Status-Report Datenschutz
Nachfolgend informiert die Deutsche Telekom über datenschutzrelevante Vorgänge und darüber, mit welchen Maßnahmen sie diesen begegnete.
Nachfolgend informiert die Deutsche Telekom über datenschutzrelevante Vorgänge und darüber, mit welchen Maßnahmen sie diesen begegnete.
Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 hat sich die Schwelle für die Meldung eines Datenschutzvorfalls geändert. Es müssen nun auch Vorfälle mit geringem Risiko an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Dies schließt auch bspw. falsch versendete E-Mails und Rechnungen ein.
Im Folgenden werden daher nur größere Datenschutzvorfälle aus den letzten Jahren aufgelistet.
Welche Ereignisse als Datenschutzvorfall einzustufen sind und wie der konzerninterne Meldeprozess abläuft, erfahren Sie im Dokument Meldung von Datenschutzvorfällen.
Am 4. Juni 2024 wurde ein Hackerangriff auf die IT-Infrastruktur von COMBIS (Kroatien) festgestellt. Benutzerdaten von Kunden und Mitarbeitern waren betroffen und kompromittiert worden. COMBIS reagierte sofort und kappte zunächst alle Verbindungen zwischen den IT-Systemen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Verschiedene Aktivitäten, wie z.B. die Wiederherstellung der Server und Systeme, wurden eingeleitet. Parallel zu diesen technischen Aktivitäten hat COMBIS die nationale Datenschutzbehörde (DPA) sowie die betroffenen Nutzer informiert.
Gegen die T-Mobile Czech Republic wurde von der tschechischen Datenschutzaufsichtsbehörde (DPA) ein Bußgeld in Höhe von 35.471 € verhängt. Grund hierfür war ein technischer Fehler bei der Verarbeitung von Cookies. Der Cookie-Banner auf der Hauptwebseite des Unternehmens war regulär geschaltet, allerdings kam es bei der Weiterverarbeitung der ausgewählten Einstellungen im Hintergrund zu technischen Fehlern. Das Problem wurde nach Bekanntwerden umgehend behoben.
Gegen die OTE und Cosmote hat die griechische Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 9,25 Millionen € verhängt. Auslöser war ein Hackerangriff im September 2020 und eine entsprechende Untersuchung der Aufsichtsbehörde. Im Rahmen der Untersuchungen wurden u. a. der Verstoß gegen die Sicherheit der Verarbeitung und die nicht ausreichende Umsetzung der Datenschutzfolgenabschätzung sowie der Informationspflichten identifiziert. Nach Bekanntwerden der Schwachstelle wurden umgehend entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen, um ein neuerliches Auftreten zu verhindern. Im gleichen Fall hat die griechische Telekommunikationsbehörde eine weitere Geldstrafe in Höhe von 3,2 Millionen Euro gegen Cosmote verhängt.
Gegen die Slovak Telekom hat die slovakische Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 40.000 € verhängt. Auslöser waren u. a. der Verstoß gegen Grundsätze und Rechtmäßigkeit zur Verarbeitung personenbezogener Daten und die nicht ausreichende Umsetzung der Informationspflicht der betroffenen Personen vor der Verarbeitung dieser Daten. Dies führte zur unbefugten Nutzung der Daten von Mitarbeitenden eines internen Projektes der beiden Unternehmen Slovak Telekom und T-Mobile Czech Republic. Nach Bekanntwerden der Schwachstelle wurden umgehend Maßnahmen getroffen, um ein neuerliches Auftreten zu verhindern.
Gegen Telekom Romania wurde von der rumänischen Datenschutzaufsichtsbehörde (DPA) ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 13.000 € verhängt. Grund dafür war eine unangemessene Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Dies führte zur unbefugten Offenlegung der Daten von 99.210 Kunden, einschließlich ihrer Kundennummer, ihres Geschlechts und ihrer Telefonnummer sowie zum unbefugten Zugriff auf die in den Konten von 413 Kunden gespeicherten persönlichen Daten. Abhilfemaßnahmen wurden von Telekom Romania umgehend implementiert.
Im Zuge eines bestimmten Prozesses zur Online-Buchung des MagentaEins Tarifs kam es zu einem Programmierfehler: entgegen der Anweisung der Telekom Deutschland GmbH (TDG) hat der umsetzende Dienstleister den Buchungsprozess so angelegt, dass der Kunde den Tarif nicht buchen konnte, ohne eine Werbeeinwilligung (KEK) abzugeben. Dies stellt eine unzulässige Koppelung dar.
Der Fehler wurde nach Bekanntwerden umgehend behoben und die auf diese Weise unrechtmäßig generierten Einwilligungen wurden unverzüglich aus dem System gelöscht. Für die Zukunft wird im Vier-Augen-Prinzip mit Protokollierung geprüft, ob die Anweisungen der TDG bei der Umsetzung durch den Dienstleister beachtet wurden.
Der Vorfall wurde nach Bekanntwerden dem BfDI als Datenschutzverstoß gemeldet.
Im Zuge einer Produkt-Kampagne zu "StreamOn" wurden durch die Telekom Deutschland GmbH Werbe-SMS auch an Kunden versandt, die keine entsprechende Werbeeinwilligung gegenüber der Telekom Deutschland GmbH abgegeben haben. Insgesamt waren rund 650.000 Kunden betroffen. Der fehlerhafte Versand ist auf einen technischen Fehler im Verarbeitungssystem zurückzuführen.
Nach Erkennen des Fehlers wurden bereits während der Kampagne unverzüglich neue Prüfroutinen etabliert, die ein Wiederholen dieser Situation ausschließen. Bereits die zweite Versand-Welle konnte entsprechend berichtigt werden, so dass hier keine fehlerhafte Bewerbung mehr erfolgte. Zu dem Vorgang stehen wir mit der zuständigen Aufsichtsbehörde (BfDI) bereits in Kontakt.
Infolge eines Anwendungsfehlers sind Zugangsdaten zu einem System bei T-Systems auf einer öffentlichen Entwicklerplattform erschienen. Damit hat ein Unbekannter Zugang zu einem so genannten Ticket-System erlangt und Email-Adressen und Telefonnummern von internen Entwicklern sowie von rund 40 Anwendern kopiert. Das Ticket-System dient den Entwicklern zum Bearbeiten von Fehlermeldungen (Tickets) im Rahmen eines Cloud-Dienstes von T-Systems.
Unsere Techniker haben die kompromittierte Schnittstelle unmittelbar nach ihrer Entdeckung geschlossen. Den laufenden Analysen zufolge wurden Service-Tickets kopiert, in denen in einigen Fällen auch die Email-Adressen und Telefonnummern von Nutzern erwähnt waren, die Fehler gemeldet hatten.
Inzwischen konnte der unbekannte Angreifer ermittelt werden. Weitere Recherchen haben ergeben, dass die von dem Angreifer kopierten Daten nicht weitergegeben wurden. Alle kopierten Daten konnten inzwischen wirksam gelöscht werden.
Kundensysteme selbst waren nicht betroffen.
T-Systems hat die zuständigen Datenschutzbehörden eingeschaltet. Betroffene Anwender werden unverzüglich informiert.
Eine Kundin hat sich im Telekom Shop Schwentinental Daten ihres alten Endgeräts auf ein anderes Endgerät übertragen lassen. Dieser Datentransfer fand über einen USB-Stick statt, welcher der Kundin überlassen wurde. Die Kundin stellte fest, dass auf dem USB-Stick neben ihren eigenen Daten auch Daten weiterer Personen gespeichert waren. Laut Pressemeldung handelt es sich dabei unter anderem um private Fotos, Namen und Telefonnummern sieben weiterer Personen.
Datenschutz hat bei uns oberste Priorität. Wir prüfen derzeit den Vorgang und stehen dazu mit der zuständigen Aufsichtsbehörde (BfDI) in Kontakt. Der vorgegebene Prozess sieht vor, dass vom Kunden gewünschte Datentransfers von einem Endgerät zum anderen über neue, unbenutzte USB-Sticks erfolgen, die der Kunde kauft. So ist ausgeschlossen, dass Daten Dritter auf dem Stick gespeichert sind. Warum im Telekom Shop Schwentinental von diesem Standardprozess abgewichen wurde, prüfen wir derzeit.
Wenn Sie im Telekom Shop Schwentinental an folgenden Tagen ein Backup Ihres Endgeräts in Auftrag gegeben haben, könnten Sie vom dem Datenschutzvorfall betroffen sein: 10. Juni., 23. Juni, 1. August, 8. August, 24. August oder 10. September 2018. Bitte melden Sie sich dann unter datenschutz@telekom.de bei uns.
Wegen eines Fehlers im Rechnungsprozess wurden Mitte Mai 2017 rund 4.600 Kundenrechnungen falsch versendet. Die betroffenen Kunden werden informiert, der Fehler ist behoben.
Im Dezember 2016 migriert die T-Systems-Tochter MMS rund 2.300 Kunden des Dienstes Cloud Manager auf die aktuellste Systemversion. In einem Fall kam es bei der Migration zu einem technischen Fehler: Ein Schritt hat bei der Migration des Kundenpostfachs unverhältnismäßig lange gedauert. Aufgrund eines parallelen temporären technischen Fehlers konnte der betroffene Kunde während des Migrationsprozesses auf sein Postfach zugreifen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Zugriffsrechte des Postfachs noch nicht komplett eingespielt und der Nutzer erlangte erhöhte Leserechte. Damit hatte er auf die von anderen Kunden auf dem Server hinterlegten Kontaktdaten wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen und teilweise Anschriften Zugriff. Sensible Daten wie Bankdaten oder Passwörter sind in dieser Datenbank nicht abgelegt. Die Telekom hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Falles technische Vorkehrungen getroffen, damit ein solcher Fehler in Zukunft nicht mehr möglich ist. Wir haben nach Kenntnisnahme des Falles die Aufsichtsbehörde und die Kunden informiert, deren Daten einsehbar waren. Den vom Fehler betroffenen Kunden haben wir gebeten, die unrechtmäßig erlangten Daten sicher zu löschen und uns das zu bestätigen.
Weitere Recherchen haben ergeben, dass es bei der Umstellung vermutlich einen weiteren Fehler gegeben hat, der allerdings ein anderes Fehlerbild aufweist als der aktuelle. Wir können nicht ausschließen, dass bis zu 36 Kunden Einblick in fremde Kundendaten hatten. Auch dabei handelt es sich ausschließlich um Kontaktdaten wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
Ein Bundestagsabgeordneter hatte im Oktober 2016 seinen Anschluss gekündigt und bat darum, dass ihm die Bestätigung sowie seine letzte Rechnung an eine neue Adresse geschickt würden. Zuvor wurden seine Rechnungen an ein zentrales Logistikreferat des Bundestages geschickt. Dieses Referat ist auch für zahlreiche andere Abgeordnete als Rechnungsanschrift angegeben. Aufgrund eines Arbeitsfehlers wurde leider auch für andere Anschlussinhaber mit Rechnungsadresse Logistikreferat die neue Adresse des Bundestagsabgeordneten hinterlegt. Der Fehler ist inzwischen korrigiert; wir gehen bisher von 35 Fällen aus, in denen Rechnungen falsch adressiert wurden. Die Informationen darin umfassen Rechnungsbetrag, erbrachte Leistungen (etwa Festnetz- und Mobilfunkverbindungsminuten sowie evtl. gemietete Endgeräte) und Adresse, nicht jedoch einen Einzelverbindungsnachweis mit konkreten gewählten Rufnummern (die gehen – wenn überhaupt – an die Bundestagsabgeordneten direkt). Wir haben die Betroffenen informiert und bedauern das Versehen sehr.
Die Telekom bietet ihren Kunden an, der Anonymisierung und Übermittlung von drei Informationen (Altersgruppe, Geschlecht und Postleitzahl) an die Motionlogic GmbH zu widersprechen (Opt-out Service). Ende September 2016 ist durch eine Kundenmeldung aufgefallen, dass parallel zur gesicherten Seite für das Opt-out (zu erkennen über https) auch eine ungesicherte Seite aktiv war. Die Telekom hat die ungesicherte Seite umgehend vom Netz genommen. Über die Seite geben Kunden ihren Namen und ihre Mobilfunknummer an, um einen Code für die Unterbindung der Anonymisierung und Weitergabe zu erhalten.
Aufgrund eines technischen Fehlers kam es am 20. Mai 2016 zu einer Fehlfunktion beim Gruppen-Chat von RCS/Message+. Dabei wurden neue Teilnehmer ohne Einladung automatisch in bereits bestehende Chat-Gruppen integriert und konnten nicht wieder entfernt werden. Die Telekom hat nach Bekanntwerden des Fehlers die Gruppen-Chat Funktion von RCS/Message+ deaktiviert und arbeitet an der Behebung des Fehlers. Es erging eine Meldung an die Aufsichtsbehörden. Die Telekom arbeitet daran, die betroffenen Kunden zu identifizieren und sie zu informieren.
Im April 2016 wurden Telekom-Kunden schriftlich über die Anhebung des Datenvolumens bei MagentaMobil Tarifen informiert. Aufgrund eines manuellen Bearbeitungsfehlers waren bei circa 50 Kunden das personalisierte Anschreiben und der personalisierte Briefumschlag falsch zusammengeführt worden. Dadurch gelangte die Informationen über Namen und Mobilfunknummer an den falschen Empfänger. Die Deutsche Telekom informierte die betroffenen Kunden sowie die Aufsichtsbehörden über den Bearbeitungsfehler.
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