Dieses Jahr wird die Deutsche Telekom ihren Aktionären wieder die Möglichkeit anbieten, die Dividende statt in bar in Form von Aktien zu erhalten. Wir bieten damit unseren Aktionären eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, ihre Dividende in das Unternehmen zu reinvestieren.
Das Wichtigste vorab: Wenn Sie weiterhin die Dividende in bar beziehen möchten, müssen Sie nichts unternehmen. Der Standard ist nach wie vor die Ausschüttung als Bardividende.
Falls Sie sich für die Aktiendividende interessieren, haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Dokumente und Erläuterungen zur Aktiendividende zusammengestellt.
Mitteilung zur Festlegung des Bezugspreises und Bezugsverhältnisses (PDF, 102 KB)
Information zur Aktiendividende (PDF, 613 KB)
Wichtige Informationen:
Entsprechend den im Bezugsangebot bekannt gemachten Grundlagen für die Festlegung des Bezugspreises und des Bezugsverhältnisses hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Finanzausschusses des Aufsichtsrats am 16. Juni 2017 den Bezugspreis je neue Aktie auf € 16,08 und das Bezugsverhältnis entsprechend auf 26,8 : 1 festgelegt. Diese wurden am 16. Juni 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht (Festlegung des Bezugspreises und des Bezugsverhältnisses (pdf, 102,1 KB)).
Die für den Bezug je einer neuen Aktie einzubringende Sacheinlage besteht folglich in 26,8 durch den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. Mai 2017 entstandenen Dividendenansprüchen in Höhe von € 0,60 je dividendenberechtigter Aktie.
Die buchmäßige Lieferung der neuen Aktien erfolgt voraussichtlich erst am 4. Juli 2017. Erst ab diesem Zeitpunkt sind die neuen Aktien in Ihrem Depot eingebucht. Die Bardividende wird voraussichtlich am 28. Juni 2017 über die Depotbanken ausbezahlt.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Börsenkurs der Telekom-Aktie im Zeitraum nach der Festsetzung des Bezugspreises fällt, etwa in der Zeit bis zum Ablauf der Bezugsfrist oder dem ersten Handelstag der neuen Aktien.
Klären Sie unter allen Umstanden vor der Ausübung Ihres Wahlrechts mit Ihrer depotführenden Bank, welche Gebühren Ihnen bei Wahl der Dividende in neuen Aktien berechnet werden. Bei einer möglichen Anlageentscheidung sollten Sie u.a. die Höhe dieser Gebühren berücksichtigen.
Die Bezugsfrist läuft noch bis einschließlich 19. Juni 2017. Eine einmal abgegebene Erklärung zur Wahl der Dividende in Form von Aktien ist bindend und kann nicht widerrufen werden.
Um die Dividende in Form von Aktien zu erhalten, müssen Sie den Ihnen dafür von Ihrer Depotbank zur Verfügung gestellten Vordruck ausfüllen. Den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer depotführenden Bank und müssen ihn Ihrer depotführenden Bank gemäß deren Vorgaben auch wieder übermitteln.
Umfassende Informationen finden Sie in dem Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG und § 4 Abs. 2 Nr. 5 WpPG (PDF, 155 KB). Vor einer möglichen Anlageentscheidung sollte jeder potenzielle Interessent das vorgenannte Dokument sowie die darin genannten weiteren Unterlagen sorgfältig lesen. Kompakte Informationen zur Dividende in Form von Aktien finden Sie in dem Informationsschreiben zur Aktiendividende (PDF, 613 KB).