehmen ist. Ein Manager, der nur teurer und schlechter kann, ist für unsere Telekom nicht geeignet.
Herr Dr. Happel ist Letztverantwortlicher für den Service – habe Sie schon einmal versucht, die Deutsche Post oder DHL zu kontaktieren? Es ist schon ein ausgesprochen mühsames Unterfangen, überhaupt eine Kontaktmöglichkeit zu finden – und wenn Sie fündig geworden sind, können Sie von Glück sagen, wenn der Menschen, den Sie am Telefon haben, Ihr Anliegen rein sprachlich überhaupt versteht. Wollen wir so einen Service für unsere Telekom?
Herr Dr. Happel hat auch sehr konsequent das Filialnetz der Deutschen Post abgebaut, man findet das Unternehmen faktisch nur noch unter dem Dach der Postbank oder bei privaten Poststellenbetreibern – wollen wir, dass unsere Telekom so Ihren Kunden gegenüber auftritt?
Und so weiter …
Randnotiz: Noch ist Herr Dr. Happel als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post im Amt, einen Feierabendaufsichtsratsvorsitzenden können wir nun gar nicht gebrauchen, auch niemanden, der hier „aufs Altenteil“ geschoben wird.
Ich beantrage daher, Herrn Dr. Happel nicht in den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG zu wählen. Auf einen personellen Gegenvorschlag wird bewusst verzichtet, da es nicht darum geht, die Interessen anderer Aktionäre zu beschneiden oder zu verletzen, sondern lediglich darum, die Wahl einer Person zu verhindern, die nicht unser aller Aktionärsinteressen entspricht. An die institutionellen Investoren appelliere ich, sich diesem Votum anzuschließen oder sich zumindest der Stimme zu enthalten. Dem bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Lehner danke ich für seine Arbeit, gleichwohl kann ich seinen Nachfolgevorschlag aus den dargelegten Gründen nicht gutheißen.
Manfred Hempfling“
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt:
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt
„Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Deutschen Telekom AG ist beim Klimaschutz unglaubwürdig: Zwar hat der Vorstand ambitionierte Klimaziele ausgerufen, verschweigt aber, was unternommen werden soll, um diese Ziele auch tatsächlich zu erreichen.
Es ist auch dem Vorstand klar, dass es für das Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens nicht allein ausreicht, auf Ökostrom zu wechseln. Der Einfluss der wirtschaftlichen Aktivitäten der Deutschen Telekom auf den Klimawandel fallen vor allem durch die vor- und nachgelagerten Emissionen der Wertschöpfungskette (Scope 3, Upstream und Downstream) an. Diese machen 85 Prozent im Verantwortungsbereich der Deutschen Telekom aus. Zwar möchte der Vorstand die Deutsche Telekom bis 2040 klimaneutral werden lassen, informiert aber nur unzureichend über Maßnahmen, wie genau die Emissionsreduzierung erreicht werden soll.
Die Deutsche Telekom schneidet im aktuellen Corporate Climate Responsibility Monitor 2022 des NewClimate Institute und Carbon Market Watch im Vergleich mit 24 weiteren Großunternehmen nicht gut ab. Die wenigen Aussagen der Deutschen Telekom zu den Klimaschutzmaßnahmen sind nicht überzeugend. So könnte die Deutsche Telekom einen stärkeren Beitrag zur Dekarbonisierung des Stromnetzes leisten und einen glaubwürdigeren Anspruch auf die Reduzierung ihrer energiebedingten Emissionen erheben, indem sie sich auf Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort und höherwertige Stromabnahmeverträge (PPAs) konzentriert.
Zu Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat seine Aufgabe nicht ausreichend wahrgenommen, den Vorstand zu überwachen und zu kontrollieren. Telekom-Tochter T-Systems in Südafrika unter Korruptionsverdacht
Korruptionsvorwürfe gegen T-Systems Südafrika lassen das „Engagement gegen Korruption“ des Bonner Unternehmens wie Makulatur erscheinen: „Die Deutsche Telekom lehnt jede Form von Korruption ab und legt einen Schwerpunkt auf Maßnahmen zu ihrer Vermeidung.“ Das Compliance Risk Assessment der Deutschen Telekom scheint auf der ganzen Linie versagt zu haben: „Zur frühzeitigen Vermeidung von Fehlverhalten führen wir jährlich das Compliance Risk Assessment durch. Dabei überprüfen wir in unseren nationalen und internationalen Gesellschaften potenzielles Fehlverhalten und leiten gezielte Maßnahmen ab, um mögliche Risiken zur verringern und präventiv Verhaltensverstöße zu vermeiden. Ein Schwerpunkt hierbei ist das Thema Korruption.“
T-Systems, die IT-Tochter der Deutschen Telekom, profitierte möglicherweise in großem Umfang vom Korruptionssystem des Ex-Präsidenten Jacob Zuma. Dies berichtete die Wirtschaftswoche unter der Überschrift „Höttges´ Afrika-Problem“ in ihrer Ausgabe vom 15.12.2021.
Die Südafrika-Tochter der DTAG wird in einem Bericht der britischen Antikorruptionsinitiative Shadowworld Investigations schwer belastet. Paul Holden, der aus Südafrika stammende Verfasser des Reports von Shadowworld Investigations, sagte vor einer südafrikanischen Untersuchungskommission, der Zondo Commission, aus. Er ist sich sicher, dass die Kommission T-Systems als einen Nutznießer von Korruption unter Präsident Zuma an den Pranger stellen wird.
So sollen im Jahr 2009 IT-Großaufträge mit den staatseigenen südafrikanischen Unternehmen Eskom (Energieversorgung) und Transnet (Betreiber von Eisenbahnen, Häfen und Pipelines) offenbar nur zustande gekommen sein, weil T-Systems enge Verbindungen zur indischen Unternehmerfamilie Gupta pflegte. „Die war eng mit Präsident Zuma befreundet, kontrollierte staatliche Institutionen und somit wichtige Entscheidungen“, so die Wirtschaftswoche. Dank der der Verbindungen zu Gupta könnten die südafrikanischen Staatsunternehmen umgerechnet fast 700 Millionen Euro an T-Systems gezahlt haben, so die Recherchen von Antikorruptionskämpfer Paul Holden.
In einem Artikel in der südafrikanischen Tageszeitung “Daily Maverick” machte Paul Holden seine Vorwürfe bereits am 27. Juni 2021 publik: „Today, I will set out how much money the state paid in contracts tainted by State Capture involving the Gupta enterprise, and discuss a hitherto unknown R7.8-billion State Capture contract involving T-Systems.”
Das kriminelle System der Übernahme des Staates wird in Südafrika „State Capture“ genannt. Der Skandal löste in Südafrika eine Staatskrise aus. Präsident Jacob Zuma musste sein Amt aufgeben, wurde zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er sich geweigert hatte, zu Korruptionsaffären während seiner Amtszeit 2009 bis 2018 auszusagen.
„Während der zehnjährigen Präsidentschaft von Jacob Zuma wurde die fragile Demokratie Südafrikas von einer Vielzahl krimineller Akteure untergraben und korrumpiert. Allen voran die Gupta-Familie, die ihren Einfluss und ihre finanziellen Ressourcen nutzte, um wichtige staatliche Unternehmen und Einrichtungen zu übernehmen und knappe öffentliche Mittel in ihre und andere Taschen zu lenken.“
Bewahrheiten sich die Korruptionsvorwürfe, dann hat sich die Deutsche Telekom der Beihilfe zur kriminellen Übernahme der Republik Südafrika schuldig gemacht. Mit in der Verantwortung stehen dann auch die Anteilseigner: der Bund mit 13,8 Prozent und seine Förderbank KfW mit 16,6 Prozent.“
Der Aktionär, Wilm Diedrich Mueller, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt:
Antrag A -Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2
„Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt Nummer zwei der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der oben genannten Firma Deutsche
Personen, ich beantrage hiermit, dass eine Dividende im Gegensatz zu dem Vorschlag laut oben genannter Einladung nicht in der Währung Euro ausgeschuettet wird, sondern dass fuer das zur Ausschüttung geeignete Geld genau eine Aktie der oben genannten Firma Reederei ueber die oben genannte Boerse Berlin gekauft wird, um gleich anschliessend diese eine gekaufte Aktie unter allen Aktien der oben genannten Firma Deutsche zu verlosen.
Ich begründe diesen meinen Gegenantrag damit, dass ich schon durch das Stellen diesen Antrages mitteile, dass der Grad der Wichtigkeit meiner Antraege, welche ich auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften stelle, mit dem Zunehmen der Entfernung zwischen dem Sitz derselben Aktiengesellschaft und dem Sitz der oben genannten Firma Reederei immer weiter abnehmen wird.
Ich baete um Veröffentlichung diesen meinen Gegenantragsschreibens.
Der oben genannte Herr“
Der Aktionär, Wilm Diedrich Mueller, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt
Der Aktionär, Wilm Diedrich Mueller, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt
„Personen, ich beantrage, dass kein Mitglied des Vorstandes fuer das Geschäftsjahr 2021 entlastet wird.
Diesen Gegenantrag begründe ich damit, dass in demselben Geschäftsjahr 2021 keine ordentliche Präsenz - Hauptversammlung stattfand.
Ich baete um Veroeffentlichung.
Der oben genannte Herr“
„Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt Nummer vier der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der oben genannten Firma Deutsche Telekom
Personen, ich beantrage hiermit, dass kein Mitglied des Aufsichtsrates der oben genannten Firma Deutsche Telekom fuer das Geschäftsjahr 2021 entlastet wird.
Ich begründe diesen Gegenantrag damit, dass dieselbe Firma Deutsche Telekom es in demselben Geschaeftsjahr 2021 versäumte, der oben genannten Firma Deutsche Bahn denjenigen Sexismus ein fuer allemal abzugewöhnen, welcher daran zu erkennen ist, dass dieselbe Firma Deutsche Bahn in ihren Zuegen und auf ihren Bahnhöfen mit Durchsagen, wie: "sehr geehrte Damen und Herren..." weibliche Personen gegenueber männlichen Personen unüberhörbar bevorzugt.
Ich baete um unverzügliches Veroeffentlichen diesen meinen ernstgemeinten Gegenantragsschreibens.
Der oben genannte Herr“
Der Aktionär, Wilm Diedrich Mueller, hat folgenden Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 übersandt:
Antrag B -Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6
„Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt Nummer sechs der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der oben genannten Firma Deutsche
Personen, ich schlage hiermit vor, als Mitglied in den Aufsichtsrat der oben genannten Firma Deutsche gewaehlt zu werden.
Ich meine, deswegen besonders gut fuer einen Posten in dem Aufsichtsrat derselben Firma Deutsche geeignet zu sein, da ich die Kunst des Begruessens -meiner eigenen Überzeugung nach- ganz außergewöhnlich gut beherrsche.
-
Zu meinem Lebenslauf: ich erblickte das Licht der Welt erstmalig im Maerz des Kalenderjahres 1956 und machte meine kaufmännische Berufsausbildung in den Kalenderjahren 1975/76 in Neuenburg an der Bullenmeersbäke, einem Kuenstlerdorf links von dem Jadebusen. Auch habe ich fuenf wohlgeratene, erwachsene Kinder.
Von Beruf bin ich Geschäftsfuehrer einer Firma.
Ich baete um Veröffentlichung diesen meinen ernstgemeinten
Wahlvorschlages.
Der oben genannte Herr“
Der Aktionär, Hans Oswald, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt:
„[…]
Die Aktionäre, bitte ich meinen Anträgen zu folgen / zu unterstützen !
Wir werden auch nochmals diese Anträge in Frageform auf der HV am 7.4.2022 in die Fragerunde einbringen. Bitte auch als Fragen berücksichtigen und beantworten !
Viele Aktionäre auch in unserem Umfeld vertreten die Meinung, den Vergütungsbericht könnte man auch als Märchenbericht, als Märchenstunde bezeichnen? Die Gebrüder Grimm hätten Ihre Freude? Herr Vorstandsvorsitzender können Sie eigentlich Ihre Vergütung noch selber berechnen oder benötigen Sie dazu einen Vergütungsberater, wie diese Vergütungsberater immer wieder zu Rechtfertigungs–Vergütungs-Gutachten gegenüber den Aktionären bemüht werden? Deren Vergütung für ein Vergütungs–Gutachten liegt in der REGEL ab ca. 100.000 Euro!
Die Rechtfertigung der Vergütung erfolgt Vertikal und Horizontal !
Auch in Zeiten von Corona sind diese Vergütungen unangemessen und respektlos, vor allem wenn man sich in Corona-Zeiten, auch noch eine Vergütungserhöhung gönnt!
[…]
[3] Ich stelle hiermit den Antrag 3,
den Herren Vorständen und Aufsichtsräten
die Entlastung zu verweigern. Zu den Tagesordnungspunkten 3 + 4
Und beantrage dazu bei allen Vorständen und Aufsichtsräten eine Einzelabstimmung.
Was haben Sie dazu zu sagen?
[…]
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen aus […]
………………………………...
Oswald“
Der Aktionär, Hans Oswald, hat folgenden Wahlvorschlag zu Tagesordnungs-punkt 6 übersandt:
Antrag C – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6
„Tagesordnungspunkten TOP 6 Beschlussfassung über die Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats und/oder Abschlussprüfern zu machen. (sofern diese Gegenstand der Tagesordnung sind)
Die Aktionäre bitte ich, meinen Wahlvorschlag zu unterstützen!
Ich schlage für die Wahl zum Aufsichtsrat vor:
Ralf Schirrmacher - Unternehmens-Berater - international tätig
Vorteile unseres Kanditaten gegenüber eines Kanditaten aus dem eigenen Hau-se oder Umfeld:
1. Zeitlich flexibel, uneingeschränkt objektive Aufsicht
2. Unabhängig von wirtschaftlichen Interessen, u.a. anderer Konzerne
3. Motivation als Führungskräfte-Coach und Mediator
4. Breites Wissensspektrum wie auch aus der Vita ersichtlich
5. Vielfältige internationale Erfahrung nicht nur im EU-Raum
6. Vertraut mit internationalem (Vertrags-) Recht.
7. Spezielle Erfahrung im ökonomisch-technischen Umfeld
8. Vertraut mit der IT- und Telekommunikationsbranche
9. Beherrschen von regulatorischen Themen
10. Verständnis gesellschaftspolitischer Aspekte u.a. im Zshg. mit sozialer Verantwortung im Unternehmen
CURRICULUM VITAE
Ralf Schirrmacher
Expertise
Unternehmensberatung / Corporate Advisory; Coaching; Mediation;
Interim Management; Restrukturierung
Beruflicher Werdegang
01/2015 – heute
ad rem Unternehmensberatung GmbH
Managing Partner
07/2010 – 12/2014
Focus Asia Consult Pte. Ltd., Singapore
Managing Consultant & Partner
07/2008 – 10/2010
flyport Entwicklungs- u. Betreuungsgesellschaft mbH, Berlin
Vice President Business Development International.
01/2008 – 12/2008
Goldman Sachs Group, Inc., Investment Mgmt. & Securities, USA
Corporate Advisor Asset Management for the APAC-Region
01/2006 – 01/2008
SIEMENS USA
Director Aviation Competence Center North America
02/1996 – 02/2006
Fraport AG und Beteiligungen,
vormals FLUGHAFEN FRANKFURT MAIN AG
Director Consulting, AirIT International GmbH (Fraport Gruppe)
Leiter Consulting, Fraport AG vorm. Flughafen Frankfurt Main AG
Vice President, debis-FRA GmbH (Joint-Venture der Flughafen
Frankfurt Main AG mit der Daimler-Benz Interservices (debis) AG, heute T-Systems)
Leiter Projektbüro, Flughafen Frankfurt Main AG
04/1994 – 12/1995
ORACLE (Schweiz) AG, Principal Consultant Business Process Reengineering
09/1988 – 03/1994
WEIDMÜLLER Gruppe, Deutschland
Koordinator Management-Informationssysteme
Projektleitung Computer-Integrierte Fabrikautomatisierung
12/1987 – 09/1988
ADV/Orga Tech GmbH, heute GFT Technologies AG, ehem. Tochter der ADV/Orga AG
Berater für Innovationsmanagement und Technologie-Transfer
Ausbildung
09/1982 – 12/1987
Studium der Informatik und Betriebswirtschaft an der Technischen Universität Berlin mit Abschluss Diplom-Informatiker (TU)
1981 - 1982
Militärdienst
1981
Abitur mit allgemeiner Hochschulreife am Mariengynasium Jever
Sprachkenntnisse
Deutsch
Muttersprache
Englisch
Verhandlungssicher
Spanisch/Französisch/Italienisch
Umgangssprachlich
Besondere Expertise
Merger & Acquisitions, Exit Management
Change Management, Coaching, Mediation
Innovationsmanagment und IT
Strategisches Programm-/Portfoliomangement
Outsourcing / Offshoring
Compliance und Corporate Governance
Internationales Vertragsrecht
Investment Banking & Asset Management
Spezifische Funktionen
International anerkannter Luftverkehrsexperte
Engagement Manager im Auftrage von Beratungsunternehmen, wie McKinsey, KPMG, BCG
Dozent für Luftverkehrsthemen
Dozent Führungsinformationssysteme
Kommanditist bei verschiedenen Unternehmen
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Bemühungen !
Mit freundlichen Grüßen aus der Schneewittchenstadt Lohr am Main
…………………………….
Hans Oswald“
Der Aktionär, Hans Oswald, hat folgenden Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 übersandt:
Antrag D – Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6
„Tagesordnungspunkten TOP 6 Beschlussfassung über die Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats und/oder Abschlussprüfern zu machen. (sofern diese Gegenstand der Tagesordnung sind)
Die Aktionäre bitte ich, meinen Wahlvorschlag zu unterstützen!
Ich schlage für die Wahl zur Aufsichtsrätin vor:
Prof. Dr. Anja Jetschke Professorin für Politikwissenschaft
CURRICULUM VITAE
Prof. Dr. Anja Jetschke
Persönliche Daten
Geburtsjahr 1969
Nationalität Deutsch
Unabhängigkeit (+)
Expertise
Internationale Beziehungen; Schwellenländer; globale Risikobewertung; Politikberatung
Aktuelle Tätigkeit und beruflicher Werdegang
2001 – 2011 Hochschulassistentin, Seminar für Wissenschaftliche Politik, Universität Freiburg
2012 – 2015 Forschungsschwerpunktleiterin am GIGA German Institute of Global and Area Studies, Hamburg
Seit April 2012 Professorin für Politikwissenschaft an der Georg-August-Universität
Ausbildung
1989 – 1995 Studium Politikwissenschaft, Freie Universität Berlin
1995 – 2001 Promotion in Politikwissenschaft, Europäisches Hochschulinstitut Florenz
Führungspositionen
2021 – Elected member, Executive Council International Political Science Association (IPSA)
2016 – 2018 Co-Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft
Seit 2017 Co-Vorsitzende (seit 2019) und Vorstandsmitglied Center for Global Migration Studies, Universität Göttingen
Wesentliche Nebentätigkeiten
2007 – 2008 Post-Doctoral Fellow, Mershon Center for International Security Studies, Ohio State University
2017, 2018 Research Consultant, National University of Singapore, Faculty of Law
2017 Visiting Scholar, Stanford University, Asia-Pacific Research Center of the Freeman Spogli Institute for International Studies
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Bemühungen !
Mit freundlichen Grüßen aus der Schneewittchenstadt Lohr am Main
…………………………….
Hans Oswald“
Der Aktionär, Christoph Schöffel hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt:
Antrag E – Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2
„Gegenantrag: "Die Dividende je Aktie beträgt 0,54 € (statt 0,64 € wie vorgeschlagen)".
Begründung: Die Deutsche Telekom bildet unzureichende Rückstellungen für Gutschriften von Telekomkunden. Wird beispielsweise eine zu hohe Rechnung gestellt, erfolgt keine Stornierung, sondern eine Gutschrift für eine der folgenden Rechnungen. Es ist unklar, ob für derartige Gutschriften Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet werden. Nach grober Schätzung (genaue Angaben habe ich von der Deutschen Telekom nicht erhalten) könnte die Summe aller Gutschriften zum Ende des Kalenderjahres 2021 ca. 500 Mio. € betragen, d.h. der auszuschüttende Gewinn je Aktie vermindert sich um 10 Cent auf 54 Cent je Aktie. Auf diese Weise soll die erforderliche Liqudität gesichert werden.
In diesem Zusammenhang sind übrigens auch die erfolgsabhängigen Boni der Vorstandsmitglieder und anderer Manager anzupassen.“