Urteil zum Routerangriff 2016 ergangen
Ende November vergangenen Jahres fand ein weltweiter Angriff auf Router einer Vielzahl von Telekommunikationsunternehmen statt mit dem Ziel, die angegriffenen Geräte in ein so genanntes Botnetz zu integrieren. In wie vielen Fällen dieser Angriff erfolgreich war, ist unklar, die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Klar ist allerdings, dass der Versuch bei der Deutschen Telekom nicht geklappt hat und die Kunden-Router nicht infiziert wurden. Der Angriff hat allerdings dazu geführt, dass gut eine Mio. Router streckenweise ausgefallen sind und erst nach einem Tag wieder reibungslos in Betrieb genommen werden konnten.
Am 22. Februar 2017 wurde ein 29 Jahre alter britischer Staatsangehöriger in London als Verdächtiger festgenommen. Am 28. Juli 2017 verurteilte das Landgericht Köln den Mann zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung.
Das sagt die Telekom zum Urteil: „Der Cyberraum ist kein rechtsfreier Raum. Cyberattacken werden rechtlich verfolgt wie alle anderen Straftaten. Das macht das heutige Ende des Routerprozesses eindeutig klar. Und ebenso wichtig: Cyberangriffe werden zunehmend öffentlich diskutiert und als reale Bedrohung erkannt. Dazu hat der Prozess stark beigetragen. Ob wir zivilrechtliche Ansprüche erheben, prüfen wir nach Erhalt des Urteils in schriftlicher Form.“
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