Entsprechenserklärung

BI_Entsprechenserklaerung

Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz

I.  
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 30. Dezember 2024 den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit Ausnahme der höchst vorsorglich erklärten Abweichung von der Empfehlung B.4 (vorzeitige Wiederbestellung bei besonderen Umständen) in 2025 entsprochen wurde.

Begründung zu der für die Vergangenheit höchst vorsorglich erklärten Abweichung von Empfehlung B.4:

Nach der Empfehlung B.4 soll die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen. Herr Timotheus Höttges wurde am 27. Januar 2025 vom Aufsichtsrat der Deutsche Telekom AG für die Zeit vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 erneut zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. Gleichzeitig wurde die laufende, bis zum 31. Dezember 2026 dauernde Bestellung mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 aufgehoben.

Die Deutsche Telekom AG geht davon aus, dass besondere Umstände für die frühere Wieder Bestellung  vorlagen. Insbesondere erforderten strategische Gründe die notwendige Absicherung von Personalkontinuität für das Amt des Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens über den 31. Dezember 2026 hinaus.

Sie erklärte dennoch höchst vorsorglich, mit der vorzeitigen Wiederbestellung von Herrn
Timotheus Höttges zum Vorstandsmitglied einmalig von der Empfehlung B.4 abzuweichen: Diese Erklärung erfolgte, um jegliche Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Die Deutsche Telekom AG beabsichtigt, bei zukünftigen (Wieder-)Bestellungen von Vorstandsmitgliedern auch der Empfehlung B.4 wieder zu entsprechen.

II.  
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass ab dem heutigen Tage den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ vollumfänglich entsprochen wird.

 

Bonn, den 30. Dezember 2025

 

Für den Aufsichtsrat                                                                                          Für den Vorstand
Dr. Frank Appel                                                                                                    Timotheus Höttges

Dokumente im Überblick