Am 20. April 2017 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind nachfolgend zudem mit den Angaben nach § 127 Satz 4 AktG versehen.
Für den Fall, dass Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der Stimmabgabe- und Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen Stimmen per Briefwahl abzugeben oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen zu erteilen. Auch das über die Internetadresse http://www.telekom.com/hauptversammlung abrufbare und mit einem Stimmabgabe- und Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.
Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" stimmen bzw. die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter anweisen, mit "Nein" zu stimmen.
Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Ihre Stimme per Briefwahl bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Stimmabgabe- und Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.
Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Sie Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben oder durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen möchten, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Stimmabgabe- und Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Stimmabgabe- und Weisungsmöglichkeiten automatisch.
Sofern Sie den Stimmabgabe- und Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder ein(e) diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 und Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte(s) Person, Vereinigung, Institut oder Unternehmen verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen diese(s) bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit diese(s) bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben.
Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.
Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: 18. Mai 2017
Der Gesellschaft sind keine nach §§ 126, 127 AktG veröffentlichungspflichtigen Gegenanträge oder Wahlvorschläge zugegangen.